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LauBiBa

Barprämie der Consorsbank: Steuererklärung

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LauBiBa

Mitte letzten Jahres zahlte die Consorsbank eine "Barprämie" für den Kauf von ETFs aufs Verrechnungskonto. Im zugehörigen Schreiben steht nur, dass diese Prämie "möglicherweise einkommensteuerpflichtig" ist.

Jetzt frage ich mich:

  • Wo ist deser Betrag in die Steuererklärung einzutragen (sonstige Einkünfte?)
  • Löst allein dieser Betrag die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung aus, wenn zuvor keine bestand? Hängt dies eventuell von der Höhe der Summe ab?

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odensee

"Sonstige Einkünfte". Es gibt eine Freigrenze (nicht Freibetrag!) von 256 Euro. Liegst du darüber: komplett steuerpflichtig. Liegst du darunter: steuerfrei.

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LauBiBa

Danke. Dann dürften wir nochmal knapp "davongekommen" sein.

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chamud

wie lief das prämien programm

damals? hab ich gar nich mitbe

kommen

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Mitte letzten Jahres zahlte die Consorsbank eine "Barprämie" für den Kauf von ETFs aufs Verrechnungskonto.

Eine Prämie die direkt mit dem Kauf eines Wertpapiers zusammenhängt unterliegt der Abgeltungssteuer (gab es 2017 beispielsweise bei Comdirect).

Dazu gehört natürlich bei Fonds auch ein (teilweise) erstatteter Ausgabeaufschlag. In dem Fall wird aber nur der Kaufwert reduziert, Steuer fällt erst beim Verkauf an (ich hoffe das stimmt auch mit den neuen Gesetzen ab 2018 noch, ganz sicher bin ich mir nicht).

 

Andere Prämien (z.B. Neukundenbonus, Depotübertragsprämie, Freundschaftswerbungen etc.) fallen hingegen unter "Sonstige Einkünfte", Anlage SO.

 

Was für eine Prämie war das denn genau?

 

Stefan

 

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LauBiBa

Es gab ein Prozent des Wertes, der in einem bestimmten Zeitraum gekauften Wertpapiere (vielleicht auch nur ETFs, habe leider den genauen Wortlaut nicht mehr vorliegen), nachAblauf des Aktionszeitraums auf das Verechnungskonto überwiesen (allerdings nur bis zu einem bestimmten Maximalbetrag).

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reckoner

Hallo,

 

meines Erachtens sind das dann ganz normale Kapitalerträge, ergo 25% Abgeltungssteuer + Soli + ggf. Kirche. Und ich bin mir da ziemlich sicher.

 

Wie schon gesagt gab es bei Comdirect im vergangenen Jahr eine vergleichbare Aktion, und zwar "50 Euro ab einer Anlage von 5.000 Euro" (ein Beispiel, es gab noch andere Beträge).

Diese Prämie wurde als Kapitalertrag ausgezahlt, was meine Meinung stützt.

 

Die Fragen hatte ich noch gar nicht beantwortet:

Zitat

Wo ist deser Betrag in die Steuererklärung einzutragen (sonstige Einkünfte?)

Anlage KAP Zeile 14.

 

Zitat

Löst allein dieser Betrag die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung aus, wenn zuvor keine bestand? Hängt dies eventuell von der Höhe der Summe ab?

Wenn insgesamt Kapitalerträge von mehr als 801/1602 Euro erzielt wurden: Ja.

 

Stefan

 

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odensee
· bearbeitet von odensee

.

 

(hatte eine Antwort übersehen :blushing: 

Beitrag darf gelöscht werden)

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LauBiBa
vor 18 Stunden schrieb reckoner:

Hallo,

 

meines Erachtens sind das dann ganz normale Kapitalerträge, ergo 25% Abgeltungssteuer + Soli + ggf. Kirche. Und ich bin mir da ziemlich sicher.

 

Wie schon gesagt gab es bei Comdirect im vergangenen Jahr eine vergleichbare Aktion, und zwar "50 Euro ab einer Anlage von 5.000 Euro" (ein Beispiel, es gab noch andere Beträge).

Diese Prämie wurde als Kapitalertrag ausgezahlt, was meine Meinung stützt.

Aber warum werden dann nicht gleich die 25+x% Prozent einbehalten (sofern kein (ausreichender) Freistellungsauftrag vorliegt)? War das bei Comdirect auch so?

Diese Tatsache hatte mich eigentlich zu der Vermutung gebracht, dass es etwas anderes sein muss. Und die Formulierung "evtl. einkommensteuerpflichtig".

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Belgien

Die Versteuerung derartiger Prämienzahlungen wird von den verschiedenen Banken sehr unterschiedlich gehandhabt. Maxblue belegt seine Depotübertragungsprämie stets mit Abgeltungssteuer, Consors zahlt sie stets ohne Steuerabzug und weist auf eine eventuelle Einkommenssteuerpflichtigkeit der Zahlung hin. Bei Comdirect wechselt dies von Aktion zu Aktion (meistens erfolgt kein Steuerabzug). Postbank hat früher keinen Steuerabzug vorgenommen, diese Praxis dann aber in 2016 geändert und Abgeltungssteuer einbehalten. Die Volkswagenbank behält von ihren Prämienzahlungen keine Abgeltungssteuer ein usw usw.

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reckoner

Hallo,

 

die Aussage von Belgien kann ich bestätigen, es wird nicht einheitlich gehandhabt.

 

Mal ein paar Beispiele aus letzter Zeit:

Commerzbank Depotübertrag: Abgeltungsteuer [lasse ich so, ändert in dem Fall nichts]

Comdirekt Depotübertrag: keine Steuer einbehalten [muss als Sonstige Einkünfte erklärt werden]

Commerzbank Neukundenbonus: keine Steuer einbehalten [muss als Sonstige Einkünfte erklärt werden]

Comdirect Aktion 2017: Abgeltungsteuer

Comdirect Erstattung Ausgabeaufschlag: indirekt Abgeltungsteuer (beim Verkauf)

Comdirect negative Kontoführungsgebühren (ja, das gibt es): keine Steuer einbehalten [darüber ob man das erklären muss bin ich mir etwas unschlüssig]

 

Zitat

Aber warum werden dann nicht gleich die 25+x% Prozent einbehalten (sofern kein (ausreichender) Freistellungsauftrag vorliegt)? War das bei Comdirect auch so?

Keine Ahnung warum Consors das nicht macht, Comdirect hat jedenfalls bei mir direkt Abgeltungssteuer abgezogen (war Mitte Januar 2018).

 

Zitat

Diese Tatsache hatte mich eigentlich zu der Vermutung gebracht, dass es etwas anderes sein muss.

Grundsätzlich stimme ich da zu, die Vermutung ist berechtigt.

Ich bleibe aber dabei, dass eine Kaufprämie eindeutig direkt zum Wertpapiergeschäft gehört, somit abgeltungssteuerpflichtig. Das Comdirect-Beispiel hatte ich auch nur erwähnt damit ich mit meiner Meinung nicht alleine stehe. Ich hätte es aber auch ohne diese eigene Erfahrung so gesehen.

 

Stefan

 

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*Teufel*

Sorry das ich noch mal frage....

 

ich hab ja auch 100€ Prämie auf mein Verrechnungskonto bekommen bei der Consorsbank

 

>> in welcher Zeile muss ich diese nun angeben bei der Steuererklärung?

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kleinerfisch

Entweder Anlage SO, Zeile 8, dann aber Freigrenze von 256 EUR, die Du nicht überschreitest,

oder Anlage KAP, Zeile 14, dann 25% Abgeltungsteuer

 

Da sich die Banken mit ihren Rechtsabteilungen nicht einig sind, kann von Dir auch kein fachkundiges Urteil erwartet werden.

Da Du nicht klüger als Consors sein musst, würde ich Variante 1 wählen.

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*Teufel*
· bearbeitet von *Teufel*

mmh die 256€ Grenze geht eher nicht...

 

durch 2 Kontoeröffnungen 2017... hab ich 230€ bekommen

 

gebe ichs halt in Zeile 14 an....

 

und kuck was passiert...

 

vielen Dank nochmal:) bin auf jedenfall schon etwas schlauer:)

 

 

eine Farge hab ich noch:

 

wo kann ich Gewinne über 410€ im Jahr eintragen?

durch Umfragen benatworten bin ich über die Grenze gekommen:/

blöd gelaufen....

dieses jahr halt ich schon die Finger still....keine lust extra ein Gewerbe anzumelden

 

aber diese Gewinne muss ich noch versteuern aus 2017...

 

wie kann man das am schlausten machen?

 

 

 

 

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bondholder
vor 21 Minuten schrieb *Teufel*:

eine Farge hab ich noch:

 

wo kann ich Gewinne über 410€ im Jahr eintragen?

durch Umfragen benatworten bin ich über die Grenze gekommen:/

Wenn ich mir nicht ganz sicher bin, trage ich in Anlage SO, Zeile 8 ein.

Mein Finanzamt hatte bisher nichts dagegen.

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Klingenbart

Ich kann die von einigen Foristen hier dargestellte Unklarheit und Widersprüchlichkeit der Aussagen von Banken und Brokern nur bestätigen. Einige behalten KESt ein, andere verweisen auf die Verantwortung des Steuerpflichtigen und zahlen voll aus.

 

Vielleicht als Praxisbeispiel, das dem ein oder anderen weiterhilft: Ich habe mich in meiner Steuererklärung für 2016 an den hier häufig gelesenen (und weiter vorne auch von odensee rekapitulierten) Rat gehalten und die gesammelten Prämien (Konteneröffnung und Depotüberträge, insgesamt knapp vierstellig) als sonstige Einkünfte im Sinn des § 22 Nr. 3 EStG angegeben. Das Finanzamt hat das allerdings anders gesehen und die Prämien als Einkünfte aus Kapitalvermögen angesetzt. Daraus resultierte eine um rund 450 Euro höhere Erstattung, also beschwere ich mich nicht... :-*

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