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abrabla

Aktien in EU Land verkaufen und versteurn

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abrabla
· bearbeitet von abrabla

Ich habe Anfang der 90-er Aktien in Rumänien erworben, die ich 2017 in Rumänien verkauft habe.

Muss ich jetzt den Betrag (ca. 500 Euro) bei der Einkommensteuererklärung für 2017 in Deutschland in der Anlage KAP eintragen ? Normalerweise fülle ich keine Anlage KAP aus, da die Erträge 1600 Euro (für die Familie) nicht übersteigen und ich Freistellungsaufträge bei der Banken erstellt habe.

Die Aktien werde ich, wenn möglich, in Rumänien versteuern (dort läuft gerade eine Steuerreform und die Abgabe der Steuererklärung für 2017 ist noch nicht möglich).

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Taxadvisor

Wenn der Anteil an der Gesellschaft < 1% ist, ist der Veräußerungsgewinn/-verlust in Deutschland steuerfrei (da Kauf vor 2009).

 

Gruß

Taxadvisor

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abrabla

Vielen Dank für die Info!

 

Laut dem rumänischen Finanzamt gibt es eine Konvention zw. Rumänien und Deutschland bzgl. der Doppelbesteuerung. Das rumänische Finanzamt meint dass ich keine Steuer für die verkauften Aktien in Rumänien zahlen muss, sondern nur in Deutschland.

 

Ist auch in diesem Fall der Veräußerungsgewinn steuerfrei in Deutschland ?

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Taxadvisor

Warum sollte das anders sein?

 

Gruß

Taxadvisor

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MeinNameIstHase

Für Aktien aus sog. Altebestände, die vor dem 1.1.2009 erworben wurden, gilt "altes deutsches Steuerrecht". Veräußerungsgewinne sind nach §23 (in der Fassung bis 31.12.2008) nur steuerbar, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist erworben wurden. Die ist nach Deiner Darstellung aber längst abgelaufen, da die Anschaffung in den 90er war.  Zu prüfen wäre noch, ob eine wesentliche Beteiligung (über ein Prozent am Gesamtkapital) vorlag und wenn ja,  wann man die verschiedenen Grenzen zu einer wesentlichen Beteilung überschritten hat. Die ist seit 1998 in verschiedenen Schritten von 25% auf 1% gesenkt worden. Notfalls muss man den Wert beim "Reinrutschen" in die wesentliche Beteiligung ermitteln und noch ein paar Besonderheiten beachten. Tipp: Gang zum Steuerberater.

 

Angesichts Deiner Zahlen vermutlich nicht relevant ... aber ...
Achte darauf, dass du Dividendenerträge und diverse Kapitalmaßnahmen aus den vergangenen Jahren ebenfalls in Deutschland versteuern musst (die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht umfasst Welteinkommen: ganz sicher ist Deutschland (mit-)zuständig, wenn kein DBA vorliegt, für Kapitalerträge im Regelfall auch mit DBA nach OECD-Muster, das rumänische kenne ich jetzt nicht, dürfte aber ähnlich sein). Notfalls berichtige Deine alten Steuererklärungen, sonst könnte eine Steuerhinterziehung vorliegen. Wenn die rum. Akitengesellschaft früher keine Dividenden gezahlt hat, wäre es hilfreich, wenn man entsprechende Geschäftsberichte vorhält. Denn falls das Finanzamt über die aktuelle Steuererklärung vom Verkauf der Anteile erfährt, wird es u.U. Rückfragen haben, ob es früher Gewinnauschüttungen gab. 
Früher erhaltene Dividenden sind Kapitalerträge. Bis 1602 Euro (bei Verheirateten) pro Jahr sind sie steuerfrei, weil man den Sparpauschbetrag (bzw. bis 2008 den seinerzeit geltenden Sparerfreibetrag plus Werbungskostenpauschale) ausnutzen konnte (sofern man den nicht schon anderweitig ausgeschöpft hat). Ein dezenter Hinweis darauf im Begleitschreiben ans Finanzamt, dass eventuelle Dividenden immer unterhalb dieser Pausch- und Freibeträge lagen, schadet nicht, dürfte unangenehme Nachfragen ersparen.  Wenn die Dividenden in den letzten 13 Jahre aber einmal höher waren als die 1602 Euro, dann gehe unbedingt zu einen Steuerberater, der Dir weiterhilft. Das ist dann zu kompliziert um es alleine zu lösen.

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abrabla

Vielen Dank für die Info.

Es ist tatsächlich möglich, dass Dividenden vor Jahren gezahlt wurden. Ich weiss leider nicht mehr genau wann und wieviel und habe auch keine Unterlagen dazu (meine Eltern haben sich darum gekümmert). Soweit ich weiss, wurden die Dividenden direkt bei der Auszahlung in Rumänien versteuert.

Ich habe den Sparfreibetrag soweit wie ich mich erinnere nie überschritten. Die KAP Anlage habe ich in der Vergangenheit glaube ich nur ein- oder zwei-mal ausgefüllt, wo ich vergessen hatte ein Sparfreibetrag bei einer Geldanlage zu beantragen.

In der aktuellen Steuererklärung (für 2017) die ich im Mai online ausgefüllt habe, habe ich den Verkauf der Aktien nicht erwähnt (nach der weiter oben erhaltenen Information dass Aktien die vor 1.1.2009 erworben wurden, in Deutschland steuerfrei sind). Es ist aber möglich, dass das rumänische Finanzamt den deutschen über den Verkauf informiert.

Muss ich jetzt diese Information nachträglich ans Finanzamt mitteilen? Bzgl. der Dividenden: kann das Begleitschreiben ans Finanzamt allgemein formuliert werden, ohne die genauen Jahre wo Dividenden ausbezahlt wurden zu nennen ?

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MeinNameIstHase

Dann hast du alles richtig gemacht und du musst gar nichts mehr machen. Ohne genaue Zahlen macht es kein Sinn, dem Finanzamt formlos etwas mitzuteilen. Die fragen dann zurück: Wann, Wieviel etc. Und wenn Du dann Belege auf rumänisch einreichst, kann die dort niemand lesen. Das wird lustig 

 

... und das alles wegen vielleicht ~10 Euro am Ende. Dafür ändert das Finanzamt nicht den Steuerbescheid. Die Bagatellgrenze beträgt aktuell 25 Euro, dazu müsste die Dividende  ca. 100 Euro betragen haben, noch mehr, wenn du die Belege noch hast und 15% von der Quellensteuer, die Rumänien einbehalten hat, in Anrechnung bringst. Lass mich mal rechnen: Wert der Aktien war 500 Euro .... das wäre also eine Dividendenrendite von 20% und mehr ... so hoch dürfte die aber kaum gewesen sein.

 

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