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momomoses

Für Angestellte in der PKV: Beitragsersparnistarife?

Empfohlene Beiträge

momomoses
· bearbeitet von momomoses

Hallo, 

 

ich habe kürzlich einen Faden gestartet um Vor- und Nachteile des Übertritts in die PKV zu diskutieren  https://www.wertpapier-forum.de/topic/52864-in-die-pkv-gehen-lohnt-es-sich-noch-oder-zu-großes-risiko/?do=findComment&comment=1138323

 

 

 

Nun eine Ergänzung, die angestellt privat Versicherte interessieren sollte:

 

Viele Versicherungen, so auch meine, bieten Beitragsersparnistarife an. Das Geschäft ist wie folgt:

 

 

Ich bin 35 und angestellt. Der Bea-Beitrag wird also aktuell hälftig vom Arbeitgeber getragen. 

 

1. Der BEA-Beitrag ist  monatlich 140 EUR (mein Anteil = 70 €). Dafür erhalte ich ab 65 470 EUR reduzierung. Dieser Betrag erhöht sich alle fünf Jahre um 20 %. Die 140 EUR habe ich dann aber weiter zu zahlen. 

2. Man kann den Tarif jederzeit frühestens aber nach 5 Jahren kündigen. Dafür reduziert sich der monatliche PKV-Beitrag dann um


 

Monatlicher BEA-Beitrag x Gezahlte Monate / 144

 

Sagen wir mal ich würde bis 80 Leben und bis 63 angestellt arbeiten. Und ich könnte den BEA mit 30 % von der Steuer absetzen. (Auch im Alter, da dann Vermögen). 

 

1. Variante

Kosten von 35 bis 63: 32 Jahre x 12 Monate x 70 EUR x 0,7 Steuer = 18816 EUR 

Kosten ab 63 bis 80:  17 Jahre x 12 Monate x 140 EUR x 0,7 Steuer = 19992 EUR 

 

Gesamtkosten: 38808 EUR

 

Ersparnis: 65 bis 70 = 28 200

71 bis 75 = 33 840

76 bis 80 = 39 480

Gesamtersparnis: 101 520 

 

Differenz Ersparnis - Kosten = 62 712 EUR

 

2. Variante:

Ebenfalls Lebenserwartung 80 Jahre und bis 63 angestellt. Der Tarif wird aber mit 63 gekündigt.

Kosten von 35 bis 63 (s. oben) = 18816 EUR 

Ersparnis im Monat =  (32 Jahre * 12 Monate * 140 EUR) / 144 = 373 EUR

Ersparnis von 65 bis 80 = 373 * 12 Monate * 17 Jahre = 76 092 EUR 

 

Differenz Ersparnis - Kosten = 57 276 EUR

 

 

 

Ergebnis: Man kann mit diesem Tarif tatsächlich Kosten sparen. Ich habe damit aber meine Probleme:

 

1. Ich zahle jetzt. Wenn ich früher sterbe erhalte ich nichts.

2. Inflation. Jetzt sind 75 EUR etwas Wert. Was weiß ich, was die 470 EUR im Alter wert sind.

3. Zukunft der PKV: Gibt es die PKV überhaupt noch?

4. Wenn ich selbständig oder Berufsunfähig werde, muss ich die 140 komplett selbst tragen 

5. Wechsel von PKV in GKV

6. Umzug ins Ausland

 

Alternative: Ich packe die 70 EUR bis 63 in einen ETF Sparplan. Bei 6 % Verzinsung wären es mit 63 bereits 73 000 EUR. Davon müsste man von den Zinserträgen rund 11 000 EUR Kapitalertragssteuer abziehen. Es blieben: 62 000 EUR. Diese 62 bleiben auch, wenn ich sterben würde oder vorher in die GKV gewechselt wäre oder ins Ausland umziehe

 

Ich würde also so einen Tarif nicht abschließen. Was meint ihr?

 

 

 

 

 

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Matthew Pryor

Schwierig. Ich möchte aber eines zu bedenken geben: Bei einem späteren Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist es bei den allermeisten Tarifen mittlerweile möglich, die angesparten Mittel für Zusatzversicherungen zu nutzen. Das kann im besten Fall bedeuten, dass für die Zusatzversicherungen nur sehr geringe Beiträge zu zahlen sind. Das war früher nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich.

Allerdings unterstellst du bei deiner Berechnung auch, dass der Beitrag für den Entlastungstarif über den gesamten Versicherungszeitraum konstant bleibt. Diese Annahme halte ich dann doch für gelinde gesagt gewagt. 

 

Zu Punkt 1: Richtig. Eine Vererbung der angesparten Mittel ist nicht möglich, sie verbleiben beim Versichertenkollektiv. Ist ja schließlich PKV..

Zu Punkt 2: Nun ja. Das gilt natürlich auch für alternative Sparformen.

Zu Punkt 3: Kristallkugel! Gehen wir aber davon aus, dass es zumindest die gesetzliche Variante noch geben wird. Dann gilt: Übertragbarkeit möglich (wenn auch tarifabhängig in bestimmten Grenzen, bei manchen Tarifen unterhalb gewisser Vertragslaufzeiten bis zum Vertragsende können die Mittel aber auch zur Gänze verfallen!).

Zu Punkt 4: Das stimmt. Wobei der jetzige Tarifbeitrag natürlich nicht fix ist und Beitragsanpassungen unterliegen kann und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch wird. Aber: Eine Kündigung oder auch Beitragsfreistellung ist je nach Tarif in aller Regel möglich. Bedeutet: Die gebildeten Mittel fleißen auf die ein oder andere Art in die Rückstellung des Haupttarifes ein. 

Zu Punkt 5: Siehe Satz 2.

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momomoses

Du meinst der Entlastungstarif wird noch teuerer? 

 

Ich meine ohne Entlastungstarif ist man mit aller Wahrscheinlichkeit am Ende besser dran und heute schon flexibler.

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Matthew Pryor

Auch für die Beitragskalkulation von Beitragsentlastungatarifen werden Annahmen getroffen. Sterbewahrscheinlichkeit, Stornowahrscheinlichkeit und Rechnungszins. Wenn diese Annahmen angepasst werden müssen, verändert sich auch der Beitrag. Wer nun glaubt, dass sich diese Annahmen nicht ändern oder gar positiv zugunsten der Versicherten entwickeln, kann auch davon ausgehen, dass sich der Beitrag für die Vollkostenversicherung nicht ändert oder gar sinkt. Ich halte das für extrem unwahrscheinlich.

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Tünpott
· bearbeitet von Tünpott

Das Thema hab ich vor 2 Wochen auch durchgerechnet. Da meine Kinder über mich versichert sind und der Arbeitgeberzuschuss bereits ausgeschöpft ist (ich die BE also zu 100% abzüglich Steuerersparnis selbst zu zahlen hätte), lohnt es sich bei mir schon deshalb nicht.

 

Eine Anmerkung zu Deiner Rechnung: Die errechnete Ersparnis ist der best-case. Der gesetzliche Zuschlag und die Tagesgeldversicherung entfällt ja ohnehin. Auch der Zuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung von 7,3% (jedoch maximal des 50% des Beitrages) entlastet Deinen eigenen Beitrag im Alter. Schlussendlich kann es sein, dass Deine 470€ gar nicht voll zur Geltung kommen. Das hängt natürlich von den Steigerungen in den kommenden Jahren ab.

Mir wurde von der PKV übrigens garantiert (SDK), dass der Tarif BE konstant ist und nicht erhöht wird.

 

Schlussendlich ist mir das ganze zu unflexibel gewesen, so dass ich das Angebot abgelehnt habe.


 

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Matthew Pryor

Aus den Tarifbedingungen des BE:

Zitat

Eine Erhöhung der Beiträge zur Beitragsreduzierung wegen des Älterwerdens der versicherten Person ist jedoch während der Dauer des Versicherungsverhältnisses ausgeschlossen.

So weit, so üblich. Es gilt aber zusätzlich, und das ist zwingend so:

Zitat

Eine Anpassung der monatlichen Beitragsrate erfolgt gemäß § 8 b der Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung mit der Maßgabe, dass der Versicherer die für die zukünftige Lebenserwartung erforderlichen mit den in den Technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Aufwendungen für die Beitragsreduzierung im Alter vergleicht.

Natürlich können die Beiträge angepasst werden. Die Aussage, wenn sie so pauschal tatsächlich getroffen wurde, ist Käse. 

Zitat

 

 

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momomoses

@Tünnpott 

 

Ich meine ( :-/ ) es hieß, dass der BEA-Tarif konstant bliebe.  Sehe auch keinen Grund, weswegen die Versicherung ihn ändern dürfte. 

 

Hättest du/ihr es gemacht, wenn der Arbeitgeber die Hälfte zahlt? Mir tut es (wie den meisten Deutschen) weh, hier eine "Förderung" zu verschenken. Gleichzeitig ist es wirklich unflexibel und die Rendite auch nicht so super. 

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Matthew Pryor
vor 42 Minuten schrieb momomoses:

Ich meine ( :-/ ) es hieß, dass der BEA-Tarif konstant bliebe.  Sehe auch keinen Grund, weswegen die Versicherung ihn ändern dürfte. 

Den Grund brauchst du auch nicht zu sehen, der ist schlicht da. Und nebenbei bemerkt unter anderem auch im VVG definiert. Interessant vielleicht auch für die Jünger des "ein-einmal-festgelegter-Leistungsumfang-kann-nicht-mehr-geändert-werden"-Mantras einen Blick wert. Allein, wenn Glaube und Meinungen das Denken bestimmen, hilft wohl auch das nicht mehr.

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Tünpott

Als Laie stelle ich mir die Frage, was hier höher zu bewerten ist: die Tarifbedingungen der Versicherung oder die Musterbedingungen eines Verbandes. Egal wie: nicht gerade vertrauensbildend..

 

@momomoses

Selbst bei Beteiligung des AGs hätte ich den Tarif nicht genommen. Anfangs war ich recht offen, aber bei näherer Rechnung sind mir zu viele Unbekannte dabei. Bei dem langen Zeitraum über mehrere Jahrzehnte entspricht der Tarif einer Kombination aus Versicherung und Geldanlage. Insbesondere bei der aktuellen Geldpolitik halte ich für mögliche Inflationsentwicklungen für unberechenbar.

Die anderen Nachteile hast Du ja schon selbst genannt.

 

 

 

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momomoses
· bearbeitet von momomoses
vor 34 Minuten schrieb Tünpott:

Als Laie stelle ich mir die Frage, was hier höher zu bewerten ist: die Tarifbedingungen der Versicherung oder die Musterbedingungen eines Verbandes. Egal wie: nicht gerade vertrauensbildend..

 

 

 

Vielen Dank. Ich mache es auch nicht! 

 

Es gelten die vereinbarten Bedingungen. Es sei denn sie wären gesetzeswidrig. 

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NewGuy

Interessante Diskussion. 

Für mich dachte ich eigentlich,  dass sich das lohnt,  um den AG Anteil auszuschöpfen. Damit bekommt man erstmal 50% geschenkt. Dann ist es zum Teil steuerlich absetzbar soweit ich das überblicke und spart die Abgeltungssteuer im Vergleich zu einer privaten Ansparung. 

Andererseits bindet man sich stärker an den Versicherer und wenn man kurz nach Renteneintritt abdankt ist das Geld weg. 

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
vor 13 Stunden schrieb Tünpott:

Als Laie stelle ich mir die Frage, was hier höher zu bewerten ist: die Tarifbedingungen der Versicherung oder die Musterbedingungen eines Verbandes. Egal wie: nicht gerade vertrauensbildend..

Ich hätte gerne einmal das Bedingungswerk gesehen, in dem der Versicherer ein Anpassungsrecht komplett ausschließt. Aus dem Tarif BE:

Zitat

Eine Anpassung der monatlichen Beitragsrate erfolgt gemäß § 8 b der Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung mit der Maßgabe, dass der Versicherer die für die zukünftige Lebenserwartung erforderlichen mit den in den Technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Aufwendungen für die Beitragsreduzierung im Alter vergleicht.

 

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Matthew Pryor
vor 10 Stunden schrieb NewGuy:

Andererseits bindet man sich stärker an den Versicherer 

Auch das muss man sich im Einzelfall genauer anschauen, die Tarife unterscheiden sich hier zum Teil erheblich. Von vollständiger Mitgabe der Mittel bei Versichererwechsel (Stand jetzt LVM) bis hin zum Wegfall (bspw. Württembergische) finden sich die unterschiedlichsten Regelungen. 

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