Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Tobi90

Sparerpauschbetrag ausnutzen bei thesaurierendem ETF

Empfohlene Beiträge

Tobi90
· bearbeitet von Tobi90

Hallo zusammen,

 

ich bin seit Mai diesen Jahres in zwei thesaurierende ETFs (ganz standardmäßig Entwickelte Welt/Emerging Markets IMI im Verhältnis 70:30) investiert und werde diese Positionen nach und nach Aufstocken.

 

Dadurch das keine Gewinne ausgeschüttet werden, kann ich den Sparerpauschbetrag i.H.v. 801 Euro nicht ausnutzen.

 

 

Beispiel: --> Einmalanlage von 10.000 Euro und Anlagedauer 10 Jahre und jedes Jahr 800 Euro Gewinn

 

 

Bei Ausschüttung hätte ich --> 800 Euro pro Jahr durch Freibetrag abgedeckt und müsste nie Steuern zahlen

 

Frage 1: Wenn ich die 800 Euro jedes mal wieder anlege, hätte ich am Ende 18.000 Euro auf die ich beim Verkauf keine Steuern zahlen müsste, da die Gewinne ja jedes Jahr quasi schon versteuert wurden?

 

 

Thesaurierung und Verkauf nach 10 Jahren--> 800 Euro Gewinn und im letzten Jahr nur 800 Euro Freibetrag---> Ich müsste 7200 Euro versteuern

 

Das ist ja schon ein recht großer Unterschied.

 

Kann ich folgenden "Trick" anwenden oder habe ich dort etwas übersehen?

--> Jedes Jahr im Dezember kurz vor Jahresende ziehe ich meinen Gewinn von 800 euro aus den ETF raus und lege diese aber direkt wieder an (noch im selben Kalenderjahr). Somit ist mein Gewinn jedes Jahr steuerfrei.

 

Frage 2: Am Ende der 10 Jahre hätte ich dann ebenfalls 18.000 Euro, auf die ich keine Steuern zahlen müsste, da sie jedes Jahr schon versteuert wurden, richtig?

 

 

 

Da ich bei Degiro bin, sind die Gebühren für Käufe/Verkäufe so günstig, dass die Transaktionskosten für o.g. Vorgehen nicht ins Gewicht fallen würden (bzw ich stocke ja ohnehin alle zwei Monate die Positionen auf).

 

Habe ich etwas übersehen oder kann man durch diesen 'Trick' den Nachteil eines thesaurierenden ETF ausbügeln?

 

Besten Dank und mit freundlichem Gruß!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Akaman
· bearbeitet von Akaman

Im Prinzip eine richtige Überlegung.

 

Ob du tatsächlich jedes Jahr 800€ / Jahr Gewinne machst, wird sich allerdings weisen; entsprechend kleiner kann dann der Steuervorteil ausfallen bzw. du "verschenkst" dann einen Teil des Freibetrags.

 

Es gibt auch Jahre, da fallen Verluste an. Dann "verschenkst" du ihn ganz.

 

edit: wie du auf die 18.000 kommst, erschliesst sich mir aber nicht ganz.

edit: ab 2019 ist alles anders.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97
vor 10 Minuten schrieb Tobi90:

Dadurch das keine Gewinne ausgeschüttet werden, kann ich den Sparerpauschbetrag i.H.v. 801 Euro nicht ausnutzen.

 

Das gilt für das Steuerjahr 2018.

 

Zum 2. Januar 2019 jedoch hast Du erstmalig (und danach alle Jahre wieder) als in DE Steuerpflichtiger die Vorabpauschale für das Jahr 2018 zu versteuern. Die darfst du selber berechnen, anmelden und eine evtl. Steuerschuld abführen, da dein ausländischer Broker Dich wohl kaum dabei unterstützen wird. Den Sparerpauschbetrag machst Du dann erst in deiner Anlage KAP der Steuererklärung 2019 im Jahre 2020 geltend.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
magicw

Dass ab 01.01.2019  Vorabpauschalen bei Aktienfonds abgezogen werden (-> InvStg 2018) hilft m.E. auch, den Freibetrag auszunutzen, wenn auch nicht in voller Höhe. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97

Vorabpauschalen werden nicht abgezogen!!!

 

Vorabpauschalen werden versteuert, und die für die fälligen Steuern benötigten liquiden Mittel müssen bei deutschen Brokern zum 2.1. eines Jahres vorgehalten werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bullshit
· bearbeitet von Bullshit

Zusätzlich zu dem, was Akaman schon gesagt hat, kommen eben noch zusätzliche Kosten durch den Verkauf und erneuten Kauf dazu. Ein Vorteil bei der Sache ist, dass man jedes Mal noch parallel Rebalancing betreiben kann.

 

Am Anfang hatte ich denselben Plan wie du. Mittlerweile bin ich daber davon überzeugt, dass ausschüttende ETF besser geeignet sind, um den Freibetrag auszunutzen.

 

@beamter97 nicht, wenn du einen ausreichenden Freibetrag im Depot hinterlegt hast.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97
vor 4 Minuten schrieb Bullshit:

nicht, wenn du einen ausreichenden Freibetrag im Depot hinterlegt hast.

 

Ich wollte ja nur noch einmal klarstellen, dass Vorabpauschalen Erträge sind und keine Steuern. Selbstverständlich wird die Bank bei der Berechnung der Steuer auf die Vorabpauschalen einen eingereichten Freistellungsauftrag berücksichtigen. Dadurch kann es evtl. zu keiner Steuerzahlung kommen.

 

Nur hilft das dem TO wenig, da sein ausländischer Broker die deutschen Besteuerungsregeln nicht anwenden wird und er sich selber darum kümern muss.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Tobi90

Ich bedanke mich schonmal für die fixen Antworten!

 

Das mit den 18.000 Euro war mein Fehler. Eigentlich sollte in dem Beispiel stehen "Einmalanlage von 10.000 Euro..." und dann der Rest. So wären in dem Beispiel die 18.000 Euro zustande gekommen.

 

Das mit den Vorabpauschalen hab ich gelesen. Ich finde das aber gar nicht so schlecht, denn wie bereits oben von 'magicw' erwähnt, hilft es, den Pauschbetrag auszunutzen.

Das Degiro als ausländischer Broker nicht hilft, ist mir bekannt. Glücklicherweise habe ich im Familienkreis jemanden mit beruflichen Kenntnissen im Steuerbereich, der für mich jedes Jahr die Steuerklärung macht.

 

Den Pauschbetrag kann ich ja auch auf nicht-deutsche Gewinne anwenden, somit ist es einfach nur ein wenig mehr Aufwand, aber kein finanzieller Nachteil das ich einen ausländischen Broker nutze.

 

Die o.a. Summen sind lediglich Beispielrechnungen um es für mich zu vereinfachen...

 

Sollte ich bsp für das Jahr 2019 20 Euro Vorabpauschale zahlen, könnte ich theoretisch noch 781 Euro vom Freibetrag ausnutzen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor
vor 7 Stunden schrieb Tobi90:

Hallo zusammen,

 

ich bin seit Mai diesen Jahres in zwei thesaurierende ETFs (ganz standardmäßig Entwickelte Welt/Emerging Markets IMI im Verhältnis 70:30) investiert und werde diese Positionen nach und nach Aufstocken.

 

Dadurch das keine Gewinne ausgeschüttet werden, kann ich den Sparerpauschbetrag i.H.v. 801 Euro nicht ausnutzen.

 

 

Ist zwar jetzt jetzt erledigt, aber trotzdem: Positive Thesaurierungen konnten bis 2017 einschließlich auch mit dem Pauschbetrag verrechnet werden. Bei Swappern fiel natürlich nix an.

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
moonraker
vor 7 Stunden schrieb Tobi90:

[..]

Kann ich folgenden "Trick" anwenden oder habe ich dort etwas übersehen?

--> Jedes Jahr im Dezember kurz vor Jahresende ziehe ich meinen Gewinn von 800 euro aus den ETF raus und lege diese aber direkt wieder an (noch im selben Kalenderjahr). Somit ist mein Gewinn jedes Jahr steuerfrei.

Noch zur Ergänzung / Verständnis:

Die Methode funktioniert korrekt, aber Du musst so viele Anteile des ETF verkaufen, dass Du 800€ Gewinn realisierst, die dann auf den Freibetrag angerechnet werden.

In Deinem Beispiel mit 10000€ Start und 800€ Gewinn musst Du also alle Anteile verkaufen und wieder zurückkaufen - nur 800€ "Gewinn verkaufen" reicht nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Tobi90

@moonraker Jou danke, habe dazu ein Youtube Video gefunden wo das auch so beispielhaft vorgerechnet wird.

 

Im Pirnzip müsste die Methode auch bei kleineren ausschüttenden ETF Depots Sinn machen, wenn die Dividenden alleine nicht die 801 Euro im Jahr übersteigen.

 

Immerhin könnte man so pro Jahr (vorausgesetzt natürlich der Gewinn ist entsprechend hoch) 200 Euro Steuern sparen. Als Verheirateter sogar 400 Euro (Abzüglich natürlich der entstandenen Transaktionskosten). Über die Jahre kommt da schon ein bischen was zusammen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
magicw
vor 18 Stunden schrieb beamter97:

Vorabpauschalen werden nicht abgezogen!!!

 

vom den 801 EUR Freibetrag doch schon - oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97
vor 1 Stunde schrieb magicw:

 

vom den 801 EUR Freibetrag doch schon - oder?

lesen hilft:

vor 20 Stunden schrieb beamter97:

 

Ich wollte ja nur noch einmal klarstellen, dass Vorabpauschalen Erträge sind und keine Steuern. Selbstverständlich wird die Bank bei der Berechnung der Steuer auf die Vorabpauschalen einen eingereichten Freistellungsauftrag berücksichtigen. Dadurch kann es evtl. zu keiner Steuerzahlung kommen.

 

Nur hilft das dem TO wenig, da sein ausländischer Broker die deutschen Besteuerungsregeln nicht anwenden wird und er sich selber darum kümern muss.

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...