willow März 3, 2018 Hallo zusammen, Ich überlege mir derzeit, meine Altersvorsorge zu ergänzen. Dafür stünden in etwa 5k netto p.a. zur Verfügung. Ich habe erst in den letzten drei Jahren ein stabiles Einkommen erzielen können, entsprechend ist der Anspruch aus der GRV bislang minimal. Ich werde hier erst in drei Monaten 5 Beitragsjahre erreichen. Andererseits verdiene ich derzeit an der Beitragsbemessungsgrenze und erwarte, dass das auch so bleibt. Ein paar Daten zu mir: 36, ledig, keine Kinder, wohne zur Miete, Angestellter mit ~78k, Versicherungen: Haftpflicht, Unfall, Hausrat Altersvorsorge bislang: ETF Depot seit 2017, in das etwa 7k p.a. fließen Riester Banksparplan, in den seit 2016 2,1k p.a. fließen Seit letztem Jahr arbeitgeberfinanzierte bAV in die etwa 4-5k p.a. fließen. Der Anspruch verfällt allerdings bei vorzeitigem Wechsel des AG binnen der nächsten 4 Jahre Mögliche Optionen zur Ergänzung: Nachzahlen von Beiträgen in die GRV. Wenn ich richtig gerechnet habe, könnte ich für knapp 5 Jahre Beiträge nachzahlen, die Steuerermäßigung scheint auf den ersten Blick erheblich. arbeitnehmerfinanzierte bAV via Bruttogehaltsumwandlung, das wäre nachgelagert besteuert, allerdings würde ich mit diesen Beiträgen nicht mehr das Maximum in die GRV einzahlen ETF Positionen noch weiter ausbauen Meine Einschätzung: Die Optionen 1 und 3 scheinen mir am interessantesten, die zusätzliche bAV hingegen bringt einige Nachteile mit sich. Welche der Möglichkeiten haltet ihr für am sinnvollsten oder habt ihr vielleicht noch eine ganz andere Idee? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nachdenklich März 3, 2018 Die arbeitgeberfinanzierte bAV würde ich natürlich mitnehmen, weiteres eigenes Geld (Entgeltumwandlung) würde ich aber niemals in die bAV stecken. Die Nachteile sind erheblich und die Flexibilität gering. (Dazu gibt es hier genügend Fäden.) Und wenn Du tatsächlich die nächsten 30 Jahre weiter an der BBG verdienen wirst, dann wird sich dort sicher auch ein solider Anspruch aufbauen. Daraus würde ich für mich (wenn ich an Deiner Stelle wäre) den Schluß ziehen, daß ich weitere Gelder langfristig in ein ETF-Depot stecken würde. Über den langen Zeitraum gibt das vermutlich die beste Rendite, verbunden mit der höchsten Flexibilität/Eigenverantwortlichkeit. GRV und bAV bieten eine gewisse Absicherung gegen das "Langlebigkeitsrisiko". Weiteres Geld würde ich nicht in ein Produkt stecken, das zwangsweise zu einer Verrentung führt. Ich würde mir lieber einen Kapitalstock aufbauen, über den ich frei verfügen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lunareactor März 3, 2018 vor 1 Stunde schrieb willow: Nachzahlen von Beiträgen in die GRV. Wenn ich richtig gerechnet habe, könnte ich für knapp 5 Jahre Beiträge nachzahlen, die Steuerermäßigung scheint auf den ersten Blick erheblich Unabhängig davon ob sich so etwas grundsätzlich lohnt, anbei ein paar Gedanken zum Timing: - Steuerliche Sicht: Ein vollständiger Steuerabzug der Nachzahlungen ist erst ab 2025 möglich, bis dahin steigt der abziehbare Betrag schrittweise an (aktuell 86%). - Dazu ist zu beachten, dass die Rentenpunkte natürlich nicht im herkömmlichen Sinne verzinst werden, sondern nur potentielle Ansprüche aufbauen, die sich durch Rentensteigerungen erhöhen können (üblicherweise nahe an der Inflation bzw. Lohnsteigerungsrate). Das könnte beides dafür sprechen, möglichst spät nachzuzahlen, falls man das will. - Dem gegenüber stehen natürlich potentielle zukünftige Erhöhungen des Beitragssatzes, die den "Preis" pro Rentenpunkt erhöhen würden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
willow März 3, 2018 @Nachdenklich: Der Punkt Flexibilität ist auch der, der mich an den staatlichen/staatlich geförderten Optionen am meisten stört. @lunareactor: Ich habe mir das mal durchgerechnet (allerdings als Laie in der Thematik) und komme unter Annahme der von dir auch angesprochenen Beitragserhöhungen darauf, dass der genaue Zeitraum keinen großen Unterschied macht. Ich komme unterm Strich jeweils auf etwa 6,1 RP (~190Eur nach Rentenwert 2018) für Netto etwa 25k. (s. Anhang) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knacker März 3, 2018 · bearbeitet März 3, 2018 von Knacker vor 2 Stunden schrieb willow: @Nachdenklich: Der Punkt Flexibilität ist auch der, der mich an den staatlichen/staatlich geförderten Optionen am meisten stört. @lunareactor: Ich habe mir das mal durchgerechnet (allerdings als Laie in der Thematik) und komme unter Annahme der von dir auch angesprochenen Beitragserhöhungen darauf, dass der genaue Zeitraum keinen großen Unterschied macht. Ich komme unterm Strich jeweils auf etwa 6,1 RP (~190Eur nach Rentenwert 2018) für Netto etwa 25k. (s. Anhang) 2 172 kB Eine schöne Übersicht, aber in der Spalte 6 steht nicht der auf 86 % reduzierte abzugsfähige Beitrag der Nachzahlung, sondern der ungekürzte Beitrag. Außerdem bezweifle ich deinen Nettoaufwand von 25K. Wie kommst du bei einem Brutto von 78K auf den Grenzsteuersatz von 48,3 %? Ich vermute, dass du demzufolge einen höheren Eigenbeitrag bringen musst. Dennoch würde ich persönlich in die gesetzliche Rente einzahlen, weil du mit Riester, bAV und ETF ausreichend private Vorsorge betreibst. Außerdem hast du bei der GRV etwas Nachholbedarf und schlussendlich offenbart die augenblickliche Zinsschwäche die Probleme (Kosten) der privaten Anbieter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
willow März 3, 2018 vor 25 Minuten schrieb Knacker: Eine schöne Übersicht, aber in der Spalte 6 steht nicht der auf 86 % reduzierte abzugsfähige Beitrag der Nachzahlung, sondern der ungekürzte Beitrag. Außerdem bezweifle ich deinen Nettoaufwand von 25K. Wie kommst du bei einem Brutto von 78K auf den Grenzsteuersatz von 48,3 %? Ich vermute, dass du demzufolge einen höheren Eigenbeitrag bringen musst. Dennoch würde ich persönlich in die gesetzliche Rente einzahlen, weil du mit Riester, bAV und ETF ausreichend private Vorsorge betreibst. Außerdem hast du bei der GRV etwas Nachholbedarf und schlussendlich offenbart die augenblickliche Zinsschwäche die Probleme (Kosten) der privaten Anbieter. Danke für den Hinweis. Ich habe die Berechnung korrigiert und sie stellt sich jetzt deutlich anders dar. Damit hat @lunareactor völlig recht damit, den Antrag rauszuzögern und ggfs. erst 2025 zu stellen. Ich bin ja auch noch einige Jahre von der Altersgrenze für den Antrag entfernt. Was den Steuersatz betrifft, habe ich die 48,3 aufgeschnappt, rechnerisch komme ich mit 42% (ab 55k) + 3,8 Kirche + 2,3 Soli auf 48,1. So denn das Finanzamt meine Steuer für 2017 akzeptiert, hatte ich letztes Jahr bei 75k Brutto 60k zu versteuern. D.h. ich gehe auch aufgrund von fixen Lohnsteigerungen in den nächsten Jahren davon aus, dass der nachgezahlte Beitrag fast vollständig von diesem Steuersatz "profitiert". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knacker März 3, 2018 vor 4 Stunden schrieb willow: Danke für den Hinweis. Ich habe die Berechnung korrigiert und sie stellt sich jetzt deutlich anders dar. Damit hat @lunareactor völlig recht damit, den Antrag rauszuzögern und ggfs. erst 2025 zu stellen. Ich bin ja auch noch einige Jahre von der Altersgrenze für den Antrag entfernt. Was den Steuersatz betrifft, habe ich die 48,3 aufgeschnappt, rechnerisch komme ich mit 42% (ab 55k) + 3,8 Kirche + 2,3 Soli auf 48,1. So denn das Finanzamt meine Steuer für 2017 akzeptiert, hatte ich letztes Jahr bei 75k Brutto 60k zu versteuern. D.h. ich gehe auch aufgrund von fixen Lohnsteigerungen in den nächsten Jahren davon aus, dass der nachgezahlte Beitrag fast vollständig von diesem Steuersatz "profitiert". Zum Steuersatz hast du recht, ich habe unterschätzt, dass Kirchensteuer und Soli den Spitzensteuersatz von 42 auf 48,1 % katapultieren. Allerdings bin ich mit deiner Berechnung immer noch nicht einig. Ich rechne mal für das Jahr 2018 beispielhaft vor wieviel du m. E. aufwenden musst, um die maximale Steuerförderung zu erhalten: Wenn von 23.712 € max. absetzbaren VA 14.508 € für Beiträge zur GRV abgehen, dann verbleiben steuerlich förderbar max. 9.204 €. Steuerlich auswirken tun sich davon in 2018 nur 86 %, somit 7.915,44 €. Von diesen 7.915,44 € werden 48,1 % = 3.807,33 € erstattet. Somit muss man beim Spitzensteuersatz von 42 % einen Eigenbeitrag von (9.204 € - 3.807,33 € =) 5.396,67 € (nach Steuererstattung) aufwenden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag