beamter97 Juni 1, 2018 · bearbeitet Juni 1, 2018 von beamter97 Ergänzung vor 12 Stunden schrieb LIE: Eigentümer ist meine Mutter. Ich wohne dort in einer Einliegerwohnung und bezahle eine reduzierte Miete, die teilweise für die Rückzahlung der Kredite verwendet wird (die angesprochenen 730 Euro). Haus + Grundstück sind ungefähr das 5-fache wert. Wir hatten davor bereits Haus und Gründstück (Altbau mit einigen bevorstehenden Renovierungsarbeiten), haben das dann verkauft und ein neues Grundstück gekauft und darauf dann das KfW-Haus gesetzt. Dementsprechend ist der Kredit nicht hoch, aber ich würde halt auch gerne meiner Mutter die Kreditlast nehmen, da sie bald in Rente geht. das passt nicht zusammen: WIR (Deine Mutter und Du ?) hatten ein Haus mit Grundstück, WIR haben das verkauft, WIR haben ein Grundstück gekauft und ein Haus gebaut. Aber: Eigentümer der neuen Immobilie ist meine Mutter. Ich wohne in der einen Wohnung und zahle eine geringe Miete(gerade so hoch, dass das Finanzamt das steuerlich anerkennt?) Ist Dein Anteil am Kauferlös des Altbaus nicht auf Dein Konto geflossen sondern bei deiner Mutter gelandet oder verblieben ==> Schenkung! Freibetrag € 20k Auch wenn Du Zins- + Tilgungsraten für einen Kredit, den deine Mutter aufgenommen hat, zahlst, ist das eine Schenkung! Und erst recht, wenn Du im Jahre 2022 den oder die Rest-KfW-Kredite tilgst. Dann sind seid 2013 (Beginn der Finanzierung) noch keine 10 jahre vergangen und die Summe deiner Zahlungen in diesem Zeitraum, die den Freibetrag übersteigen, wird bei deiner Mutter der Schenkungssteuer unterliegen. Ich glaube, die Risiken, die generell in dem Immobilienbesitz und seiner Finanzierung (teilweise durch Dritte) liegen, sind in Ihren Auswirkungen größer als das Zinsänderungsrisiko oder die Risiken des Aktienmarktes in der heutigen Zeit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
marcel Juni 1, 2018 Am 31.5.2018 um 09:52 schrieb Schildkröte: Aber Freunden und Verwandten würde ich grundsätzlich kein Geld borgen. Das mag an Deinen Freunden und Verwandten liegen. In meiner Familie werden alle Kredite familienintern vergeben, allerdings normalerweise zinsfrei. Und auch meinem besten Freund habe ich schon Geld geliehen. Wenn Dein Freundes- und Verwandtenkreis nicht vertrauenswürdig ist, tut mir das leid, aber das ist nicht unbedingt der Standard. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LIE Juni 2, 2018 · bearbeitet Juni 2, 2018 von LIE Guten morgen zusammen! vor 7 Stunden schrieb beamter97: Auch wenn Du Zins- + Tilgungsraten für einen Kredit, den deine Mutter aufgenommen hat, zahlst, ist das eine Schenkung! Das ist wirklich ein interessanter Punkt, an den ich überhaupt nicht gedacht habe. Denken hätte ich es mir natürlich können, da Deutschland bekannt ist für seine vielen und (realtiv) hohoen Steuern. Allein, dass der Soli-Beitrag noch existiert ist eine Schmach, von den GEZ-Gebühren gar nicht zu reden. Aber Internet ist ja auch noch "Neuland". Ich werde mich die Tage zum Thema Schenkungssteuer einlesen, danke für den Hinweis! P.S. Wenn ich von "wir" schreibe / geschrieben habe, dann mein(t)e ich meine Mutter und mich als "Familie", bzw. früher war mit "wir" auch noch mein Vater inkludiert. Ich war noch nie Hauseigentümer, immer nur meine Eltern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte Juni 2, 2018 · bearbeitet Juni 2, 2018 von Schildkröte Hast Du noch Geschwister oder bist Du alleiniger Erbe bzw. steht noch jemand anderes im Testament Deiner Mutter, sofern es eines gibt? Wenn Du bei Ihr zur Miete wohnst, ist aus ihrer (aber auch Deiner) Sicht folgendes zu beachten: Zitat Damit Sie als Vermieter alle Ausgaben geltend machen können, muss die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Miete betragen. Liegt sie darunter, können Sie die Ausgaben nur noch anteilig in der Steuererklärung angeben. Hier der vollständige Blog-Beitrag zum Thema Vermietung an Kinder aus steuerlicher Sicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
feymo211283 Juni 2, 2018 Würde aufpassen, was hier so geschrieben wird und nicht alles ungeprüft glauben. Ich sage es immer wieder, grade was Steuern angeht. 1. Schenkung/Erbschaftsteuerfreibetrag zwischen Mutter und Sohn = 400.000,- € 2. Du vermischt Steuer und Beitrag( GEZ ), für Steuern erhälst du keine Gegenleistung, für die GEZ schon 3. Deutschland ist im internationalem Vergleich KEIN Land mit hoher Steuerbelastung, vorallem nicht in der Unternehmensbesteuerung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 Juni 2, 2018 · bearbeitet Juni 2, 2018 von beamter97 vor 10 Minuten schrieb feymo211283: Würde aufpassen, was hier so geschrieben wird und nicht alles ungeprüft glauben. Ich sage es immer wieder, grade was Steuern angeht. 1. Schenkung/Erbschaftsteuerfreibetrag zwischen Mutter und Sohn = 400.000,- € 2. Du vermischt Steuer und Beitrag( GEZ ), für Steuern erhälst du keine Gegenleistung, für die GEZ schon 3. Deutschland ist im internationalem Vergleich KEIN Land mit hoher Steuerbelastung, vorallem nicht in der Unternehmensbesteuerung ad 1: Sohn erbt, bzw. erhält Schenkung von Mutter: Freibetrag 400k und Erbschaftssteuerklasse I, da hast Du Recht. in diesem Fall aber andersherum: Mutter erhält Schenkung von Sohn: Freibetrag 20k und und Erbschaftssteuerklasse II, da habe ich Recht https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/freibetraege-bei-der-erbschaftssteuer-und-schenkungssteuer Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Juni 2, 2018 vor 12 Minuten schrieb feymo211283: 2. Du vermischt Steuer und Beitrag( GEZ ), für Steuern erhälst du keine Gegenleistung, für die GEZ schon Auch ich rate: "Würde aufpassen, was hier so geschrieben wird und nicht alles ungeprüft glauben. Ich sage es immer wieder, grade was Steuern angeht." Natürlich gibt es Gegenleistungen für Steuern. Universitäten und (Fach)hochschulen zum Beispiel! Stichwort: "Langzeitstudent" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
feymo211283 Juni 2, 2018 Bei deinem Beispiel in Ad1 hast du Recht. Geht aber so aus deiner pauschalen Aussage nicht hervor. Ad 2 ist einfach falsch, Steuern werden immer ohne besonderen Gegenleistungsanspruch erhoben. Ich empfehle § 3 AO. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Juni 2, 2018 vor 6 Minuten schrieb feymo211283: Bei deinem Beispiel in Ad1 hast du Recht. Geht aber so aus deiner pauschalen Aussage nicht hervor. Ad 2 ist einfach falsch, Steuern werden immer ohne besonderen Gegenleistungsanspruch erhoben. Ich empfehle § 3 AO. es ist off-topic (aber der TO himself hat die Steuerdiskussion begonnen), aber gerne: Zitat Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. beachte das markierte. Und ganz selbstverständlich bekommen wir Bürger Gegenleistungen des Staates, die aus Steuergeldern finanziert werden. @LIE sollte also nicht so jammern. Bei der GEZ ist es anders bzw. kann anders sein. Es gibt durchaus Menschen ohne Fernseher, ohne Radio, die auch das Internetangebot des ÖRR nicht nutzen. Die bekommen keine Gegenleistung. (Ich zähle allerdings nicht dazu....) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
beamter97 Juni 2, 2018 vor 13 Minuten schrieb feymo211283: Bei deinem Beispiel in Ad1 hast du Recht. Geht aber so aus deiner pauschalen Aussage nicht hervor. Ich gehe mal davon aus, dass Du mit "pauschaler Aussage" meine obige Aussage meinst: vor 13 Stunden schrieb beamter97: Ist Dein Anteil am Kauferlös des Altbaus nicht auf Dein Konto geflossen sondern bei deiner Mutter gelandet oder verblieben ==> Schenkung! Freibetrag € 20k Auch wenn Du Zins- + Tilgungsraten für einen Kredit, den deine Mutter aufgenommen hat, zahlst, ist das eine Schenkung! ich verstehe nicht, wo da pauschaliert wurde. Ich habe zwei konkret benannte Zahlungsströme unter schenkungsssteuerlicher Sicht bewertet und bin zu einem Ergebnis gekommen, von dem Du selber sagst, dass es richtig ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
feymo211283 Juni 2, 2018 Puhh, denke wir drehen uns im Kreis. Per Definition ist es halt nicht so, welche Gegenleistung bekomme ich für meine Steuerzahlungen? Welchen Anspruch habe ich? GEZ ist ein Beitrag, für einen Beitrag bekomme ich eine spezifische Gegenleistung, ob ich die annehme spielt dabei keine Rolle. Es ist wie im Fitnessclub, nur ist GEZ ein Pflichtbeitrag, ganz egal, ob du die Leistung annehmen möchtest. Egal, offtopic. Tur mir leid. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dev Juni 2, 2018 · bearbeitet Juni 2, 2018 von dev vor 56 Minuten schrieb feymo211283: für Steuern erhälst du keine Gegenleistung - Sicherheit ( z.B. Polizei ) - Bildung ( bei manchen aber umsonst ) - Infrastrukturen ( z.B. Staßen ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
feymo211283 Juni 2, 2018 Gerade eben schrieb beamter97: Ich gehe mal davon aus, dass Du mit "pauschaler Aussage" meine obige Aussage meinst: ich verstehe nicht, wo da pauschaliert wurde. Ich habe zwei konkret benannte Zahlungsströme unter schenkungsssteuerlicher Sicht bewertet und bin zu einem Ergebnis gekommen, von dem Du selber sagst, dass es richtig ist. ok, sry, hab dein Beispiel nochmals durchgelesen und du hast Recht. Habe beim ersten Mal scheinbar nicht richtig gelesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LIE Juni 2, 2018 vor 17 Minuten schrieb feymo211283: Egal, offtopic. Tur mir leid. Mir tut es leid, da ich mit meiner persönlichen Meinung über Abgaben begonnen habe. Hier der Unterschied: Steuern: Zitat sind „... Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. Zölle und Abschöpfungen sind Steuern im Sinne dieses Gesetztes.“ (§ 3 Abs. 1 AO) Gebühren: Zitat sind Zahlungen für besondere Leistungen einer öffentlichen Körperschaft oder für die (freiwillige oder erzwungene) Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen. Verwaltungsgebühren: z.B. Beurkundungen, Erteilung von Bescheinigungen, Genehmigungen, Paßgebühren, Zollabfertigungsgebühren Nutzungsgebühren: z.B. Müllabfuhr, Rundfunk, Fernsehen, Friedhof, Krankenhaus, Hafen Beiträge: Zitat stellen einen Aufwandsersatz für die mögliche Inanspruchnahme einer konkreten Leistung einer öffentlichen Einrichtung dar. (z.B. Straßenanliegerbeiträge, Sozialversicherungsbeiträge, IHK-Beitrag). Quelle (vielleicht nicht die seriöseste, aber gut...): Unterschied vor einer Stunde schrieb beamter97: in diesem Fall aber andersherum: Mutter erhält Schenkung von Sohn: Freibetrag 20k und und Erbschaftssteuerklasse II, da habe ich Recht Wenn ich das jetzt korrekt verstanden habe, bedeutet das, dass ich meiner Mutter 20k für die Tilgung des Kredits schenken dürfte, alles darüber hinaus müsste versteuert werden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
feymo211283 Juni 2, 2018 Wobei man bei GEZ differenzieren muss. Alle Deutschen sagen, es seien Gebühren. Die GEZ sagt selbst von sich, dass es sich um Beiträge handelt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xfklu Juni 2, 2018 vor 14 Minuten schrieb feymo211283: Die GEZ sagt selbst von sich, dass es sich um Beiträge handelt. Darum wurde der Laden auch umbenannt von "Gebühreneinzugszentrale (GEZ)" zu "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
voc Juni 2, 2018 vor 1 Stunde schrieb LIE: Wenn ich das jetzt korrekt verstanden habe, bedeutet das, dass ich meiner Mutter 20k für die Tilgung des Kredits schenken dürfte, alles darüber hinaus müsste versteuert werden? Das kommt darauf an, ob du Miteigentümer bzw. -darlehensnehmer bist. Laut deiner obigen Aussage ist jedoch deine Mutter (Allein-)Eigentümerin/Darlehensnehmerin, dann hast du die Möglichkeit ihr alle 10 Jahre 20 TEUR zu schenken. Noch eine Nachfrage zu euerer Konsteallation, handelt es sich um ein Haus mit zwei Wohnungen und wird die zweite Wohnung ebenfalls von deiner Mutter vermietet? Wird die von dir an deine Mutter gezahlte Miete vom Finanzamt annerkannt? Es gilt: Zinsen bei vermieteten Immobilien können von der Steuer abgesetzt werden. Dafür muss aber das Darlehen der zu vermietenden Immobilie zuzuordnen sein. Letzterer Punkt sollte durch deine beschriebene Darstellung vorliegen. Entsprechend macht es Sinn vorrangig jene Darlehen zurückzuführen, welche sich auf nicht vermietete Immobilien beziehen (Haus). Während Zinsen für die/das Darlehen für die/das vermeitete(n) Objet(e) bei der Steuer abgesetzt werden sollten. Ein anderer Ansatz wäre, dass deine Mutter dir bereits jetzt (per Schenkung) einen Teil der Immobilien überträgt, quasi als vorweggenommene Erbschaft. Dann kann der Freibetrag von 400 TEUR genutzt werden. Anschließend kannst du zumindest für den Teil der Darlehen welche dir durch die Schenkung übertragen wurden eine Rückführung vornehmen, ohne das es zu einer Schenkung von dir zu deiner Mutter kommt. Ob dies von euch -insbesondere von deiner Mutter- gewünscht ist, müsste natürlich geklärt werden. Für das genaue vorgehen solltet Ihr unbedingt einen Steuerberater aufsuchen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LIE Juni 2, 2018 vor 35 Minuten schrieb voc: Laut deiner obigen Aussage ist jedoch deine Mutter (Allein-)Eigentümerin/Darlehensnehmerin, dann hast du die Möglichkeit ihr alle 10 Jahre 20 TEUR zu schenken. Ja so ist es, danke für die Klarstellung! vor 36 Minuten schrieb voc: Noch eine Nachfrage zu euerer Konsteallation, handelt es sich um ein Haus mit zwei Wohnungen und wird die zweite Wohnung ebenfalls von deiner Mutter vermietet? Ja, zwei Wohnungen, in der anderen lebt meine Mutter. vor 36 Minuten schrieb voc: Wird die von dir an deine Mutter gezahlte Miete vom Finanzamt annerkannt? Weiß ich nicht. vor 39 Minuten schrieb voc: Ein anderer Ansatz wäre, dass deine Mutter dir bereits jetzt (per Schenkung) einen Teil der Immobilien überträgt, quasi als vorweggenommene Erbschaft. Dann kann der Freibetrag von 400 TEUR genutzt werden. Anschließend kannst du zumindest für den Teil der Darlehen welche dir durch die Schenkung übertragen wurden eine Rückführung vornehmen, ohne das es zu einer Schenkung von dir zu deiner Mutter kommt Werde ich bei Gelegenheit mal ansprechen. Wird dann nicht der Freibetrag von 400T Euro unnötig reduziert, sofern es später zur "richtigen" / vollständigen Erbschaft kommen sollte? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Juni 2, 2018 vor 1 Stunde schrieb LIE: Werde ich bei Gelegenheit mal ansprechen. Wird dann nicht der Freibetrag von 400T Euro unnötig reduziert, sofern es später zur "richtigen" / vollständigen Erbschaft kommen sollte? Ja, aber das Erbe ist ja auch entsprechend reduziert. Und wenn Deine Mutter noch mehr als 10 Jahre lebt, ist diese Schenkung steuerlich "vergessen". Noch eine andere Möglichkeit wäre, dass Du 2022 einen Teil des Hauses kaufst. Dann kann Deine Mutter mit dem Geld ihren Restkredit (teil)tilgen, und es gibt keine Schenkung. Allerdings kostet das um die 3-4% des Kaufpreises für Notar und Grundbuch (Grunderwerbsteuer fällt zwischen Eltern und Kindern nicht an). Ggfs. braucht es auch noch eine Teilungserklärung. Vor 2022 würde ich das nicht machen, da es dann sehr kompliziert mit den laufenden Krediten wird. Ob das günstig ist, hängt auch von der steuerlichen Situation Deiner Mutter ab 2022 ab. Wird die vermietete Wohnung nach der Umschuldung steuerlich Gewinn oder Verlust erzielen und wie wirkt sich das Ergebnis auf sie als Rentnerin aus (je nach Rentenhöhe evtl. gar nicht), wären die entscheidenden Fragen. Man könnte auch jetzt schon Deine Miete erhöhen, aber auch dabei sind steuerliche Folgen zu beachten. Auf jeden Fall würde sich der finanzielle Spielraum Deiner Mutter dadurch aber erhöhen. Bis 2022 könntest Du Deiner Mutter einen Privatkredit (bzw. viele, monatliche) geben, die sie zur Sondertilgung nutzt. Auch da gibt es steuerliche Fallen, gerade zwischen Verwandten, denn das macht ja nur zu einem niedrigeren Zinssatz Sinn als der Kredit jetzt kostet. Aber eigentlich sollte das nur relevant werden, wenn die jetzigen Zinsen tatsächlich die Steuern Deiner Mutter senken. Sie würde dann auch die Zinsen an Dich absetzen wollen und nur dann fragt das Finanzamt nach. Sind die Zinsen für eine steuerliche Anerkennung zu niedrig, kann daraus wieder eine Schenkung werden. Allerdings braucht es eine Weile bis 20k an Zinsvorteil auflaufen. Im Gegensatz zu manchen Kommentatoren hier, die weder Freunde noch Familie unterstützen würden, finde ich es prima, dass Du Dir über die gesamtfamiliäre Finanzsituation Gedanken machst und versuchst Deiner Mutter zu helfen. Die Überlegungen werden aber tatsächlich noch komplizierter, wenn Du noch Geschwister hast (klang aber nicht so), das ist schon richtig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cit Juni 3, 2018 · bearbeitet Juni 3, 2018 von Cit Am 1.6.2018 um 10:08 schrieb luess: Ich arbeite schon länger für Banken, aktuell für eine Grossbank. Ich arbeite tief im Geschäft, ich weis wovon ich rede. Bissl biased, der Vortrag. Arbeitete ich bei einer herkömmlichen Bank, hätte ich vor Amazon und Co. sicher auch etwas Angst. Berechtigterweise. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sascha. Juni 3, 2018 · bearbeitet Juni 3, 2018 von Sascha. Ich finde das auch alles sehr nett von dir, dass du deiner Mutter versuchst zu helfen. Aber wie sieht eigentlich deine eigene Lebensplanung aus? Da habe ich bisher hier noch kaum was von gelesen, obwohl es eigentlich das wichtigste Anliegen hier sein sollte. Ich meine, möchtest du bis ins hohe Alter bei deiner Mutter im Haus wohnen? Oder evtl. selbst mal ein Haus kaufen? Eine Familie gründen u.s.w.? Währe das für deine Mutter ok, wenn deine Freundin dort mit einzieht und ihr eine Familie gründet mit z.B. 3 Kindern? Meinen Eltern ist es oft schon zu viel, wenn man sie besuchen kommt. Die wollen eigentlich momentan eher ihre Ruhe haben. (Was ich vorher auch nicht gedacht hätte, aber wenn man alt wird braucht man anscheinend mehr Ruhe.) Alle Kinder sind dort aus dem Haus. 70% vom Haus stehen jetzt leer und meine Eltern möchten auch nicht, das dort wer einzieht. Da die Kinder allerdings ohnehin schon auf eigenen Beinen stehen möchte auch niemand wirklich zurück. Um dein eigenes Leben zu meistern, brauchst auch du finanzielle Rücklagen. Wenn du bis zum 40. Lebensjahr das Haus für deine Mutter abbezahlst, kann es für dich danach mit einem Eigenheim und Familiengründung ziemlich knapp werden. MfG Sascha Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LIE Juni 5, 2018 Hallo Sascha, entschuldige die etwas verspätete Antwort, dein Kommentar ging irgendwie unter, zumindest blieb die automatissche Benachrichtung, die man normalerweise bei neuen Kommentaren erhält, aus. Um es kurz zu machen: Familie ist nicht geplant, weder Kinder noch Frau (zumindest der momentane Stand). Ich bleibe in der Wohnung wohnen und übernehme das Haus dann irgendwann (hoffentlich erst in 30 Jahren) oder ich sterbe vor meiner Mutter, dann hat sich der Fall sowieso geklärt. Dein Beispiel mit 3 Kindern wäre für mich der reinste Albtraum bzw. Ansonsten ist mein Lebensplan: viel lesen / weiterbilden, vor allem im finanziellen Sektor, aber auch generell und ein bisschen die Welt anschauen, sprich reisen. Das alles bei maximal möglicher Gesundheit mit einem festen, aber dennoch erweiterbaren Freundschaftskreis. Gruß, LIE Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
eidgenoss61 Juni 5, 2018 Am 1.6.2018 um 10:08 schrieb luess: Ich arbeite schon länger für Banken, aktuell für eine Grossbank. Ich arbeite tief im Geschäft, ich weis wovon ich rede. Du solltest anfangen, deutlich kleiner Brötchen zu backen, so wie du im Thread letztens abgeschmiert bist. Der Versuch, dir mit solch Selbstbeweihräucherung den Anschein von Kompetenz erschleichen zu wollen, kommt hier nicht an.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag