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basti2807

Steuerdaten aus Bundesanzeiger

Empfohlene Beiträge

basti2807
· bearbeitet von basti2807

Hallo, 

 

ich suche die ausschüttungsgleichen Erträge für die Steuererklärung 2017 für den UBS MSCI WORLD (LU0340285161) 

Im Bundesanzeiger habe ich die Bekanntmachungen für den Zeitraum 01.01.2017-31.12.2017 geöffnet. Darin finde ich meinen Fond wieder. Allerdings gibt es zwei verschiedene Aufstellungen, beide für den gleichen Zeitraum von 01.01.2017-31.12.2017.  Bei der einen Aufstellung gibt es positive ausschüttungsgleiche Erträge, bei der anderen sind sie 0. Welche sind nun die richtigen für die Steuererklärung und warum gibt es zwei unterschiedlichen Aufstellungen?

 

Die Überschriften unterscheiden sich wie auf den zwei Screenshots zu sehen. Aus denen werde ich jedoch nicht schlau.

screenie1.PNG

 

 

 

screenie2.PNG

 

Besten Dank vorab. 

 

Viele Grüße

Bastian

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vanity

Das oben ist die einmalige Thesaurierung zum Jahreswechsel wegen der Änderung des Steuerregimes (noch zu versteuern und vermutlich als Schätzwert obendrein beim fiktiven Verkauf zum Jahreswechsel vernudelt und mittlerweile wohl im Februar 18 ausgeschüttet und damit nochmal versteuert). Sehr verwirrend!

 

Das unten ist die "reguläre" Mitteilung wie jedes Jahr davor auch (Ausschüttung bereits versteuert), wobei bisher die Ausschüttung im Februar des Folgejahrs hier mit dabei war. Dieses Jahr fehlt sie und wird stattdessen als Thesaurierung ausgewiesen.

 

Hätte ich geahnt, was für ein Durcheinander da entsteht, hätte ich - Steuerstundung hin oder her - den ganzen Kram vor Jahreswechsel verkauft und anschließend im neuen Jahr wieder rückgekauft.

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basti2807
· bearbeitet von basti2807

Hi vanity,

 

danke für deine Erklärungen. Ich überlege gerade was das jetzt genau für meine Steuererklärung heißt. 

In der Steuerbescheinigung meiner Bank (DKB) für 2017 wurden zunächst kein ausschüttungsgleicher Ertrag ausgewiesen. 

Hier war zunächst nur für die "anrechenbare ausl. Quellensteuer" ein Betrag von x ausgewiesen. (Vermutlich aufgrund der Ausschüttungen)

 

Zusätzlich habe ich im Februar noch nachträglich Unterlagen zur "Thesaurierung von Investmenterträgen" für 2017 von meiner Bank erhalten. Die ausschüttungsgleichen Erträge pro Stück aus dem Bundesanzeiger finde ich in diesem Dokument wieder:

- Es wird ein "Thesaurierungsbetrag brutto" von y ausgewiesen. 

- Und es wird eine "Anrechenbare Quellensteuer" von z ausgewiesen. (Beides bereits für alle Anteile berechnet und in Euro)

 

Drei Fragen dazu: 

1) Meine Bank weist einen "Thesaurierungsbetrag brutto" aus. Ist das gleichbedeutend mit den "ausschüttungsgleichen Erträgen" des Bundesanzeigers?

2) In der Steuererklärung würde ich nun y, also den "Thesaurierungsbetrag brutto" in Zeile 15 Anlage KAP eintragen.  Die "anrechenbare ausl. Quellensteuern" ergeben bei mir zusammen x+z. Diese trage ich in Zeile 51 Anlage KAP ein.  Korrekt?

3) Wie kann ich sicher sein, dass diese Beträge nun endgültig sind? Besteht die Möglichkeit, dass noch zusätzliche Dokumente von meiner Bank kommen? 

 

Vielen Dank. 

 

Viele Grüße

Bastian

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vanity
vor einer Stunde schrieb basti2807:

1) Meine Bank weist einen "Thesaurierungsbetrag brutto" aus. Ist das gleichbedeutend mit den "ausschüttungsgleichen Erträgen" des Bundesanzeigers?

Ja, zwei Begriffe für denselben Sachverhalt (sollte auch betragsmäßig übereinstimmen).

 

vor einer Stunde schrieb basti2807:

2) In der Steuererklärung würde ich nun y, also den "Thesaurierungsbetrag brutto" in Zeile 15 Anlage KAP eintragen.  Die "anrechenbare ausl. Quellensteuern" ergeben bei mir zusammen x+z. Diese trage ich in Zeile 51 Anlage KAP ein.  Korrekt?

Wenn ich die Steuerbescheinigung der DKB richtig interpretiere, gehört die nachgeschobene Thesaurierung ("y") in Zeile 15, die dazugehörige Quellensteuer ("z") aber in Zeile 52 ("x" kommt nach Zeile 51).

 

vor einer Stunde schrieb basti2807:

3) Wie kann ich sicher sein, dass diese Beträge nun endgültig sind? Besteht die Möglichkeit, dass noch zusätzliche Dokumente von meiner Bank kommen? 

Die Sicherheit besteht darin, dass UBS diese Daten bereits "amtlich" im Bundesanzeiger veröffentlich hat. Wenn also UBS nicht noch eine Korrektur vornimmt (unwahrscheinlich), dann kommt fürs Steuerjahr 2017 zu dem Vorgang nichts mehr. Falls du noch andere ausl. Fonds (z. B. für EM?) hast, die nicht von UBS sind, kann sich da noch etwas tun (von HSBC habe ich z. B. noch nichts erhalten), bis spätestens Ende April 

 

Was möglicherweise noch kommt (oder auch nicht), ist eine Korrektur zur fiktiven Veräußerung (Mitteilung bei der DKB Ende Januar unter dem Begriff "Umbuchung"). Das spielt aber erst dann eine Rolle, wenn der Bestand verkauft wird.

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Xilodras
vor 3 Stunden schrieb vanity:

Die Sicherheit besteht darin, dass UBS diese Daten bereits "amtlich" im Bundesanzeiger veröffentlich hat. Wenn also UBS nicht noch eine Korrektur vornimmt (unwahrscheinlich), dann kommt fürs Steuerjahr 2017 zu dem Vorgang nichts mehr.

Soweit ich weiß würde eine Korrektur seitens UBS steuerlich nicht zu 2017 zählen, sondern zum Jahr der Korrekturveröffentlichung (§5 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 InvStG a. F.). Bei der UBS kann also tatsächlich nichts mehr für 2017 kommen, aber es kann durch eine Korrektur noch passieren, dass man auch 2018 (oder bei sehr viel Pech sogar noch danach) noch einmal ausschüttungsgleiche Erträge deklarieren muss.

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basti2807
Am 21.3.2018 um 18:49 schrieb vanity:

 

Wenn ich die Steuerbescheinigung der DKB richtig interpretiere, gehört die nachgeschobene Thesaurierung ("y") in Zeile 15, die dazugehörige Quellensteuer ("z") aber in Zeile 52 ("x" kommt nach Zeile 51).

 

 

 

Dazu noch einmal 2 Rückfragen. Der Ausschnitt für ausl Steuern etc. der Anlage KAP für 2017 sieht folgendermaßen aus:

b.PNG

 

1) Durch die Ausschüttungen in 2017 ergab sich auf meiner Steuerbescheinigung ein Betrag x für die "anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuer".

Vanity, du meintest Zeile 51. Für mich scheint es Zeile 52 zu sein. Was ist nun korrekt? 

 

2) Bei den nachgeschobenen Thesaurierungen wird wie oben beschrieben ebenfalls eine "anrechenbare Quellensteuer" z angegeben. 

Für mich stellt sich hier die Frage ob diese dann ebenfalls in Zeile 52 eingetragen wird oder vielleicht in 53?  Kann hier vielleicht noch einmal jemand helfen?

 

Besten Dank vorab. 

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vanity

Wenn "x" auf der Steuerbescheinigung "anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuer" ist, dann kommt sie natürlich nach Zeile 52, ebenso wie die anrechenbare QSt aus der Thesaurierung ("z").

 

Ich war der Meinung, "x" sei bereits verrechnet, daher die Verwirrung. Noch nicht angerechnete QSt deutet darauf hin, dass noch etwas im Verlusttopf steht oder der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

 

(Zeile 53 hat noch eine andere Bedeutung, die hier nicht interessiert)

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basti2807

Prima, danke dir.

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cpandrea

Hallo

 

Ich habe noch nicht in Bundesanzeiger die Steuerdaten von einigen Fonds finden können, damit ich die ausschüttungsgleichen Erträge vom 31.12.2017 versteuern kann. Einige Fondgesellschaften (z.B.   Fidelity, Parvest, Schroder, usw.) haben die Steuerdaten zum 31.12.2017 noch nicht veröffentlicht. Ich weiß, dass sie dieses Jahr bis 31.12.2018 Zeit hätten, aber ich hätte nie gedacht, dass sie so lange warten würden.

 

Vorschläge ?   die    Fondgesellschaften anschreiben ?

 

Danke

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west263
vor 10 Minuten schrieb cpandrea:

Vorschläge ?   die    Fondgesellschaften anschreiben ?


mein Vorschlag, einfach abwarten.

 

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