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Walkingdisaster

Steuerpflicht USA

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Walkingdisaster

Hallo,

 

Ist-Situation:

- Ich bin 26 Jahre alt

- Heirate Anfang 2019

- Habe 2017 mein Studium beendet und auch zum ersten Mal hauptberuflich gearbeitet

- Ich habe durch meine Geburt die deutsche und die amerikanische Staatsbürgerschaft, da ich in DE geboren bin und meine Mutter ihr halbes Leben in Amerika gelebt hat

- Habe nie in den USA gewohnt oder gearbeitet (Geld bezogen), lediglich öfters besucht.

- Habe 2017 drei Banken gehabt die mein Geld verwaltet haben: comdirect, DiBA, Consors (ehemalig DAB)

 

Bank DiBa: 1x Girokonto (Nur ich selber), 1x Gemeinsames Girokonto (Teile ich mit meiner Verlobten), 2x Extrakonten (Sparkonten, nur ich selber)

Bank comdirect und DAB: NUR Depots, bei denen ich auch größenteils Amerikanische Aktien besitze und besitzt habe

Habe den Banken bisher nicht gesagt, das ich die Amerikanische Staatsbürgerschaft besitze.

 

Hat jemand Erfahrung mit solch einer Situation? Ich bin gerade dabei den FBAR zu machen und für 2017 die Amerikanische Steuererklärung. 

Aber von US Steuerpflicht von Wertpapieren habe ich keine Ahnung.   

 

Beste Grüße und ich bedanke mich im Voraus.

 

 

 

 

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Belgien

Musstest Du bei den Anträgen auf Konto- und Depoteröffnung keine Angaben zu Deinen US-Verbindungen machen? Normalerweise eröffnen deutsche Online-Banken seit einigen Jahren keine Konten für US-Staatsbürger mehr und haben ihre Geschäftsverbindung mit dieser Kundengruppe bei bestehenden Konten/Depots durch Kündigung beendet. Der Aufwand für die Bank ist aufgrund der FACTA-Bestimmungen (zu) hoch, so dass dies für kostengünstige Anbieter nicht darstellbar ist.

 

FBAR muss übrigens erst ab $10.000 (Gesamtsumme) auf den Konten ausgefüllt werden.

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Liquidus

@ walkingdisaster

erstmal, du hast nicht durch Geburt die US-Staatsbürgerschaft (sonst müsstest du in USA geboren sein) sondern durch Abstammung von deiner Mutter.

 

das du deine Eigenschaft als US-Person den Banken nicht bekannt gemacht hast, ist nach US-Recht bereits eine vorsätzliche (willful) strafbare Handlung. Das musst du schnellstens nachholen. Die Banken werden dich wahrscheinlich schnellstens `entsorgen´, d.h., dein Konto kündigen. Dies deshalb, weil sie sonst  Beihilfe zu fortgesetzter Steuerhinterziehung betreiben. Was das für die Banken beseuten kann, kann man gut in der Presse nachlesen.

Du kannst versuchen, einen `checking-account´ zu eröffnen, also ein Girokonto. Mehr ist nicht möglich, weil für etwaige Wertpapiere in deinem Depot eine FATCA-konforme Meldung an das IRS aufbereitet werden müsste seitens der Banken. Das ist viel zu aufwendig und  zu teuer. Du wird auch in ganz Europa keine Bank finden, die das Macht (außer für sehr Reiche). Die Wertpapiere in deinem Depot werden von der Bank umgehend exekutiert, d.h., verkauft.

 

Du hast aber schon die richtigen Schritte unternommen, um deine Situation `zu Begradigen´. Du musst eine Steuererklärung abgeben, FBAR machen und evtl. an dem `Streamlining Program´teilnehmen bis September 2018, nach dem eine nachträgliche und straffreie Nacherklärung von Steuern möglich ist.

 

Für Detailfragen solltest du dich an einen CPA oder US-Steuerfachanwalt wenden.

 

Es gibt eine Art `Selbshilfegruppe´ im Netz: https://americansoverseas.org/de/?gclid=CjwKCAjwj4zaBRABEiwA0xwsPwlQLyoIiZyq5uuWyRfiXsBDx5TZqPq8rAaWHGhZjSabPjF-kxJ2NhoCEzkQAvD_BwE

 

Dies ist keine Rechts-oder Steuerberatung, lediglich die Meinung eines Gleichbetroffenen.

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Magna_Flow

Ich bin Doppelstaatler und habe bei der ComDirect online Bank Tochtergesellschaft der Commerzbank sofort ohne Probleme ein Girokonto sowie Wertpapierdepot bekommen! 

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Liquidus

@ Magna-Flow:

herzlichen Glückwunsch zum WP-Depot, damit ist es dir gelungen, dich nach US-Recht strafbar zu machen, denn die comdirect macht keine FATCA-Meldung an das IRS (siehe Bericht in der FAZ vom 9.12.18). Das gilt natürlich nur für den Fall, dass da Erträge anfallen. Aber was soll ein WP-Depot ohne Erträge?

Normalerweise eröffnet die CB/comdirect keine Depots für Personen mit US-Bezug. Es mag ja sein, das es dem einen oder anderen gelingt ein Depot zu eröffnen (so informiert sind nicht alle Bankmitarbeiter) oder du deinen Status verschleiert hast - das ist völlig egal, denn das Risiko welches daraus resultiert trägst du ohnehin alleine.

 

Keine US-Person darf irgendwo auf dieser Welt ein Konto eröffnen, bei dem Erträge anfallen, die nicht gemäß FATCA-Standard an das IRS gemeldet werden.

 

eine gute Seite dazu gibt es bei den `Accidental Americans´:https://americansoverseas.org/de/frankfurter-allgemeine-kein-depot-mehr-kunden-mit-amerika-bezug/

 

-nur meine Meinung-

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Portfolio2055

Hast du einen amerikanischen Pass? Bzw. haben deine Eltern bzw. du Dokumente über deine U.S. - Staatsbürgerschaft?

 

Wenn ja, dann solltest du dringend deiner Bank dies sagen wie oben ausführlich geschrieben.

 

 

Nur weil deine Mutter Amerikanerin ist, heißt es noch lange nicht das du es bist.

Die Hürden sind zwar geringer aber es erfolgt kein automatismus.

 

 

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chirlu

Laut Aussage am Anfang hat die Mutter „ihr halbes Leben in Amerika gelebt“. Falls sie die US-Staatsbürgerschaft hat und nicht bloß als Ausländerin mit Greencard dort war (nicht ausdrücklich gesagt), dürften die Bedingungen für eine Weitergabe damit erfüllt sein. Details beim State Department

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Portfolio2055

Nein sind sie nicht!

Meine Mutter war auch Amerikanerin- dennoch habe ich ausschließlich die Deutsche Staatsbürgerschaft. Ich könnte innerhalb von 3 statt 7 Jahren die US Staatsbürgerschaft beantragen..

Automatisch hast du sie nur, wenn du tatsächlich in den USA geboren bist...

 

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chirlu
vor 7 Minuten schrieb Portfolio2055:

Automatisch hast du sie nur, wenn du tatsächlich in den USA geboren bist...

 

Das stimmt nicht. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, also die Mutter mit US-Staatsangehörigkeit in ihrem Leben eine bestimmte Mindestzeit in den USA verbracht hat (Details in meinem Link oben), ist auch ihr im Ausland geborenes Kind US-Bürger. Automatisch, es ist keinerlei Antrag o.ä. erforderlich, und es läßt sich auch nicht vermeiden. Das gilt auch, wenn es dem Betreffenden oder seinen Eltern gar nicht bewußt ist.

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Portfolio2055

Nein sage ich nur ! Aus eigener Erfahrung!

Nein sage ich nur ! Aus eigener Erfahrung 

Ich musste selbst ganz normal ein Visum für mein Auslandsstudium beantragen!

Eine automatische U.S.A Bürgerschaft tritt nur ein: Wenn du in den Landesgrenzen der USA geboren wirst...

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chirlu
vor 18 Minuten schrieb Portfolio2055:

Nein sage ich nur ! Aus eigener Erfahrung!

Nein sage ich nur ! Aus eigener Erfahrung 

Ich musste selbst ganz normal ein Visum für mein Auslandsstudium beantragen!

Eine automatische U.S.A Bürgerschaft tritt nur ein: Wenn du in den Landesgrenzen der USA geboren wirst...

 

Es ist ja absolut möglich, daß du persönlich, trotz US-Mutter, bei deiner Geburt kein US-Bürger geworden bist; eben dann, wenn sie nie für längere Zeit in den USA gelebt hat. Aber der Schluß aus diesem individuellen Beispiel auf alle Fälle ist einfach nicht zulässig.

 

Ein im Ausland geborenes Kind, das die Voraussetzungen für die US-Staatsangehörigkeit erfüllt, ist nach herrschender Meinung sogar ein „natural born citizen“ und kann somit zum US-Präsidenten gewählt werden – im Gegensatz zu jemandem, der nachträglich eingebürgert wurde.

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Liquidus

ich muss euch enttäuschen, denn der staatsrechtliche Status ist nur bedingt entscheidend; es geht hier um steuerrechtliche Fragen und dafür sind nur die Abgrenzungen des IRS von Belang.

 

Es gibt US-Citizens (in USA geborene), US-Nationals (von einem US-Citizen abstammend aber im Ausland geboren), GreenCard Holders und sonstigen Personen mit US-Bezug. Alle unterliegen im Sinne der IRS dem US-Besteuerungsrecht. Selbst mehrmaliger Urlaub über mehrere Jahre in Florida kann zu einer US-Steuerpflicht führen!

 

 

nein, ein nicht in den USA geborener kann kein US-Präsident werden - auch wenn er diese Staatsbürgerschaft besitzt. Eine Ausnahme könnte es geben, wenn er im Ausland im Rahmen eines diplomatischen Aufenthaltes seiner Eltern geboren wird, denn dann gilt das extraterretoriale Gebiet als Staatsgebiet oder wenn die Eltern bei einer supranationalen Organisation im Ausland arbeiten (z.B. IWF), die vorwiegend von den USA finanziert wird.

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Portfolio2055

Deswegen war auch meine ganz einfache Frage: Staatsbürgerschaft mit Pass und sonstigen Dokumenten.,,

Wenn ja: dann deutsches Depot zügig schließen bzw. Offenbarung der Bank gegenüber...

Wenn nein: dann gibts kein Problem...

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 43 Minuten schrieb Liquidus:

ich muss euch enttäuschen, denn der staatsrechtliche Status ist nur bedingt entscheidend; es geht hier um steuerrechtliche Fragen und dafür sind nur die Abgrenzungen des IRS von Belang.

 

Es gibt US-Citizens (in USA geborene), US-Nationals (von einem US-Citizen abstammend aber im Ausland geboren), GreenCard Holders und sonstigen Personen mit US-Bezug.

 

Nach den Definitionen des IRS ist National ein Oberbegriff; jeder Citizen ist ein National, und hinzu kommen noch bestimmte Leute, die aus Amerikanisch Samoa oder von den Marianen stammen. Hat wenig mit dem Thema zu tun.

 

vor 43 Minuten schrieb Liquidus:

nein, ein nicht in den USA geborener kann kein US-Präsident werden - auch wenn er diese Staatsbürgerschaft besitzt.

 

Auch wenn noch nie einer zum Präsidenten gewählt wurde, treten regelmäßig welche zumindest bei Vorwahlen an, ihre Wählbarkeit wird regelmäßig angezweifelt und von Behörden und Gerichten regelmäßig bestätigt. Bei den letzten Wahlen etwa Ted Cruz, geboren in Kanada, Mutter US-Bürgerin, die nicht als Diplomatin und nicht als Vertreterin einer internationalen Organisation dort war.

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Portfolio2055

 

 

Deswegen war auch meine ganz einfache Frage: Staatsbürgerschaft mit Pass und sonstigen Dokumenten.,,

Wenn ja: dann deutsches Depot zügig schließen bzw. Offenbarung der Bank gegenüber...

Wenn nein: dann gibts kein Problem...

 

Urlaub etc. das ist Quatsch- da entsteht auch bei mehrmaligem ein und Ausreisen keine Steuerpflicht. Jemand der 10x oder 20x im Jahr einreist und unter 90 Tagen bleibt, hat keine Steuerpflicht in den USA!

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Liquidus
vor 15 Stunden schrieb Portfolio2055:

 

 

Deswegen war auch meine ganz einfache Frage: Staatsbürgerschaft mit Pass und sonstigen Dokumenten.,,

Wenn ja: dann deutsches Depot zügig schließen bzw. Offenbarung der Bank gegenüber...

Wenn nein: dann gibts kein Problem...

 

Urlaub etc. das ist Quatsch- da entsteht auch bei mehrmaligem ein und Ausreisen keine Steuerpflicht. Jemand der 10x oder 20x im Jahr einreist und unter 90 Tagen bleibt, hat keine Steuerpflicht in den USA!

doch, das ist möglich; wenn jemand z.B. über mehrere aufeinanderfolgende Jahre ausgiebigen Urlaub in den USA macht und sich aus der Zusammenrechnung aller dort verbrachten Tage (abnehmende Anrechnung) ein bestimmter Wert ergibt, dann entsteht eine US-Steuerpflicht. Und zwar unabhängig davon, ob er Citizen/National/Green Card Holder ist.

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John Silver
· bearbeitet von John Silver
Zitat

STEUERPFLICHT:
„Zufällig-Amerikaner“ verlieren ihr Konto
VON HANNO MUSSLE -AKTUALISIERT AM 09.02.2019-15:29
Europäer, die in Amerika geboren wurden oder einen amerikanischen Elternteil haben, sind oft auch dort steuerpflichtig – und wissen es meistens nicht. Das wird jetzt zum Problem.
...

 

https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparen-und-geld-anlegen/steuerpflicht-zufaellig-amerikaner-verlieren-ihr-konto-16031376.html

 

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dred
· bearbeitet von dred

Interessante Diskussion hier ob nun Amerikaner oder nicht :-)

Ich glaube der Graubereich um den ihr euch streitet ist folgender: Amerik. Staatsbürgerschaft durch Abstammung erhalten aber im Ausland geboren. Dann ist man zwar per Definition ein US National. Allerdings wird dies ja nur korrekt registriert sofern die Eltern im Konsulat/Botschaft die Geburt registrieren "Birth abroad" und den Pass beantragen.


Falls dies nicht erfolgt dann ist der IRS oder sonstigen US Behörden die Geburt ja gar nicht bekannt und somit auch das Thema Steuerpflicht ein sehr theoretisches. Ob Ob das allerdings ein anzustrebender Status ist, sei mal dahingestellt.

 

Davon abgesehen ist es natuerlich so wie oben beschrieben dass DE Banken keine US Bürger "mögen". Bei uns hat sich zumindetens die Consors Bank darauf eingelassen ein Gemeinschaftskonto US & DE zu betrieben :-) Allerdings dürften dir deine anderen Institute wahrscheinlich direkt eine Kündigung nachreichen ;-)

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bondholder
vor 11 Minuten schrieb dred:

Falls dies nicht erfolgt dann ist der IRS oder sonstigen US Behörden die Geburt ja gar nicht bekannt und somit auch das Thema Steuerpflicht ein sehr theoretisches.

Diese Auffassung teilen IRS oder sonstige US Behörden nicht.

 

 

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Liquidus
vor 2 Stunden schrieb dred:

Interessante Diskussion hier ob nun Amerikaner oder nicht :-)

Ich glaube der Graubereich um den ihr euch streitet ist folgender: Amerik. Staatsbürgerschaft durch Abstammung erhalten aber im Ausland geboren. Dann ist man zwar per Definition ein US National. Allerdings wird dies ja nur korrekt registriert sofern die Eltern im Konsulat/Botschaft die Geburt registrieren "Birth abroad" und den Pass beantragen.


Falls dies nicht erfolgt dann ist der IRS oder sonstigen US Behörden die Geburt ja gar nicht bekannt und somit auch das Thema Steuerpflicht ein sehr theoretisches. Ob Ob das allerdings ein anzustrebender Status ist, sei mal dahingestellt.

 

Davon abgesehen ist es natuerlich so wie oben beschrieben dass DE Banken keine US Bürger "mögen". Bei uns hat sich zumindetens die Consors Bank darauf eingelassen ein Gemeinschaftskonto US & DE zu betrieben :-) Allerdings dürften dir deine anderen Institute wahrscheinlich direkt eine Kündigung nachreichen ;-)

Das sehe ich auch anders. Man erhält die US Staatsbürgerschaft -auch wenn man im Ausland geboren ist und mindestens ein US Elternteil vorher bestimmte Zeit in den USA gelebt hat - nicht durch die formale Bekanntgabe an eine offizielle Stelle sondern hat diese automatisch per Gesetz. Es mag sein, dass es für eine gewisse Zeit gelingt, dies gegenüber deutschen Banken und US Behörden zu verschleiern, geht dabei aber hohe Rechts- und Steuerisiken ein.

Im übrigen sprechen die deutschen Banken bei der Ablehnung des Personenkreises mit dem sie nichts zu tun haben möchte wohlweislich von      ˋ Personen mit US-Bezug‘ in dem Wissen, dass das IRS den Begriff der US-Steuerpflicht sehr großzügig auslegt.

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dred
· bearbeitet von dred
vor 31 Minuten schrieb Liquidus:

Das sehe ich auch anders. Man erhält die US Staatsbürgerschaft -auch wenn man im Ausland geboren ist und mindestens ein US Elternteil vorher bestimmte Zeit in den USA gelebt hat - nicht durch die formale Bekanntgabe an eine offizielle Stelle sondern hat diese automatisch per Gesetz.

 

Ja, das ist ja auch korrekt. Allerdings, erfaehrt von der Geburt ja keine US Behoerde sofern die Eltern bereits im Ausland leben.

 

Und meine Aussage war ja auch gar nicht, dass es sich damit rechtlich nicht um eine US Buergerschaft handelt, sondern lediglich, dass die Behoerden praktisch davon gar keien Kenntnis haben, wenn es keine Meldung der Eltern/Kinder gibt. Klar, die Steuerpflicht erlischt durch die Unkenntnis natuerlich nicht. Das habe ich ja auch nicht behauptet ;-)

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