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Gummihandschuh

Abzüge Werkstudent + Praktikum

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Gummihandschuh

Hallo zusammen,

 

ich brauche mal wieder etwas Hilfe. Und zwar machen mich die ganzen Sozialabgaben/Steuern wahnsinnig.

 

Folgende Eckdaten:

 

Januar-März:

- Eingeschriebener Student

- Freiwilliges Vollzeitpraktikum

- Monatlicher Verdienst 1550€ brutto (~1100€ netto)

- Studentisch selbst krankenversichert

- Steuerklasse 1

- Römisch-Katholisch

 

April-Dezember:

- Eingeschriebener Student

- Werkstudententätigkeit 20h/Woche

- Monatlicher Verdienst ca. 950€ brutto

- In den Semesterferien Vollzeit, dementsprechend 1900€ oder etwas mehr brutto

- Eventuell Urlaubsgeld

- Studentisch selbst krankenversichert

- Steuerklasse 1

- Römisch-Katholisch

 

Frage 1)

Was wird mir als Werkstudent an Steuern/Sozialabgaben abgezogen? Was bleibt mir netto übrig?

 

Frage 2)

Bekomme ich in der Steuererklärung Steuern zurückerstattet? Obwohl ich volle 12 Monate gearbeitet habe und über dem Freibetrag liege?

 

Frage 3)

"Lohnt" es sich direkt im April mit dem Werkstudentenjob zu starten oder eher etwas später wegen des Freibetrages? Habt ihr da Tipps, wie das steuertechnisch/sozialversicherungstechnisch am "günstigsten" ist?

 

Vielen Dank für eure Hilfe! Ich habe mich zwar bereits eingelesen, aber Onkel Google ist sich da selbst nicht so ganz einig.

 

Liebe Grüße
Gummihandschuh

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Allesverwerter

a) Was bedeutet "Studentisch selbst krankenversichert" ?

 

zu 1) meines Erachtens die normalen Abzüge, die Dir jeder Brutto/Netto-Rechner auswirft, ich seh da keinen Unterschied zu einem normalen Arbeitnehmer (ggf. abhängig von der Antwort zu a) )

 

zu 2) sehr wahrscheinlich, da unterjährig schwankende Gehaltszahlungen. Ausserdem gibt es sicher Stutiumskosten, die absetzbar sind?

 

zu 3) mehr Arbeit = mehr Geld; mehr Geld = höhere Steuerquote, aber die liegt ja nicht bei 100%

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lunareactor
· bearbeitet von lunareactor

Zu 1) Der Vorteil der Werkstudententätigkeit ist die Befreiung von der Sozialversicherung (mit Ausnahme der Rentenversicherungsbeiträge), wenn die entsprechenden Grenzwerte eingehalten werden. Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Werkstudent#Einordnung_in_der_Sozialversicherung

Steuer fällt regulär an, kann aber je nach sonstigen Einnahmen und absetzbaren Ausgaben durch die Steuererklärung erstattet werden.

 

Zu 2) Eine Steuererklärung würde ich in jedem Fall machen. Im Regelfall ergibt sich dadurch eine Erstattung, insbesondere wenn man nicht immer voll gearbeitet hat oder die Bezüge schwanken.

 

Zu 3) Das wird dir keiner hier aus der Ferne beantworten können. Wenn du es genau wissen willst: Bau dir eine Excel und simuliere dir deine Einnahmen und steuerlich relevanten Ausgaben. ggf. Kapitalerträge über Pauschbetrag nicht vergessen.

Ansonsten mit der Annahme starten, das jeder zusätzlich verdiente Euro über dem Freibetrag natürlich eine höhere Grenzsteuerbelastung hat als der letzte. Im Endeffekt dann eine Abwägung des Nettonutzens vs. Freizeit.

 

EDIT: Falls du Familienversichert in der Krankenversicherung bist, müsstest du die dort geltenden Grenzwerte beachten, um hier nicht rauszufallen. Bei deiner Formulierung "studentisch selbst" gehe ich mal davon aus, dass das bei dir nicht zutrifft.

 

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Gummihandschuh

Erstmal Danke euch beiden!

vor 44 Minuten schrieb Allesverwerter:

a) Was bedeutet "Studentisch selbst krankenversichert" ?

vor 16 Minuten schrieb lunareactor:

EDIT: Falls du Familienversichert in der Krankenversicherung bist, müsstest du die dort geltenden Grenzwerte beachten, um hier nicht rauszufallen. Bei deiner Formulierung "studentisch selbst" gehe ich mal davon aus, dass das bei dir nicht zutrifft.

Studentische Krankenversicherung, sprich ich bin nicht mehr über meine Eltern krankenversichert, sondern zahle meine 100€ selbst

Wobei im ersten Fall, also während des Praktikums, wird die Krankenkasse über der AG abgeführt.

 

vor 19 Minuten schrieb lunareactor:

Zu 1) Der Vorteil der Werkstudententätigkeit ist die Befreiung von der Sozialversicherung (mit Ausnahme der Rentenversicherungsbeiträge), wenn die entsprechenden Grenzwerte eingehalten werden. Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Werkstudent#Einordnung_in_der_Sozialversicherung

Das heißt ich muss alle Abgaben zahlen, außer Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung?

 

vor 23 Minuten schrieb lunareactor:

Zu 2) Eine Steuererklärung würde ich in jedem Fall machen. Im Regelfall ergibt sich dadurch eine Erstattung, insbesondere wenn man nicht immer voll gearbeitet hat oder die Bezüge schwanken.

Kann man da grob überschlagen was da bei rumkäme? Wenn ich die Lohnsteuer/Soli/Kirchensteuer komplett zurückerstattet bekäme, würde sich der Job ab April ja definitiv lohnen.

 

Was ändert sich denn generell, wenn ich über den Freibetrag komme? Dann bekomme ich nur anteilig Steuern zurückerstattet oder werde ich dann genauso "behandelt" wie ein Vollzeitarbeitnehmer?

 

Liebe Grüße und Danke!

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Gummihandschuh
vor 50 Minuten schrieb Allesverwerter:

zu 1) meines Erachtens die normalen Abzüge, die Dir jeder Brutto/Netto-Rechner auswirft, ich seh da keinen Unterschied zu einem normalen Arbeitnehmer (ggf. abhängig von der Antwort zu a) )

Laut dem Brutto-Netto-Rechner müsste ich folgendes zahlen:

Rentenversicherung: 88,35€

Arbeitslosenversicherung: 14,25€

Krankenversicherung: 79,80€

Pflegeversicherung: 14,49€

 

Da ich selbst kranken- und pflegeversichert bin, würde das also wegfallen. Und wie lunareactor gesagt hat, muss ich keine Arbeitslosenversicherung zahlen.
Also würden sich meine Abzüge auf die 88,35€ belaufen?

 

Warum muss ich keine Lohnsteuer/Kirchensteuer/Soli zahlen?

 

vor 54 Minuten schrieb Allesverwerter:

zu 2) sehr wahrscheinlich, da unterjährig schwankende Gehaltszahlungen. Ausserdem gibt es sicher Stutiumskosten, die absetzbar sind?

Naja, es gibt halt einen Semesterbeitrag (~280€ pro Semester)

 

Danke und Grüße!

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lunareactor
· bearbeitet von lunareactor
vor 22 Minuten schrieb Gummihandschuh:

Warum muss ich keine Lohnsteuer/Kirchensteuer/Soli zahlen?

Das liegt an den Angaben und der Rechenweise des Rechners. Die 950 EUR Monatsverdienst ist aufs Jahr gesehen 11.400 EUR. Abzüglich 1000 EUR Werbungskostenpauschale + Sozialversicherungsbeiträge etc. kommt man (aufs Jahr gesehen) unter den Grundfreibetrag. Den Angaben des Rechners stimmen grob, aber nicht 100%, da die genannten nicht anfallenden AV/PV/KV-Beiträge natürlich auch nicht vom Einkommen abgezogen werden können, sondern nur die real anfallenden niedrigeren Beträge (studentische KV+PV).

 

In den Monaten mit höherem Verdienst (Semesterferien) wird ein Steuerabzug vermutlich stattfinden, in den Monaten mit geringerem Verdienst vermutlich nicht oder nur in sehr geringem Umfang.

Am Ende des Jahres wird dann mit der Steuererklärung abgerechnet, und du kannst je nach Höhe deiner erklärten Ausgaben einen Teil der Steuern zurückfordern. Für die Berechnung/den Überschlag am Ende des Jahres hilft ElsterFormular, das kostenfreie Steuerprogramm des Finanzamts.

 

vor 22 Minuten schrieb Gummihandschuh:

Naja, es gibt halt einen Semesterbeitrag (~280€ pro Semester)

Dann lohnt sich eine Steuererklärung vermutlich schon alleine um die bezahlten Steuern aus dem Praktikum zurückzuholen.

In der Steuererklärung wären dann 2x 280 EUR Semesterbeitrag + sonstige Werbungskosten nicht vergessen (Bücher, Fahrtkosten zur Uni und zur Arbeit, ggf. Materialkosten, anteilig Laptop/Mobilfunk sofern fürs Studium genutzt etc.) sowie die Kosten der studentischen KV anzugeben. Da kommt schon einiges an Kosten zusammen, die steuerlich mindernd sein können.

 

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Gummihandschuh
vor 14 Stunden schrieb lunareactor:

Das liegt an den Angaben und der Rechenweise des Rechners. Die 950 EUR Monatsverdienst ist aufs Jahr gesehen 11.400 EUR. Abzüglich 1000 EUR Werbungskostenpauschale + Sozialversicherungsbeiträge etc. kommt man (aufs Jahr gesehen) unter den Grundfreibetrag. Den Angaben des Rechners stimmen grob, aber nicht 100%, da die genannten nicht anfallenden AV/PV/KV-Beiträge natürlich auch nicht vom Einkommen abgezogen werden können, sondern nur die real anfallenden niedrigeren Beträge (studentische KV+PV).

 

In den Monaten mit höherem Verdienst (Semesterferien) wird ein Steuerabzug vermutlich stattfinden, in den Monaten mit geringerem Verdienst vermutlich nicht oder nur in sehr geringem Umfang.

Am Ende des Jahres wird dann mit der Steuererklärung abgerechnet, und du kannst je nach Höhe deiner erklärten Ausgaben einen Teil der Steuern zurückfordern. Für die Berechnung/den Überschlag am Ende des Jahres hilft ElsterFormular, das kostenfreie Steuerprogramm des Finanzamts.

Okay, verstehe. Ich habe ungefähr überschlagen, dass ich auf ein Einkommen von rund 16.000€ im Jahr 2018 kommen würde, wenn ich ab April anfangen würde zu arbeiten und in den Semesterferien Vollzeit arbeiten würde.

Davon lässt sich dann abziehen:

- Werbungskostenpauschale 1000€

- Krankenkassenbeiträge ~1100€

- Rentenversichungsbeiträge ~1500€

- Semesterbeitrag ~560€

- Fahrtkosten, Bücher ~200€?

 

Dann liege ich aber vermutlich immer noch ~2500€ über dem Freibetrag. Und die Differenz muss ich dann versteuern, richtig? Wie viel wäre das dann ungefähr? Gibt es da auch einen Rechner? "Lohnt" sich dann überhaupt schon im April zu beginnen oder wäre es intelligenter erst im August oder später zu beginnen?

 

Besten Dank!

 

 

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feymo211283
· bearbeitet von feymo211283

Alter Schwede, man sieht, dass wir in Deutschland definitiv ein Fach Steuern/Wirtschaft/Allgemeinwissen benötigen.

Bei Dir kann man noch niemals davon sprechen, dass Dir die Basics fehlen, Dir fehlt alles.

Warum sollte sich die Arbeit ab April nicht lohnen???

Verstehe deine Probleme nicht.

 

Bitte lies dich doch grob über die Basics ein, du kannst nicht erwarten, dass hier Leute die grunsätzlichen Dinge erklären.

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lunareactor
vor 2 Stunden schrieb Gummihandschuh:

Gibt es da auch einen Rechner? 

Ja, gibt es: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/ 

Zu versteuernde Einkommen ist abzüglich der abziehbaren Kosten

 

vor 2 Stunden schrieb Gummihandschuh:

Davon lässt sich dann abziehen:

- Werbungskostenpauschale 1000€

- Krankenkassenbeiträge ~1100€

- Rentenversichungsbeiträge ~1500€

- Semesterbeitrag ~560€

- Fahrtkosten, Bücher ~200€?

Ganz so einfach ist es dann doch nicht:

- Rentenversicherungsbeiträge kann man nicht vollständig absetzen, sondern nur zum Teil. Wenn ich mich nicht täusche, ist die Formel für dieses Jahr ((RV-Arbeitnehmerbeiträge + RV-Arbeitgeberbeiträge ) * 86% ) - Arbeitgeberbeiträge; also knapp 72% der RV- Arbeitnehmerbeiträge absetzbar

- Bei Krankenkassenbeiträgen wird eine Pauschale von ~4% oder so abgezogen aufgrund des Krankentagesgeld (?)

- Man kann entweder die Werbungskostenpauschale oder angefallene Werbungskosten in Anspruch nehmen, je nach dem was höher ist. Also fallen in deiner Rechnung die Semesterbeiträge/Fahrtkosten, Bücher weg, da <1000 EUR

- Die gezahlte Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung + ggf. Kirchensteuer kannst du ebenfalls abziehen, hier gibt es aber auch teilweise Einschränkungen

 

--> Wer die Regelungen nicht kennt, sollte lieber eine Beispielrechnung in einem Steuerprogramm wie ElsterFormular durchführen.

 

vor 2 Stunden schrieb Gummihandschuh:

"Lohnt" sich dann überhaupt schon im April zu beginnen oder wäre es intelligenter erst im August oder später zu beginnen?

Was heisst denn "lohnen" für dich? Mehr Geld wirst du in jedem Fall in der Tasche haben, da ja nur der Betrag überhalb des Freibetrags besteuert wird. Wie gesagt, hauptsächlich eine Entscheidung Freizeit vs. Geld, die kann dir hier niemand abnehmen.

So niedrige Steuersätze wirst du als Arbeitnehmer später auch nie haben, da das Steuersystem ja progressiv ist.

 

Mit dem obengenannten Rechner kannst du das ja gut für mehrere Szenarien ausprobieren:

- 13.000 EUR zu versteuerndem Einkommen wären das ~719 EUR Steuern im Jahr bei 22% Grenzsteuersatz, 5,5% Durchschnittssteuersatz. Der nächste EUR wird dann also mit 22% versteuert.

- 12.000 EUR zvE: ~509 EUR Steuern, 20% Grenzsteuersatz, 4,2% Durchschnittssteuersatz, usw...

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phlp112

Wichtig ist auch, ob es ein erst oder zweitstudium ist.

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lunareactor

Das ist richtig.

Bei Erststudium wären die Semestergebühren etc. als Sonderausgaben (bis max. 6000 EUR) absetzbar, unabhängig von der Werbungskostenpauschale.

Bei Zweitstudium sind die Studien-relevanten Kosten Werbungskosten, dann kann entweder die Pauschale oder die tatsächlich angefallenen Kosten angerechnet werden.

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