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Bawarrior

Steuererklärung 2017 - Ausländisch thesaurierende ETFs

Empfohlene Beiträge

Bawarrior

Hallo Leute,

 

ich habe eine Frage zu meinem Depot und wie ich es in der Steuererklärung angebe bzw. ob man es sich wegen der Gesetzänderung 2017 auf 2018 etwas erleichtern kann.

 

Ich habe einige (IShares und Vanguard) ETFs, sowohl (teil-)ausschüttend als auch thesaurierend. Gekauft alle erst 2017.

 

Meine Frage wäre: Da ja im Prinzip alle meine Fonds zum Jahreswechsel symbolisch verkauft und zum gleichen Preis wieder eingekauft wurden, hab ich mir gedacht es sind ja die thesaurierten Beträge bereits durch den Fondsverkauf abgedeckt?

 

Sprich ist es ausreichend einfach nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis zu verrechnen und in der Steuererklärung ( + die Dividenden der Ausschütter) anzugeben oder muss das trotzdem seperat gemacht werden?

 

Danke und viele Grüße,

Bawarrior

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west263

Steuerbescheinigung lesen, Steuerbescheinigung lesen, Steuerbescheinigung lesen und die darin enthaltenen Werte eintragen.

 

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sparfux
vor 1 Stunde schrieb west263:

Steuerbescheinigung lesen, Steuerbescheinigung lesen, Steuerbescheinigung lesen und die darin enthaltenen Werte eintragen.

 

Wenn sie denn stimmen und vollständig sind. Dieses Jahr sind ja viele unvollständig im Sinne, dass die Banken nicht vorhandene Besteuerungsgrundlagen bescheinigen.

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west263
vor 1 Minute schrieb sparfux:

Wenn sie denn stimmen und vollständig sind. Dieses Jahr sind ja viele unvollständig im Sinne, dass die Banken nicht vorhandene Besteuerungsgrundlagen bescheinigen.

was nicht drin steht, wird dann halt nicht eingetragen.

Soll doch das Finanzamt mir sagen, was da eingetragen werden soll.

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sparfux
vor 5 Minuten schrieb west263:

was nicht drin steht, wird dann halt nicht eingetragen.

Soll doch das Finanzamt mir sagen, was da eingetragen werden soll.

 

Praktisch wird man damit zwar wahrscheinlich durchkommen, rein rechtlich wird das aber nicht so sein, dass Du vom FA erwarten darfst,  Dir zu sagen, wie Du deine Steuererklärung auszufüllen hast. Wenn die Steuerbescheinigungen fehlerhaft bzw. unvollständig sind, musst Du Dich schon selber kümmern.

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west263
vor 1 Minute schrieb sparfux:

 

Praktisch wird man damit zwar wahrscheinlich durchkommen, rein rechtlich wird das aber nicht so sein, dass Du vom FA erwarten darfst,  Dir zu sagen, wie Du deine Steuererklärung auszufüllen hast. Wenn die Steuerbescheinigungen fehlerhaft bzw. unvollständig sind, musst Du Dich schon selber kümmern.


Ich selber weiß das ja und gebe dir ja auch fast recht.

Habe jetzt endlich meine Bescheinigung der comdirect erhalten und in dem Depot habe ich einen Altbestand Fonds von Threadneedle. Geschäftsjahresende hat dieser 31.03. und dieser Fonds steht jetzt drin mit nicht gemeldeten Erträge. Letzte Meldung im Bundesanzeiger 06.07.2017.

Wenn ich jetzt vor hätte meine Steuererklärung einzureichen, würde ich diesen Punkt ignorieren und es drauf ankommen lassen. Da ich aber sowieso immer die erste Reaktion des FA abwarte, harre ich mal der Dinge, die da vielleicht noch kommen.

 

Was ich auf gar keinen Fall machen werde, irgendwelche eigenen Rechnungen sh. 1. Beitrag in diesem Thread. Entweder bekomme ich eine Bescheinigung der Bank oder es wird ignoriert. Kontrollieren und gegebenfalls nachrechnen mit dem Bundeszeiger mache ich auch.

 

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Berni

Ich habe hier auch meine Steuerbescheinigung der Comdirect erhalten, wo steht, dass "nicht alle Erträge" bekannt waren vom HSBC S&P 500 (DE000A1C22M3). Der war ja eigtl. mal "steuereinfach". Was mir nun nicht klar ist: Bedeutet das jetzt nur, dass die Jahresendthesaurierung nicht inkludiert ist oder aber vielleicht auch, dass auch die in 2017 erfolgten Ausschüttungen nicht dabei sind? Wenn ich so nachrechne, komme ich an sich irgendwie nicht ganz hin (sind mehrere ETFs im Depot)...

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