Itachi März 28, 2018 Hallo zusammen, ich habe letztes Jahr im August angefangen mit zwei ETFs zu besparen. Dabei handelt es sich um: ISHARES MSCI EMERGING MARKETS UCITS ETF - USD DIS - WKN:A0HGWC ISIN:IE00B0M63177 und LYXOR MSCI WORLD UCITS ETF - EUR DIS WKN: LYX0AG ISIN: FR0010315770 Da ich bisher noch nie eine Steuererklärung abgegeben musste und mir erhofft habe auch für das Jahr 2017 keine abgeben zu müssen, würde ich gerne Wissen ihr das seht. Beide ETFS sind ausschüttend, somit stellt sich mir die Frage, ob ich dieses Jahr ebenso auf das schreiben einer Steuererklärung verzichten kann. Vielen Dank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck März 29, 2018 Steuerpflichtig in Deutschland? Kirchensteuer bereits korrekt abgeführt? Was sagt die Bescheinigung Deines Brokers? Gab es überhaupt ausschüttungsgleiche Erträge? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Itachi März 29, 2018 Ich habe gestern eine Jaressteuerbescheinigung bekommen. Dort habe unter Anderem: Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden nur nachrichtlich:Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds und Mehr-/Mindestbeträge aus intransparenten Investmentfonds Zeile 15 Anlage KAP 0,00 Die Kapitalerträge die ich erhalten habe, haben meinen Freistellungsauftrag nicht überschritten. In der Kirche bin ich nicht. Steuerpflichtig war ich bisher noch nicht (Student + Einkommen im Rahmen). Der einzige Punkt den ich nicht ganz verstehe in der Jahressteuerbescheinigung ist: Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer Zeile 52 Anlage KAP 0,48 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck März 29, 2018 Das sind Steuern, die Du bereits bezahlt hast. Wenn Du keine weiteren Kapitalerträge (Tagesgeld bei anderen Banken etc) oder Verluste aus Vorjahren hast, mit denen Du die 0,48 Euro verrechnen kannst, dann kannst Du diese IMHO aber nicht nutzen. Erst Freibetrag, dann anrechenbare aber noch nicht angerechnete ausländische Steuer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Itachi März 29, 2018 Alles klar, vielen Dank. Das habe ich noch nicht gewusst. Würdest du sagen, dass ich mir dieses Jahr auch noch die Steuererklärung sparen kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee März 29, 2018 vor 1 Stunde schrieb Itachi: Würdest du sagen, dass ich mir dieses Jahr auch noch die Steuererklärung sparen kann? Hast du denn sonst keine Einkünfte? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Itachi März 29, 2018 450€ Job und letztes Jahr noch Bafög + Halbwaisenrente. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck März 29, 2018 Ob dafür noch irgendwas erforderlich ist, weiß ich nicht. Anlage KAP braucht es aber wohl nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hansolol März 29, 2018 Als Student solltest du auch eine Steuererklärung machen und alle deine Verluste/Werbungskosten eintragen. (Bücher, Laptop, Internet, Fahrten zur Uni, Copyshop-Ausdrucke, Semestergebühren usw.) Das mindert dann deine Steuerlast in den ersten Berufsjahren. Hängt aktuell allerdings davon ab, ob es sich bei deinem Studium um ein Zweitstudium handelt. Einlesen lohnt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Itachi März 29, 2018 Ja das hatte ich mir auch schon überlegt. Vorallem da ich im Jahr 2016 und 2017 50km Fahrtweg zur Uni hatte. Ich habe mich auch etwas zu dem Thema eingelesen. Ich glaube rückwirkend kann ich das für das Jahr 2016 leider nichtmehr machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch April 30, 2018 Spät, aber nicht zu spät: Für Jahre, in denen Du nicht verplichtet warst, eine Erklärung abzugeben, kann diese innerhalb der nächsten vier (!) Jahre abgegeben werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag