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Degiro Jahresübersicht Steuer --> Anlage KAP

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Also muss ich bei deiner Datei die Formel so ändern, dass die deutschen Dividenden nicht mehr zu Zeile 19 addiert werden?

Nee, natürlich nicht, das ist alles schon drin (oder ich hab' dich jetzt falsch verstanden).

 

Ich gehe dabei aber rückwärts vor. Und zwar schaue ich mir die deutsche Quellensteuer an, teile diese durch 26,375% (Abgeltungsteuer plus Soli), und das sind dann die inländischen Dividenden. Und genau diese wandern nicht wie alle anderen Dividenden in Zeile 19, sondern in Zeile 7. Außerdem teile ich die von DeGiro ausgewiesenen Quellensteuern in Abgeltungssteuer und Soli auf und packe das in die Zeilen 37 und 38.

Ein Grund für diesen Umweg ist, dass DeGiro auch Ausschüttungen von Fonds unter Dividenden ausweist (davon wird aber soweit ich weiß keine Abgeltungssteuer einbehalten).

 

Letztendlich ist es auch egal ob Zeile 7 oder 19 (oder auch 18), versteuert wird alles gleich.

Wichtig sind nur die Zeilen 37 und 38, denn das wird voll als Vorauszahlung angerechnet - und u.U. erstattet. Und da Zeile 7 genau das Vierfache von Zeile 37 sein muss (Elster überprüft das beispielsweise) mache ich es so wie beschrieben.

 

Stefan

 

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guido007

Hallo. Hier mal meine Infos:

 

Ich habe die Daten in deiner Exceltabelle eingetragen und 1x in die Tabelle im Internet.

Unterschied ist eben der in Zeile 19.

1x sind die Dividenden dabei, 1x nicht.

 

Was ist denn jetzt richtig?

Danke

degiro1.jpg

degiro2.jpg

degiro.jpg

degiro internet.jpg

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reckoner

Hallo,

 

ich hab' mir das Onlinetool jetzt mal angeschaut.

Und ich muss sagen, dass es ohne Dividenden ziemlich unbrauchbar ist (gerade die Dividenden sind ja das komplizierte, der Rest wird fast 1:1 von DeGiro gestellt).

 

Ein direkter Fehler ist noch, dass die inländischen Kapitalertäge bei Zeile 19 abgezogen werden (letzte Zeile vor der gelben Zeile 19, bei dir 97,36). Das ist falsch weil die Dividende gar nicht enthalten war.

Der Unterschied zu meiner Berechnung resultiert einerseits durch diese falsch abgezogenen 97,36 Euro und andererseits durch die fehlenden Dividenden (128,28 Ausland sowie unversteuerte 42,60 aus dem Inland), in Summe genau 268,24.

 

Stefan

 

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guido007
· bearbeitet von guido007
vor 19 Stunden von reckoner:

Hallo,

 

ich hab' mir das Onlinetool jetzt mal angeschaut.

Und ich muss sagen, dass es ohne Dividenden ziemlich unbrauchbar ist (gerade die Dividenden sind ja das komplizierte, der Rest wird fast 1:1 von DeGiro gestellt).

 

Ein direkter Fehler ist noch, dass die inländischen Kapitalertäge bei Zeile 19 abgezogen werden (letzte Zeile vor der gelben Zeile 19, bei dir 97,36). Das ist falsch weil die Dividende gar nicht enthalten war.

Der Unterschied zu meiner Berechnung resultiert einerseits durch diese falsch abgezogenen 97,36 Euro und andererseits durch die fehlenden Dividenden (128,28 Ausland sowie unversteuerte 42,60 aus dem Inland), in Summe genau 268,24.

 

Stefan

 

Hallo.

 

Die 268,24 sind genau die Summe der Bruttodividende. Ist das Zufall?

 

Stimmen denn die Zahlen von der Exceltabelle, die ich von dir hatte oder ist da immer noch ein Fehler drin? Wenn nicht, schicke ich Dir nochmal eine Mail mit der Bitte mir Deine Excel zu schicken.

Gruß und Dank

 

 

 

@reckoner

 

Danke. Habe sie mit der letzten von Dir verglichen. Kleine Änderungen. Danke nochmal

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Die 268,24 sind genau die Summe der Bruttodividende. Ist das Zufall?

Nein, das ist kein Zufall (und war mir natürlich auch aufgefallen).

 

Erklärung (Spesen mal außen vor): Für Zeile 19 müssen die Dividenden hinzugerechnet werden, mit der Ausnahme der in Zeile 7 erklärten. Daher ist meine Rechnung "Kapitalerträge" plus "Dividenden" minus "Zeile 7".

Das Onlinetool rechnet hingegen nur "Kapitalerträge" minus "Zeile 7", macht als Differenz die "Dividenen".

 

Ich schicke dir mal die aktuellste Version meiner Tabelle (die größte Änderung düfte sein, dass die Verluste da jetzt saldiert werden).

 

Stefan

 

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jarafdipal

Guten Abend Zusammen,

auf der Suche von Steuererklärungshilfe habe ich euch gefunden. Es gibt eine Menge Profis hier :)

@reckoner Stefan, bist du so nett mir die Exceltabelle zukommen zu lassen? Es wäre sehr hilfreich. Meine Adresse lautet jarafdipal@hotmail.com  Danke! 

Vielen Dank auch für dein Engagement. Die Infos hier sind echt wertvoll.

 

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MeinNameIstHase
Am 14.3.2022 um 17:07 von reckoner:

Letztendlich ist es auch egal ob Zeile 7 oder 19 (oder auch 18), versteuert wird alles gleich.

Stefan,

folgendes fällt mir auf ...

 

Dein Ansatz via Beträge aus 37/38 auf den Betrag für Zeile 7 zurück zu rechnen in Ehren. Aber obiger Satz ist nicht egal.

Richtig wäre, dass man Beträge in 7 (und die Steuern darauf in 37 +38) ganz weglassen könnte, ohne Steuerhinterziehung zu betreiben. Allerdings besteht bei Auslandssachverhalten eine (erhöhte) Mitwirkungspflicht nach § 90 AO, weshalb das FA durchaus Anspruch auf diese Angaben erhebt.

 

Beträge in Zeile 7 gelten als bereits "abgegolten", während die Angaben in 18/19 nicht der deutschen Besteuerung unterlegen haben. Da Du, so wie ich das verstehe, dt. Dividendenerträge auf diese Weise von 18 nach 7 schieben willst, dürfte 19 nie betroffen sein. (dt. Dividenden sind immer "inländisch").

 

Auswirkungen:

Zu 7 korrespondierende Beträge in 37/38 können je nach Steuerabrechnung unter Umständen erstattet werden, z.B. wenn in 7 ff Korrekturbeträge eingetragen werden. Dann ist 7 auch nicht mehr das vierfache von 38, weil man es ja korrigieren will. Abgesehen davon (für Degiro jetzt ausgeschlossen, weil nur für dt. Banken relevant) stimmt das mit dem Vierfachen erst nach Abzug des bereits in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag, und auch nur, wenn nicht einbehaltene KiSt zu einem verringerten Abgeltungssteuersatz führt, mit dem die KiSt als abzugsfähigie Sonderausgabe erledigt wird.

 

ABER auch:

Beträge in 7 werden für die Berechnung/Anpassung der ESt-Vorauszahlungen nicht berücksichtigt, weil sie schon versteuert sind. Beträge in 18/19 dagegen schon.
 

PS:

Achte auch bei Deinem Überleitungs-Excel für die verkorkste Degiro-Auswertung darauf, ob dt. Dividenden nicht vielleicht steuerfrei (wie bisher bei Telekom) ausgeschüttet wurden. Wichtig ist dabei, dass man die Anpassung der AK dann nicht vergisst. Die Steuerfreiheit der Veräußerung bei Anschaffung vor 2009, speziell bei Telekom-Aktionären der ersten Stunde, wird vielleicht auch relevant.

Ich kenne Deine Exceltabelle nicht, glaube aber, dass du solche Fälle nicht abbildest.

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Letztendlich ist es auch egal ob Zeile 7 oder 19 (oder auch 18), versteuert wird alles gleich.

Bitte nicht falsch verstehen, ich wollte damit nicht sagen, dass es egal ist wo man es einträgt. Es ging mir nur um die Steuer, und die ist nun mal gleich, egal ob Zeile 7 oder Zeile 19.

 

Zitat

Richtig wäre, dass man Beträge in 7 (und die Steuern darauf in 37 +38) ganz weglassen könnte, ohne Steuerhinterziehung zu betreiben.

Korrekt, das steht auch schon immer als Anmerkung in meiner Tabelle ("ohne Günstigerprüfung kann man die Zeile 7und die dazugehörigen Steuern auch komplett weglassen").

 

Zitat

Da Du, so wie ich das verstehe, dt. Dividendenerträge auf diese Weise von 18 nach 7 schieben willst, dürfte 19 nie betroffen sein. (dt. Dividenden sind immer "inländisch").

Bitte nicht wieder diese Diskussion. Du bist der Einzige mit dieser Meinung, und wirst mich nicht überzeugen können, dass Kapitalerträge bei einer ausländischen Bank in Zeile 18 gehören. Meiner Ansicht nach ist der Zahlungsstrom gemeint, also von wem man das Geld bekommt (und das ist bei einer ausländischen Bank eben nicht das Inland). Das Finanzamt will auch sicher nicht, dass man ausländische Kapitalerträge auseinander zieht, das wird ja immer unübersichtlicher.

Außerdem, ob Zeile 18 oder 19 ist nun wirklich egal, es kann allenfalls statistische Auswirkungen haben.

 

Zitat

Dann ist 7 auch nicht mehr das vierfache von 38, weil man es ja korrigieren will.

Doch, die eigentliche Zeile 7 (linke Seite) bleibt ja anverändert. Und nur da muss der Faktor 4 stimmen.

 

Zitat

Abgesehen davon (für Degiro jetzt ausgeschlossen, weil nur für dt. Banken relevant) stimmt das mit dem Vierfachen erst nach Abzug des bereits in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag, und auch nur, wenn nicht einbehaltene KiSt zu einem verringerten Abgeltungssteuersatz führt, mit dem die KiSt als abzugsfähigie Sonderausgabe erledigt wird.

Natürlich. Aber Elster rechnet auch das alles aus, und bemängelt Unplausibilitäten (ich hab das nicht getestet, ich hatte nur zufällig mal eine solche Meldung).

Da wir hier aber über DeGiro sprechen habe ich es mir einfach gemacht und die Besonderheiten weggelassen, bei DeGiro stimmt der Faktor 4.

 

Zitat

Achte auch bei Deinem Überleitungs-Excel für die verkorkste Degiro-Auswertung darauf, ob dt. Dividenden nicht vielleicht steuerfrei (wie bisher bei Telekom) ausgeschüttet wurden.

Ja, das wird berücksichtigt, indirekt.

Ich sehe es nämlich als gesetzeskonform, dass man diese Dividenden trotz steuerfreiheit versteuern darf, und dann natürlich nicht mehr von den Anschaffungskosten abzieht. Der Gesetzgeber hat schließlich auch ausdrücklich Regelungen geschaffen, dass Erträge nicht mehr thesauriert werden (bei Fonds).

Ähnlich ist es bei ausländischen Dividenden, selbst wenn die steuerfrei sind müssen sie in Deutschland versteuert werden.

 

Aber wer es ganz genau machen möchte, der rechnet die steuerfreien Dividenden halt komplett raus (und zieht sie später beim Verkauf von den Anschaffungskosten ab); bei Kauf vor 2009* ist das natürlich sinnvoll.

 

*ich weiß grad gar nicht ob das möglich ist, seit wann gibt es DeGiro denn? Depotüberträge kann man wohl wegen Unsinnigkeit außen vor lassen

 

Stefan

 

PS: Das meiste von deinem Text hattest du schonmal geschrieben, teilweise sogar mehrfach. Schlechtes Langzeitgedächnis?:king:

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 36 Minuten von reckoner:

...Bitte nicht wieder diese Diskussion. Du bist der Einzige mit dieser Meinung, und wirst mich nicht überzeugen können, dass Kapitalerträge bei einer ausländischen Bank in Zeile 18 gehören. Meiner Ansicht nach ist der Zahlungsstrom gemeint, also von wem man das Geld bekommt (und das ist bei einer ausländischen Bank eben nicht das Inland). Das Finanzamt will auch sicher nicht, dass man ausländische Kapitalerträge auseinander zieht, das wird ja immer unübersichtlicher.

Außerdem, ob Zeile 18 oder 19 ist nun wirklich egal, es kann allenfalls statistische Auswirkungen haben.....

Da steht als Überschrift im KAP "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben"

und als Zeile 18 Inländische Kapitalerträge (ohne Betrag lt. Zeile 26)

 

Die anderen Überschrift ist "Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben".

 

Welche Bank also jetzt was bezahlt ist, wäre nach meinen Verständnis egal.

 

Das FA scheint doch also wissen zu wollen welche Kapitalerträge dem inländische Steuerabzug und welche nicht dem inländische Steuerabzug unterlgen haben. Und nicht wo sie angefallen sind.

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reckoner

Hallo CorMaguire,

 

ich weiß jetzt nicht genau auf was du hinauswillst.

 

Jedenfalls ist es meiner Ansicht nach wie folgt:

 

Zeile 7 bis 17: Ganz normale inländische Banken, mit Abgeltunsgsteuer.

 

Zeile 18: bisher unversteuerte Kapitalerträge aus dem Inland, beispielsweise Zinsen eines Privatdarlehen, Verzugszinsen aus einem Rechtsstreit, oder der Verkauf eines verbrieften Wertpapiers (soweit es sowas überhaupt noch gibt). Zinsen vom Finanzamt würden auch dazu gehören - wenn es dafür nicht eine eigene Zeile gäbe.

 

Zeile 19: bisher unversteuerte Kapitalerträge aus dem Ausland, insbesondere von/bei ausländischen Banken.

 

Stefan

 

 

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CorMaguire
vor 4 Minuten von reckoner:

... Zeile 7 bis 17: Ganz normale inländische Banken, mit Abgeltunsgsteuer....

Das "inländische Banken" durch "dem inländischenSteuerabzug unterlegen" ersetzen.

 

Also wenn degiro 100 € Dividende einer deutschen AG und dazu X Steuer ausweist nach 7 und nicht nach 18.

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MeinNameIstHase
vor 1 Stunde von reckoner:

Du bist der Einzige mit dieser Meinung, und wirst mich nicht überzeugen können, dass Kapitalerträge bei einer ausländischen Bank in Zeile 18 gehören.

Stefan, lies einfach mal $ 43 Absatz 3 EStG:

Kapitalerträge im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 Satz 1 (Anm: Das sind Kapitalerträgen im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 1 EStG = Dividenden) sowie Nummer 1a bis 4 sind inländische, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat ...
 

Das heißt für Dividenden: Sie sind inländisch, wenn es eine dt. AG ist, denn die schuldet Dir die Dividende.

Aber es gibt keinen Hinweis in obigem Paragraph, dass Veräußerungsgewinne aus deutschen Aktien deshalb ebenfalls als inländisch gelten, wenn sie über eine ausl. Bank erfolgen. Darüber könnte man diskutieren: Ist es die AG oder Börse, der Käufer, eventuell dazwischen geschaltete Broker oder nur die Bank, wo man sein Depot unterhält. Unterm Strich interessiert das niemanden. Die Bank ist nur treuhänderischer Verwahrer meines Eigentums. Und der Schuldner des Veräußerungserlöses ist regelmäßig unbekannt, es sei denn auf der Abrechnung steht, an wen ich verkauft habe.


Aber wenn ich schon Aktien für Dividendenzwecke und (für Erstattungszwecke ausl. QSt) sortieren muss, hält sich der Aufwand in Grenzen das gleiche Merkmal für Veräußerungsgewinne zu verwenden.

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Das "inländische Banken" durch "dem inländischenSteuerabzug unterlegen" ersetzen.

Richtig. Ich hatte genau das vegessen worum es ursprünglich ging, nämlich Dividenden von deutschen Unternehmen bei DeGiro.

 

Stefan

 

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PaulJuergen
Am 13.3.2022 um 19:12 von reckoner:

Hallo,

 

Verluste ja, Gewinne nicht.

Was meinst du damit? Ich kann doch Verluste von KOs, und Aktien mit deren Gewinnen verrechnen (dachte ich). 

 

Am 13.3.2022 um 19:12 von reckoner:

In diesem Fall dürfen Gewinne und Verluste verrechnet werden.

 

Zumindest für 2020 nicht (ich gehe davon aus, dass dir immer ein Alibibetrag ausgezahlt wurde).

Wie finde ich das raus? In der degiro app, steht klein nur was von einem Betrag 0.0001 oder so. Aber nicht wirklich in der Transaktion aufzufinden?

 

Am 13.3.2022 um 19:12 von reckoner:

Laut deinen Dokumenten sind maximal 368 Euro steuerpflichtig (eigentlich noch weniger, aber die Tabelle mit den Spesen hast du ja nicht gepostet). Wenn das deine einzigen Kapitalerträge sind musst du sie nicht erklären.

 

 

 

Cool, das dachte ich mir ja eben. Es war ja etwas strittig, ob man nicht trotzdem eine Erklärung anfertigen muss, da degiro ja im Ausland sitzt. Keine Ahnung wie da die Regeln sind?  Sonst kriegt ja der Staaat davon nix mit.

 

Auch, wie ist das dann überhaupt, wenn ich mal etwaige Beträge von degiro dann auf mein deutsches Konto übertragen will?

 

 

Vielen Dank!

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Was meinst du damit? Ich kann doch Verluste von KOs, und Aktien mit deren Gewinnen verrechnen (dachte ich). 

Und, hatte ich etwas anderes geschrieben?:rolleyes:

 

Aber gut, nochmal im Einzelnen:

- Verlust aus KOs können mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden

- Gewinne aus KOs können nicht mit Verlusten aus Aktien verrechnet werden

 

Zitat

Wie finde ich das raus?

Das steht in den Bedingungen des Wertpapiers.

 

Zitat

In der degiro app, steht klein nur was von einem Betrag 0.0001 oder so.

Üblich ist glaube ich ein Betrag von 0,01 Euro, wahrscheinlich weil dieser dann nicht weggerundet werden kann.

 

Zitat

Sonst kriegt ja der Staaat davon nix mit.

Doch, das wird gemeldet.

Daher sollte man für den Fall das man nicht erklären will* die Unterlagen aufbewahren.

 

*ja, meiner Ansicht nach muss man das nicht solange man insgesamt(!) unter dem Sparer-Pauschbetrag liegt

 

Stefan

 

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theStrategist13

Hallo an alle,

 

erstmal danke für die zahlreichen Beiträge, die mir schon ziemlich geholfen haben bei meiner Steuererklärung. Ich habe allerdings noch ein zwei offene Fragen.

1) Ich habe neben Aktien, auch einen ausschüttenden ETF aus Irland bei Degiro. Soweit ich es verstanden habe, trage ich die Dividenden aus diesem ETF in Zeile 14 von KAP-INV ein und berücksichtige sie nicht in meinen Kapitalerträgen in Anlage KAP. Ist das korrekt?

2) Zur Vorabpauschale muss ich nichts eintragen, da es für das Jahr 2021 keine Vorabpauschale gibt.

 

Würde mich freuen, wenn mir jemand mit meinen Fragen weiterhelfen könnte! :)

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reckoner

Hallo,

 

mit Fonds (und der Anlage KAP INV) kenne ich mich zwar nicht so aus, aber Zeile 14 ist sicher falsch (dort geht es um den Verkauf). Richtig wäre wohl eine der Zeilen 4 bis 8.

 

Und richtig, die Vorabpauschale gibt es aktuell praktisch nicht.

 

Stefan

 

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chirlu
vor 3 Stunden von cardmaniac182:

Zur Vorabpauschale muss ich nichts eintragen, da es für das Jahr 2021 keine Vorabpauschale gibt.

 

Du machst aber vermutlich jetzt deine Steuererklärung für 2021, in der du die Vorabpauschalen für das Jahr 2020 angeben mußt (die als Anfang 2021 zugeflossen gelten). Für 2020 war der Basiszinssatz positiv.

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theStrategist13
vor 1 Stunde von chirlu:

 

Du machst aber vermutlich jetzt deine Steuererklärung für 2021, in der du die Vorabpauschalen für das Jahr 2020 angeben mußt (die als Anfang 2021 zugeflossen gelten). Für 2020 war der Basiszinssatz positiv.

Ah das wusste ich nicht. Danke!

Ich habe den ETF 2020 gekauft. Da gab es einen Basiszins von 0,07. Da die Dividenden des ETFs höher als 0,07% waren, musste ich hier keine Vorabpauschale zahlen. Daher muss ich dann jetzt auch nichts weiter berücksichtigen, oder?

 

P.S. Ich übertrage den ETF gerade auf ein deutsches Depot, da mir das mit Degiro zu kompliziert und aufwändig ist.

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PaulJuergen
· bearbeitet von PaulJuergen
vor 7 Stunden von reckoner:

Doch, das wird gemeldet.

Daher sollte man für den Fall das man nicht erklären will* die Unterlagen aufbewahren.

 

*ja, meiner Ansicht nach muss man das nicht solange man insgesamt(!) unter dem Sparer-Pauschbetrag liegt

 

Vielen Dank Stefan! :-)

 

Wer kriegt denn das mitgeteilt? Wie auch immer, falls man theoretisch das doch erklären müsste, gäbe es dann eine "Strafe" oder wird man nur aufgefordert vom Finanzamt das nachzutragen? Betrag liegt ja insgesamt drunter.

 

Ändert sich das wenn ich das auf mein deustches Konto übertrage? Oder spielt nur das "Guthaben" beim Broker eine Rolle (bin ich drüber oder drunter) unabhängig ob man es auf sein Konto überweist.

 

Achso, hättest du denn evtl. irgendwo eine Quelle zum Nachlesen, bzgl ob man das erklären muss auch wenn man drunter ist?

 

 

vor 7 Stunden von reckoner:

 

Aber gut, nochmal im Einzelnen:

- Verlust aus KOs können mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden

- Gewinne aus KOs können nicht mit Verlusten aus Aktien verrechnet werden

 

Ok, auch wenn diese Assymetrie nicht vermuette. Und man KOs und AKtien sind ja so gesehen "gleich" auch nach der neuen Rechtsprechung vom BVG.

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Undercover
vor 17 Minuten von PaulJuergen:

Ok, auch wenn diese Assymetrie nicht vermuette. Und man KOs und AKtien sind ja so gesehen "gleich" auch nach der neuen Rechtsprechung vom BVG.

Was sollte da "gleich" sein?

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beamter97
vor 1 Stunde von cardmaniac182:

P.S. Ich übertrage den ETF gerade auf ein deutsches Depot, da mir das mit Degiro zu kompliziert und aufwändig ist.

Eine weise Entscheidung!

denn wenn ich das lese:

vor 1 Stunde von cardmaniac182:

Da die Dividenden Ausschüttungen des ETFs höher als 0,07% waren, musste ich hier keine Vorabpauschale zahlen.

vermute ich, dass du die Berechnungsmethodik des Basisertrags und somit auch der Vorabpauschale noch nicht richtig durchdrungen hast.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Wer kriegt denn das mitgeteilt?

Wie das genau abläuft weiß ich auch nicht.

Aber dein Finanzamt bekommt irgendwann eine Mitteilung, dass du was im Ausland hast. Und wenn der Sachbearbeiter dann bemerkt, dass du gar nichts derartiges erklärt hast, dann könnte er bei dir nachfragen (=Aufforderung zur Erklärung). In dem Fall sollte es reichen zuzusichern, dass die gesamten Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag lagen, vielleicht mit einem Beleg dafür.

 

Zitat

Ändert sich das wenn ich das auf mein deustches Konto übertrage? Oder spielt nur das "Guthaben" beim Broker eine Rolle (bin ich drüber oder drunter) unabhängig ob man es auf sein Konto überweist.

Beides hat nichts mit der Steuer zu tun. Dein Guthaben ist ansich nicht steuerbar (wir haben keine Vermögenssteuer), und eine Überweisung ändert überhaupt nichts.

Steuerpflichtig sind nur die Erträge, etwa Gewinne beim Verkauf oder Zinsen, Dividenden etc.

 

Zitat

Achso, hättest du denn evtl. irgendwo eine Quelle ...

Das Einkommensteuergesetz, die Kommentare dazu, und die Anwenungsschreiben des BMF.

 

Stefan

 

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theStrategist13
· bearbeitet von cardmaniac182
vor 14 Minuten von beamter97:

Eine weise Entscheidung!

denn wenn ich das lese:

vermute ich, dass du die Berechnungsmethodik des Basisertrags und somit auch der Vorabpauschale noch nicht richtig durchdrungen hast.

Könntest du mir evtl helfen es besser zu verstehen? Soweit ich es verstehe ist es so:

Basisertrag = Fondswert Anfang des Jahres * Basiszins * 0,7

Vorabpauschale = Basisertrag - Ausschüttungen

 

Das heißt doch dann, dass wenn die Dividendenrendite (Ausschüttungen) des ETFs größer als Basiszins*0,7 ist, wird die Vorabpauschale immer kleiner 0, oder?

 

Als weitere Frage noch: Ich habe nicht ganz verstanden, wieso die Vorabpauschale aus 2020 in der Steuerklärung 2021 angegeben werden muss.

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chirlu
vor 16 Minuten von cardmaniac182:

Ich habe nicht ganz verstanden, wieso die Vorabpauschale aus 2020 in der Steuerklärung 2021 angegeben werden muss.

 

vor 3 Stunden von chirlu:

die Vorabpauschalen für das Jahr 2020 (die als Anfang 2021 zugeflossen gelten)

 

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