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Charles B

ausschüttungsgleiche Erträge 2017

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Charles B

Hallo zusammen,

 

der 31. Mai nahnt langsam und ich benötige noch für einen ETF (HSBC Emerging Markets ETF, WKN: A1JXC9) die ausschüttungsgleichen Erträge für 2017.

Bisher nahm ich an, dass die Fonds die ausschüttungsgleichen Erträge bis spätestens Ende April an den Bundesanzeiger melden müssen. Da findet sich aber bis jetzt noch nichts.

In meiner Jahressteuerbescheinigung ist natürlich der Hinweis vorhanden, dass zum Zeitpunkt der Erstellung die ausschüttungsgleichen Erträge für den ETF nicht vorhanden waren und ich diese selbst in der Steuererklärung angeben muss.

 

Jetzt habe ich vor zwei Tagen in der FAZ folgenden Artikel gelesen:

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuern-sparen/wie-ertraege-aus-auslaendischen-fonds-zu-versteuern-sind-15565550.html

Demnach haben die Fonds jetzt bis 31.12.2018 Zeit, um alle steuerlich relevanten Daten für das Rumpfjahr 2017 anzugeben. Also viel zu spät für mich (und viele andere), um bis 31. Mai 2018 die Steuererklärung abzugeben.

Natürlich kann ich auch eine Fristverlängerung beantragen. Aber das hatte ich eigentlich nicht vor.

In dem Artikel wird dazu geraten, dass man die Steuererkärung einfach abgibt und mit einem Hinweis auf die fehlenden Erträge verweist...

 

Wie handhabt Ihr das?

 

viele Grüße und schon mal vielen Dank!

Charles

 

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vanity

Die Thesaurierungsmeldung für den HSBC S&P500  (A1C22M) ist gestern/heute bei mir im Postfach eingetroffen. Da gehe ich davon aus, dass sie für den HSBC EM auch vorliegt. Schau in deines mal rein (oder warte auf die Schneckenpost, falls dein Broker so mit dir kommuniziert).

 

Im Bundesanzeiger sehe ich noch nichts, dürfte aber auch nicht lange auf sich warten lassen.

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Dano

Ich warte aktuell auch noch auf die Bekanntmachung für den gleichen ETF wie Charles. Im Bundesanzeiger sehe ich, dass sie in der Vergangenheit immer bis Ende April eingetroffen ist. In meinem Postfach liegt auch noch nichts...

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Charles B

Bin bei comdirect. Da ist noch nichts im Postfach.

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Berni

Also soweit ich das sehe, ist die Besteuerungsgrundlage für die HSBCs mittlerweile auf der Bundesanzeiger-Seite da, als Datum wird dabei der 13.04.2018 angegeben. Demnach wären für den HSBC S&P 500 (A1C22M) je Anteil 0,2341057 USD ausschüttungsgleiche Erträge und 0,0330874 USD Quellensteuer. Bei einem Umrechnungskurs von 1,1836 USD (vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Umrechnungskurse/2018-01-22-umsatzsteuer-umrechnungskurse-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=2 ) wären das dann also 0,1977912 € bzw. 0,0279548 € pro Anteil. Stimmt das?

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vanity

Die DKB rechnet in der Thesaurierungsmitteilung mit Kurs 31.12.17 von EUR/USD = 1,2095 um und kommt damit auf 0,1936 €/Anteil.

 

Die Tabelle vom BMF betrifft die Umsatzsteuer und stellt Durchschnittskurse zum Monat dar.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Die Commerzbank gibt in den Thesaurierungsgescheinigungen immer nur alles in $ an. Kein Umrechungskurs. Ausserdem findet man in den Thesaurierungsbescheinigungen auch nichts über die Quellensteuern. Die muss man sich also eh aus dem Bundesanzeiger holen.

 

In den Steuerbescheinigungen stehen dann €-Werte. Da da aber alles summiert ist (nicht nur das vom 31.12. sondern auch andere Thesaurierungen), kann man den Umrechnungskurs nicht bestimmen. Wenn ich den EZB-Kurs vom 2.1. ansetze, kommt man ungefähr aber nicht genau hin. (paar € Abweichung)

 

Wisst Ihr welcher Kurs bei $-Thesaurierungen verwendet wird? Macht das jede Bank nach Gutdünken oder ist da eine Kursquelle festgelegt?

 

Ohne den Kurs fällt es schwer, das ganze Nachzurechnen.

 

Manche Broker (z.B. commdirect bei mir) geben die Thesaurierungen in € an. Dann fällt das Nachrechnen leichter.

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maibaum2015
vor 2 Stunden schrieb sparfux:

Die Commerzbank gibt in den Thesaurierungsgescheinigungen immer nur alles in $ an. Kein Umrechungskurs. Ausserdem findet man in den Thesaurierungsbescheinigungen auch nichts über die Quellensteuern. Die muss man sich also eh aus dem Bundesanzeiger holen.

 

In den Steuerbescheinigungen stehen dann €-Werte. Da da aber alles summiert ist (nicht nur das vom 31.12. sondern auch andere Thesaurierungen), kann man den Umrechnungskurs nicht bestimmen. Wenn ich den EZB-Kurs vom 2.1. ansetze, kommt man ungefähr aber nicht genau hin. (paar € Abweichung)

 

Wisst Ihr welcher Kurs bei $-Thesaurierungen verwendet wird? Macht das jede Bank nach Gutdünken oder ist da eine Kursquelle festgelegt?

 

Ohne den Kurs fällt es schwer, das ganze Nachzurechnen.

 

Manche Broker (z.B. commdirect bei mir) geben die Thesaurierungen in € an. Dann fällt das Nachrechnen leichter.

 

Meine Beobachtung: V.a. Briefkurse der Commerzbank (bei Comdirect) oder EZB-Referenzkurse (bei ING-DiBa). So wie ich es beobachten konnte zumindest...

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Charles B

In einer Eträgnisaufstellung der comdirect werden die Thesaurierungsbeträge in USD und Euro angegeben.

per 31.12.2017 komme ich hier auf

1 Euro = 1,20888 USD

1 USD = 0,82721 Euro

 

@Sparfux: in den Thesaurierungsgutschriften steht immer ein Zuflussdatum. Dieses Datum sollte dann für den Wechselkurs gelten.

 

Die Thesaurierungsgutschrift habe ich mittlerweile im Postfach für den HSBC EM und im Bundesanzeiger sind die Daten seit 8.5.2018 auch abrufbar.

 

 

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Sucher
Am 9.5.2018 um 13:50 schrieb Charles B:

In einer Eträgnisaufstellung der comdirect werden die Thesaurierungsbeträge in USD und Euro angegeben.

per 31.12.2017 komme ich hier auf

1 Euro = 1,20888 USD

1 USD = 0,82721 Euro

 

@Sparfux: in den Thesaurierungsgutschriften steht immer ein Zuflussdatum. Dieses Datum sollte dann für den Wechselkurs gelten.

 

Die Thesaurierungsgutschrift habe ich mittlerweile im Postfach für den HSBC EM und im Bundesanzeiger sind die Daten seit 8.5.2018 auch abrufbar.

 

 

Vielen Dank für den Hinweis!

 

Mit diesem Wechselkurs kann ich die Steuerbescheinigung der Comdirect nun auf den Cent nachvollziehen. Danke sehr!

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