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Bernhard K.

Anlage Kap

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Bernhard K.

Hallo zusammen, ich bin neu hier und ich habe eine Frage. In der Steuerbescheinigung meiner Depotbank ist ein ausschüttungsgleicher Betrag ausgewiesen. Es handelt sich um einen Auslandsfonds der jedoch ausschüttend ist. Auf Nachfrage bei meiner Depotbank ( inländisch ) wurde mir mitgeteilt, dass dieser Fonds aufgrund der Änderung der Systembesteuerung zum 01.01.2018 in Deutschland einmalig eine Sonderthesaurierung durchgeführt hat. Weiterhin wurde mir mitgeteilt , dass ich diese einmalige Thesaurierung in der Steuererklärung in der Anlage KAP angeben soll. Meine Fragen  sind nun , muss ich diese Angabe in der Anlage KAP auch dann machen , wenn ich insgesamt unter den Freibetrag von 801 Euro liege. Auch wenn ich den ausschüttungleichen Ertrag mit dazurechne bleibe ich unter 801 Euro.

Die andere Frage ist, weiss vielleicht jemand ob die inländische  Depotbank diese" ausschüttungsgleichen Erträge"  automatisch dem Finanzamt meldet? Ich möchte nämlich dort niemanden verärgern, wenn ich es angeben müsste.

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Taxadvisor
vor 1 Stunde schrieb Bernhard K.:

Hallo zusammen, ich bin neu hier und ich habe eine Frage. In der Steuerbescheinigung meiner Depotbank ist ein ausschüttungsgleicher Betrag ausgewiesen. Es handelt sich um einen Auslandsfonds der jedoch ausschüttend ist. Auf Nachfrage bei meiner Depotbank ( inländisch ) wurde mir mitgeteilt, dass dieser Fonds aufgrund der Änderung der Systembesteuerung zum 01.01.2018 in Deutschland einmalig eine Sonderthesaurierung durchgeführt hat. Weiterhin wurde mir mitgeteilt , dass ich diese einmalige Thesaurierung in der Steuererklärung in der Anlage KAP angeben soll. Meine Fragen  sind nun , muss ich diese Angabe in der Anlage KAP auch dann machen , wenn ich insgesamt unter den Freibetrag von 801 Euro liege. Auch wenn ich den ausschüttungleichen Ertrag mit dazurechne bleibe ich unter 801 Euro.

Die andere Frage ist, weiss vielleicht jemand ob die inländische  Depotbank diese" ausschüttungsgleichen Erträge"  automatisch dem Finanzamt meldet? Ich möchte nämlich dort niemanden verärgern, wenn ich es angeben müsste.

Es muss nicht erklärt werden, es sollte aber - für den späteren Verkauf dokumentiert werden, dass auch damit der FB nicht überschritten ist, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden.

 

Gruß

Taxadvisor

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Bernhard K.

Also ich habe jetzt mal die Steuerbescheinigungen der letzten Jahre mir angesehen. Die Fondsgesellschaft hat immer bei den Ausschüttungen des Auslandsfonds meinen bei der Depotbank eingerichteten Sparefreibetrag berücksichtigt. Ich muss deshalb noch mal Nachfragen. Stimmt denn die Aussage der Depotbank , dass aufgrund der Systemänderung bei der Fondsbesteuerung ab 2018 alle Fonds auch die ausländisch ausschüttenden Fonds eine Sonderthesaurierung zu Ende 2017 durchgeführt haben. In all den Steuerbescheinigungen der Vorjahre, wurden durch die Depotbank nie irgendwelche ausschüttungsgleiche Beträge ausgewiesen. Nur für letztes Jahr. Bin ein wenig verwirrt, ob ich steuerlich alles in den Vorjahren richtig gemacht habe. Denn dort lag ich manchmal über den Freibetrag, die Depotbank hat aber alles über den Freibetrag bzw. wenn ich drüber war über die Abgeltungssteuer geregelt. Ausschüttungsgleiche Beträge bzw. eine   nachrichtliche Information über vorhandene ausländische thesaurierende Fonds wurden nie ausgewiesen. Ich möchte um die Doppelbesteuerung zu vermeiden vieleicht doch eine Anlage KAP abgeben, weiss aber nicht wie ich dem Finanzamt erklären soll , dass dies eine einmalige Thesaurierung war und der Fonds ansonsten ausschüttend ist. Was könnte ich tun ?

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Taxadvisor

Die Aussage der Depotbank ist grundsätzlich richtig. Insoweit sollte das FA das auch wissen (o.k., ist wohl eher Wunschdenken). Wenn aber der Freibetrag nicht überschritten ist, ist die Anlage KAP ja für die Vorjahre nicht "gefährlich".

 

Gruß

Taxadvisor

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Bernhard K.

Danke für die Antwort, ich verstehe nur nicht was Du mit den Satz: "Wenn aber der Freibetrag nicht überschritten ist, ist die Anlage KAP ja für die Vorjahre nicht "gefährlich" meinst ? Ich befürchte halt , dass wenn ich die Anlage KAP abgebe, was ich übrigens noch nie getan habe und mußte, dass dass Finanzamt vermutet das dieser jetzt einmalig thesaurierende Fonds schon in den Vorjahren vorhanden war und alles 10 Jahre rückwärts überprüft, ich quasi einen Rattenschwanz lostrete. Andererseits möchte ich natürlich eine Doppelbesteuerung vermeiden. Die ausschüttungsgleichen Beträge liegen übrigens in einer Höhe von 106 Euro.

 

Gruß Bernhard

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Bernhard K.

Hallo ich habe mal eine Bitte, ich hätte gerne die Höhe der der ausschüttungsgleichen Erträge pro Anteil ermittelt. Von meiner Depotbank habe ich nur den Gesamtbetrag in der Steuerbescheinigung erhalten. Ich möchte aber selber nochmal nachrechnen. Ich habe schon im Bundesanzeiger nachgeschaut, aber da steht nur die Ausschüttung vom Mai 2017 drin. Da der Fonds aber am 31.12.2017 quasi eine Sonderthesaurierung wegen der Änderung der Fondsbesteuerung in Deutschland durchgeführt hat , bräuchte ich die Werte für die ausschüttungsgleichen Erträge zum 31.12.2017. Der Fonds ist der LU0186860663 . Danke

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Taxadvisor

Die Fondsgesellschaft hat vier Monate Zeit zur Veröffentlichung. Wenn da jetzt noch nichts im Bundesanzeiger steht, wird Dir hier auch niemand helfen können.

 

Gruß

Taxadvisor

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Bernhard K.

Danke, dass habe ich nicht gewußt. Müßte nicht meine Depotbank diese Info haben.

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Bernhard K.

 Hallo ich hatte oben noch eine Frage gestellt. Weiss vielleicht jemand ob die inländische  Depotbank diese" ausschüttungsgleichen Erträge"  automatisch dem Finanzamt meldet?

 

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Ramstein
vor 9 Minuten schrieb Bernhard K.:

 Hallo ich hatte oben noch eine Frage gestellt. Weiss vielleicht jemand ob die inländische  Depotbank diese" ausschüttungsgleichen Erträge"  automatisch dem Finanzamt meldet?

 

 

Nein, wird nicht gemeldet.

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Bernhard K.
· bearbeitet von Bernhard K.

Gibt es eine Rechtsgrundlage die ich mal nachlesen kann , was überhaupt gemeldet wird von den inländischen Banken.

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