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Smutje22

Investmentsteuergesetz

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Smutje22

Hallo, ggf ist das Thema schonmal diskutiert worden, jedoch konnte ich es leider nicht finden und wäre über einen link dankbar.

Meine Frage ist wie folgt:

  • Ich habe zum 1.1.2018 einen ETF mit den Wert von 100 in meinem Depot.
  • Zum 1.1.2019 hat er einen Wert von 120 und mich muss die Gewinne gemäß neuem Gesetzt auch bei nicht-verkauf versteuern.
  • Zum 1.1.2020 hat der ETF an Wert verloren und wieder einen Wert von 100, zu dem ich verkaufe.

 

De facto habe ich den ETF dann zum Einkaufswert verkauft und keine Gewinne gemacht, jedoch habe ich eine Steuer auf den zwischenzeitlichen, jetzt nicht mehr vorhandenen Gewinn gezahlt. Ist meine Theorie richtig oder (wo) habe ich einen Fehler gemacht?

 

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Ramstein
vor 6 Minuten schrieb Smutje22:

Hallo, ggf ist das Thema schonmal diskutiert worden, jedoch konnte ich es leider nicht finden und wäre über einen link dankbar.

Meine Frage ist wie folgt:

  • Ich habe zum 1.1.2018 einen ETF mit den Wert von 100 in meinem Depot.
  • Zum 1.1.2019 hat er einen Wert von 120 und mich muss die Gewinne gemäß neuem Gesetzt auch bei nicht-verkauf versteuern.

 

Bitte begründe diese Aussage. Wo im Gesetz steht das?

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Smutje22

Vorabpauschale, wenn ich das richtig verstanden habe.

 

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moonraker
vor 2 Stunden schrieb Smutje22:

Vorabpauschale, wenn ich das richtig verstanden habe.

 

Das Wort passt zwar zum richtign Thema, ich glaube aber, Du hast die Funktion und Regeln noch nicht verstanden.

Es gibt dazu auch einen ausführlichen Faden hier im Forum (musst Du sicherlich nicht komplett lesen): https://www.wertpapier-forum.de/topic/38496-reform-der-besteuerung-von-investmentfonds/

  komprimiert --> Präsentation zur Investmentsteuerreform 2018

Ansonsten findest Du die Infos auf beliebig vielen Seiten im Internet, z.B. https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/investmentsteuerreformgesetz/

 

Fazit zu Deiner Befürchtung:

  • Du musst nicht jahrlich die kompletten Gewinne versteuern, sondern max. den Basisertrag; dazu kommt u.U. noch die Teilfreistellung (Ausnahme: Gewinne sind kleiner als Basisertrag)
  • Der schon versteuerte Teil wird beim finalen Verkauf gegengerechnet - Du zahlst also nicht für fiktive zwischenzeitliche Gewinne.

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eugenkss

Irgendwo stand doch mal, dass bei Verkauf die Vorabpauschale auf den Veräußerungsgewinn angerechnet wird.

Sollte da was negatives rauskommen (also bspw weil Vorabpauschale versteuert, aber bei Verkauf geringerer oder kein Gewinn erzielt), dann käme das in den Verlustverrechnungstopf.

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Smutje22

Danke für die Rückmeldungen.

Genau das meine ich, ich zahle nach einem Jahr Haltedauer eine Steuer auf die Vorabpauschale (Annahme Wertsteigerungmines 100EUR um 20EUR und keine Ausschüttung).

Die Steuerzahlung bedeutet erstmaleinmal cash-out für mich.

Im nächsten Jahr fällt der Wert um besagte 20EUR zurück auf 100EUR und ich verkaufe zum Ursprungspreis von 100EUR.

Dann habe ich eine Steuer auf die Vorabpauschale gezahlt, zahle keine keine Steuer auf irgendwelche weiteren Gewinne o.ä., da ja nicht vorhanden, bekomme meine 100 zurück und bin unterm Strich (neben den Tradinggebühren) eine Steuerzahlung los. (Annahme ist, dass dies mein einziger ETF ist bzw. alle anderen ETFs ebenfalls im letzten Jahr Verlust gemacht haben)

Insofern verstehe ich nicht, wo was gegengerechnet werden kann. Oder habe ich da was übersehen / nicht verstanden?

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Taxadvisor
· bearbeitet von Taxadvisor

Der Verkauf des Anteils zu 100 führt - aufgrund der Vorabpauschale - zu einem steuerlichen Verlust von 20. Dieser kann natürlich wieder mit anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden.

 

Gruß

Taxadvisor

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beamter97
vor 2 Stunden schrieb Smutje22:

Die Steuerzahlung bedeutet erstmaleinmal cash-out für mich.

In deinem konkreten Fall für das Jahr 2018:

 

Vorabpauschale = Kurs am 1.1. x Basiszins x 0,7 --> 100 x 0,87% x 0,7 = 0,61 € 

 

Steuer auf die Vorabpauschale:  0,61€ x 0,7 (TFS) x 25% Steuersatz = 0,11 € Abgeltungssteuer + 0,01 € Soli

 

vor 2 Stunden schrieb Smutje22:

Im nächsten Jahr fällt der Wert um besagte 20EUR zurück auf 100EUR und ich verkaufe zum Ursprungspreis von 100EUR.

Da du den Wertzuwachsvon € 20,-- in 2018 ja nicht realisiert hast, sondern nur vorab pauschal versteuert hast, sieht deine Verkaufsabrechnung wie folgt aus:

 

Gewinn/Verlust = Verkaufserlös - VK-Kosten - Anschaffungspreis - Anschaffungskosten - Summe der Vorabpauschalen während der Haltezeit

 

--> 100 € - geschätzt 2€ - 100 € - geschätzt 2 € - 0,61 € =  - 4,61 €

 

Dieser Wert wandert in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf und wird bei späteren positiven Erträgen (Ausschüttungen, Verkaufserlöse, Vorabpauschalen) auf die Steuerbasis vor TFS angerechnet.

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