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Marktimperator

Flatex

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odensee
vor 31 Minuten schrieb paramonov:

Zu Punkt 4, der ETF Kauf wird immer ein Paar Tage in die Zukunft valutiert, zusätzlich muss am Vortag der Sparplanausführung ausreichend Deckung auf dem Konto sein. Entweder Cash oder Dispo.

 

Bei Flatex können Sparpläne auch vom externen Girokonto abgebucht werden.

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paramonov

Externes Konto geht meines Wissens nach aber nur bis 1.000 Euro. Inwieweit mehrere Sparpläne behandelt werden weiß ich nicht.

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majus

Hallo, ich habe die Suchfunktion gesucht, nichts gefunden oder habe falsch eingegeben? 

 

Meine Frage: Wie kann ich das ganze Guthaben im Sparplan (habe 2 Sparpläne je ca 150 € drin) der Flatex im Depot auf Cashkonto zurückbuchen? Muss ich das vorher verkaufen? 

 

Hintergrund: Ich habe vor längerer Zeit eine Sparplan eröffnet, um meine Rente in vielen Jahren zu "verschönern". Jetzt habe ich aber eine Immobile gekauft und möchte den Sparplan doch nicht mehr haben. Habe vor längerer Zeit gestoppt und keine weitere Einzahlungen veranlasst. Es ist nur wenig drin, so um 300 €, deshalb möchte ich aufgeben. 

Kurz gefasst: Erst Kredit abzahlen dann Sparen. So mein Sinn. 

 

Wie muss ich vorghehen, damit ich mein Geld zurückbekomme und anschließend komplett kündigen. 

 

Vielen Dank schon mal... 

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alsuna

Egal ob per Sparplan oder Einfachorder, du kaufst Wertpapiere. Ja, um sie wieder loszuwerden musst du sie verkaufen. Der Verkaufserlös wird dann deinem Verrechnungskonto gutgeschrieben.

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majus

Gut, das habe ich auch gemacht. Meine Gedanke war also richtig. 

 

Allerdings klappt da nicht. Was mache ich hier falsch? Zu wenig Wertpapiere? 

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odensee

Hast du "krumme" Anteile (sowas wie 143,78)?

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ameis
Am 4/18/2018 um 10:17 schrieb majus:

Gut, das habe ich auch gemacht. Meine Gedanke war also richtig. 

 

Allerdings klappt da nicht. Was mache ich hier falsch? Zu wenig Wertpapiere? 

  1   80 kB

Ja genau, es sieht als als würdest du versuchen Nachkommastellen zu verkaufen. Ich hatte vor kurzem das gleich Problem.

Per Direktorder sind nur volle Anteile handelbar. Die Nachkomma-Bruchstücke kannst du nur direkt an den KAG verkaufen.

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kerdos

flatex hat vor einigen Tagen eine Kundenmitteilung geschickt, die ein Fragezeichen bei mir hervorruft. Hier ein Auszug mit den zentralen Angaben:

 

"[...] seit dem 01.08.2012 erhebt Frankreich eine Finanztransaktionsteuer (im folgenden FTS genannt) auf den Erwerb sogenannter Kapitalwertpapiere.

Zu den Kapitalwertpapieren zählen u.a. Aktien und American Depository Receipts (ADRs).

Besteuert wird hierbei der Erwerb von Wertpapieren französischer Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von mehr als einer Milliarde Euro.

Um die Abrechnungsprozesse zu vereinfachen, wird die FinTech Group Bank AG die FTS zukünftig unabhängig vom Ort der Transaktion einbehalten und sie entsprechend dem französischen Recht abführen.

Alles Wichtige für Sie im Überblick:

• Die Besteuerung erfolgt zukünftig unabhängig vom Ort der Transaktion – also auch, wenn betroffene französische Wertpapiere über einen deutschen Börsenplatz erworben werden.

• Die FinTech Group Bank AG behält die FTS direkt nach dem Kauf der Wertpapiere ein und wird sie entsprechend dem französischen Recht abführen.

• Die FTS beträgt derzeit 0,3% des Kaufpreises der Wertpapiere bei Erwerb (Artikel 25 des FTS-Gesetzes).

Sollten Sie Rückfragen haben, erreichen Sie unser Banking Center unter info@flatex.de

oder telefonisch unter 09221 7035 898."

 

Darf ich das so verstehen, dass der Handel jeglicher französicher Papiere (für mich wären das vor allem ETF und Anleihen von französischen Unternehmen bzw. Banken) unabhängig vom Ort des Handels, auch an einer deutschen Börse, von flatex mit + 0,3 % FTS belegt werden?

Das sieht mir nach der gleichen "Masche" aus, die für die Negativzinsen von -0,4 % auf Einlagen gefordert werden, obwohl sie ja nicht für jeden Cent diesen Zinsen begleichen müssen (wenn ich mich richtig erinnere).

????

kerdos

 

P.S.: Natürlich könnte ich unter der Nummer anrufen, mich interessiert aber die Meinung, Einschätzung von unabhängiger Seite ... Danke.

 

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Ramstein
vor 35 Minuten schrieb kerdos:

"[...] seit dem 01.08.2012 erhebt Frankreich eine Finanztransaktionsteuer (im folgenden FTS genannt) auf den Erwerb sogenannter Kapitalwertpapiere.

Zu den Kapitalwertpapieren zählen u.a. Aktien und American Depository Receipts (ADRs).

Besteuert wird hierbei der Erwerb von Wertpapieren französischer Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von mehr als einer Milliarde Euro.

 

Sagt doch eigentlich alles, oder? Sonst gibt es noch Google.

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kerdos
· bearbeitet von kerdos
Tippfehler
vor 43 Minuten schrieb Ramstein:

 

Sagt doch eigentlich alles, oder? Sonst gibt es noch Google.

(Google benutze ich aus Prinzip nicht, ich versuche es mit anderen Suchmaschinen - das nur am Rande)

 

a) für den Begriff "Wertpapier" gibt es in Deutschland und in Österreich keine Legaldefinition, darum kann es auch keine für den abgeleiteten Begriff des Kapitalwertpapiers geben,

aus diesem Grund gibt es nur Übereinkünfte, etwa folgende:

 

"Wertpapiere sind Urkunden, die bezeugen, dass Rechte gegenüber einem Schuldner bestehen. Diese können jedoch nur eingefordert werden, insofern diese Urkunde vorhanden ist. Dementsprechend sind Kapitalwertpapiere Urkunden, welchen einen Anleger einen Anteil an einem bestimmten Kapital versichern. Kurz gesagt dient diese Form von Wertpapieren der eigenen Kapitalbeschaffung. Es gibt hierbei sehr viele Gleichartige, welche durchaus untereinander austauschbar sind. Unter anderem kann es sich dabei um einen Anteil an Aktien, einem Grundschuldbrief oder einem Hypothekenbrief handeln. Besitzen diese Kapitalwertpapiere einen festen Ertragsanspruch, werden sie auch Effekte genannt. Diese eignen sich auch zum Handel an der Börse." (URL: https://www.rechnungswesen-abc.de/wiki/kapitalwertpapiere/)

 

b) meine Frage zielt auf die angekündigte Praxis von flatex, die FTS (die es schon seid 2012 in Frankreich gibt) jetzt in jedem Fall einzubehalten, auch wenn z. B. eine deutsche/österreichische Person ein solche Kapitalwertpapier von einer anderen deutschen/österreichiischen Person an einer deutschen/österreichischen Börse erwirbt. Ich bezweifele, dass in einer solchen Transaktion die französische Transaktionssteuer greift (weiß es aber eben auch nicht).

Insofern ist die Frage für mich immer noch offen ...

kerdos

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus

Wenn du schon kein google benutzt, dann vielleicht wikipedia?

 

Zitat

 

 


Situation in Frankreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit dem 1. August 2012 besteht in Frankreich für den Erwerb sogenannter Kapitalwertpapiere die Pflicht eine Finanztransaktionssteuer zu entrichten:[29]

Besteuert wird der Erwerb von Wertpapieren von börsennotierten Unternehmen, die ihren Hauptsitz in Frankreich haben und die über eine Marktkapitalisierung von mehr als einer Milliarde Euro verfügen (etwa 100 Aktiengesellschaften). Ob eine Aktiengesellschaft dieses Kriterium erfüllt, wird jeweils zum 1. Dezember des Vorjahres festgestellt.[30]

Die Besteuerung erfolgt unabhängig vom Ort der Transaktion, erfasst werden somit auch Transaktionen französischer Wertpapiere an ausländischen Börsenplätzen.

Der Steuersatz beträgt 0,3 % (seit 1. Januar 2017) des Kaufpreises der Wertpapiere bei Erwerb.

Als Erwerb gelten sowohl der direkte Wertpapierkauf als auch die Wertpapierlieferung bei Ausübung von Derivaten. Erfasst werden jedoch nur Aktien am regulierten Markt.

Käufe und Verkäufe innerhalb eines Tages können genettet werden, sodass dieser Steuersatz nicht Day-Trader und den Hochfrequenzhandel trifft.

Frankreich erhebt alternativ eine weitere neue Steuer in Höhe von 0,01 % auf bestimmte Transaktionen im Hochfrequenzhandel und bestimmte Credit Default Swaps. Im Gegensatz zur Abgabe auf Kapitalwertpapiere betrifft diese allerdings nur Unternehmen und Personen, die in Frankreich steuerpflichtig sind. Die Steuer ist nicht darauf angelegt, diesen Handel zu unterbinden.[11]
 

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Finanztransaktionssteuer

 

Edit: Ich füge noch an, dass das Netting innerhalb eines Tages der größte Treppenwitz an dieser Sache ist. Denn meiner Erinnerung nach sollte ja genau das eine Finanztransaktionssteuer tun: Hochfrequenzhandel und Daytrading einschränken.

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kerdos
Am 27.4.2018 um 11:00 schrieb DrFaustus:

Wenn du schon kein google benutzt, dann vielleicht wikipedia?

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Finanztransaktionssteuer

 

Edit: Ich füge noch an, dass das Netting innerhalb eines Tages der größte Treppenwitz an dieser Sache ist. Denn meiner Erinnerung nach sollte ja genau das eine Finanztransaktionssteuer tun: Hochfrequenzhandel und Daytrading einschränken.

Vielen Dank für den Hinweis, die französischen Regelungen sind mir (inzwischen) bekannt - das "Netting" ist wirklich nett, aber nicht für mich ... habe (bisher und auf absehbare Zeit) kein Interesse an Day-trading oder Hochfrequenzhandel

 

Nur:

b) meine Frage zielt auf die angekündigte Praxis von flatex, die FTS (die es schon seid 2012 in Frankreich gibt) jetzt in jedem Fall einzubehalten, auch wenn z. B. eine deutsche/österreichische Person ein solche Kapitalwertpapier von einer anderen deutschen/österreichiischen Person an einer deutschen/österreichischen Börse erwirbt. Ich bezweifele, dass in einer solchen Transaktion die französische Transaktionssteuer greift (weiß es aber eben auch nicht).

Insofern ist die Frage für mich immer noch offen ...

kerdos

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DrFaustus
vor 16 Stunden schrieb kerdos:

Vielen Dank für den Hinweis, die französischen Regelungen sind mir (inzwischen) bekannt - das "Netting" ist wirklich nett, aber nicht für mich ... habe (bisher und auf absehbare Zeit) kein Interesse an Day-trading oder Hochfrequenzhandel

 

Nur:

b) meine Frage zielt auf die angekündigte Praxis von flatex, die FTS (die es schon seid 2012 in Frankreich gibt) jetzt in jedem Fall einzubehalten, auch wenn z. B. eine deutsche/österreichische Person ein solche Kapitalwertpapier von einer anderen deutschen/österreichiischen Person an einer deutschen/österreichischen Börse erwirbt. Ich bezweifele, dass in einer solchen Transaktion die französische Transaktionssteuer greift (weiß es aber eben auch nicht).

Insofern ist die Frage für mich immer noch offen ...

kerdos

Wenn du das bezweifelst, dann lies doch bitte NOCHMAL wikipedia. Ich habe die entsprechende Stelle oben schon fett markiert.

Es spielt keine Rolle:

wer Käufer ist

wer Verkäufer ist

an welcher Börse gehandelt wird

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kerdos
vor 6 Stunden schrieb DrFaustus:

Wenn du das bezweifelst, dann lies doch bitte NOCHMAL wikipedia. Ich habe die entsprechende Stelle oben schon fett markiert.

Es spielt keine Rolle:

wer Käufer ist

wer Verkäufer ist

an welcher Börse gehandelt wird

Vielen Dank für den Hinweis und die Markierung.

Soll ich also davon ausgehen, dass flatex bei meinen Transaktionen und denen anderer, die französische Produkte (die unter die FTS fallen) zum Gegenstand haben, bisher die FTS selbst getragen hat? Schließlich gibt es diese, ausweislich der Quellen, ja schon seit 2012, und flatex kündigt jetzt an, die FTS einzubehalten. Eben das erscheint mir zweifelhaft und wurde vielleicht noch nicht präzise genug von mir als Gegenstand benannt.

Vielleicht sollte ich doch mal flatex selbst fragen, was die dazu sagen/schreiben, bevor ich weitere Verwirrung stifte.

kerdos

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
vor 7 Minuten schrieb kerdos:

Vielen Dank für den Hinweis und die Markierung.

Soll ich also davon ausgehen, dass flatex bei meinen Transaktionen und denen anderer, die französische Produkte (die unter die FTS fallen) zum Gegenstand haben, bisher die FTS selbst getragen hat? Schließlich gibt es diese, ausweislich der Quellen, ja schon seit 2012, und flatex kündigt jetzt an, die FTS einzubehalten. Eben das erscheint mir zweifelhaft und wurde vielleicht noch nicht präzise genug von mir als Gegenstand benannt.

Vielleicht sollte ich doch mal flatex selbst fragen, was die dazu sagen/schreiben, bevor ich weitere Verwirrung stifte.

kerdos

Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Vielleicht hat man von Seiten Flatex oder der Börsen bislang vergessen die Steuer abzuführen?

Ich habe keine franzöischen Titel im Depot, daher weiß ich auch nicht wie das andere Broker handhaben oder bisher gehandhabt haben.

Vielleicht hatte der franzöische Staat bislang keinen Zugriff auf die Daten und ist erst jetzt dahinter gekommen, dass man die ausländischen Broker/Brösen mal an die Kandarre nehmen sollte?

Die franzöische FTS wurde 2016 nochmal geändert, vielleicht wurde sie da auf auslänische Börsenplätze ausgeweitet?

 

Fragen über Fragen, deren Antwort du selbst suchen kannst. Oder du zahlst die zu zahlende Steuer einfach und findest dich damit ab.

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Sleepwalker

Erfahrung zum Depotübertrag von Flatex

 

Falls jemand gedenkt, einen Depotübertrag von Flatex zu einer anderen Bank zu starten, kann ich nur dazu raten massig Zeit einzuplanen.

 

Depotüberträge dauern bei Flatex ewig. Auftrag versendet am 07.03.2018, eingegangen bei Flatex (lt. Hotline) am 09.03.

 

Mitte April ging es dann kleckerweise los und alle Paar Tage wurde einer der von mir dort gehaltenen 6 ETFs (alle Girosammelverwahrung) zur DiBa übertragen.

 

Die letzte Position ging am 24.04. raus - 7 Wochen nach Auftragerteilung - mein bisheriger Rekord.

 

 

Positives Beispiel was Depotüberträge angeht ist die ING-DiBa. Auftrag kann online erteilt werden und ETFs sind meist innerhalb eines Werktags beim aufnehmenden Broker.

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morini
· bearbeitet von morini
Am 30.4.2018 um 19:36 schrieb Sleepwalker:

Erfahrung zum Depotübertrag von Flatex

 

Falls jemand gedenkt, einen Depotübertrag von Flatex zu einer anderen Bank zu starten, kann ich nur dazu raten massig Zeit einzuplanen.

 

Depotüberträge dauern bei Flatex ewig. Auftrag versendet am 07.03.2018, eingegangen bei Flatex (lt. Hotline) am 09.03.

 

Mitte April ging es dann kleckerweise los und alle Paar Tage wurde einer der von mir dort gehaltenen 6 ETFs (alle Girosammelverwahrung) zur DiBa übertragen.

 

Die letzte Position ging am 24.04. raus - 7 Wochen nach Auftragerteilung - mein bisheriger Rekord.

 

 

Ist man dann in der Zwischenzeit nicht in der Lage, im Notfall (falls es an den Börsen mal kräftig bergab gehen sollte) die ETFs zu verkaufen?

Falls dem so sein sollte, wäre das ja mal richtig übel....

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Belgien
Am 30.4.2018 um 19:36 schrieb Sleepwalker:

Erfahrung zum Depotübertrag von Flatex

 

Falls jemand gedenkt, einen Depotübertrag von Flatex zu einer anderen Bank zu starten, kann ich nur dazu raten massig Zeit einzuplanen.

 

Depotüberträge dauern bei Flatex ewig. Auftrag versendet am 07.03.2018, eingegangen bei Flatex (lt. Hotline) am 09.03.

 

Mitte April ging es dann kleckerweise los und alle Paar Tage wurde einer der von mir dort gehaltenen 6 ETFs (alle Girosammelverwahrung) zur DiBa übertragen.

 

Die letzte Position ging am 24.04. raus - 7 Wochen nach Auftragerteilung - mein bisheriger Rekord.

 

 

Positives Beispiel was Depotüberträge angeht ist die ING-DiBa. Auftrag kann online erteilt werden und ETFs sind meist innerhalb eines Werktags beim aufnehmenden Broker.

 

Verkaufen kann man, solange Flatex den Depotübertrag nicht angestoßen hat. Von den angegebenen sieben Wochen liegt der Auftrag zum Depotübertrag ja die meiste Zeit bei Flatex unbearbeitet herum, in der Zeit sind die Papiere handelbar.

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Sleepwalker
Am 1.5.2018 um 23:05 schrieb morini:

 

 

Ist man dann in der Zwischenzeit nicht in der Lage, im Notfall (falls es an den Börsen mal kräftig bergab gehen sollte) die ETFs zu verkaufen?

Falls dem so sein sollte, wäre das ja mal richtig übel....

 

Ich habe es zwar nicht probiert, denke aber, dass die Papiere durchgehend handelbar sind bis auf das Zeitfenster von 24-48h, in denen die Papiere bei Flatex ausgebucht und beim neuen Broker noch nicht wieder eingebucht sind. Trotzdem nervig, wieviel Zeit man sich lassen kann und, dass es anscheinend nicht möglich ist, direkt alle Positionen auf einmal zu bearbeiten und kleckerweise alle paar Tage mal eine Position ausbucht.

 

 

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kerdos
Am 30.4.2018 um 13:55 schrieb kerdos:

Vielen Dank für den Hinweis und die Markierung.

Soll ich also davon ausgehen, dass flatex bei meinen Transaktionen und denen anderer, die französische Produkte (die unter die FTS fallen) zum Gegenstand haben, bisher die FTS selbst getragen hat? Schließlich gibt es diese, ausweislich der Quellen, ja schon seit 2012, und flatex kündigt jetzt an, die FTS einzubehalten. Eben das erscheint mir zweifelhaft und wurde vielleicht noch nicht präzise genug von mir als Gegenstand benannt.

Vielleicht sollte ich doch mal flatex selbst fragen, was die dazu sagen/schreiben, bevor ich weitere Verwirrung stifte.

kerdos

flatex hat inzwischen geantwortet (nach mehrmaligem Nachfragen zu verschiedenen (Teil-)Antworten auch einigermaßen präzise):

dass "... die französische Finanztransaktionsteuer nicht auf Anleihen berechnet wird. Diese gilt nur für Aktien, akienähnliche Papiere und ADR´s." (so aus der Mail kopiert ...)

Zuvor wurde schon mitgeteilt, dass Fonds und ETF ebenfalls nicht betroffen sind (bei mir z. B. Lyxor-ETF, wenn auch aktuell nicht bei flatex) (Hervorhebungen von mir).

 

Damit ist das für mich im Moment geklärt - und hilft hoffentlich anderen, die sich möglicherweise die gleiche Frage gestellt haben (oder sie sich demnächst stellen werden)

kerdos

 

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captainfuture

habe heute auf der flatex startseite gesehen dass der flatexkredit nun bis 75k euro geht. früher waren das 50k.

in meinem konto steht allerdings immer noch die 50k drinnen, obwohl der beleihungswert des depots viel grösser ist. wird das nicht automatisch angepasst und muss man da bei flatex irgendwas beantragen? hat jemand erfahrung damit?

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captainfuture
vor 4 Stunden schrieb captainfuture:

habe heute auf der flatex startseite gesehen dass der flatexkredit nun bis 75k euro geht. früher waren das 50k.

in meinem konto steht allerdings immer noch die 50k drinnen, obwohl der beleihungswert des depots viel grösser ist. wird das nicht automatisch angepasst und muss man da bei flatex irgendwas beantragen? hat jemand erfahrung damit?

Mittlerweile habe ich auch eine Antwort vom Support bekommen.

Die Kreditlinien werden Anfang nächstes Monat neu berechnet (Da läuft anscheinend ein Script drüber).

Wenn der Kredit bei mir nicht erhöht wird, soll ich einen Lombardkredit beantragen.

Das wäre für mich wenig zufriedenstellend da ich aus Prinzip nicht ausfüllen möchte was ich verdiene, welche sonstigen Verbindlichkeiten ich habe und welche sonstigen Besitztümer ich habe.

Da würde die Werbung "schnell und unkompliziert" für mich nicht mehr passen.

Also werde ich einfach mal abwarten.

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davidh

Nur um es mal in Relation zu setzen, bei jeder anderen Bank wird vorher ein Kreditvertrag aufgesetzt, dessen Linie ggf. automatisch gesenkt wird, wo aber jede Erhöhung ein Neuabschluss mit entsprechender Prüfung bedeutet.

 

Daher ist das Modell von Flatex schon sehr großzügig, einen gewissen Rahmen ohne Weiteres einzuräumen. Die gemachten Angaben (Gehalt, Verbindlichkeiten, Besitztümer) prüft Flatex im Übrigen nicht; zumindest verlangen sie keinen Nachweis.

 

Übrigens ist es "schnell und umkompliziert", da bei einer komplett automatisierten Entscheidung entsprechende Abschläge berücksichtigt werden müssen; während bei einer ordentlichen Beantragung ggf. mehr Linie drin wäre.

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Belgien
Am 25.5.2018 um 15:02 schrieb davidh:

 

 

Die gemachten Angaben (Gehalt, Verbindlichkeiten, Besitztümer) prüft Flatex im Übrigen nicht; zumindest verlangen sie keinen Nachweis.

 

Die Aussage ist in dieser allgemeinen Form nicht richtig. Flatex bzw. die FinTech Group Bank verlangt sehr wohl Gehaltsnachweise, eine erweiterte Vermögensauskunft und prüft auch Schufa-Einträge, sofern man einen Lombardkredit in nennenswerter Höhe beantragt. Ich habe vor einiger Zeit dort einen Lombardkredit in Höhe von 500k beantragt und durfte einen kompletten Finanzstriptease vor der Bank machen. Wenn man in den Kreditsummenregionen, in denen die Bank auch ihre Flex-Kredite vergibt, bleibt, soll sie sich und dem Kunden den Aufwand allerdings ersparen (im Familienkreis gab es einen Lombardkredit über 100k allein auf der Basis von Selbstangaben).

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davidh

Den Passus kannte ich, habe ihn aber "für die Masse" als unrelevant erachtet. Ja, ab 250k (?) muss man tatsächlich mehr Infos liefern.

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