Darkman Januar 17, 2011 Also von Grund auf bin ich Optimist. Es ist nur so. Ich besitze das Depot incl. Tagesgeld bei der DiBa, und dann noch Tagesgeld bei der Comdirect und Norisbank. Bei der Norisbank das wird gekündigt. Die Aktien von der DiBa würde ich dann gern an Flatex übertragen, soweit das nicht haufen kostet. Sonst lass ich die einfach noch im DiBa-Depot. Aber auf Dauer wollt ich dann schon das Depot von der DiBa leer machen und zu Flatex schippern, und wenn es darauf an kommt auch das Konto bei der DiBa löschen. Wenn ihr aber meint das es in bestimmten Fond's hohe kosten bei Flatex gibt kann ich mir ja auch das Depot bei der DiBa warm halten. Nur wie sieht das aus wenn man haufen Konto's in Deutschland hat?! Gibt es da auch eine Art Schufa oder zentrale Datensammelstelle wo dann auf ein geschielt wird wegen haufen Konto's?! Ist die Übetragung von den Aktien von der DiBa auf Flatex einfach?! Naja, und das mit den CFD's handeln will ich ja nicht dauerhaft. Da ich noch nicht der Profitrader bin will ich CFD's mehr als Hedging betrachten, und mal um günstiger auf Indices zu setzen... Und bei Flatex muss es doch auch noch ein Traderprogramm geben. Wie ist das so? Realtime kosted soweit ich weiss zusätzlich, aber das brauch ich nicht unbedingt wenn ich mit Aktien handel. Aber kann man da auch Chartanalyse betreiben?! Entschuldigt die vielen Fragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bärenbulle Januar 17, 2011 Es ist immer gut sich mit den negativen Seiten zu beschäftigen, bevor man ein vertragliche oder kommerzielle Beziehung eingeht. Warum Dir das jemand als Pessimismus auslegt ist mir schleierhaft. Ach ja, bin u.a. bei Flatex und bin trotz der beiden obigen Nachteile zufrieden, da die Gebühren sehr günstig sind. Tieferen Support bei komplizierteren Transaktionen oder hohe Qualität bei komplizierten Steuerlichen Vorgängen darf man aber auch nicht erwarten. Kompliziertes lasse ich eher bei Cortal Consors erledigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Darkman Januar 17, 2011 @bärenbulle: was genau meinst du mit kompliziert?! Also die einfache Gewinn-Verlustrechnung im Freistellungsauftrag macht doch auch Flatex für mich, oder?! Die Quellensteuer die ich bei einer Transaktion mit Auslandsaktien abführen muss wird doch auch Flatex für mich erledigen, oder?! Und wenn ich mal zu viel Kapitalerträge abliefere weil meine Freistellung falsch eingerichted war, kann ich mir ja das geld über meinen Steuerhilfeverein wieder holen, oder?! mfg & danke... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SkyWalker Januar 17, 2011 ... Der Preis bei Flatex steigt nur wenn deine Order gesplittet wird, dann musst du für jede Teilausführung 5 bezahlen. Seit wann muss man bei Flatex für Teilausführungen an einem Tag etwas zusätzlich zahlen? Bisher war es immer so das taggleiche Teilausführungen über Xetra zu einmalig 5 abgerechnet wurden. Würde mich wundern wenn man das geändert hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Charlie123 Januar 17, 2011 ... Der Preis bei Flatex steigt nur wenn deine Order gesplittet wird, dann musst du für jede Teilausführung 5 bezahlen. Seit wann muss man bei Flatex für Teilausführungen an einem Tag etwas zusätzlich zahlen? Bisher war es immer so das taggleiche Teilausführungen über Xetra zu einmalig 5 abgerechnet wurden. Würde mich wundern wenn man das geändert hat. Daran hat sich nichts geändert. Innerhalb eines Tages entstehen weiterhin keinerlei Extrakosten. Nur wenn die Teilorder erst an einem anderen Tag anfällt entstehen diese Kosten in Höhe von 5. Das war aber immer schon so. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bärenbulle Januar 17, 2011 · bearbeitet Januar 17, 2011 von Bärenbulle @bärenbulle: was genau meinst du mit kompliziert?! Naja, beispielsweise hatte ich schon Probleme, wenn es um die Annahme von Tauschangeboten von Anleihen mit verschienene Optionen (z.B. paschale Nichtbeachtung von Wertgrenzen) oder der Ausübung von Stimmrechten bei Versammlungen ging. Also die einfache Gewinn-Verlustrechnung im Freistellungsauftrag macht doch auch Flatex für mich, oder?! Klar Die Quellensteuer die ich bei einer Transaktion mit Auslandsaktien abführen muss wird doch auch Flatex für mich erledigen, oder?! Hier habe ich noch keine Erfahrungen, da ich im lezten Jahr keine solche Ausschüttungen hatte. Aber das ist ein ziemlich weites Feld. Jedenfalls wenn es darum geht sich die Quellensteuer für Aktien bei den lokalen Steurbehörden wiederzuholen. Ob Flatex da gut performed? Selber über die Steuerklärung kannst Du natürlich alles wieder geradeziehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent Januar 17, 2011 ...Der Preis bei Flatex steigt nur wenn deine Order gesplittet wird, dann musst du für jede Teilausführung 5 bezahlen. Seit wann muss man bei Flatex für Teilausführungen an einem Tag etwas zusätzlich zahlen? Bisher war es immer so das taggleiche Teilausführungen über Xetra zu einmalig 5 abgerechnet wurden. Würde mich wundern wenn man das geändert hat. Auf's Datum des Beitrags geschaut? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AiGelb Januar 17, 2011 · bearbeitet Januar 17, 2011 von AiGelb Also von Grund auf bin ich Optimist. Es ist nur so. Ich besitze das Depot incl. Tagesgeld bei der DiBa, und dann noch Tagesgeld bei der Comdirect und Norisbank. Bei der Norisbank das wird gekündigt. Die Aktien von der DiBa würde ich dann gern an Flatex übertragen, soweit das nicht haufen kostet. Sonst lass ich die einfach noch im DiBa-Depot. Aber auf Dauer wollt ich dann schon das Depot von der DiBa leer machen und zu Flatex schippern, und wenn es darauf an kommt auch das Konto bei der DiBa löschen. Wenn ihr aber meint das es in bestimmten Fond's hohe kosten bei Flatex gibt kann ich mir ja auch das Depot bei der DiBa warm halten. Nur wie sieht das aus wenn man haufen Konto's in Deutschland hat?! Gibt es da auch eine Art Schufa oder zentrale Datensammelstelle wo dann auf ein geschielt wird wegen haufen Konto's?! Ist die Übetragung von den Aktien von der DiBa auf Flatex einfach?! Naja, und das mit den CFD's handeln will ich ja nicht dauerhaft. Da ich noch nicht der Profitrader bin will ich CFD's mehr als Hedging betrachten, und mal um günstiger auf Indices zu setzen... Und bei Flatex muss es doch auch noch ein Traderprogramm geben. Wie ist das so? Realtime kosted soweit ich weiss zusätzlich, aber das brauch ich nicht unbedingt wenn ich mit Aktien handel. Aber kann man da auch Chartanalyse betreiben?! Entschuldigt die vielen Fragen. Wenn du mit dem Gedanken spielst dein Diba aufzulösen und du deine Aktien/Fonds noch lange halten willst könntest du diese auf Consors übertragen. Denn dann kannst du 4% aufs Tagesgeld für 1 Jahr bekommen!!! Ein Depotüpbertrag ist in der Regel sehr einfach.Mann muss nur ein Formular ausfüllen (Name, WKN, Anzahl. Brokernagaben...fertig) Tradingprogramme gibts wie Sand am Meer. Realtimepaket auf keinen Fall buchen (= sinnlos). Innerhalb der CFD Plattform hast du alle Kurse Realtime Push umsonst. Zudem gibt es tausende Inet Seiten mit Realtime Daten umsonst. Auch beim kaufen und verkaufen wird dir direkt der Realtime-Preis angezeigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CyberH Januar 18, 2011 Was wäre denn wenn flatex/biw AG in die Insolvenz geht? Vom feinen Herrn Förtsch ist man ja einiges gewohnt! Würde man im Insolvenzfall die Aktien und anderen Depotpositionen herausbekommen oder gibt es in den AGB von flatex bzw. der biw AG eine versteckte Klausel, dass die Aktien nicht herausgerückt werden müssen? Beim ehrenwerten Herrn Förtsch sollte man ja doch auf Nummer sicher gehen. Nummer sicher? Ist Dir eigentlich bewusst, dass Banken (allgemein) Deine Aktien verleihen (können)? Was ist, wenn die Bank XY Pleite geht und Deine Aktien gerade ausgeliehen hat? Wo steht, dass dann alles reibungslos - zu Deiner Zufriedenheit - abläuft? Gruß -man Die AGBs der Flaxtex sind ja recht uebersichtlich. Auch auf die Gefahr hin das ich als blind dastehe: Welcher Abschnitt regelt das Verleihen der WP? Viele Gruesse, CyberH Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Januar 18, 2011 · bearbeitet Januar 18, 2011 von �-man Die AGBs der Flaxtex sind ja recht uebersichtlich. Auch auf die Gefahr hin das ich als blind dastehe: Welcher Abschnitt regelt das Verleihen der WP? Die Papiere liegen ja auch nicht bei Flatex, sondern bei der biw-Bank. Ob überhaupt und in welchem Umfang dies bei biw gemacht wird, kann ich nicht beurteilen. Ebenso wenig kann ich beurteilen, ob die AGBs der Banken dies überhaupt praxisgerecht regeln. Gruß €-man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SkyWalker Januar 19, 2011 Seit wann muss man bei Flatex für Teilausführungen an einem Tag etwas zusätzlich zahlen? Bisher war es immer so das taggleiche Teilausführungen über Xetra zu einmalig 5 abgerechnet wurden. Würde mich wundern wenn man das geändert hat. Auf's Datum des Beitrags geschaut? Nö, das habe ich wohl übersehen :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondshai Januar 19, 2011 Die AGBs der Flaxtex sind ja recht uebersichtlich. Auch auf die Gefahr hin das ich als blind dastehe: Welcher Abschnitt regelt das Verleihen der WP? Viele Gruesse, CyberH Vielleicht hat -Man eine spezielle Ausgabe der AGB. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Januar 19, 2011 Vielleicht hat -Man eine spezielle Ausgabe der AGB. Hat er nicht. Aber Du könntest die AGB der biw-Bank durcharbeiten und dann das Ergebnis mitteilen. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xolgo Januar 19, 2011 Und einen ganz heißen Tipp habe ich auch noch. Lies doch einfach die AGB von Flatex. Naja, so heiß war der Tip nicht. Die Papiere liegen ja auch nicht bei Flatex, sondern bei der biw-Bank. Ob überhaupt und in welchem Umfang dies bei biw gemacht wird, kann ich nicht beurteilen. Ebenso wenig kann ich beurteilen, ob die AGBs der Banken dies überhaupt praxisgerecht regeln. Hat er nicht. Aber Du könntest die AGB der biw-Bank durcharbeiten und dann das Ergebnis mitteilen. Man kann auch das BGB lesen, wenn einem langweilig ist. Wenn Du nichts Konkretes weißt (und das sagst Du ja auch), dann lass es doch damit einfach gut sein und gib nicht sinnlose Hinweise. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Januar 19, 2011 Wenn Du nichts Konkretes weißt (und das sagst Du ja auch), dann lass es doch damit einfach gut sein und gib nicht sinnlose Hinweise. Sinnlos wäre, wenn ich genau wüsste, dass etwas zu 100% zuträfe und ich doch das Gegenteil behaupten würde. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Blujuice Januar 20, 2011 Die flatex-AGB sind grundsätzlich mal die falsche Adresse, weil flatex nur als Vermittler auftritt und mit der Wertpapierverwahrung nichts zu tun hat. Die AGB der biw Bank helfen auch nur bedingt weiter. Hier erfährt man zumindest schon mal, "dass die Bank ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen erwirbt, an denen eine inländische Geschäftsstelle im bankmäßigen Geschäftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird". Der Absatz wird aber nur dann interessant, wenn der Kunde ggü. der Bank in Zahlungsverzug ist. Ansonsten hat der Kunde nichts zu befürchten. Die wirklich interessanten Informationen stehen in den Sonderbedingungen zum Wertpapiergeschäft: Erfüllung der Wertpapiergeschäfte10. Erfüllung im Inland als Regelfall Die Bank erfüllt Wertpapiergeschäfte im Inland, soweit nicht die nachfolgenden Bedingungen oder eine anderweitige Vereinbarung die Anschaffung im Ausland vorsehen. 11. Anschaffung im Inland Bei der Erfüllung im Inland verschafft die Bank dem Kunden, sofern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung bei der deutschen Wertpapiersammelbank (Clearstream Banking AG) zugelassen sind, Miteigentum an diesem Sammelbestand - Girosammel-Depotgutschrift - (GS- Gutschrift). Soweit Wertpapiere nicht zur Girosammelverwahrung zugelassen sind, wird dem Kunden Alleineigentum an Wertpapieren verschafft. Diese Wertpapiere verwahrt die Bank für den Kunden gesondert von ihren eigenen Beständen und von denen Dritter (Streifbandverwahrung). 12. Anschaffung im Ausland (1) Anschaffungsvereinbarung Die Bank schafft die Wertpapiere im Ausland an, wenn sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapieren im Ausland ausführt, oder sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäfts ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden, oder sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäfts verkauft, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden. (2) Einschaltung von Zwischenverwahrern Die Bank wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen Verwahrer (z. B. die Clearstream Banking AG) beauftragen oder eine eigene ausländische Geschäftsstelle damit betrauen. Die Verwahrung der Wertpapiere unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des Ver- wahrungsortes und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (3) Gutschrift in Wertpapierrechnung Die Bank wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum an den Wertpapieren oder eine andere im Lagerland übliche, gleichwertige Rechtsstellung verschaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch für den Kunden halten. Hierüber erteilt sie dem Kunden Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR- Gutschrift) unter Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapiere befinden (Lagerland). (4) Deckungsbestand Die Bank braucht die Auslieferungsansprüche des Kunden aus der ihm erteilten WR-Gutschrift nur aus dem von ihr im Ausland unterhaltenen Deckungsbestand zu erfüllen. Der Deckungsbestand besteht aus den im Lagerland für die Kunden und für die Bank verwahrten Wertpapieren derselben Gattung. Ein Kunde, dem eine WR-Gutschrift erteilt worden ist, trägt daher anteilig alle wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteile und Schäden, die den Deckungsbestand als Folge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen oder durch sonstige von der Bank nicht zu vertretende Zugriffe Dritter im Ausland oder im Zusammenhang mit Verfügungen von hoher Hand des In- oder Auslandes treffen sollten. (5) Behandlung der Gegenleistung Hat ein Kunde nach Abs. 4 Nachteile und Schäden am Deckungsbestand zu tragen, so ist die Bank nicht verpflichtet, dem Kunden den Kaufpreis zurückzuerstatten. Kurz gesagt: Im Normalfall (Inlandsverwahrung) erwirbt ein Kunde, wenn er z.B. eine Aktie kauft, Miteigentum an einer Generalurkunde, die bei einer Clearingstelle verwahrt wird. Die Bank bekommt das Wertpapier gar nicht in die Finger und kann es deswegen auch nicht verleihen. Es besteht also kein Risiko. Bei Auslandsverwahrung kann das anders laufen, hier wird die Bank unter Umständen selbst Eigentümer der verwahrten Wertpapiere und könnte sie theoretisch verleihen. Ich weiß aber nicht, ob sie das auch darf, zudem in den AGB und Sonderbedingungen nichts derartiges erwähnt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Januar 20, 2011 Leute, Leute, Leute, ..... Ich vermute mal, ein Blick in das Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (Depotgesetz) wäre angebracht, um die wild laufenden Vermutungen zum Thema Wertpapierleihe auf den Boden der Tatsachen zu stellen: § 13 Ermächtigung zur Verfügung über das Eigentum (1) Eine Erklärung, durch die der Verwahrer ermächtigt wird, sich die anvertrauten Wertpapiere anzueignen oder das Eigentum an ihnen auf einen Dritten zu übertragen, und alsdann nur verpflichtet sein soll, Wertpapiere derselben Art zurückzugewähren, muß für das einzelne Verwahrungsgeschäft ausdrücklich und schriftlich abgegeben werden. In der Erklärung muß zum Ausdruck kommen, daß mit der Ausübung der Ermächtigung das Eigentum auf den Verwahrer oder einen Dritten übergehen soll und mithin für den Hinterleger nur ein schuldrechtlicher Anspruch auf Lieferung nach Art und Zahl bestimmter Wertpapiere entsteht. Die Erklärung darf weder auf andere Urkunden verweisen noch mit anderen Erklärungen des Hinterlegers verbunden sein. (2) Eignet sich der Verwahrer die Wertpapiere an oder überträgt er das Eigentum an ihnen auf einen Dritten, so sind von diesem Zeitpunkt an die Vorschriften dieses Abschnitts auf ein solches Verwahrungsgeschäft nicht mehr anzuwenden. Lesen bildet! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Januar 20, 2011 Bei Auslandsverwahrung kann das anders laufen, hier wird die Bank unter Umständen selbst Eigentümer der verwahrten Wertpapiere und könnte sie theoretisch verleihen. Ich weiß aber nicht, ob sie das auch darf, zudem in den AGB und Sonderbedingungen nichts derartiges erwähnt wird. Natürlich darf sie das nicht, das wäre Untreue. "Die Bank wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere im Ausland verwahren lassen." steht in den Sonderbedingungen, die übrigens brancheneinheitlich sind. "verwahren lassen" schließt "verleihen" kategorisch aus. "Schuldrechtlicher Anspruch" heißt lediglich, dass privatrechtlich gesehen nach außen hin die Verwahrstelle als Eigentümer gilt. Es bedeutet nicht, dass irgendwelche Unterschiede im Innenverhältnis zwischen Verwahrstelle und Bankkunden bestehen. Insbesondere sind die Papiere nicht gefährdet, wenn der Verwahrer Pleite geht, und das unabhängig von der Tatsache, dass er Eigentümer ist. Der Verwahrer kann nicht mit den Papieren einfach machen, was er will. Er ist vertraglich gebunden und "[hält seine] Rechtsstellung treuhänderisch für den Kunden". Im übrigen empfehle ich als Einführung in die Rechtsgrundlagen der in- und ausländischen Wertpapierverwahrung den Vortrag http://deutsche-boerse.com/dbag/dispatch/de/binary/gdb_content_pool/imported_files/public_files/10_downloads/33_going_being_public/20_workshops/820_ssws_240210/ziehms.pdf der das alles sehr gut darstellt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Januar 21, 2011 Kurz gesagt: Im Normalfall (Inlandsverwahrung) erwirbt ein Kunde, wenn er z.B. eine Aktie kauft, Miteigentum an einer Generalurkunde, die bei einer Clearingstelle verwahrt wird. Die Bank bekommt das Wertpapier gar nicht in die Finger und kann es deswegen auch nicht verleihen. Es besteht also kein Risiko. Speziell zu diesem Punkt möchte ich noch etwas hinzufügen, das ich heute erfahren habe. Jemand hat ein Depot bei der Bank XY und dort Aktien erworben. Ein Depotübertrag (per Einzug) wurde an die Bank XYZ gegeben. Der Übertrag wurde verhältnismäßig sehr in die Länge gezogen. Nach dem erfolgten Übertrag stand in der Einbuchungsmitteilung nicht - wie üblicherweise - als Lieferant die Clearingstelle, sondern eine ganz andere Privatbank. Dass ich mir darüber Gedanken mache, ist halt so. Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Januar 21, 2011 Jemand hat ein Depot bei der Bank XY und dort Aktien erworben. Ein Depotübertrag (per Einzug) wurde an die Bank XYZ gegeben. Der Übertrag wurde verhältnismäßig sehr in die Länge gezogen. Nach dem erfolgten Übertrag stand in der Einbuchungsmitteilung nicht - wie üblicherweise - als Lieferant die Clearingstelle, sondern eine ganz andere Privatbank. Das hat so seine Richtigkeit. Die Clearingstelle verwahrt die Wertpapiere lediglich. Sie liefert sie nicht an irgendjemanden. Die Banken haben bei der Clearingstelle Konten, wo Buch darüber geführt wird, wieviele Anteile ihnen bzw. ihren Kunden gehören. Wertpapiere werden "geliefert", indem sie zwischen diesen Konten umgebucht werden. Früher hat jede Bank die Kundenpapiere in ihrem eigenen Konto verwahrt. Das hat jedoch sehr viele Umbuchungstransaktionen verursacht, da die Papiere ständig umgebucht werden mussten. Daher sind die Banken dazu übergegangen, so genannte Transaktionsbanken zu gründen. Diese Transaktionsabnken führen ein Konto bei der Clearingstelle, wo die Wertpapiere der Kunden der Banken verbucht sind. Die Transaktionsbanken übernehmen außerdem die Depotführung für den Kunden. Die Banken sind dann lediglich noch Reseller oder Retailer der Dienstleistung der Transaktionsbank. Somit müssen die Papiere nur noch innerhalb der Transaktionsbank oder zwischen den Transkationsbanken umgebucht werden, was dazu führt, dass die Buchungen bei der Clearingstelle minimiert werden. Das ist viel günstiger. Deshalb ist der Prozess auch noch im Gange. Immer mehr Transaktionsbanken werden miteinander verschmolzen, um die Anzahl der Transaktionen immer weiter zu verringern. Du findest eine Liste der Transkationsbanken unter http://de.wikipedia.org/wiki/Transaktionsbank Marktführer in Deutschland ist die dwpbank. D.h. wenn Du ein Depot bei einer Bank in Deutschland führst, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Du in Wirklichkeit bei der dwpbank das Depot hast. Die verschickt auch z.B. Einbuchungsbelege selbst, versieht sie aber mit Logo und Design der Bank, bei der Du Kunde bist. Eine andere verbreitete Transkationsbank ist die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG. Vermutlich meintest Du die mit "Privatbank"? Wenn Du Dein Depot bei einer Bank hattest, die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG als Transakationsbank nutzt und Du nun bei einer Bank bist, die eine andere nutzt, müsste auf dem Einbuchungsbeleg nach dem Depotübertrag stehen, dass die Papiere vom Clearstream-Konto der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG kamen. Wie gesagt: Das hat so seine Richtigkeit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Januar 21, 2011 · bearbeitet Januar 21, 2011 von �-man Danke für Deine Aufklärungsarbeit, Adun. HSBC T&B war tatsächlich gemeint und das hat nicht nur mich stutzig gemacht. Fazit: Ein positiver Tag für mich, da ich wieder etwas gelernt habe. Gruß €-man Edit: Den Makel "mangelnde Eigenrecherche" hefte ich mir natürlich auch an die Brust. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Darkman Januar 23, 2011 Ich habe da mal noch eine kleine Frage. Außer das man dann noch zusätzlich Arbeit mit den ganzen Freistellungsaufträgen und Papierkram hat. Wenn ich mir ein Depot bei Flatex erstelle und das bei der DiBa auch erstmal nebenbei mit laufen lasse, und sich da drin vielleicht auch noch par Aktien befinden würden, das wäre nicht schlimm, oder?! Halt nur mehr Aufwand?! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Januar 23, 2011 so viel Arbeit ist es auch nicht. Bei den meisten Banken kann man den FA online ändern.Wenn Du also merkst,es werden Dividenden oder Ausschüttungen demnächst aufs Konto gebucht,kannst Du deinen Freibetrag vorher erhöhen und dementsprechend,den bei der anderen Bank,verringern. Habe es gerade mal durchgerechnet und Ich muß meinen auch noch verteilen von 4 auf jetzt 5 Institute.Zum besseren Überblick habe Ich mir im Excel eine Tabelle gemacht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Januar 23, 2011 · bearbeitet Januar 23, 2011 von Adun Ich habe da mal noch eine kleine Frage. Außer das man dann noch zusätzlich Arbeit mit den ganzen Freistellungsaufträgen und Papierkram hat. Wenn ich mir ein Depot bei Flatex erstelle und das bei der DiBa auch erstmal nebenbei mit laufen lasse, und sich da drin vielleicht auch noch par Aktien befinden würden, das wäre nicht schlimm, oder?! Halt nur mehr Aufwand?! Es ist schwer, zu erkennen, was hinter dieser Frage steckt, aber ich sage es mal so: Wenn "zufälligerweise" vor einer Veräußerung gewisse Teil-Überträge vom einen in das andere Depot stattfinden, könntest Du mit dem Finanzamt Ärger wegen Gestaltungsmissbrauchs bekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Darkman Januar 24, 2011 So, nun ist es soweit. Die Anträge liegen unterschrieben auf den Tisch und gehen heute oder morgen in die Post. Dann mal sehen wie es werden wird bei Flatex... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag