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TommyB

Steuererklärung 2017: ausschüttungsgleiche Erträge angeben (Wiso-Steuer)

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TommyB

Liebes Forum,

 

ich bin schon seit einiger Zeit "stiller Mitleser" und (-stauner ob des großartigen Fachwissens, was hier kundgetan wird, Danke dafür schonmal!! :)).

Auf Basis der Informationen aus diesem Forum habe ich mir vor einem Jahr ein ETF-Depot zur Altersvorsorge eingerichtet, was monatlich mit 1.100 € gespart wird.

 

Momentan sitze ich an der Steuererklärung für 2017 und es stellen sich mir dazu einige Fragen, auf die ich leider bislang keine Antwort gefunden habe. Daher wollte ich Euch um Hilfe bitten.

 

In meinem Depot liegen u.a. folgende Fonds

 

  • Ishsiii-c.eo GOV. B.Eodis, IE00B4WXJJ64, ausschüttend
  • iShares EM IE00B0M63177, ausschüttend
  • Ishs-MSCI World DL D,, IE00B0M62Q58, ausschüttend
  • X(IE)-MSCI World 1D, IE00BK1PV551, ausschüttend

 

Mein Broker Flatex bescheinigt mir in der Steuererklärung nun Folgendes:

 

(...)

 

"(x) Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden

NUR NACHRICHTLICH: Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds

-Zeile 15 Anlage KAP-               1.134,84 EUR

 

Hierauf entfallende anrechenbare ausländische Steuer -Zeile 52 der Anlage KAP-                      48,35 EUR

 

(x) Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentfonds bekannt.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie in Ihrer Einkommensteuerer- klärung in Zeile 15 der Anlage KAP sämtliche Erträge anzugeben haben.

Für folgende Investmentfonds waren Erträge nicht bekannt:"

 

Hier kommt jetzt die Auflistung meiner 4 Fonds.

 

 

Im Bundesanzeiger habe ich nachgeschaut und die WKN/ISIN der drei Fonds eingegeben.

 

Am Beispiel des Ishsiii-c.eo GOV. B.Eodis, IE00B4WXJJ64, ausschüttend

 

gibt es dann drei Auflistungen

1. Zwischenausschüttung

 

Screenshot.jpg

 

2. Thesaurierung

 

Screenshot 2018-03-29 23.16.03.png

 

3. Zwischenausschüttung(Es handelt sich um eine Zwischenausschüttung im Rahmen einer Teilausschüttung nach § 2 Abs. 1 Satz 4 InvStG.)

Screenshot 2018-03-29 23.18.15.png

 

Meine Anfänger-Frage ist jetzt: Was mache ich mit diesen Angaben?

 

Relevant scheinen ja nur die zweite "Thesaurierung" zu sein. In den anderen Grafiken sind ja keine ausschüttungsgleichen Erträge angegeben.

 

Meine Steuer-Software "Wiso Steuer für Mac" sagt, dass diese Wert jetzt in der Anlage KAP unter "Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben" erklärt werden müssen.

 

Nur: Wie mache ich das? Was gebe ich konkret bei den übrigen Kapitalerträgen an? 

 

Mein iShares MSCI World UCITS ETF (IE00B0M63177) hat ebenfalls ausschüttungsgleiche Erträge

 

Screenshot 2018-03-29 23.32.25.png

 

Hier stellt sich die gleiche Frage.

 

Danke für Eure Hilfe!

 

 

 

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Die erste Frage, die ich mir stellen würde, ist: Wieso waren die Erträge bei der Erstellung der Steuererklärung nicht bekannt, obwohl das GJ Ende alle Fonds spätestens am 30.06.2017 war?

 

Hattest Du in der 2. Jahreshälfte letztes Jahr einen Depotübertrag gemacht?

 

Oder hast Du noch andere ETFs bei Flatex, die ein GJ-Ende am 31.12. haben? Dann haben die Fonds nämlich noch Zeit bis 30.04. die Steuerdaten zu melden. Deshalb sollte man seine Steuerbescheinigungen immer erst im Monat Mai anfordern. Damit vermeidet man unbekannte Erträge.

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west263
vor 16 Minuten schrieb sparfux:

Deshalb sollte man seine Steuerbescheinigungen immer erst im Monat Mai anfordern.

Wieso anfordern?

Die Steuerbescheinigung wird doch automatisch verschickt.

 

Beim Lesen vorhin, war ich auch etwas irritiert. 4 ETF, 1134€ ausschüttungsgleiche Erträge und dann alle 4 ETF noch nichts gemeldet. Also woher kommen die Erträge?

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vanity
vor 6 Stunden schrieb sparfux:

Die erste Frage, die ich mir stellen würde, ist: Wieso waren die Erträge bei der Erstellung der Steuererklärung nicht bekannt, obwohl das GJ Ende alle Fonds spätestens am 30.06.2017 war?

...

Rumpfgeschäftsjahr 01.07.-31.12. wegen Wechsel des Besteuerungssystems!

 

Offensichtlich liegen die Daten hierzu noch nicht vor und die Bank weist diesen Umstand korrekterweise auf der Jahressteuerbescheinigung aus. Ist bei mir bei sämtlichen nicht DE-domizilierten Fonds der Fall, auch den Comstages mit GJ-Ende 30.06. und der Gewissheit, dass da keine Erträge mehr kommen. Selbst die UBSe (GJ-Ende 31.12.) sind noch aufgeführt, obwohl diese ihre Daten bereits geliefert hatten, aber anscheinend nicht schnell genug.

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TommyB
· bearbeitet von TommyB

Danke für Eure Antworten!

 

Ich habe tatsächlich letztes Jahr einen Depotübertrag von der Comdirect zu Flatex gemacht. Das war dann wahrscheinlich der Grund, warum die Erträge bei der Erstellung der Steuerbescheinigung nicht bekannt waren. 

 

Meine Steuerbescheinigungen habe ich nicht angefordert. Meine Banken hatten mir gemeldet, dass sie Ende März schon vorliegen. Und da ich momentan Zeit habe, habe ich mich einfach mal an die Steuererklärung gesetzt.

 

Neben den vier oben genannten Fonds

 

Ishsiii-c.eo GOV. B.Eodis, IE00B4WXJJ64, ausschüttend

iShares EM IE00B0M63177, ausschüttend

Ishs-MSCI World DL D,, IE00B0M62Q58, ausschüttend

X(IE)-MSCI World 1D, IE00BK1PV551, ausschüttend

 

habe ich noch einen Altbestand UBS MSCI World LU0340285161,  ausschüttend, im Depot.

 

In der Steuermitteilung steht unter "Für folgende Investmentfonds waren Erträge nicht bekannt:" Bei der folgenden Auflistung erscheint aber nicht der gerade genannte UBS, sodass ich davon ausgehe, dass diese Erträge bekannt waren.

 

Nach dem Bundesanzeiger hat er aber auch ausschüttungsgleiche Erträge :blink:Screenshot 2018-03-30 10.15.46.png

 

Was muss ich konkret in meiner Steuererklärung jetzt noch angeben? 

:help:

 

Danke für Eure Hilfe und schöne Ostertage! 

 

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor 3 Stunden schrieb vanity:

Rumpfgeschäftsjahr 01.07.-31.12. wegen Wechsel des Besteuerungssystems!

Ist es denn nicht so, dass diese "Endbesteuerung" wegen Systemwechsel erst fällig wird, wenn man das Wertpapier verkauft? Wenn dem so ist, warum sollte es dann in der Steuerbescheinigung für 2017 auftauchen?

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vanity

Das gilt für die Kursgewinne bis zum Schnitt. Die regulären Erträge (Zinsen, Dividenden), die noch im Rumpfgeschäftsjahr bis Ende 2017 erwirtschaftet wurden, müssen auch noch im Steuerjahr 2017 versteuert werden.

 

Erkennt man z. B. an einem DE-Fonds wie dem iShares Stoxx600 (263530), der zum Jahreswechsel noch eine Thesaurierung für Rest-2017 vorgenommen hat (samt Steuerabzug darauf).

 

Der UBS (zwei Beiträge vorher) hat zwar kein abweichendes Geschäftsjahr, aber entgegen den Vorjahren auch noch eine Thesaurierung vorgenommen (auch zu versteuern 2017). In den Vorjahren wurde das immer über die Ausschüttung im Februar des Folgejahrs abgefackelt.

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
vor 1 Stunde schrieb TommyB:

Was muss ich konkret in meiner Steuererklärung jetzt noch angeben?

Du musst nachrechnen, ob Dir alle erhaltenen Erträge auch bescheinigt wurden. Das würde ich nicht mit dem Bundesanzeiger sondern mit den Ausschüttungsbelegen (und/oder Verkaufs-/Kaufbelegen). Dabei hast Du ja eine 2. Steuerbescheinigung von Deinem voherigen Broker. Falls Die These stimmt, dass es an dem Depotübertrag liegt, sollten die "unbekannten" Erträge auf der Steuerbescheinigung des vorherigen Brokers auftauchen. Damit wären alle Erträge bescheinigt und Du brauchst nur die Daten der beiden Bescheinigungen übernehmen. Ich würde dann noch eine kurze Begründung schreiben, warum beim neuen Broker unbekannte Erträge bescheinigt sind und dazu auf den Übertrag verweisen.

 

Falls die obige These nicht stimmt (die unbekannten Erträge sind nicht auf den Depotübertrag zurückzuführen), sind wir wieder bei meiner ersten Anmerkung: Du musst genau nachvollziehen, warum es auf Deiner Bescheinigung unbekannte Erträge gibt. Möglciherweise dann mal in die Richtung, die vanity beschrieben hat.

 

vor 7 Minuten schrieb vanity:

Das gilt für die Kursgewinne bis zum Schnitt. Die regulären Erträge (Zinsen, Dividenden), die noch im Rumpfgeschäftsjahr bis Ende 2017 erwirtschaftet wurden, müssen auch noch im Steuerjahr 2017 versteuert werden.

 

Macht Sinn. Dann hätte aber die Bank (ohne Not) zu früh bescheinigt. Der TO schreibt ja, dass er die Bescheinigung nicht selber angefordert sondern vom Broker bekommen hat.

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Hannoveraner1986

Guten Morgen zusammen,

 

seit heute Morgen früh teile ich das Glück von TommyB, 

jedoch dass ich ohne Depotübertrag erstmalig dieses Jahr diese Meldung erhalte. (siehe JPEG)

 

Den Hintergrund des Ganzen verstehe ich, jedoch ist mir das weitere Vorgehen nicht wirklich klar.

1) Sind die drei ETFs in den Kapitalerträgen (Zeile 7 Anlage KAP) nun berücksichtigt worden?

2) Ist es lediglich ein Multiplizieren der Anteile der drei ETFs (Privatvermögen???) mit den Beträgen aus den Bundesanzeiger, sobald vorhanden?

     Dort:

            - Betrag der ausgeschütteten Erträge UND / ODER

            - Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag)

 

Wäre über eure Hilfe ebenfalls sehr sehr dankbar und wünsche euch ein frohes Osterfest !

Grüße

Martin

Steuerunterlagen 2017.jpeg

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vanity
vor 54 Minuten schrieb sparfux:

Macht Sinn. Dann hätte aber die Bank (ohne Not) zu früh bescheinigt. Der TO schreibt ja, dass er die Bescheinigung nicht selber angefordert sondern vom Broker bekommen hat.

 

Das ist ein ziemliches Durcheinander gerade

 

Meine Bank (DKB) hat mir am 12.02.18 eine Thesaurierungsmitteilung zum UB42AA (UBS EM) mit folgendem Hinweis geschickt:

Zitat

Bitte beachten Sie den steuerlichen Zufluss im Vorjahr. Die Daten dieser Abrechnung wurden nicht in der Jahreserträgnisaufstellung und/oder Jahressteuerbescheinigung berücksichtigt.

Fast gleichzeitig mit der Ausschüttung in etwa der Thesaurierung, die nach dem neuen Regime versteuert wurde. Da die Thesaurierung im Wege der Veranlagung auch zu versteuern ist, ist bis zum Verkauf der Ertrag dann doppelt versteuert (und bei Verkauf kommt noch der noch viel höhere Schätzwert dazu, dann also insgesamt dreimal - falls der Schätzwert beim fiktiven Verkauf nicht noch korrigiert wird. Bisher ist das nicht der Fall, obwohl die Daten vorliegen).

 

Jahressteuerbescheinigung/Erträgnisaufstellung für 2017 kam dann am 05.03.2018 und der Betrag war wie angekündigt nicht enthalten, stattdessen der Hinweis auf das Fehlen der Besteuerungsgrundlagen:

Zitat

fehlende Thesaurierung UBS-ETF-MSCI EM.MKTS DLAD LU048013287

(obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits drei Wochen bekannt)

 

Von Vanguard, Comstage und HSBC fehlen mir die entsprechenden Thesaurierungsmitteilungen. Man kann nur hoffen, dass Pfingsten schlechtes Wetter ist, wenn die Steuererklärung rechtzeitig fertig werden soll.

 

vor 37 Minuten schrieb Hannoveraner1986:

Den Hintergrund des Ganzen verstehe ich, jedoch ist mir das weitere Vorgehen nicht wirklich klar.

1) Sind die drei ETFs in den Kapitalerträgen (Zeile 7 Anlage KAP) nun berücksichtigt worden?

2) Ist es lediglich ein Multiplizieren der Anteile der drei ETFs (Privatvermögen???) mit den Beträgen aus den Bundesanzeiger, sobald vorhanden?

     Dort:

            - Betrag der ausgeschütteten Erträge UND / ODER

            - Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag)

ad 1) die drei sind mit ihren Restbeträgen sicher nicht berücksichtigt, wohl aber mit denen, die im Laufe des Jahres angefallen sind.

ad 2) ich würde nach Möglichkeit die Zahlen nicht aus dem Bundesanzeiger holen (allenfalls kontrollieren), da musst du noch de Währungsumrechnung berücksichtigen (im Prinzip ist es aber die Formel Anzahl Anteile * Ertrag Privatvermögen / Umrechnungskurs, ggf. noch Quellensteuer gesondert zu berücksichtigen). Stattdessen würde ich abwarten, ob noch Ertragsmitteilungen von der Bank kommen (so wie bei mir zum UBS). Im Übrigen hängt es die Vorgehensweise davon ab, ob du in KAP *alle* Erträge angeben willst (dann ausgeschüttete sowie thesaurierte) oder nur die noch nicht versteuerten (dann ohne ausgeschüttete).

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TommyB
vor 3 Stunden schrieb sparfux:

Du musst nachrechnen, ob Dir alle erhaltenen Erträge auch bescheinigt wurden. Das würde ich nicht mit dem Bundesanzeiger sondern mit den Ausschüttungsbelegen (und/oder Verkaufs-/Kaufbelegen). Dabei hast Du ja eine 2. Steuerbescheinigung von Deinem voherigen Broker. Falls Die These stimmt, dass es an dem Depotübertrag liegt, sollten die "unbekannten" Erträge auf der Steuerbescheinigung des vorherigen Brokers auftauchen. Damit wären alle Erträge bescheinigt und Du brauchst nur die Daten der beiden Bescheinigungen übernehmen. Ich würde dann noch eine kurze Begründung schreiben, warum beim neuen Broker unbekannte Erträge bescheinigt sind und dazu auf den Übertrag verweisen.

Ich habe mir gerade die Steuererklärung meines alten Brokers Comdirect angeschaut. Wichtig zu erwähnen ist, dass beim Depotübertrag einige "Stücke" der übertragenen ETF  nicht übertragen werden konnten und mir dann bar auf mein Verrechnungskonto bei der Comdirect gutgeschrieben wurden. Das waren 228,04 €.

 

Ansonsten wird mir in der Steuerbescheinigung der Comdirect unter Höhe der Kapitalerträge ein Wert von 87,62 € bescheinigt. 

 

 

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vesh
· bearbeitet von vesh

Hallo Leute, sorry dass ich das Thema nochmal hochhole, obwohl lange nichts geschrieben wurde. Ich bereite gerade ebenfalls meine Unterlagen für die Einkommessteuererklärung 2017 vor (habe Fristverlängerung, da ich mit einem Steuerberater arbeite) und stehe vor dem selben Problem.

 

Auf meiner Flatex Steuerbescheinigung sind 3 ETFs gelistet, bei denen zum Zeitpunkt der Erstellung die Erträge wohl nicht klar waren. Darunter sind auch einige sehr gängige ETFs, wie z.B. der ISHS MSCI EM (IE00B0M63177), den hier im WPF sicherlich hunderte Leute allein bei Flatex im Depot liegen haben.

 

Ich habe aber nirgendwo jetzt hier eine finale Antwort gefunden, wie ihr alle konkret damit umgeht?

 

Flatex habe ich angerufen, die meinten, dass sie nichts mehr nachliefern, auch jetzt nicht, und man es selber zusammensuchen muss.

 

Könnte mich freundlicherweise nochmal jemand aufschlauen, wie genau ihr das gelöst habt? Oder entsprechend ein Link auf die konkrete Stelle, wo ich es finden kann wäre ebenfalls gut. Momentan scheint mir das Einzige zu sein den Anleitung für Doofe Thread zu lesen und komplett alles von Hand nachzurechnen. Ist das wirklich die einzige Lösung?

 

Ich kann irgendwie nicht ganz glauben, dass jetzt jeder Bundesbürger der ETFs hat sich mit dem Bundesanzeiger auseinandersetzen muss?!

 

Danke euch im Voraus!

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