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medicusxxl

Degiro Jahresübersicht Steuer --> Anlage KAP

Empfohlene Beiträge

Darkfrog

@oktavian

 

an sich, das was ich auch schon mal zu der Bescheinigung von DeGiro geschrieben habe. 

 

Die Barmittel sind in einem Geldmarktfonds getrennt von DeGiro hinterlegt und werden - soweit ich unterrichtet bin - nach dem Wechselkurs EUR/USD berechnet. 

Daher auch die Schwankungen und möglichen "Verluste/Gewinne" bei der Jahresendabrechnung/Jahresendbestand. Das gleicht sich dann aber im Laufe des Folgejahres wieder aus. Dadurch erfolgt sicherlich dann auch die ausgewiesene "Kompensation". 

Hinsichtlich der Deklarierung gegenüber der Finanzbehörde kommt es darauf an, ob noch weitere Gewinne vorgelegen haben, die den Freibetrag übersteigen. Wenn zutreffend wäre dieser Betrag ebenfalls dem Gewinn hinzuzurechnen, wenn nicht wird dieser "Gewinn" wohl allgemein gedeckelt und fällt nicht in's Gewicht. Dadurch wird sicherlich kein Steuermehraufkommen (Progression) zustande kommen, denke ich mal. 

Ich mache solche Dige zumeist so, dass ich dem Finanzamt die entsprechende Bescheinigung mit dem darin ausgewiesenen Betrag übermittle und bitte, den ausgewiesenen Betrag - soweit als notwendig - zu berücksichtigen und mir dazu im Bescheid eine Erklärung über die Art und Weise der Berücksichtigung durch die Finanzbehörde an die Hand zu geben. 

Hat bisher immer funktioniert. 

 

Jetzt aber mal eine Frage an die Steuergrurus unter Euch: 

bevor ich mich INet dumm und dusselig suche: mein Bescheid 2018, bei dem die Bescheinigung von DeGiro  vorlag, liegt mir bereits vor. Die haben mir in den Erklärungen dann mitgeteilt, dass Transaktionskosten nicht abzugsfähig seien. 

Nun ja, die Gewinne habe ich aber nur mit Transaktionskosten erzielen können ......und die werden dann auch schön berücksichtigt. 

Ist diese Meinung meiner Finanzbehörde richtig?

 

 

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 37 Minuten von Darkfrog:

...

Jetzt aber mal eine Frage an die Steuergrurus unter Euch: 

bevor ich mich INet dumm und dusselig suche: mein Bescheid 2018, bei dem die Bescheinigung von DeGiro  vorlag, liegt mir bereits vor. Die haben mir in den Erklärungen dann mitgeteilt, dass Transaktionskosten nicht abzugsfähig seien. 

Nun ja, die Gewinne habe ich aber nur mit Transaktionskosten erzielen können ......und die werden dann auch schön berücksichtigt. 

Ist diese Meinung meiner Finanzbehörde richtig?

 

 

Ich halte mich zwar nicht für einen Steuerguru, aber ich meine nicht. Transaktionskosten sind nach wie vor Anschaffungsnebenkosten und damit abzugsfähig. Allerdings erst, wenn du die Position schliesst. Deutsche Banken berücksichtigen dies bereits in der Gewinnermittlung, was ja aber degiro nicht tut. Bei Optionen wird's noch mal komplizierter. Falls du sie ausgeübt hast, oder dir das Underlying angedient wurde.

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reckoner

Hallo,

 

Transaktionskosten sind natürlich abzuziehen (aber nicht in dem Jahr in dem sie angefallen sind, sondern in dem Jahr des Verkaufs - das nur so nebenbei).

 

Stefan

 

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Darkfrog
· bearbeitet von Darkfrog

das habe ich im INet gefunden und stelle es mal unkommentiert hier rein: 

 

Musterprozesse zum Mitverdienen

Dass Verluste aus Aktiengeschäften nur eingeschränkt mit Gewinne aus Aktiendeals und nicht mit anderen Wertpapiergewinnen verrechnet werden dürfen, ist nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichtes Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2018 (Az.: 5 K 69/15) verfassungsgemäß. Ob das so richtig ist, muss der BFH im anhängigen Revisionsverfahren erst noch klären (Az.: VIII R 11/18).

Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26. Oktober 2016 (Az.: 7 K 3387/13) sind die Anschaffungskosten für Knock-Out-Zertifikate im Verlustfall als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig, auch wenn die Zertifikate eine Stopp-Loss-Schwelle haben, die dem Basispreis vorgelagert ist. Das unterlegene Finanzamt hat beim BFH Revision eingelegt (Az. VIII R 1/17). Dort ist bereits ein weiteres Verfahren zu den K.O.-Zertifikaten anhängig (Az. VIII R 37/15).

Normalerweise muss man ein Wertpapier tatsächlich verkaufen, um den Verlust steuerlich abrechnen zu können. Doch was gilt steuerlich, wenn Aktien im Rahmen einer Firmenpleite entschädigungslos eingezogen werden und die Depotbank den Posten einfach aus dem Depot bucht? Das Finanzgericht Düsseldorf meint, die Verluste fallen dann steuerlich unter den Tisch (Az. 7 K 2175/16 F). Abschließend klären muss der BFH diese Praxisfrage (Az. VIII R 34/16).

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 12 Stunden von Darkfrog:

...

Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26. Oktober 2016 (Az.: 7 K 3387/13) sind die Anschaffungskosten für Knock-Out-Zertifikate im Verlustfall als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig, auch wenn die Zertifikate eine Stopp-Loss-Schwelle haben, die dem Basispreis vorgelagert ist. Das unterlegene Finanzamt hat beim BFH Revision eingelegt (Az. VIII R 1/17). Dort ist bereits ein weiteres Verfahren zu den K.O.-Zertifikaten anhängig (Az. VIII R 37/15)....

Zum zweiten Verfahren gibt's ein Urteil:

 

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 20.11.2018, VIII R 37/15
ECLI:DE:BFH:2018:U.201118.VIIIR37.15.0

Anerkennung von Verlusten aus Knock-out-Zertifikaten

Leitsätze

Kommt es bei Knock-out-Zertifikaten zum Eintritt des Knock-out-Ereignisses, können die Anschaffungskosten dieser Zertifikate nach der ab 1. Januar 2009 geltenden Rechtslage im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen als Verlust berücksichtigt werden, ohne dass es auf die Einordnung als Termingeschäft ankommt.

 

Quelle: https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=39648

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Darkfrog
vor 14 Stunden von reckoner:

Hallo,

 

Transaktionskosten sind natürlich abzuziehen (aber nicht in dem Jahr in dem sie angefallen sind, sondern in dem Jahr des Verkaufs - das nur so nebenbei).

 

Stefan

 

 

vor 17 Stunden von CorMaguire:

Ich halte mich zwar nicht für einen Steuerguru, aber ich meine nicht. Transaktionskosten sind nach wie vor Anschaffungsnebenkosten und damit abzugsfähig. Allerdings erst, wenn du die Position schliesst. Deutsche Banken berücksichtigen dies bereits in der Gewinnermittlung, was ja aber degiro nicht tut. Bei Optionen wird's noch mal komplizierter. Falls du sie ausgeübt hast, oder dir das Underlying angedient wurde.

 

vor 1 Stunde von CorMaguire:

Zum zweiten Verfahren gibt's ein Urteil:

 

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 20.11.2018, VIII R 37/15
ECLI:DE:BFH:2018:U.201118.VIIIR37.15.0

Anerkennung von Verlusten aus Knock-out-Zertifikaten

Leitsätze

Kommt es bei Knock-out-Zertifikaten zum Eintritt des Knock-out-Ereignisses, können die Anschaffungskosten dieser Zertifikate nach der ab 1. Januar 2009 geltenden Rechtslage im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen als Verlust berücksichtigt werden, ohne dass es auf die Einordnung als Termingeschäft ankommt.

 

Quelle: https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=39648

 

geht das noch ein bisschen Konkreter ;)

Denn die Finanzbehörde wird sich bei meinem Einspruch nicht damit zufrieden geben, wenn ich das so darstelle und sozusagen behaupte. Selbstverständlich kann ich die höflich ersuchen mitzuteilen, woher die ihre Erkenntnis beziehen bzw. worauf die die begründen. 

 

Ich habe da noch einen alten Artikel in Focus Money gefunden:

 

TRANSAKTIONSKOSTEN

Laut Bundesfinanzministerium sind Transaktionskosten im Zusammenhang mit Börsengeschäften weiterhin absetzbar. Dies gilt für Bankspesen, Limitgebühren und Maklercourtagen beim An- und Verkauf von Wertpapieren, aber auch für den Ausgabeaufschlag beim Kauf von Investmentfonds. Diese Kosten mindern realisierte Gewinne und erhöhen anfallende Verluste.

 

Hier der Link dazu:

 

https://www.focus.de/finanzen/steuern/die-besten-steuertipps-fuer-anleger-anlage-kap-teil-1-freistellung-werbungskosten-und-verluste_id_5384502.html

 

Der stammt vom Donnerstag, 31.03.2016, 07:02 - ist also mE ziemlich alt .......und der lapidare Hinweis gegenüber der Finanzbehörde auf das Bundesfinanzministerium dürfte von denen mit einem lauen Grinsen abgetan werden. 

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Taxadvisor
vor 16 Minuten von Darkfrog:

TRANSAKTIONSKOSTEN

Laut Bundesfinanzministerium sind Transaktionskosten im Zusammenhang mit Börsengeschäften weiterhin absetzbar. Dies gilt für Bankspesen, Limitgebühren und Maklercourtagen beim An- und Verkauf von Wertpapieren, aber auch für den Ausgabeaufschlag beim Kauf von Investmentfonds. Diese Kosten mindern realisierte Gewinne und erhöhen anfallende Verluste.

 

Hier der Link dazu:

 

https://www.focus.de/finanzen/steuern/die-besten-steuertipps-fuer-anleger-anlage-kap-teil-1-freistellung-werbungskosten-und-verluste_id_5384502.html

 

Der stammt vom Donnerstag, 31.03.2016, 07:02 - ist also mE ziemlich alt .......und der lapidare Hinweis gegenüber der Finanzbehörde auf das Bundesfinanzministerium dürfte von denen mit einem lauen Grinsen abgetan werden. 

BMF v. 18.01.2016 - IV C 1 - S 2252/08/10004 :017 BStBl 2016 I S. 85 siehe dort z.b. Tz. 93. Grundsätzlich gilt, dass die Finanzämter als nachgeordnete Behörden an die Auslegung des BMF gebunden sind.

 

Gruß

Taxadvisor

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Darkfrog

@Taxadvisor

 

danke für die ausführliche Information. Dem kann sich selbst meine Finanzbehörde nicht entziehen, die sich gerne und oft querstellt ........und dennoch in den letzten Jahren immer wieder berichtigte Bescheide erstellen mussten ;).

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Darkfrog
· bearbeitet von Darkfrog

ich muss mich noch einmal an die "DeGiro-Erfahrenen" wenden. 

Von den Gewinnen wird keine Abschlagsteuer abgeführt.

Wie handhabt dann bei der Erklärung der Gewinne das Finanzamt das dann richtig? Wird die dann nachträglich erhoben und in dem Bescheid zunächst als Ertrag ausgewiesen, den Gewinnen hinzugerechnet?

Mir ist auch nicht ganz klar, ob dann bei DeGiro-Kunden das Finanzamt von den Gewinnen zunächst die Verluste abzieht und sodann auf den verbleibenden tatsächlichen Gewinn die Abschlagssteuer errechnet und sozusagen dem Gewinn hinzurechnet.

Letzteres meine ich auch so im INet gelesen zu haben, wobei ich mir nicht ganz sicher bin, ob ich das richtig interpretiere.

Wird es bei einem deutschen Broker tatsächlich so gehandhbat, dass von den Gewinnen SOFORT die Abschlagsteuer abgeführt wird, ja und wenn nach dem Gewinn sich ein Verlust einstellt oder man tatsächliche eine Reihe schlechter Ergebnisse erzielt, was ist dann? Dann schmälert sich doch der Gewinn ganz erheblich. Soll ja auch Leute geben, die über das Jahr gesehen mehr Verluste machen als Gewinne. Würden dann sozusagen bei den Gewinnen die Abschlagsteuer auf's Auge gedrückt bekommen, obwohl m.E. den Gewinnen die Verluste gegengerechnet werden müssten/sollten oder wie auch immer. Wie ist es dann bei denen, die am Jahresende einen ganz erheblichen Verlust hinnehmen müssen, der die Gewinne deutlich übersteigt für die sie bei alledem dann jedoch bereits Abgeltungssteuer abgeführt bekommen haben.

Seid so freundlich, macht mich mal schlau  - danke.

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor einer Stunde von Darkfrog:

Wird es bei einem deutschen Broker tatsächlich so gehandhbat, dass von den Gewinnen SOFORT die Abschlagsteuer abgeführt wird, ja und wenn nach dem Gewinn sich ein Verlust einstellt oder man tatsächliche eine Reihe schlechter Ergebnisse erzielt, was ist dann?

dann saldiert der deutsche Broker Gewinne und Verluste, berechnet die Abgeltungssteuer neu und erstattet ein eventuelles Guthaben. Sollte in Summe ein Verlust entstehen, wird der im Verrechnungstopf vorgetragen, auch über den Jahreswechsel hinaus, und zukünftige Gewinne werden damit verrechnet.

Zu dieser Vorgehensweise ist er vom deutschen Gesetzgeber verpflichtet.

 

Du als DeGiro-Kunde darfst das alles selber machen, hast dafür aber einen Liquiditätsvorteil bis zum Steuerbescheid im ersten Jahr und die geringeren Bankspesen.

Für die Folgejahre wird die Finanzverwaltung wohl einen Vorauszahlungsbescheid erlassen, in dem auch die voraussichtlich nicht versteuerten Kapitalerträge berücksichtigt sein werden.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Seid so freundlich, macht mich mal schlau  - danke.

Ich denke das geht zu weit, speziell weil das hier ein DeGiro-Thread ist, du aber die Grundlagen der Versteuerung wissen möchtest.

 

Grundsätzlich ist es bei DeGiro aber genauso wie bei inländischen Banken, nur muss man die Steuern erst später bezahlen (zumindest im ersten Jahr).

 

Zitat

Wird es bei einem deutschen Broker tatsächlich so gehandhbat, dass von den Gewinnen SOFORT die Abschlagsteuer abgeführt wird,

Natürlich.

 

Zitat

ja und wenn nach dem Gewinn sich ein Verlust einstellt oder man tatsächliche eine Reihe schlechter Ergebnisse erzielt, was ist dann?

Dann gibt es die Steuern zurück (bis auf Null, danach Verlusttopf).

 

Stefan

 

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viki1984

In der DeGiro Jahresübersicht 2018 gibt es jetzt eine Position "Kompensation Geldmarktfonds - Erhaltene Kompensation X €" - inwiefern ist das relevant für die Steuererklärung bzw. in welche Zeile der Anlage KAP kommt dies? Zeile 15 und zwar Addition?! Sehe ich das richtig?

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reckoner

Hallo,

 

ja, die Kompensation gehört in Zeile 15, und zwar nur dort hin.

 

Stefan

 

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viki1984
· bearbeitet von viki1984

edit: vorher stand hier viel Mist

Super danke!

Ein anderer (sehr wichtiger) Punkt:

Anlage KAP-INV (neu ab 01.01.2018)

 

Ich wollte nur mal fragen ob ich es richtig verstanden habe bzw. ob wir es anhand eines Beispiel genauso verstehen.

- Es geht um DeGiro, d.h. Anlape KAP-INV muss unbedingt ausfüllt werden, wenn ich Fonds/ETFs halte.

- Blöderweise hatte ich am 31.12.2017 noch einen ETF Bestand bei DeGiro, d.h.

1. Ich muss dafür die Anlage KAP-INV ausfüllen

2. Was ist, was mit "Laufende Erträge aus Investmentanteilen" gemeint ist - sind damit die Dividende gemeint? Also Burttodividende?

3. Noch anzurechnende ausländische Steuern (Zeile 52 Anlage KAP): Quellensteuer - richtig? Diese muss ich ja dann später aus dem Gesamtbetrag der Jahresübersicht 2018 - unter Quellensteuer abziehen, richtig?

 

Ich hoffe meine Darstellung ist nachvollziehbar - ich will eigentlich nur sicher gehen, dass ich das prozedere richtig verstanden habe.

 

 

 

 

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RXV83

Hallo zusammen, 

 

ich habe nun auch meine erste Degiro Jahresbescheinigung erhalten und stehen auch gleich vor einem Problem. Das Angeben der Gewinne/Verluste habe ich dank der vorherigen Posts verstanden. 
Allerdings hätte ich nun auch noch eine Frage zu der Quellensteuer. 

 

Mir wurden insgesamt 60,66 EUR einbehalten, davon 45,63 EUR von Dividenden deutscher Aktien. Da ich insgesamt unterhalb der 801 EUR Freigrenze bin sollte ich mir doch theoretisch zumindest die 45,63 EUR wieder zurück holen können. Oder habe ich hier etwas falsch verstanden?

 

Falls das so ist, wo müsste ich diese in der Anlage KAP dann angeben?
Die übrige Quellensteuer (also der ausländischen Aktien) müssten in Zeile 52 als fiktive Quellensteuer angegeben werden, richtig?

 

Vielen Dank schon mal!
 

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TimDegiro

Guten Tag liebe Gemeinde,

 

ich hoffe Ihr seid noch alle gesund was die aktuelle Corona Pandemie angeht.

 

Vor ein paar Tagen habe ich meine Degiro Jahresübersicht für das Jahr 2019 erhalten.

Ich habe im Jahr 2019 mehrere Aktien gekauft, was auch Gebühren mit sich bringt.

Als ich meine gesonderte Excel-Liste mit meinen Transaktionen mit der Degiro Jahresübersicht verglichen habe, ist mir aufgefallen, dass Degiro nur die Gebühren der bereits verkauften Aktien als Verlust rechnet.

Und nicht aus den Aktien die ich gekauft habe und noch halte.... (Diese Gebühren sind nirgens aufgefürt)

 

Ist das so korrekt? Ich dachte immer Verluste sind Gebühren die beim Kauf/Verkauf anfallen und nicht erst beim Verkauf der Aktie abgezogen werden!

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reckoner

Hallo,

 

ja, das ist korrekt, die Kaufspesen werden - steuerlich betrachtet - erst zu Verlusten wenn man verkauft.

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase

Hi Tim,

Kapitalerträge aus Veräußerungsgeschäften werden erst bei Veräußerung realisiert. Somit können auch erst dann Werbungskosten (die Anschaffungskosten selbst, Nebenkosten der Anschaffung, Nebenkosten der Veräußerung) in die Rechnung einfließen.

 

Wenn man es "richtig" machen will, dann ermittelt man zu jeder einzelnen Veräußerung erst mal den Veräußerungsgewinn

 

Veräußerungserlös (aus Wertpapier) xx

- Anschaffungskosten xx

- Nebenkosten der Anschaffung xx

- Nebenkosten der Veräußerung xx

= Veräußerungsgewinn xx

 

... und summiert dann die Veräußerungsgewinne zum Kapitalertrag aus Veräußerungsgeschäften (getrennt nach inländisch,/ausländisch*, mit/ohne Kapitalertragssteuerabzug**, getrennt nach Aktien, Termingeschäfte, andere Wertpapiere***)

 

Das wird spätestens dann relevant, wenn man Teilveräußerungen und Mehrfachanschaffungen des gleichen Wertpapiers hat und die Fifo-Regel beachten muss. Klar kann man das rechnerisch umstellen, aber dann geht der Überblick über das Einzelgeschäft verloren.

 

* relevant wegen Anrechnung von ausl. Quellensteuern (geht nur auf Steuern, die auf ausl. Erträge entfallen) (siehe auch §32d Absatz 5 Satz 3 EStG)

** wird nach §32d Abs. 3 EStG verlangt (und ist notwendig, wenn man Depots im Ausland und im Inland hat, sonst kann man die nicht in einer Anlage KAP sauber unterbringen).

*** relevant wegen der unterschiedlichen Verlusttöpfe

Ist halt nicht immer ganz so easy, wie man meint ... vor allem, wenn man es richtig machen will. Die ganzen Felder mit den "davon-Zahlen" in der Anlage KAP stehen da nicht zum Vergnügen.

 

Wer da wie ein Ochs vorm Berg steht, fängt mit einem Veräußerungsgeschäft an und trägt diesen einen Geschäftsvorfall in die Anlage KAP ein, dann ein zweites usw. So entgeht ihm dann nicht, wenn irgendwo doch eine Besonderheit greift. Und davon gibt es genug. Die Auswertungslisten sind eher Kontrolllisten, mit denen man seine Steuererklärung anschließend plausibilisieren sollte.

Mir ist klar, dass viele es sich lieber einfacher machen, und einfach die Werte aus den Bank-Auswertungslisten nehmen und in die Anlage KAP am liebsten vorgekaut und mit Zeilennummer versehen eintragen wollen. Ideal, wenn die Bank-Auswertung gleich wie ein KAP-Formular aussehen würde. Aber mal eine Gegenfrage: DeGiro ist doch in den Niederlanden und ist ein Discount-Broker ... Wer dort hat Ahnung vom deutschen Steuerrecht und könnten die da immer noch Discountpreise anbieten, wenn die einen dt. Steuerberater bezahlen müssen, der die Vorgaben für die zusätzliche Software definiert? (für Dänemark, Frankreich, Niederlande, Luxemburg und wo all die Kunden herkommen, gilt ja entsprechendes ...)

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TimDegiro

Danke reckoner & MeinNameIstHase für den Hinweis.

 

Ich hab nun mal proforma die Kap ausgefüllt.

 

Zu meiner Degiro Jahresübersicht:

 

Realisierte Gewinne/Verluste

Kapitalerträge 23,58 Euro

Gewinne aus Aktienveräußerungen = 24,00 Euro

Verluste aus der Veräußerung von Aktien = 0,00 Euro

Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien = 0,42 Euro (Morgen Stanley EUR Liquidaty Fund) das ist der Degiro Geldmarktfond

 

Gebühren:

Transaktionsgebühren für geschlossene Positionen aus Aktien = 4,49 Euro

 

Meine ausgefüllte Kap siehe unten:

 

Zeile 15: 19,09 Euro

Zeile 16: 19,51 Euro

Zeile 17:   0,42 Euro

 

 

Dieses Jahr ist es noch sehr übersichtlich. Hoffe das passt so.

Gruß Tim

 

Kap 2019.pdf

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reckoner

Hallo,

 

bis auf die Kompensationszahlung* (hast du doch sicher auch bekommen, oder?) ist das alles korrekt.

 

*die gehört (nur) in Zeile 15

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase

Tim,

 

Investmentfonderträge gehören ab 2019 genau genommen in die Anlage KAP_INV. Und da selbst die Vorabpauschale auszurechnen, wenn man vom Geldmarktfonds ständig Beträge angelegt und desinvestiert hat ... kann lustig werden, weil der Bestand am Jahresende ja aus diversen unterschiedlichen unterjährigen Anschaffungen resultiert. Da muss man für jede Anschaffung den Wertzuwachs erst mal ausrechnen, dann Basiszinssatz usw ...

 

Denk an den Sparerpauschbetrag. Der dürfte ja vermutlich bei einer Bank in Deutschland per Freistellungsauftrag liegen (typ. Lohn-/Girokonto) und dann kaum ausgenutzt werden. Da Steuerbescheinigung anfordern, den verbrauchten Betrag ebenfalls in der KAP eintragen. Dann kommt vermutlich 0,00 in Summe raus und die Anlage KAP wird zum Jodeldiplom ("da hast du dann was Eigenes").

 

siehe

Zeile 12: In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in den Zeilen 7 bis 11 und 23 erklärten Kapitalerträge entfällt

(für Einkünfte via Degiro = 0 (per Definition, weil ausl. Bank)
Zeile 13: In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt
(siehe Steuerbescheinigung Sparkasse etc., soweit du dortige Guthabenzinsen nicht mit in die Anlage KAP eingebaut hast)

 

... nur der Vollständigkeit halber: 
Erträge aus deutschen Wertpapieren (z.B. Daimler Aktien, eigentlich alles mit deutscher ISIN) werden unter Abzug von 25% KapErtSt + 1,375% (Soli, das sind 5,5% von 25%) = 26,375% QSt ausgezahlt ...
die Bruttoerträge gehören dann in die Zeilen 7 - 11 und die QSt zu den Erträgen mit dt. ISIN in die Zeilen 48 bis 50 (aufgebröselt nach KapErtSt und Soli). KiSt wird in diesen Fällen nicht einbehalten, das geschieht erst mit der Steuererklärung und Anlage KAP.
andere einbehaltene QSt je nach Doppelbesteuerungsabkommen in die Zeile 52 (und für ein paar exotische Länder in 53)

Wertpapiererträge sind inländisch, wenn eine deutsche ISIN vorliegt, der Rest ist ausländisch.

 

Gruß und viel Spaß
In Deinem Fall - so scheint mir - dient das alles nur didaktischen Zwecken, weil unterm Strich nichts dabei raus kommt.

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TimDegiro

Die Kompensationszahlung habe ich nicht bekommen so zumindest laut Jahresbericht.

 

Siehe Anhang.

 

Also müssten meine oben genannten Werte korrekt sein.

Jedoch handelt es sich um eine deutsche Aktie die ich im ausland (degiro) gekauft/verkauft habe also dann in Zeile NR 7-11 !!!

degiro Jahresübersicht.pdf

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 41 Minuten von TimDegiro:

Jedoch handelt es sich um eine deutsche Aktie die ich im ausland (degiro) gekauft/verkauft habe also dann in Zeile NR 7-11

Dividendenerträge hätten dem inländischen QSt-Abzug unterlegen, dafür Zeile 7.

Beim Verkauf aber nicht, das ist dann ein Fall von Zeile 14 und als Aktie als davon-Wert auch Zeile 16 (In den Zeilen 14 und 15 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen)

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RXV83

Hallo, 

 

ursprünglich hatte ich mit Post #90 diesen Thread wieder belebt. Dieser scheint aber aufgrund einer weiteren Frage kurz nach meiner, gleich wieder unter gegangen zu sein. 

 

Ich wäre sehr dankbar wenn man mir meine Fragen dort auch beantworten könnte. 

 

Vielen Dank! 

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TimDegiro
vor einer Stunde von MeinNameIstHase:

Dividendenerträge hätten dem inländischen QSt-Abzug unterlegen, dafür Zeile 7.

Beim Verkauf aber nicht, das ist dann ein Fall von Zeile 14 und als Aktie als davon-Wert auch Zeile 16 (In den Zeilen 14 und 15 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen)

Also dann wie folgt:

Kapitalerträge aus deutschen Aktien in 14 (so wie bei mir Vart Aktie)

 

und ausländische Kapitalerträge dann in 15? 

 

Bin eig davon ausgegsngen das sämmtliche Aktien ob deutsche oder ausländische, die man über degiro gehandelt hat unter Zeile 15 aufführt, 14 bleibt frei.

 

 

 

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