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Tephra

Hallo,

 

ich weiss - sicherlich ist die Frage schon unzählige Male aufgekommen, aber ich find nicht die passenden Beiträge dazu und kapier es einfach nicht. Das Steuerthema ist doch so gar nicht mein Fall wie ich gerade merke. Mein Sohn hat ein Fondsdepot. Dort kam nun mal wieder eine Steuerbescheinigung mit den entsprechenden Einträgen (Ausschüttungen usw) und etwas später ein Zusatz "Thesaurierungsanzeige" mit folgenden Punkten:

 

Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds und Mehr-/Mindestbeträge aus intransparenten Fonds Zeile 15 Anlage KAP xx Euro

Hierauf entfallende anrechenbare ausländische Steuern Zeile 52 Anlage KAP xx Euro

 

usw.

 

Der Sohn hat den Freistellungsauftrag von 801 € hinterlegt aber keine Nichtveranlagungsbescheinigung. Der Freibetrag von 801 € ist noch nicht ausgeschöpft. Aber diese ausländischen Steuern Zeile 52 KAP fallen doch nicht darunter oder? Zumindest sehe ich nichts davon auf der Steuerbescheinigung, dass das vom Freibetrag abgezogen wurde oder so. In einfachen Worten für einen Steuersimpel wie mich: Muss ich nun quasi für meinen Sohn eine Steuererklärung machen? Oder kann ich es auch einfach lassen? Oder muss ich diese Nichtveranlagungssache einreichen? Muss ich das überhaupt, wenn der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist? Ich seh hier den Wald vor lauter Bäumen nicht.

 

Danke & Gruß

 

 

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MannohneGeld
vor 2 Stunden schrieb Tephra:

Hallo,

 

ich weiss - sicherlich ist die Frage schon unzählige Male aufgekommen, aber ich find nicht die passenden Beiträge dazu und kapier es einfach nicht. Das Steuerthema ist doch so gar nicht mein Fall wie ich gerade merke. Mein Sohn hat ein Fondsdepot. Dort kam nun mal wieder eine Steuerbescheinigung mit den entsprechenden Einträgen (Ausschüttungen usw) und etwas später ein Zusatz "Thesaurierungsanzeige" mit folgenden Punkten:

 

Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds und Mehr-/Mindestbeträge aus intransparenten Fonds Zeile 15 Anlage KAP xx Euro

Hierauf entfallende anrechenbare ausländische Steuern Zeile 52 Anlage KAP xx Euro

 

usw.

 

Der Sohn hat den Freistellungsauftrag von 801 € hinterlegt aber keine Nichtveranlagungsbescheinigung. Der Freibetrag von 801 € ist noch nicht ausgeschöpft. Aber diese ausländischen Steuern Zeile 52 KAP fallen doch nicht darunter oder? Zumindest sehe ich nichts davon auf der Steuerbescheinigung, dass das vom Freibetrag abgezogen wurde oder so. In einfachen Worten für einen Steuersimpel wie mich: Muss ich nun quasi für meinen Sohn eine Steuererklärung machen? Oder kann ich es auch einfach lassen? Oder muss ich diese Nichtveranlagungssache einreichen? Muss ich das überhaupt, wenn der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist? Ich seh hier den Wald vor lauter Bäumen nicht.

 

Danke & Gruß

 

 

Es gibt einen sog. Kinderfreibetrag, erst wenn der Freibetrag überschritten wurde,  musst du ggf. eine Steuererklärung machen, 

die Höhe Beträgt 7.428 € per annum; dann kommt noch ggf. der Freistellauftrag von 801 hinzu, ich weiss ja nicht wie vermögend dein sohn ist, aber wenn er seinen Kinderfreibetrag überschreitet muss er ganz schon viel Vermögen haben :D

https://de.wikipedia.org/wiki/Kinderfreibetrag

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Manticore
vor 8 Minuten schrieb MannohneGeld:

Es gibt einen sog. Kinderfreibetrag, erst wenn der Freibetrag überschritten wurde,  musst du ggf. eine Steuererklärung machen, 

die Höhe Beträgt 7.428 € per annum; dann kommt noch ggf. der Freistellauftrag von 801 hinzu, ich weiss ja nicht wie vermögend dein sohn ist, aber wenn er seinen Kinderfreibetrag überschreitet muss er ganz schon viel Vermögen haben :D

https://de.wikipedia.org/wiki/Kinderfreibetrag

Du musst mir mal erklären, was der Kinderfreibetrag, den die Eltern fürs Kind bekommen mit der Steuererklärungspflicht des Kindes zu tun hat :P

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Tephra

Nee also wie gesagt, der Freibetrag ist noch nicht aufgebraucht. Aber wie ist das dann mit diesen auslä. Quellensteuern und so? Ich mein, wenn da Steuern abgeführt wurden oder so, müsste ich dann nur wegen dieser einen Sache eine Steuererklärung machen? Das kapier ich irgendwie nicht. Ich mach dann für meinen Sohn eine Steuererklärung nur mit dieser Anlage KAP und sonst nix? Oder bringt das gar nix und ich brauch das gar nicht machen? 

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Viktoria

Wenn das Kind keine deutsche Steuer bezahlt, dann kann keine ausländische Quellensteuer angerechnet werden. Da bringt eine Steuererklärung nichts.

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Tephra
1 minute ago, Viktoria said:

Wenn das Kind keine deutsche Steuer bezahlt, dann kann keine ausländische Quellensteuer angerechnet werden. Da bringt eine Steuererklärung nichts.

aaaah. das heisst doch dann auch, solange mein sohn den freibetrag noch nicht überschritten hat, brauch ich mich, mehr oder weniger auch nicht um eine steuererklärung scheren, egal was in der steuerbescheinigung steht? und wenn er denn dann bald überschritten wird kann einfach eine nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht werden und ich hätte weiterhin ruhe?

 

sorry für die doofen fragen - steuern machen mir immer zu schaffen.

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Viktoria
vor 9 Stunden schrieb Tephra:

sorry für die doofen fragen - steuern machen mir immer zu schaffen.

 

Das sind doch keine doofen Fragen.

 

Ich würde schon jetzt eine NV-Bescheinigung beantragen. Dann bist Du auch auf der sicheren Seite, wenn Du mal einen größeren Kursgewinn realisieren solltest. Das ist nicht viel Arbeit und wenn Du angibst, dass sie für die maximal möglichen 3 Jahre gelten soll, brauchst Du Dich nicht oft drum zu kümmern. Gib' beim Antrag einfach etwas höhere voraussichtliche Kapitalerträge als den Freibetrag an.

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