Cheque Februar 28, 2018 Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu einem Nachrangdarlehen, welches mir von einer Investment GmbH angeboten wurde. Um es vorweg zunehmen: Ich habe bereits abgesagt. Konkret wurde mir ein Nachrangdarlehen mir folgenden Konditionen angeboten: 4 % Verzinsung der Einlage bei quartalsweiser Auszahlung Es wird eine Vertragssumme von 50.000,00 Euro vereinbart, welche aber nicht erreicht werden muss. Es wird eine Startzahlung von EUR 10.000,00 vereinbart. Es können jederzeit Einzahlungen erfolgen, diese sollten den Betrag von EUR 500,00 nicht unterschreiten. Es können Gelder entnommen werden und zwar wie folgt: A) Betrag bis zu 2.000,00 EUR mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen. B) Betrag bis zu 5.000,00 EUR mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. C) Betrag bis zu 10.000,00 EUR mit einer Kündigungsfrist von 12 Wochen. Zur Absicherung des Darlehens dienen sämtliche Vermögenswerte der Mustermann GmbH und hier insbesondere die Immobilien, welche eine Mietertragsrendite von mindestens 4,0% p.a erzielen. (beispielhaft wird ein Expose aus dem Jahr 2016 für eine Immobilie in Musterhausen bei gefügt.) Mir kommt dieses Angebot sehr fadenscheinig vor. Ein Expose aus 2016 als Beispiel? Keine Angaben zum weiteren Immobilienbestand bzw. Zustand dieser? Über die Profitabilität der GmbH habe ich ebenfalls nichts im Gespräch erfahren. Nun meine Frage: Wie sicher sind Nachrangdarlehen, wenn die GmbH in Insolvenz gerät? Werden zunächst sämtliche Gläubiger bedient und erst dann die Darlehensgeber? Ist diese Form des Nachrangdarlehens gängig? Also GmbH bietet an Privatperson an ein Nachrangdarlehen zu zeichnen? Warum wird Soetwas überhaupt an Privatpersonen angeboten und sich das Geld nicht über die Bank beschafft? Dort könnte man aktuell Kredite günstiger als zu 4 % zu bekommen, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Februar 28, 2018 vor einer Stunde schrieb Cheque: Nun meine Frage: Wie sicher sind Nachrangdarlehen, wenn die GmbH in Insolvenz gerät? Werden zunächst sämtliche Gläubiger bedient und erst dann die Darlehensgeber? Ist diese Form des Nachrangdarlehens gängig? Also GmbH bietet an Privatperson an ein Nachrangdarlehen zu zeichnen? Warum wird Soetwas überhaupt an Privatpersonen angeboten und sich das Geld nicht über die Bank beschafft? Dort könnte man aktuell Kredite günstiger als zu 4 % zu bekommen, oder? Bei Insolvenz ist die Kohle wahrscheinlich weg. Vorher sind auch ausstehende Löhne, Sozialversicherung und Lieferanten dran. Keine Ahnung, was Deine Mustermann GmbH außer Immobilien so treibt. Gängig ist das schon. Ob das seriös ist, ist aus Deinen Angaben nicht zu sagen. Die Bank schaut genauer hin und will in der Regel mehr Sicherheiten. Also bei Immobilien z.B. eingetragene Grundschuld etc. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
voc Februar 28, 2018 vor 3 Stunden schrieb Cheque: Nun meine Frage: Wie sicher sind Nachrangdarlehen, wenn die GmbH in Insolvenz gerät? Werden zunächst sämtliche Gläubiger bedient und erst dann die Darlehensgeber? Ist diese Form des Nachrangdarlehens gängig? Also GmbH bietet an Privatperson an ein Nachrangdarlehen zu zeichnen? Warum wird Soetwas überhaupt an Privatpersonen angeboten und sich das Geld nicht über die Bank beschafft? Dort könnte man aktuell Kredite günstiger als zu 4 % zu bekommen, oder? Nachrangdalrehen dienen insbesondere bei Immobilien-Unternehmen dazu um eigenkapitalähnliche Mittel zu beschaffen und dieses Vorgehen ist durchaus (branchen-)üblich. Wie auch im privaten Bereich, verlangen Banken Eigenkapital für die (Immobilien-)Kredite. Die eigenkapitalähnlichen Mittel werden von den meisten Banken als Eigenkapital für Finanzierungen akzeptiert. Über den Leverage-Effekt wird die Rendite gehebelt und die genannten 4 % sind -je nach Objekt- dann sogar relativ günstig für das Unternehmen. Übrigens einen Überblick über die Bilanzen von Kapitalgesellschaften kann man über den Bundesanzeiger erhalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cheque Februar 28, 2018 vor 12 Minuten schrieb voc: Nachrangdalrehen dienen insbesondere bei Immobilien-Unternehmen dazu um eigenkapitalähnliche Mittel zu beschaffen und dieses Vorgehen ist durchaus (branchen-)üblich. Wie auch im privaten Bereich, verlangen Banken Eigenkapital für die (Immobilien-)Kredite. Die eigenkapitalähnlichen Mittel werden von den meisten Banken als Eigenkapital für Finanzierungen akzeptiert. Über den Leverage-Effekt wird die Rendite gehebelt und die genannten 4 % sind -je nach Objekt- dann sogar relativ günstig für das Unternehmen. Übrigens einen Überblick über die Bilanzen von Kapitalgesellschaften kann man über den Bundesanzeiger erhalten. Danke für eure Rückmeldungen. Ich hatte im Gespräch schon keinen guten Eindruck. In der E-Mail waren dann im Fuss Rechtschreibfehler etc. Danke auch für den Tipp bzgl. des Bundesanzeigers. Dort ist die Firma nicht zu finden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
voc März 1, 2018 vor 17 Stunden schrieb Cheque: Danke auch für den Tipp bzgl. des Bundesanzeigers. Dort ist die Firma nicht zu finden. Das kann daran liegen, dass im Bundesanzeiger die Bilanzen erst nach ca. 2 Jahren eingestellt werden. Ist die Kapitalgesellschaft jünger, so müsstest du noch etwas Geduld aufbringen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag