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itlerKa

Besteuerungsgrundlagen Zeitraum entspricht nicht dem Steuerjahr?

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itlerKa

Hallo,

 

ich habe mal wieder bei der Bank den netten Hinweis gefunden "Für folgende Investmentfonds waren Erträge nicht bekannt, suchen Sie halt selbst auf bundesanzeiger.de". Konkret geht es um LU0323578657.

 

Das Problem an der Sache: es gibt zwei Bescheinigungen für Besteuerungsgrundlagen, eine für "1. Oktober 2016 bis 30. September 2017" und die andere für "1. Oktober 2017 bis 31. Dezember 2017". Aufaddieren ist jetzt nicht das Problem, dann wäre 2017 komplett erfasst. Aber halt auch das letzte Quartal in 2016, das doch eigentlich keine Rolle mehr spielen sollte? Hätte ich den Fonds in 2016 schon gehabt, dann hätte sich die Frage ja schon früher gestellt, ab diesem Jahr hoffe ich mal, dass sich Steuerjahr und Zeitraum der Bescheinigungen angleichen werden, aber ich bin verunsichert, was ich jetzt machen muss?

 

Google liefert natürlich viele Treffer allgemein zu den Dokumenten, aber ich bekomme das nicht sinnvoll auf mein Problem eingegrenzt. Wäre für jeden Hinweis dankbar.

 

Viele Grüße
Patrick

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west263

was ich schon mal gut finde ist, das Du den richtigen Bereich gefunden hast, um dein Problem zu erläutern. und jetzt kommt das aber -

 

wenn Du Dir auch nur ein kleines bisschen Zeit genommen hättest und in diesem Bereich einfach mal die Threads gelesen hättest, die in den letzten 2 Monaten hier erstellt wurden und wo die genau gleiche Frage beantwortet wurde, warum und weshalb eine zweite Thesaurierung in 2017, wäre deine eigentliche Frage schon beantwortet.

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kleinerfisch

@west263 ...und wenn Du Dir die Zeit genommen hättest, den Post wirklich zu lesen, hättest Du gemerkt, dass das gar nicht die Frage ist.

 

Die Frage bezeiht sich vielmehr auf das Besteuerungsjahr für verschiedene Thesaurierungsperioden.

Die Antwort ist einfach: Die Thesaurierung findet in dem Jahr statt, in dem ihr Zeitraum endet (sog. Zuflussfiktion). Biede Thesaurierungszeiträume enden 2017 und sind somit für das Steuerjahr 2017 relevant.

Ob die Fonds schon vor der Periode oder erst an ihrem letzten Tag gekauft wurden, ist dagegen irrelevant.

Das ist (bzw. war bis Ende 17) auch nicht ungerecht, da über den Zwischengewinn ein unterjähriger Ausgleich zwischen Käufer und Verkäufer stattfand.

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