Schildkröte April 1, 2018 · bearbeitet April 1, 2018 von Schildkröte Wurde bereits ab hier beschnackt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vorturner April 1, 2018 OK das bedeutet ich muss um die Zinsberechnung nachvollziehen zu können zwei Tabellen bilden: 2,25%: 100€+12,83€ (Zulage) Aktueller Zins: alles über 100 € und die 1,75 € erhöhte Zulage Für den Rest der Laufzeit werden also maximal 112,83 € monatlich gut verzinst. Egal wie diese sich zusammensetzen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
enma April 1, 2018 Ja, für die Versicherungsmathematik ist die Zusammensetzung der Beiträge irrelevant, Euro ist Euro. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte Juli 4, 2018 · bearbeitet Juli 5, 2018 von Schildkröte Am 1.4.2018 um 07:48 schrieb Schildkröte: Wurde bereits ab hier beschnackt. Sehr interessant: Zitat Hallo zusammen, ich bin zufällig auf dieses interessante Forum gestoßen und finde es schön zu sehen, dass es doch noch Debeka-Kunden gibt, die sich ihre Standmitteilungen durchlesen und das Vorgehen der Versicherer hinterfragen, insbesondere die plötzliche Anwendung eines niedrigeren Garantiezinses auf Erhöhungsbeiträge. Ich war hiervon auch betroffen und habe dagegen vor Gericht geklagt und gewonnen. Es war der erste Rechtsstreit hierzu, soweit ich weiß, weil weder den Anwälten noch dem Gericht vergleichbare Urteile vorlagen. Ich fand es auch sehr ärgerlich, dass die Debeka für Erhöhungsbeiträge nur noch den aktuellen Garantiezins i.H.v. 0,9 % anwenden wollte, weil sie den versprochenen Garantiezins (bei meinem Vertrag 2,25 % mit Tarif F2 01/07) momentan nicht erwirtschaften kann, obwohl sie insgesamt keine geringen laufenden Verwaltungskosten berechnet. Wegen der noch relativ kurzen Laufzeit seit 2007 und absehbarer Erhöhungen des Eigenbeitrags zum Erhalt der vollen staatlichen Zulage wäre das ein großer finanzieller Nachteil gewesen, wenn man von niedrigeren Zinsen für längere Zeit ausgeht. Außerdem war meine logische Definition eines Garantiezinses, dass dieser eben nicht so einfach einseitig verändert werden kann über die Laufzeit eines Vertrages, sondern eben garantiert ist. Unabhängig von der Debeka angeführten schwammigen Formulierung in den Versicherungsbedingungen, dass der Erhöhungsbeitrag auf Grundlage eines neuen Tarifs berechnet wird, waren bei mir zudem eindeutige Formulierungen im abgeschlossenen Riestervertrag und zurückliegenden Standmitteilungen enthalten, dass sich der Garantiezins auf die gesamte Vertragslaufzeit und auf alle geleisteten Beiträge bezieht (also auch Erhöhungsbeiträge). So wird das von der Debeka auch beworben. Daher habe ich das Vorgehen der Debeka als nicht gerechtfertigt angesehen und - nachdem der Versicherer leider weiter auf seinen Standpunkt bestanden hat - geklagt. Das Amtsgericht hat schließlich vor einigen Monaten eindeutig entschieden, dass der Garantiezins über die gesamte Laufzeit uneingeschränkt auf alle Beiträge zu gewähren ist und die Debeka beim Garantiezins nicht zu einer Anpassung berechtigt ist, da dies für einen normalen Kunden nicht aus den Bedingungen ersichtlich ist (diese Anpassungsmöglichkeit ist explizit erst in den geänderten Vertragsbedingungen ab 2017 aufgenommen) und eine solche Regelung der Garantiezinsänderung gegen das Transparenzgebot verstoßen würde. Das Urteil ist mittlerweile bestandskräftig und ich habe von der Debeka eine Neuberechnung der garantierten Rente erhalten, die aufgrund des Garantiezinses von 2,25 % deutlich höher ist. Ich würde daher jedem raten das Vorgehen der Debeka nicht zu akzeptieren. Wenn die Debeka sich in ihrer Sache sicher wäre, hätte sie Berufung gegen das Urteil einlegen können, was aber unterblieben ist, und sie hätte ihre Versicherungsbedingungen wohl nicht geändert mit der Formulierung, dass eine Änderung des Garantiezinses möglich ist. Aus meiner Sicht ist das nur der ungerechtfertigte Versuch zu hohe Zinsversprechen auf Kosten kleiner Riester-Sparer zu reduzieren. Quelle: paralleler Thread Debeka im Zinsdilemma Hier Hinweise zum Aktenzeichen und zum möglichen weiteren Vorgehen: Das Urteil ist vom Amtsgericht Bamberg vom 22.02.2018, Aktenzeichen 0103 C 1015/17. Die Debeka hat es akzeptiert, rechtskräftig werden lassen und wie gesagt mittlerweile bei meinem Vertrag umgesetzt, also auch auf für alle Beitragserhöhungen den Garantiezins gewährt. Allerdings weiß ich von einem Kollegen, der sich darauf berufen hat und ein Schreiben an die Debeka verfasst hat, dass diese hier leider (bisher) trotzdem bei ihrer Vorgehensweise bleibt und das Urteil als "Einzelfallentscheidung" bezeichnet, da es leider auch keine generelle Bindungswirkung besitzt. Stattdessen beruft sie sich auf irgendeine Entscheidung eines Landgerichts, das ihr bei Sonderzahlungen zur Rürup-Rente die Anwendung eines niedrigeren Garantiezinses genehmigt hat, was aber meiner Meinung nicht unbedingt den Sachverhalt trifft. Der vereinbarte Garantiezins auf Erhöhungsbeiträge wird wohl leider (noch) nicht ohne Rechtsanwalt oder Gerichtsverfahren durchsetzbar sein, weil es für die Versicherung um zu viel Geld geht. Von meinem Rechtsanwalt, der mich vertreten hat, weiß ich aber, dass er mittlerweile weitere Versicherte vertritt und ihre Ansprüche geltend macht. Vielleicht gibt es hierzu dann irgendwann mal höhere, weitere Urteile, die dann für die Debeka bindend sind oder es beschweren/ finden sich genug, damit es vielleicht die Möglichkeit so einer neuen Musterfeststellungsklage gibt (aber da kenn ich mich nicht aus)... Ich hoffe jedenfalls für euch, dass ihr auch auf irgendeinen Weg Erfolg habt... Sammelklagen wie in den USA gibt es hierzulande ja leider nicht. Allerdings hat der Bundestag gerade erst die Musterfeststellungsklage beschlossen. Gemeinsame Klagen sind dann über Verbände möglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag