kleinerfisch Juni 7, 2018 Nachdem ich nun die fikitven Verkaufsabrechnungen von comdirect und Commerzbank bekommen habe, bin ich etwas verwirrt, was die Verkaufskurse betrifft. Rz. 56.28 des BMF-Entwurfes regelt, dass Zitat Als Veräußerungserlös gilt nach § 56 Absatz 2 Satz 2 InvStG der letzte im Kalenderjahr 2017 festgesetzte Rücknahmepreis. Dabei ist die Steuerliquidität, die die Investmentfonds den auszahlenden Stellen zur Erhebung der Kapitalertragsteuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge zur Verfügung stellen, bei der Ermittlung des letzten Rücknahmepreises des Kalenderjahres 2017 abzuziehen. Falls kein um die Steuerliquidität bereinigter letzter Rücknahmepreis ermittelt und bekannt gemacht wird, kann aus Vereinfachungsgründen auf den ersten im Kalenderjahr 2018 festgesetzten Rücknahmepreis abgestellt werden. Nach dem BMF-Entwurf ist die zweite Lösung aber nur zulässig, wenn es an dem ermittelten und bekanntgemachten Preis per 31.12.17 fehlt. Diese zweite Lösung scheint aber zumindest bei der Coba (die auch die Abrechnungen der comdirect erledigt) Standard zu sein. Allerdings habe ich auch Fonds, deren KAG-Kurs vom 31.12.17 verwendet wurde und solche, bei denen der Verkaufskurs weder mit dem letzten (um die Steuerliquidität bereinigten) KAG-Kurs aus 2017 noch mit dem ersten aus 2018 übereinstimmt (ist noch in Klärung). Ist es bei anderen Banken auch so, dass mal dieser und mal jener Kurs verwendet wird oder auch mal ein ganz anderer? Gibt es für die letzte Variante Begründungen? Und wer ermittelt den "um die Steuerliquidität bereinigte[n] letzte[n] Rücknahmepreis" und macht ihn wo bekannt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kontron Juni 7, 2018 · bearbeitet Juni 7, 2018 von Kontron Bei der Cortalbank ist es so ähnlich,laut einer Dame am Telefon soll es beim Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt,die Kurse und Einstandsumme vom 31.12. bzw. zum 02.01.18 als Vorlage verwendet werden,aber lieber nochmal bei deiner Bank nachfragen. Begründung von ihr war,sie kommen mit den Umstellen nicht hinterher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag