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LauBiBa

Rentenversicherung: Kontenklärung / Ausbildungszeiten nicht anerkannt / Widerspruch/ jetzt keine Reaktion: Wie weiter vorgehen?

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LauBiBa

Wie würdet ihr die folgende Situation beurteilen:

  • Mai 2017 erste Renteninformation bekommen. Wie bei vermutlich fast jedem fehlen die Ausbildungszeiten.
  • Daraufhin am 22.6. Beratungstermin bei der DRV und dort Antrag auf Kontenklärung gestellt. Da wir erst dort erfahren haben, in welcher Form Schul-/Studienzeiten nachgewiesen werden sollen, erst anschließend die entsprechenden Belege von Uni/Schule angefordert
  • Am Mitte August 2017 (wenige Tage bevor der Beleg von der Uni eingetroffen ist) kommt der Bescheid, dass die Anerkennung von Ausbildungszeiten mangels Belegen abgelehnt wird. Scheinbar hätte man die Verzögerung vorher schon begründen müssen.
  • Daraufhin gleich (16.8.) Widerspruch eingelegt, und die inzwischen eingetroffenen Belege beigefügt.
  • Seitdem kommt keine Reaktion mehr
  • Im Januar 2018 bei der Hotline der DRV angerufen, und nachgefragt. Nach Weitervermittlung an die zuständige Stelle(?) bekamen wir die Auskunft, dass der Widerspruch im System erfasst sei. Die Berbeitung dauere halt länger...
  • Seitdem wider keine Reaktion.

Hat jemand von euch Erfahrung ob so lange Bearbeitungszeiten (9 Monate!) wirklich normal sind? Der erste Bescheid kam doch wesentlich schneller.

 

Was würdet ihr jetzt tun?

  • Abwarten?
  • Nochmal telefonisch nachfragen? Bringt das was?
  • Schriftlich nachhaken? Wo? Irgendwelche Fristen setzen?
  • Ombudsmann, Anwalt...?

Wir haben keinen Zeitdruck, ich mache mir bloß Sorgen, dass der Widerspruch doch verloren gegangen ist und man beim Beantragen der Rente in x Jahren dann darauf festgenaglt wird, dass man den ablehnenden Bescheid damals ja "akzeptiert" hätte:unsure:. Und ich denke halt, dass sich das ganze jetzt vielleicht noch leichter/glaubwürdiger korrigieren lässt, als in 30 Jahren. Die offizielle Frist ist ja längst abgelaufen (hatten wir beim Widerspruch aber eingehalten).

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beamter97

9 Monate ist wirklich lange. Zumindest den fristgerechten Eingang des Widerspruchs sollte die DRV bestätigen. Wie wäre es denn, -nett im Ton, aber verbindlich in der Sache - auf die lange Bearbeitungszeit hinzuweisen und seine Sachkunde mit der möglichen Androhung einer Untätigkeitsklage zu belegen?

 

https://www.sozialgericht-oldenburg.niedersachsen.de/startseite/service/haeufig_gestellte_fragen/untaetigkeitsklage/untaetigkeitsklage-111522.html

 

Und für den Fall der Fälle gibt es ja noch den § 44 SGB X

 

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html

 

Da es bei Euch ja um Sozialleistungen in der Zukunft geht, habt ihr dafür immer noch Zeit.

 

 

 

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derLord
· bearbeitet von derLord

hiho

das Thema war mitte 2016 groß in den Medien,

daraufhin habe ich auch mal alles angefordert (nach ca. 2 Wochen bekam ich die Unterlagen)

beim durchforsten stieß ich auf ein nicht angerechnetes Jahr.

 

Nach detailierter Auflistung aller Schul und Weiterbildungen +passender Zeugnisse und kurzem hinterher telefonieren ob es noch offene Fragen gibt,

bekam ich 2 Monate später einen korrigierten vollständigen Rentenbescheid zugesendet.

Im Rentenbescheid von 2017 haben die Rentenpunkte dann gepasst.

 

Also keine Probleme.

 

Ich würde nochmals telefonisch nachhaken.

 

lg

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Juninho
· bearbeitet von Juninho
vor 5 Stunden schrieb LauBiBa:

 

Hat jemand von euch Erfahrung ob so lange Bearbeitungszeiten (9 Monate!) wirklich normal sind? Der erste Bescheid kam doch wesentlich schneller.

 

 

Hatte da einen Fall in der Familie. Beamter. Bekommt Bescheid Steuernachzahlung iwie 60k, wird vom Gehalt abgezogen. Eingetragen im System. System geschlossen. War natürlich Blödsinn. Musste trotzdem quasi ein Jahr auf sein Gehalt warten, weil steht so im System, System ist geschlossen und mehr Geld als im System steht geht nicht raus. Pech.

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marcel

Ich hatte Anfang des Jahres auch einige Schul- und Unizeiten nachtragen lassen. Es kam Ende März noch eine Nachfrage wegen eine Überschneidung (bezahltes Praktikum), Mitte April hatte ich dann den korrigierten Bescheid.

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ika
· bearbeitet von ika
vor 13 Stunden schrieb Juninho:

 

Hatte da einen Fall in der Familie. Beamter. Bekommt Bescheid Steuernachzahlung iwie 60k, wird vom Gehalt abgezogen. Eingetragen im System. System geschlossen. War natürlich Blödsinn. Musste trotzdem quasi ein Jahr auf sein Gehalt warten, weil steht so im System, System ist geschlossen und mehr Geld als im System steht geht nicht raus. Pech.

 

Kann man sich natürlich alles bieten lassen.

 

Oder man geht dagegen vor. Solche Schilderungen machen mich immer doppelt fassungslos.

 

 

Edith: Unabhängig davon passt an der vorstehenden Schilderung sachlich einiges nicht zusammen. Beamte bekommen Sold, kein Gehalt. Steuerbescheide erlässt (i.d.R.) das Finanzamt. Diese sind rechtsmittelfähig und können auch von der Vollziehung ausgesetzt werden. Und und und..

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odensee
vor 9 Minuten schrieb ika:

Edith: Unabhängig davon passt an der vorstehenden Schilderung sachlich einiges nicht zusammen.

Nicht alles für bare Münze nehmen, was Juninho schreibt....

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Juninho
vor 3 Stunden schrieb ika:

 

Kann man sich natürlich alles bieten lassen.

 

Oder man geht dagegen vor. Solche Schilderungen machen mich immer doppelt fassungslos.

 

 

Edith: Unabhängig davon passt an der vorstehenden Schilderung sachlich einiges nicht zusammen. Beamte bekommen Sold, kein Gehalt. Steuerbescheide erlässt (i.d.R.) das Finanzamt. Diese sind rechtsmittelfähig und können auch von der Vollziehung ausgesetzt werden. Und und und..

Ja das stimmt. Ich kann das nicht 100% wiedergeben, weil ich nicht drin stecke. Der Fall ist aber so, dass es fast ein Jahr kein Gehalt (ja mimimi Sold) gab und es erst im nächsten Jahr mit der entsprechenden Systembuchung nachgezahlt wurde. Ich kann mehr als verstehen, dass man das nicht glaubt. Liegt auch außerhalb meiner Vorstellungskraft aber ist so gewesen.

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Nachdenklich
vor 48 Minuten schrieb Juninho:

... aber ist so gewesen.

Glaube ich nicht!

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LauBiBa

Danke für eure Antworten.

Heute lag eine neue Renteninformation im Briefkasten. Aber keinerlei Kommentar zu Kontenklärung/Einspruch etc. Die Zahlen weichen auch nur marginal von denen von letzem Jahr ab. Ich glaube nicht, dass da unsere Änderungen eingegangen sind.

Dann denke ich, wir müssen da nochmal nachbohren. Nur über das Medium (telefonisch oder schriftlich) und den Tonfall müssen wir nochmal nachdenken.

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Juninho
vor 4 Stunden schrieb Nachdenklich:

Glaube ich nicht!

Ok

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LauBiBa
Am 16.5.2018 um 22:26 schrieb beamter97:

9 Monate ist wirklich lange. Zumindest den fristgerechten Eingang des Widerspruchs sollte die DRV bestätigen. Wie wäre es denn, -nett im Ton, aber verbindlich in der Sache - auf die lange Bearbeitungszeit hinzuweisen und seine Sachkunde mit der möglichen Androhung einer Untätigkeitsklage zu belegen?

Wir haben, ähnlich wie von dir angeregt, nochmal einen Brief in etwas schärferem Ton formuliert, und jetzt zumindest (ein paar Tage nach der gesetzten Frist, aber immerhin:thumbsup:) den Eingang des Widerspruchs schriftlich bestätigt bekommen.

Mit der Bearbeitung können sie sich dann von mir aus auch weitere 9 Monate Zeit lassen, Hauptsache wir haben später kein Beweisproblem.

 

Scheinbar landen die Widersprüche tatsächlich in einer anderen Abteilung als die Erstaträge, und die ist enorm unterbesetzt. Anders kann ich mir nicht erklären, warum es bei euch allen (und unserem "beleglosen" Erstantrag) recht flott ging, und jetzt ewig dauert.

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LauBiBa

Heute kam der neue, wunschgemäß geänderte, Bescheid an. Erstaunlich schnell nach der Wartezeit auf die Eingangsbestätigung.

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mark89

Kurze Frage, da auch ich kürzlich meinen ersten Rentenbescheid bekommen habe. Bei mir fehlt die Ausbildungszeit ebenfalls (Bachelor-Studium). Was habe ich davon, diese nachtragen zu lassen? Rentenpunkte gibt es dafür ja keine, oder wird die Zeit auf die Gesamtversicherungsdauer angerechnet? (Um z.B. auf 45 Jahre zu kommen und als besonders langjährig Versicherter zu gelten). 

 

Die ersten eingetragenen Zeiten stammen von meiner Zivildienstzeit, davor habe ich aber auch schon wochenweise (Ferien etc.) geringfügig beschäftigt gearbeitet. Oder werden erst Zeiten ab einem Alter von 18 Jahren erfasst? Spätere geringfügige Beschäftigungen sind aufgelistet (teils Zeiträume über mehrere Monate, obwohl nur wenige Wochen gearbeitet wurde, vermutlich weil ich nicht direkt abgemeldet wurde. Ist das gut für mich, hier einen längeren Zeitraum stehen zu haben?). 

 

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WOVA1
vor 6 Minuten schrieb mark89:

wird die Zeit auf die Gesamtversicherungsdauer angerechnet?

Ja, das Stichwort heißt 'Anrechnungszeiten'. 

Daher besser zeitnah nachweisen - später sucht man ewig die Unterlagen .. 

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LauBiBa
vor 5 Stunden schrieb mark89:

Kurze Frage, da auch ich kürzlich meinen ersten Rentenbescheid bekommen habe. Bei mir fehlt die Ausbildungszeit ebenfalls (Bachelor-Studium). Was habe ich davon, diese nachtragen zu lassen? Rentenpunkte gibt es dafür ja keine, oder wird die Zeit auf die Gesamtversicherungsdauer angerechnet? (Um z.B. auf 45 Jahre zu kommen und als besonders langjährig Versicherter zu gelten).

Du meinst "Renteninformation";), einen Bescheid gibt's nur auf einen Antrag wie z.B. auf Kontenklärung oder Rente...

 

Ansonsten ja, die Zeit wird in manchen Fällen auf die Gesamtversicherungszeit angerechnet (müsstest du nachschauen, ich glaube es gibt da einen Unterschied zwischen den 35 Jahren für "langjährig" und den 45 Jahren für "besonders langjährig").

 

Außerdem spielen die Anrechnungszeiten wohl eine Rolle für alle Renten bei denen deine Beiträge bis zu einem bestimmten Zeitpunkt hochgerechnet werden (Stichwort: Zurechnungszeiten), wie z.B. Witwen- oder Erwerbsminderungsrente.

 

Es kann sein, dass ich das Verfahren nicht ganz korrekt wiedergebe, aber meinem Verständnis nach müsst es ungefähr wie folgt laufen:

 

Angenommen du beantragst 2017 mit 33 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente. Von deinem 17. bis 25. Geburtstag warst du in der Schule oder hast studiert, von deinem 25. bis 33. Geburtstag, hast du jeweils so viel verdient, wie der durchschnittliche Versicherte, also jedes Jahr einen Rentenpunkt erworben.

 

Jetzt wird dein Verdienst bis zum 62. Geburtstag hochgerechnet.

 

D.h. ohne das die Ausbildungszeiten bekannt sind und berücksichtigt werden:

8*0+8*1 = 8 Punkte in 16 Jahren = 0,5 Punkte/Jahr durchschnittlich

0,5 Punkte/Jahr * (62-33 Jahre)= 0,5*29 = 14,5 Extra-Punkte

Also bekommt du eine Rente für insgesamt 8+14,5 = 22,5 Punkte

 

Wenn die Ausbildungszeiten berücksichtigt werden, werden die Jahre der Anrechnungszeit nicht mitgezählt, also:

8 Punkte in 8 Jahren = 1 Punkt/Jahr

1 Punkt/Jahr * (62-33 Jahre)= 0,5*29 = 29 Extra-Punkte

Also bekommt du eine Rente für insgesamt 8+29 = 37 Punkte

 

Wie gesagt ohne Anspruch auf Korrektheit, aber es dürfte die Höhe deiner Erwerbsmindrungsrente positiv beeinflussen.

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marcel
vor 7 Stunden schrieb mark89:

oder wird die Zeit auf die Gesamtversicherungsdauer angerechnet? (Um z.B. auf 45 Jahre zu kommen und als besonders langjährig Versicherter zu gelten).

In meinem Fall würde ich ohne das Nachtragen der Anrechnungszeiten nicht wie geplant mit 62 in Rente gehen können. Von daher kann es je nach persönlicher Situation schon wichtig sein, diese Zeiten im Rentenverlauf zu haben.

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