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medicusxxl

Degiro Jahresübersicht Steuer --> Anlage KAP

Empfohlene Beiträge

reckoner

Hallo,

 

grundsätzlich rate ich dazu, möglichst nicht von der Jahresübersicht abzuweichen (das müsste man sonst nämlich dem Sachbearbeiter beim Finanzamt aufschlüsseln - und wer glaubt einem schon, dass man es besser weiß als die Bank - noch schlimmer ist das übrigens bei inländischen* Banken). Außerdem müsste man dann irgendwann auch eine weitere Buchung korrigieren, mit den selben Unwegbarkeiten.

 

*ich hatte Hewlett Packard erwähnt, da war es glaube ich eine inländische Bank, und das Finanzamt wollte nicht von der Steuerbescheinigung abweichen

 

Stefan

 

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Taxbear
vor 37 Minuten von chirlu:

 

Eindeutig kein steuerlicher Vorgang.

Alle geschilderten Ereignisse?

vor 30 Minuten von reckoner:

Hallo,

 

grundsätzlich rate ich dazu, möglichst nicht von der Jahresübersicht abzuweichen (das müsste man sonst nämlich dem Sachbearbeiter beim Finanzamt aufschlüsseln - und wer glaubt einem schon, dass man es besser weiß als die Bank - noch schlimmer ist das übrigens bei inländischen* Banken). Außerdem müsste man dann irgendwann auch eine weitere Buchung korrigieren, mit den selben Unwegbarkeiten.

 

*ich hatte Hewlett Packard erwähnt, da war es glaube ich eine inländische Bank, und das Finanzamt wollte nicht von der Steuerbescheinigung abweichen

 

Stefan

 

Genau so möchte ich auch sehr gerne vorgehen und möglichst keine Änderungen späterer Jahresübersichten implementieren.

Die Frage ist nur, wird die Transaktion also primär das Delisting von OTC und somit die Ausbuchung aus dem Depot in einer JÜ des entsprechende Folgejahres berücksichtigt? Falls nein, habe ich etwaig zu spät die potentielle Aktienveräußerung gemeldet und müsste erneut um die (dann nicht vollumfängliche) JÜ herum belegen... 

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chirlu
vor 18 Minuten von Taxbear:

Alle geschilderten Ereignisse?

 

Der Wechsel der Lagerstelle.

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Taxbear
vor 7 Minuten von chirlu:

 

Der Wechsel der Lagerstelle.

Ergo:

Switches der Notierung wie NYSE —> OTC

korrekt?

 

Des Weiteren:

Jeder Split / Reverse Split ohne (anteilige) Veräußerung gegen Euro sind ebenfalls nicht steuerlich, korrekt?

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Falls nein, habe ich etwaig zu spät die potentielle Aktienveräußerung gemeldet

Warum? Es ist doch das selbe Jahr.

 

Stefan

 

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chirlu
vor 6 Minuten von Taxbear:

Jeder Split / Reverse Split ohne (anteilige) Veräußerung gegen Euro sind ebenfalls nicht steuerlich, korrekt?

 

Ja, es werden nur die Anschaffungskosten neu verteilt.

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Taxbear
vor 11 Minuten von reckoner:

Hallo,

 

Warum? Es ist doch das selbe Jahr.

 

Stefan

 

Leider nein, 

 

Lagerstellenwechsel NYSE --> OTC in 2023, kein Delisting von OTC aus dem Depot in 2023.

Eine wurde in 2024 dann von OTC aus dem Depot (automatisch) herausgebucht (Verkauf ohne erneuten Kauf), zwei weitere sind noch im OTC im Depot. Die Jahresübersicht 2024 liegt mir naturgemäß leider noch nicht vor.

 

Weisst du / wisst ihr, ob es für die Uneinbringlichkeit der Kap-Fo / das wertlose WP eine Nachmeldefrist gibt oder muss diese im Jahr der Materialisierung gemeldet werden?

Habe irgendwo mal etwas von 4 Jahren gehört. Dann wäre die o.g. zeitliche Abgrenzung weniger von Relevanz im Sinne von einem nicht mehr geltend machen können und ich könnte die Jahresübersicht 2024 erst in Augenschein nehmen.

 

vor 5 Minuten von chirlu:

 

Ja, es werden nur die Anschaffungskosten neu verteilt.

Ja, eine Steigerung pro Stück bei Reverse-Split, bzw. eine Reduktion bei Split.

 

 

 

 

Vielen Dank, ihr seid spitze.

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chirlu
vor 1 Minute von Taxbear:

oder muss diese im Jahr der Materialisierung gemeldet werden?

 

Du kannst deine Steuererklärung nicht im laufenden Jahr abgeben, sondern immer erst im Folgejahr.

 

vor 2 Minuten von Taxbear:

Habe irgendwo mal etwas von 4 Jahren gehört.

 

Ja, wenn du nicht verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben, hast du vier Jahre Zeit, es freiwillig zu tun.

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Taxbear
· bearbeitet von Taxbear
Präzisierung
vor einer Stunde von chirlu:

Du kannst deine Steuererklärung nicht im laufenden Jahr abgeben, sondern immer erst im Folgejahr.

korrekt, ich meinte "für das Jahr der Materialisierung". Wenn sich die Ausbuchung also in 2023 materialisiert, kann ich diese nicht für 2024 "nachmelden". Darauf bezog sich auch meine Frage bezüglich der 4 Jahre. 

 

@chirlu, hast du eine Ahnung / Erfahrung, ob DeGiro die Delistings (OTC -> out of Depot) in der Jahresübersicht generell anzeigt? Das wäre optimal. Andernfalls steht noch schön fett dahinter der Begriff "Delisting", könnte das FA maximal noch den Lagerstellenwechsel gekennzeichnet durch den "buchhalterischen Verkaufsprozess im Hintergrund" als vorzeitige Veräußerung anmahnen / auslegen.  

 

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

 

Lagerstellenwechsel NYSE --> OTC in 2023, kein Delisting von OTC aus dem Depot in 2023.

Eine wurde in 2024 dann von OTC aus dem Depot (automatisch) herausgebucht (Verkauf ohne erneuten Kauf), zwei weitere sind noch im OTC im Depot.

 

Ich würde da nicht weiter drüber nachdenken, und es in 2024 erklären (wie gesagt in Zeile 25).

 

1. dürfte es wie von chirlu gesagt in dieses Jahr gehören.

2. entspricht es dann doch auch der Jahresübersicht.

 

Stefan

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Taxbear
vor 6 Minuten von reckoner:

Hallo,

 

Ich würde da nicht weiter drüber nachdenken, und es in 2024 erklären (wie gesagt in Zeile 25).

 

1. dürfte es wie von chirlu gesagt in dieses Jahr gehören.

2. entspricht es dann doch auch der Jahresübersicht.

 

Stefan

 

ja, zumindest der Jahresübersicht von 2023, ob es 2024 aufgenommen wird, werde ich versuchen am besten ex ante herauszufinden. So könnte ich es während der Bearbeitungszeit evtl. noch für 2023 nacherklären. 

 

Danke euch.

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Sassal
· bearbeitet von Sassal
Rechtschreibfehler

@reckoner 

Danke für deine tolle Hilfe mit der Excel-Tabelle Stefan.

 

Kann man bei der Dividendenangabe die Kaimaninseln (KY) einfach zu GB dazu addieren, da dort auch keine Quellensteuer abgeführt wird?

Und außerdem müssen dort alle Quellensteuern mit einem Minus als Vorzeichen eingefügt werden, oder ist es egal?

Bei den Kapitalerträgen muss ja schließlich auch mit Vorzeichen eingetragen werden, wenn die Verluste größer als die Gewinne waren.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Kann man bei der Dividendenangabe die Kaimaninseln (KY) einfach zu GB dazu addieren, da dort auch keine Quellensteuer abgeführt wird?

Ja, passt.

 

Zitat

Und außerdem müssen dort alle Quellensteuern mit einem Minus als Vorzeichen eingefügt werden, oder ist es egal?

Nein, kein Minuszeichen. Ich hab' mich da an das Formular gehalten, und KAP Zeile 41 ist eben ohne Vorzeichen.

Die Quellensteuern können eigentlich auch nicht negativ sein (obwohl ich das sogar schon mal hatte - konnte man in Elster gar nicht eintragen).

 

Stefan

 

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