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schwartz

Versteuerung bei Veräußerung von Anteilen an ausländischer AG

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schwartz
· bearbeitet von schwartz

Kann mir jemand bei folgendem Szenario helfen.

 

Person X (dt. Staatsbürger) ist mit 4% an ausländischer AG beteiligt. Der Kauf der Anteile erfolgte Anfang 2007 (also über ein Jahr vor 2009). Er verkauft 1% für sagen wir 100.000 EUR. Wie wird er besteuert? Ich blicke da nicht durch. Ich habe gegoogelt und bin zu mehreren möglichen(?) Varianten gekommen:

 

1. Pauschal 25% Abgeltungssteuer auf die gesamten 100.000 (zzgl. Solidaritätszuschlag ca. 5,5%)

2. Nur 60% von 100.000 werden versteuert - 40.000 sind demnach steuerfrei. Die restlichen 60.000 werden abzüglich des Ankaufspreises mit 42% besteuert (zzgl. Solidaritätszuschlag)

oder

3. Steuerfrei da die Anteile vor 2009 gekauft wurden.

 

Vielen Dank im Voraus.

 

Liebe Grüße

A.S.

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edwin

Es könnte auch noch §17 EStG in Frage kommen:


"Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 Prozent beteiligt war"

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schwartz

Und was wäre wenn das Szenario unter §17 EStG fallen würde? Auch dazu finde ich zu viele oder unterschiedliche Antworten oder aber ich blicke einfach nicht durch.

 

Vielen Dank im Voraus.

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kleinerfisch

Je nach Ausland und DBA wäre auch noch die Besteuerung in diesem Ausland zu beachten.

Geh zu einem Steuerberater.

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feymo211283

Ohne Angabe des Landes in der die AG Ihren Sitz hat, kann Dir nicht zutreffend geholfen werden.

Grundsätzlich gilt nationales Steuerrecht, welches durch ein DBA allerdings beschränkt werden könnte.

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