Knacker März 4, 2018 Meines Wissens werden in Wertpapieren angelegte vermögenswirksame Leistungen doppelt so hoch vom Staat gefördert wie die üblichen Sparanlagen. Kann mane VL in ETF anlegen? Wenn ja, - wie ist das Prozedere? - welche Anbieter kann man empfehlen? - sind alle ETF's zugelassen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whister März 4, 2018 Hast du den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmersparzulage#Anspruch_auf_Arbeitnehmersparzulage)? Ein entsprechendes Depot wird von eBase angeboten: https://www.ebase.com/depots/ebase-depot-fuer-vl/ Sofern du kein Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage würde ich eher die mini VL Beträge vom Arbeitgeber in einen kostenfreien Sparvertrag einzahlen lassen und ETF separat besparen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Joseph Conrad März 4, 2018 vor 27 Minuten schrieb whister: Sofern du kein Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage würde ich eher die mini VL Beträge vom Arbeitgeber in einen kostenfreien Sparvertrag einzahlen lassen und ETF separat besparen. Genau das werde ich mit meinem nächsten VL Sparplan wahrscheinlich machen. Mein AG gibt 6,65 Euro pro Monat dazu. Ich werde wohl nen Fuffi auf das kostenlose VL Sparplankonto der IngDiba sparen. Bisher bespare ich einen Comgest Growth Europe aktiven Aktienfonds bei Engeneers of Finance als VL . (ehemalig Finanz@optimierung) Da fallen aber dann Depotgebühren an wenn ich ihn behalten wollte. Und erneute Depotgebühren für den neuen VL Vertrag Gruß Joseph Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knacker März 4, 2018 vor 3 Stunden schrieb whister: Hast du den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmersparzulage#Anspruch_auf_Arbeitnehmersparzulage)? Ein entsprechendes Depot wird von eBase angeboten: https://www.ebase.com/depots/ebase-depot-fuer-vl/ Sofern du kein Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage würde ich eher die mini VL Beträge vom Arbeitgeber in einen kostenfreien Sparvertrag einzahlen lassen und ETF separat besparen. Der Betroffene hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, daher Danke für den Link zu ebase. Sein Arbeitgeber zahlt monatlich angeblich 40 €, die bisher in einen Riester-Fondssparplan fließen sollen. Dies verwundert mich allerdings, weil in seinem Steuerbescheid zwar der Riester, aber keine Arbeitnehmersparzulage auftaucht. Außerdem frage ich mich, ob die Riesterrente aufgrund der Zahlung des Arbeitgebers später krankenversicherungspflichtig wird. Vorsichtshalber wollen wir die VL in einem anderen Produkt anlegen. Für das Wertpapiersparen spricht die höhere Förderquote von 20 %. Mit der Anlage in ETF's erhoffen wir uns hoffentlich auch bei VL-Anlagen günstigeren Kosten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Skuggasteg März 5, 2018 vor 19 Stunden schrieb Knacker: Der Betroffene hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, daher Danke für den Link zu ebase. Bei Finanztipps an anderen Leuten ist Vorsicht angesagt. Denn wenn es nicht so läuft wie gedacht (z.B. die Aktienkurse fallen), kann es ganz schnell heißen "Warum hast du mir das empfohlen?". Wenn dein Bekannter jedoch von sich aus Interesse daran hat, in Aktien anzulegen, und er noch die Arbeitnehmersparzulage erhält, dann ist das eine gute Variante. Spontan weiß ich nur von eBase, dass die ETFs für VL-Sparen anbieten. Da weiß ich, dass die 12€ im Jahr an Depotgebühren verlangen. Wenn die VL-Sparrate niedrig sind, kann diese Gebühr die effektive Rendite erheblich senken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BigDukeSix März 6, 2018 Am 4.3.2018 um 19:13 schrieb Joseph Conrad: Genau das werde ich mit meinem nächsten VL Sparplan wahrscheinlich machen. Mein AG gibt 6,65 Euro pro Monat dazu. Ich werde wohl nen Fuffi auf das kostenlose VL Sparplankonto der IngDiba sparen. Bisher bespare ich einen Comgest Growth Europe aktiven Aktienfonds bei Engeneers of Finance als VL . (ehemalig Finanz@optimierung) Da fallen aber dann Depotgebühren an wenn ich ihn behalten wollte. Und erneute Depotgebühren für den neuen VL Vertrag Gruß Joseph Die 6,65 € kommen mir irgendwie bekannt vor. Mal zum VL Sparplan von der DiBa. Da ist die maximale Einzahlug 40 Euro und aktuell gibts 1% bei einer Laufzeit von 7 Jahren. Hab ich auch abgeschlossen, ist ehr so ein kleines Pflästerchen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Joseph Conrad März 6, 2018 vor 1 Stunde schrieb BigDukeSix: Die 6,65 € kommen mir irgendwie bekannt vor. Mal zum VL Sparplan von der DiBa. Da ist die maximale Einzahlug 40 Euro und aktuell gibts 1% bei einer Laufzeit von 7 Jahren. Hab ich auch abgeschlossen, ist ehr so ein kleines Pflästerchen. Genau. ÖD. Aber mir geht es gegen den Strich 6,65 Euro ungenutzt zu verschenken. Gruß Joseph Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knacker März 6, 2018 · bearbeitet März 6, 2018 von Knacker Am 4.3.2018 um 19:13 schrieb Joseph Conrad: Genau das werde ich mit meinem nächsten VL Sparplan wahrscheinlich machen. Mein AG gibt 6,65 Euro pro Monat dazu. Ich werde wohl nen Fuffi auf das kostenlose VL Sparplankonto der IngDiba sparen. Bisher bespare ich einen Comgest Growth Europe aktiven Aktienfonds bei Engeneers of Finance als VL . (ehemalig Finanz@optimierung) Da fallen aber dann Depotgebühren an wenn ich ihn behalten wollte. Und erneute Depotgebühren für den neuen VL Vertrag BigDukeSix schreibt doch, dass maximal nur 40 € möglich sind und du willst hier mit einem Fuffi aufstocken? Die Aufstockung auf 40 € macht Sinn, falls man einen bestehenden Zulagenanspruch realisieren will. Und die Zulage für einer Anlage in Wertpapieren ist doch doppelt so hoch wie bei einem VL-Sparplankonto. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee März 6, 2018 vor 34 Minuten schrieb Knacker: BigDukeSix schreibt doch, dass maximal nur 40 € möglich sind und du willst hier mit einem Fuffi aufstocken? Die Aufstockung auf 40 € macht Sinn, falls man einen bestehenden Zulagenanspruch realisieren will. Und die Zulage für einer Anlage in Wertpapieren ist doch doppelt so hoch wie bei einem VL-Sparplankonto. Für Banksparpläne gibt es überhaupt keine Zulage. Wenn man zulagenberechtigt ist, sindsolche Sparpläne uninteressant. Für Nichtzulagenberechtigte hingegen können sie durchaus sinnvoll sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knacker März 6, 2018 vor 29 Minuten schrieb odensee: Für Banksparpläne gibt es überhaupt keine Zulage. Wenn man zulagenberechtigt ist, sindsolche Sparpläne uninteressant. Für Nichtzulagenberechtigte hingegen können sie durchaus sinnvoll sein. Reden wir hier nicht von einem VL-Sparplan? Am 4.3.2018 um 19:13 schrieb Joseph Conrad: Genau das werde ich mit meinem nächsten VL Sparplan wahrscheinlich machen. Mein AG gibt 6,65 Euro pro Monat dazu. Ich werde wohl nen Fuffi auf das kostenlose VL Sparplankonto der IngDiba sparen. Bisher bespare ich einen Comgest Growth Europe aktiven Aktienfonds bei Engeneers of Finance als VL . (ehemalig Finanz@optimierung) Da fallen aber dann Depotgebühren an wenn ich ihn behalten wollte. Und erneute Depotgebühren für den neuen VL Vertrag Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee März 6, 2018 vor 1 Minute schrieb Knacker: Reden wir hier nicht von einem VL-Sparplan? Doch schon. Aber für VL-Banksparpläne gibt es keine Zulage. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knacker März 6, 2018 vor 16 Minuten schrieb odensee: Doch schon. Aber für VL-Banksparpläne gibt es keine Zulage. Und warum heißt das Ding dann VL-.....? bzw. Seit wann ist das so? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee März 6, 2018 vor 1 Minute schrieb Knacker: Und warum heißt das Ding dann VL-.....? bzw. Seit wann ist das so? VL steht für Vermögenswirksame Leistungen. Das hat erstmal nichts mit der Zulage zu tun. Diese ist im Gesetz geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/vermbg_2/__13.html und https://www.gesetze-im-internet.de/vermbg_2/__2.html zum einfachen Nachlesen auch hier http://www.modern-banking.de/banksparen.htm. Das ist schon einige Jahre so. Ich vermute, seit 2009. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knacker März 6, 2018 vor 4 Minuten schrieb odensee: VL steht für Vermögenswirksame Leistungen. Das hat erstmal nichts mit der Zulage zu tun. Diese ist im Gesetz geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/vermbg_2/__13.html und https://www.gesetze-im-internet.de/vermbg_2/__2.html zum einfachen Nachlesen auch hier http://www.modern-banking.de/banksparen.htm. Das ist schon einige Jahre so. Ich vermute, seit 2009. Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NewGuy März 6, 2018 8 hours ago, BigDukeSix said: Die 6,65 € kommen mir irgendwie bekannt vor. Mal zum VL Sparplan von der DiBa. Da ist die maximale Einzahlug 40 Euro und aktuell gibts 1% bei einer Laufzeit von 7 Jahren. Hab ich auch abgeschlossen, ist ehr so ein kleines Pflästerchen. Hallo, Hast du auch den Sparplan von VTB mit 1,2% angeschaut? Suche auch gerade nach einem Platz für das 'Kleinvieh'. Konnte nicht finden was mit der DiBa passiert wenn man unter der Laufzeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Kann man es ohne etwaige Gebühren selbst weiterführen? Gibt es da irgendwelche verstecken andere Gebühren oder ist es wirklich ein komplett kostenfreier Sparplan? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee März 6, 2018 vor 26 Minuten schrieb NewGuy: Konnte nicht finden was mit der DiBa passiert wenn man unter der Laufzeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Kann man es ohne etwaige Gebühren selbst weiterführen? Zitat Endet das Arbeitsverhältnis während der Laufzeit des VL-Sparen Kontos, kann der Sparer bis zum Ende der 6-jährigen Sparzeit auch eigene Einzahlungen vornehmen. vor 26 Minuten schrieb NewGuy: Gibt es da irgendwelche verstecken andere Gebühren oder ist es wirklich ein komplett kostenfreier Sparplan? Komplett kostenfrei. vor 28 Minuten schrieb NewGuy: Hast du auch den Sparplan von VTB mit 1,2% angeschaut? Neben der höheren Verzinsung bietet der auch die Möglichkeit, auf mehr als 480 Euro/Jahr aufzustocken. Wenn man russische Banken mag Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NewGuy März 7, 2018 8 hours ago, odensee said: Wenn man russische Banken mag Oh. Dann versuche ich es mit der DiBa. Danke für die Infos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee März 7, 2018 · bearbeitet März 7, 2018 von odensee vor 22 Minuten schrieb NewGuy: Oh. Dann versuche ich es mit der DiBa. Danke für die Infos Für einen reinen VL-Vertrag würde ich für mich VTB nicht komplett ausschließen. Mein "mögen" bezog sich auf die Möglichkeit, deutlich vierstellige Summen pro Jahr zusätzlich dort festzulegen. edit: Möglicherweise ist das Angenot der Degussa-Bank aber attraktiver als VTB und Diba Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NewGuy März 7, 2018 10 hours ago, odensee said: edit: Möglicherweise ist das Angenot der Degussa-Bank aber attraktiver als VTB und Diba Hatte ich mir abgeschaut aber hatte das so verstanden, dass er nicht selbst bespart werden kann wenn etwas schief geht. Und die 20 Euro Gebühren wenn man aussetzt oder ähnliches fressen bei 6 Euro (nach Steuern sind es ja wirklich nur noch 3), alles auf. Oder missverstehen ich das? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Joseph Conrad März 8, 2018 Am 6.3.2018 um 21:31 schrieb Knacker: BigDukeSix schreibt doch, dass maximal nur 40 € möglich sind und du willst hier mit einem Fuffi aufstocken? Die Aufstockung auf 40 € macht Sinn, falls man einen bestehenden Zulagenanspruch realisieren will. Und die Zulage für einer Anlage in Wertpapieren ist doch doppelt so hoch wie bei einem VL-Sparplankonto. Keine Ahnung. Ich muss mir die Vertragsbedingungen mal durchlesen wenn mein bisheriger VL Vertrag ausläuft. Ich bin nicht zulagenberechtigt. Sind das nicht eh nur Lehrlinge ? Ich bin Ü50. Ich will nur die Zahlung meines Arbeitgebers von 6,65 Euro einsacken. Wenn 40,-Euro die Obergrenze darstellt soll es mir auch recht sein. Gruß Joseph Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knacker März 8, 2018 Am 6.3.2018 um 21:31 schrieb Knacker: BigDukeSix schreibt doch, dass maximal nur 40 € möglich sind und du willst hier mit einem Fuffi aufstocken? Die Aufstockung auf 40 € macht Sinn, falls man einen bestehenden Zulagenanspruch realisieren will. Und die Zulage für einer Anlage in Wertpapieren ist doch doppelt so hoch wie bei einem VL-Sparplankonto. vor 5 Stunden schrieb Joseph Conrad: Keine Ahnung. Ich muss mir die Vertragsbedingungen mal durchlesen wenn mein bisheriger VL Vertrag ausläuft. Ich bin nicht zulagenberechtigt. Sind das nicht eh nur Lehrlinge ? Ich bin Ü50. Ich will nur die Zahlung meines Arbeitgebers von 6,65 Euro einsacken. Wenn 40,-Euro die Obergrenze darstellt soll es mir auch recht sein. Den Zulagenanspruch gibts von max. 40 €. Ich denke mal dass bei einem Banksparplan ohne Zulagenanspruch mehr als die 40 € eingezahlt werden können. Zulagenberechtigt können Großverdiener sein, die ihr zvE z. B. mit hohen negativen Einkünften aus V + V drücken und/oder Großfamilien bei denen das zvE je Kind um den Kinderfreibetrag gedrückt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee März 9, 2018 vor 11 Stunden schrieb Knacker: Ich denke mal dass bei einem Banksparplan ohne Zulagenanspruch mehr als die 40 € eingezahlt werden können. Die ING-Diba denkt anders als du. Zitat Maximal können vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 480 Euro jährlich bzw. 40 Euro monatlich eingezahlt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder März 9, 2018 vor 13 Stunden schrieb Knacker: Den Zulagenanspruch gibts von max. 40 €. Ich denke mal dass bei einem Banksparplan ohne Zulagenanspruch mehr als die 40 € eingezahlt werden können. Theoretisch ist die Aussage gar nicht komplett falsch – du mußt halt nur eine Bank finden, die bereit ist, höhere Zahlungen anzunehmen (und in gleicher Höhe zu verzinsen). Womit wir wieder bei russischen Banken wären... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knacker März 9, 2018 Am 06.03.2018 um 22:50 schrieb odensee: Doch schon. Aber für VL-Banksparpläne gibt es keine Zulage. Und wie ist es mit VL die in eine Riester-Fondssparplan einfließen? vor 3 Stunden schrieb odensee: Die ING-Diba denkt anders als du. vor 1 Stunde schrieb bondholder: Theoretisch ist die Aussage gar nicht komplett falsch – du mußt halt nur eine Bank finden, die bereit ist, höhere Zahlungen anzunehmen (und in gleicher Höhe zu verzinsen). Womit wir wieder bei russischen Banken wären... Danke für eure Beiträge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag