schmidtl Mai 12, 2018 · bearbeitet November 11, 2018 von schmidtl Hi, ich habe seit 2006 einen Riestervertrag, zahle maximal (2100€-154€) pro Jahr ein, und verdiene > 65.000€ Jahresbrutto. Jetzt sind die ersten Kinder da. Ich würde das dem Riesteranbieter garnicht mitteilen, da ja ohnehin die Kinderzulage bei der Steuererklärung wieder von der aus Rirster resultierenden Steuerrückerstattung abgezogen würde. stimmt das in meinem Fall so, oder spricht etwas dafür das Kind doch anzugeben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker Mai 12, 2018 · bearbeitet Mai 12, 2018 von moonraker Das Finanzamt zieht die Kinderzulage aber immer ab, wenn Du sie rechtlich bekommen würdest - auch wenn Du sie gar nicht beziehst. Also solltest Du das Kind auch bei Deinem Anbieter angeben und die Zulage beantragen. edit: Du solltest noch (er)klären, wie die Zulagen-Situation bei Dir ist (verheiratet? wer bekommt Kindergeld? riestert der Partner auch?) https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2017/169/kinderzulage Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schmidtl Mai 12, 2018 · bearbeitet Mai 12, 2018 von schmidtl Interessant. Aber wenn nicht ich das Kindergeld bekomme, habe ich ja gar keinen Anspruch auf Zulage, ergo kann das Finanzamt doch auch nix abziehen, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SM77 Mai 12, 2018 vor 1 Stunde schrieb moonraker: Das Finanzamt zieht die Kinderzulage aber immer ab, wenn Du sie rechtlich bekommen würdest - auch wenn Du sie gar nicht beziehst. Also solltest Du das Kind auch bei Deinem Anbieter angeben und die Zulage beantragen. Das wage ich zu bezweifeln, da ich dies aus meinem Steuerbescheid so nicht entnehmen kann (unverheiratet, Kindergeld läuft über die Mutter). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whister Mai 12, 2018 vor 28 Minuten schrieb SM77: Das wage ich zu bezweifeln, da ich dies aus meinem Steuerbescheid so nicht entnehmen kann (unverheiratet, Kindergeld läuft über die Mutter). Soweit ich weiß besteht bei unverheirateten der Anspruch auf die Riester-Kinderzulage nur für den Elternteil, der auch das Kindergeld bezieht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NeuerUser Juni 1, 2018 Hallo, die hier gegenständliche Frage ist für meine Frau und mich auch noch irgendwie offen. Grob: Selbe Situation wie der TO. Ich: 65k+, Riestervertrag seit 2005, Steuerklasse III; Frau Erzieherin, keinen RV, SK V Egal wie wir es "intern" verteilen: Das Kindergeld sollte über denjenigen mit dem RV bezogen werden, so kann man den Bezug der Zulage optimieren, richtig verstanden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag