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schmidtl

Riester: Kind angeben sinnvoll?

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schmidtl
· bearbeitet von schmidtl

Hi,

 

ich habe seit 2006 einen Riestervertrag, zahle maximal (2100€-154€) pro Jahr ein, und verdiene > 65.000€ Jahresbrutto.

 

Jetzt sind die ersten Kinder da. Ich würde das dem Riesteranbieter garnicht mitteilen, da ja ohnehin die Kinderzulage bei der Steuererklärung wieder von der aus Rirster resultierenden Steuerrückerstattung abgezogen würde.

 

stimmt das in meinem Fall so, oder spricht etwas dafür das Kind doch anzugeben?

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moonraker
· bearbeitet von moonraker

Das Finanzamt zieht die Kinderzulage aber immer ab, wenn Du sie rechtlich bekommen würdest - auch wenn Du sie gar nicht beziehst. Also solltest Du das Kind auch bei Deinem Anbieter angeben und die Zulage beantragen.

 

edit:

Du solltest noch (er)klären, wie die Zulagen-Situation bei Dir ist (verheiratet? wer bekommt Kindergeld? riestert der Partner auch?)

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2017/169/kinderzulage

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schmidtl
· bearbeitet von schmidtl

Interessant. Aber wenn nicht ich das Kindergeld bekomme, habe ich ja gar keinen Anspruch auf Zulage, ergo kann das Finanzamt doch auch nix abziehen, oder?

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SM77
vor 1 Stunde schrieb moonraker:

Das Finanzamt zieht die Kinderzulage aber immer ab, wenn Du sie rechtlich bekommen würdest - auch wenn Du sie gar nicht beziehst. Also solltest Du das Kind auch bei Deinem Anbieter angeben und die Zulage beantragen.

 

Das wage ich zu bezweifeln, da ich dies aus meinem Steuerbescheid so nicht entnehmen kann (unverheiratet, Kindergeld läuft über die Mutter).

 

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whister
vor 28 Minuten schrieb SM77:

 

Das wage ich zu bezweifeln, da ich dies aus meinem Steuerbescheid so nicht entnehmen kann (unverheiratet, Kindergeld läuft über die Mutter).

 

Soweit ich weiß besteht bei unverheirateten der Anspruch auf die Riester-Kinderzulage nur für den Elternteil, der auch das Kindergeld bezieht.

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NeuerUser

Hallo, 

die hier gegenständliche Frage ist für meine Frau und mich auch noch irgendwie offen. Grob: Selbe Situation wie der TO. Ich: 65k+, Riestervertrag seit 2005, Steuerklasse III; Frau Erzieherin, keinen RV, SK V

 

Egal wie wir es "intern" verteilen: Das Kindergeld sollte über denjenigen mit dem RV bezogen werden, so kann man den Bezug der Zulage optimieren, richtig verstanden?

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