odensee April 9, 2018 vor 37 Minuten schrieb JimmyG: Man kann ja mit VL auch Aktiensparen betreiben. Bei mir gehen 40 Euro jeden Monat vom Arbeitgeber via Finvesto in den iShares Core MSCI World ETF. Das dürfte am Ende der Laufzeit mehr als die oben genannten 2,75% bringen. Hast du wirklich gar keinen "RK1"-Anteil? Alles in Aktien? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mrtn17 April 9, 2018 vor 7 Minuten schrieb odensee: Hast du wirklich gar keinen "RK1"-Anteil? Alles in Aktien? Nein, ich habe hier nur von den VL geredet. Die 40 Euro monatlich gehen zu 100% in den ETF. Natürlich habe ich davon abgesehen meine Asset-Allocation mit verschiedenen Anteilen RK1-3. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee April 9, 2018 vor 8 Minuten schrieb JimmyG: Nein, ich habe hier nur von den VL geredet. Die 40 Euro monatlich gehen zu 100% in den ETF. Natürlich habe ich davon abgesehen meine Asset-Allocation mit verschiedenen Anteilen RK1-3. Das dachte ich mir Warum lässt du dir 2,75% entgehen? Du kannst doch an anderer Stelle mehr in ETFs und weniger in "RK1". (Nur als Anregung) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mrtn17 April 9, 2018 Ah so, verstehe was du meinst, ja das ist ein guter Punkt. Allerdings ist mir auch Liquidität wichtig bei meinem RK1-Anteil. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Walter White April 9, 2018 Ah so, verstehe was du meinst, ja das ist ein guter Punkt. Allerdings ist mir auch Liquidität wichtig bei meinem RK1-Anteil. Nur so angemerkt, Liquidität sollte getrennt werden von der RK1 Anlage. Und wenn auch, wie ich und einige andere hier nur gedanklich. Nachteilig ist es dann wenn du Geld kurzfristig benötigst, dann erhöht sich automatisch RK3. Ob das nun gut oder schlecht, ist eine andere Frage. Das hatte ich vor kurzem auch zu spüren bekommen, dann nämlich ist guter Rat die Liquidität und die Ausgängliche AA schleunigst wieder herzustellen. Aber wie gesagt das nur am Rande. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lswfma April 11, 2018 Am 4.4.2018 um 19:13 schrieb Walter White: Mein AG ist der Bund, max. 40 Euro, auch nach Nachfrage verhandeln die nicht. Hier beim Land gehen 100€/mntl., dabei 6,65 vom AG, Rest vom Gehalt, alles überwiesen durch den AG. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
muesli Oktober 9, 2018 Erscheint das Verrechnungskonto eigentlich in der Schufa? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JFI April 19, 2019 Habe einen Arbeitgeber, der bei Gehaltsüberweisungen keinen SEPA-Verwendungszweck angeben kann. Außerdem zahlt er selbst nichts zu VL dazu. Soweit ich weiß, muss für VL-Zahlungen oftmals eine SEPA-Verwendungszweck angegeben werden. Blöd, wenn der AG das nicht kann. Deshalb kam mir die Idee, die VL-Beiträge jeweils von einem eigenen Konto aus zu überweisen (wo ich den SEPA purpose code übermitteln kann). Sollte ja legal und machbar sein, und ggf. kann ich die staatlichen Zulagen mitnehmen (falls mein zu versteuerndes Einkommen unter die 20.000-Marke fällt). Über Kommentare würde ich mich freuen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Detlef Mai 3, 2019 Kann der Arbeitgeber eigentlich auf während Elternzeit VWL weiter abführen, oder muss man den Vertrag (Degussa) dann zwangsweise ruhend stellen oder selber einzahlen (20€ Gebühr)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
M_M_M Mai 3, 2019 vor einer Stunde von Detlef: Kann der Arbeitgeber eigentlich auf während Elternzeit VWL weiter abführen, oder muss man den Vertrag (Degussa) dann zwangsweise ruhend stellen oder selber einzahlen (20€ Gebühr)? "Nach § 23 Abs. 1 Satz 4 wird die vermögenswirksame Leistung nur für Kalendermonate gewährt, für die dem Beschäftigten Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss zusteht. Diese Voraussetzung ist bereits erfüllt, wenn dem Beschäftigten auch nur für einen Tag des jeweiligen Kalendermonats ein Anspruch auf Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss zusteht, da sich das Erfordernis des Entgeltbezugs nicht auf einen vollen Kalendermonat bezieht." https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/vermoegenswirksame-leistungen-34-anspruch-auf-entgelt_idesk_PI13994_HI1440596.html Das sind die Voraussetzungen zur Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen. Ich selbst habe schon bei einer Firma gearbeitet, welche KEIN VL gezahlt hat. Nachdem ich mit denen geredet habe konnte ich die Degussa-Rate selbst tragen (wird einfach vom Netto abgezogen). Der Degussa ist es egal, Hauptsache der vereinbarte Betrag wird von einem Arbeitgeber und mit dem bestimmten Überweisungsschlüssel überwiesen. Bei einem Ruhigstellen des Vertrages verlierst Du in jedem Fall den Bonus. Zur Not gegen Gebühr selbst einzahlen. Das geht aber nur für max. 3 Monate. Sprich mal mit Deinem Arbeitgeber wegen Selbstüberweisen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader Mai 3, 2019 Bei meiner Frau wurde die VL die gesamte Elternzeit durch vom AG bezahlt, ohne das sie gearbeitet hat. Das war kein Problem, allerdings kleinere Firma und Chef war sehr flexibel mit sowas. Ich glaube eher, ihn war es egal, da er eh jede im Elternzeit auf 450 Euro weiter bezahlt hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chris1284 Mai 5, 2019 Am 3.5.2019 um 21:55 von smarttrader: Bei meiner Frau wurde die VL die gesamte Elternzeit durch vom AG bezahlt, ohne das sie gearbeitet hat. Das war kein Problem, allerdings kleinere Firma und Chef war sehr flexibel mit sowas. Ich glaube eher, ihn war es egal, da er eh jede im Elternzeit auf 450 Euro weiter bezahlt hat. Genau wegen den 450€ Endgeld war die VL nur möglich, normalerweise gibt es kein Entgeld und somit keine VL. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader Mai 5, 2019 Naja heutzutage muss ein AG sich schon bisschen was einfallen lassen. Ich will meine Hand nicht ins Feuer legen, aber ich waage mich zu entsinnen, das es sogar legal ist und kein Einfluss auf das Elterngeld hat. Letztlich reden wir da von 5400 Euro. Und schwanger ist Frau ja länger als Paar Tage. Problem ist bei den meisten die ich kenne, Frau Schwanger, dem AG es passend verkaufen und dann schnell ins Beschäftigungsverbot oder wenn das nicht geht immer wieder Mal eine Krankschreibung. Da sollte es ja bei jedem AN und AG möglich sein, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld einfach umwandeln zu lassen oder 200 Stunden sammeln, ggfls. Minus Stunden aufbauen oder Überstunden sammeln, Überstundenkonto auflösen was auch immer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag