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Peeder

Steuererklärung für thesaurierte Beträge und steuereinfacher ETF

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Peeder

Hallo zusammen,

 

ich bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen, da ich ETFs über einen Sparplan gekauft habe und nun von der Comdirekt eine Steuerbescheinigung erhalten habe. Mich machen ein paar Dinge stutzig, auf die ich mir momentan keinen Reim machen kann:

Ich bin nach dem Lesen des folgenden Artikels hier im Forum (https://www.wertpapier-forum.de/topic/45254-trackingdifferenzen-von-aktien-etfs-auf-standardindizes/#comment-50906) auf den UBS-ETF-MSCI WORLD (A0NCFR) gestoßen, da dieser (zumindest in der Vergangenheit) steuereinfach war/ist.

 

In der Steuerbescheinigung habe ich nun aber unter KAP 15 "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds und Mehr-/ Mindestbeträge aus intransparenten Investmentfonds" ein Betrag gefunden, den ich ja dem Finanzamt melden muss, ansonsten werde ich die Erträge später ein zweites Mal versteuern müssen.

 

Bei genauerem Blick in den Bundesanzeiger habe ich nun für den o.g. ETF folgendes gefunden:

Betrag der Ausschüttung 1,9447

Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 2,4817

 

War das für mich mal gleich ein Griff ins Klo? :unsure: Ist der ETF nun für das Jahr 2017 nicht mehr steuereinfach? Warum sind die ausschüttungsgleichen Beträge so hoch? Für das Jahr 2016 war dies z.B. nicht der Fall. 

 

Ich habe mir auch die Anleitung zur Versteuerung durchgelesen (https://www.wertpapier-forum.de/topic/46496-anleitung-für-doofe-ausschüttungsgleiche-erträge-ausländischer-fonds-versteuern/#comment-957766). Hier steht unter Punkt 4., wie man sich die zu versteuernden Beträge selbst ermitteln kann. In meinem Fall würde das zu folgendem Betrag führen:
(1,9447 + 2,4817) * 27,82% = 1,23142448


Im obigen Beitrag steht auch "Der errechneten Wert muss kleiner als die ausgeschütteten Beträge sein. In diesem Fall kann man davon ausgehen, dass alles bereits korrekt von der Depotbank versteuert wurde, da die Depotbank die gesamte anfallende Steuer einfach aus dem Ausschüttungsbetrag begleichen kann. Die folgenden Schritte kann man sich dann sparen."

Der Wert, den ich erhalte (vorausgesetzt ich rechne richtig), ist kleiner als der ausgeschüttete Betrag. Also hat die Depotbank schon alles erledigt?

 

Weiter im Beitrag "... Ist der so errechnete Betrag jedoch größer als die Ausschüttungssumme, muss man die ausschüttungsgleichen Beträge selbst versteuern."

Wie darf ich diesen Satz verstehen? Ich muss also die ausschüttungsgleichen Beträge gar nicht versteuern? Ich würde aber kaum annehmen, dass die Bank mir die Steuerbescheinigung schickt, Einträge für KAP 15 macht und ich das gar nicht versteuern müsste? 
Ich würde sogar davon ausgehen, dass ich doppelt besteuert werden würde, wenn ich die Beträge für KAP hier nicht angebe...

 

Ich gehe mal in der Annahme, dass ich die Steuerbescheinigung einfach in meine Steuererklärung eintrage - soweit erst mal kein Problem. Ich versuche nur zu verstehen, was genau passiert ist. Und ob ich mir unter dem Begriff "steuereinfach" etwas falsches vorgestellt habe... :)

 

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir hier ein wenig weiterhelfen könntet.


Vielen Dank.

 

Grüße,

Peter

 

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west263
vor 4 Minuten schrieb Peeder:

den ich ja dem Finanzamt melden muss, ansonsten werde ich die Erträge später ein zweites Mal versteuern müssen.

falsch, Du bist verpflichtet diese Erträge jedes Jahr zu versteuern. Beim Verkauf werden diese Erträge nochmal besteuert und Du musst Dir dann die zuviel bezahlten Steuern zurück holen.

 

vor 7 Minuten schrieb Peeder:

In der Steuerbescheinigung habe ich nun aber unter KAP 15 "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds und Mehr-/ Mindestbeträge aus intransparenten Investmentfonds" ein Betrag gefunden,

Ich verstehe deine ganze, hier aufgeführte, Berechnung nicht. Trage den angegebenen Wert in deine Steuererklärung ein und fertig.

Außerdem schau mal in dein Postfach. Die comdirect schickt dir zu jeder Thesaurierung und / oder Ausschüttung eine Abrechnung. Das heißt, die korrekte Berechnung hast Du schon bekommen.

 

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Taxadvisor
vor 52 Minuten schrieb Peeder:

In der Steuerbescheinigung habe ich nun aber unter KAP 15 "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds und Mehr-/ Mindestbeträge aus intransparenten Investmentfonds" ein Betrag gefunden, den ich ja dem Finanzamt melden muss, ansonsten werde ich die Erträge später ein zweites Mal versteuern müssen.

 

Bei genauerem Blick in den Bundesanzeiger habe ich nun für den o.g. ETF folgendes gefunden:

Betrag der Ausschüttung 1,9447

Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 2,4817

 

War das für mich mal gleich ein Griff ins Klo? :unsure: Ist der ETF nun für das Jahr 2017 nicht mehr steuereinfach? Warum sind die ausschüttungsgleichen Beträge so hoch? Für das Jahr 2016 war dies z.B. nicht der Fall. 

 

Ich gehe mal in der Annahme, dass ich die Steuerbescheinigung einfach in meine Steuererklärung eintrage - soweit erst mal kein Problem. Ich versuche nur zu verstehen, was genau passiert ist. Und ob ich mir unter dem Begriff "steuereinfach" etwas falsches vorgestellt habe... :)

Durch die Umstellung der Fondsbesteuerung kommt es zum 31.12.2017 bei fast allen Fonds zu ausschüttungsgleichen Erträgen, da steuerlich in jedem Fall ein Rumpfwirtschaftsjahr zum 31.12.2017 gebildet wird. Bei ausschüttenden Fonds können technisch ja kaum alle Erträge bis 31.12.2017 auch noch in 2017 ausgeschüttet worden sein. Der Rest ist dann ausschüttungsgleicher Ertrag. Das Problem erledigt sich ab 2018

 

Gruß

Taxadvisor

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Peeder
vor 15 Stunden schrieb west263:

falsch, Du bist verpflichtet diese Erträge jedes Jahr zu versteuern. Beim Verkauf werden diese Erträge nochmal besteuert und Du musst Dir dann die zuviel bezahlten Steuern zurück holen.

Du hast natürlich recht, ich hatte mich hier nur unglücklich ausgedrückt. Mein Annahme war nur folgende gewesen: Mit einem steuereinfachen ETF spare ich mir beim Verkauf die Arbeit, die Steuererklärungen der ganzen letzten Jahre herziehen zu müssen, um dem Finanzamt mitzuteilen, dass ich die thesaurierten Beträge bereits versteuert habe. Dann hätte ich auch gleich einen thesaurierenden und nicht einen ausschüttenden (teil-thesaurierenden) ETF wählen können.

Taxadvisor schreibt ja schon, dass sich das mit dem Jahr 2018 ja ändert und sich die ganze Sache damit ja erledigt.

 

vor 15 Stunden schrieb west263:

Trage den angegebenen Wert in deine Steuererklärung ein und fertig.

Ja, ich hatte ja schon weiter oben erwähnt, dass ich kein Problem damit habe, die Werte einfach einzutragen.

Ich versuche nur die Zahlen zu verstehen - verstehe ich die ganze Zahlenschaukelei nicht, ist für mich die ganze Anlage dahin. Wie will ich wissen, ob die Anlage für mich wirklich Sinn macht? Für mich erst ab dem Punkt, an dem ich verstehe, was passiert. Ansonsten kann ich gleich zum nächstbesten Bankberater gehen und ihm mein Geld überlassen...

 

vor 15 Stunden schrieb west263:

Außerdem schau mal in dein Postfach. Die comdirect schickt dir zu jeder Thesaurierung und / oder Ausschüttung eine Abrechnung. Das heißt, die korrekte Berechnung hast Du schon bekommen.

Ja, die habe ich nochmals angeschaut, danke für den Hinweis. Deckt sich mit den Angaben, die ich auch im Bundesanzeiger gefunden habe.

 

vor 14 Stunden schrieb Taxadvisor:

Durch die Umstellung der Fondsbesteuerung kommt es zum 31.12.2017 bei fast allen Fonds zu ausschüttungsgleichen Erträgen, da steuerlich in jedem Fall ein Rumpfwirtschaftsjahr zum 31.12.2017 gebildet wird.

Vielen Dank für die Informationen. Auf diesen Punkt bin ich selbst nicht gekommen. Wie bereits oben geschrieben, hätte ich mir gerne die ganze Arbeit beim Finanzamt gespart. Der Ausblick bezüglich der Besteuerung ab 2018 stimmt ja dann doch milder  :)

 

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