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whitecobra82

Wohngebäudeversicherung für unbewohntes Gebäude

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whitecobra82
· bearbeitet von whitecobra82

Ich stehe vor folgendem Problem: Wir sind in ein anderes Haus gezogen (Umzugsdatum: 02.12.2017 // Ummeldedatum: 04.12.2017). Unser altes Haus befindet sich aktuell noch in der Vermarktung durch einen Makler, ist aber nicht mehr bewohnt. Bisher hatten wir eine Gebäudeversicherung bei K&M (allsafe domo mit den Bedingungen 03/2017). Laut der Versicherungsbedingungen sind unbewohnte Gebäude nur maximal 90 Tage versicherbar. Eine Anfrage hat ergeben, dass eine Weiterversicherung nicht möglich ist. K&M hat uns aufgefordert, den Vertrag zu kündigen.

 

Gibt es einen Versicherer, der sich auf unbewohnte Gebäude spezialisiert hat oder dafür einen bestimmten Tarif anbietet? Unser Makler führt in dem Gebäude regelmäßig Besichtigungen mit Interessenten durch. Gibt es eine Versicherung, die dies in ihrem Tarif schon als „bewohnt“ definiert? Wie lässt sich das Gebäude in der derzeitigen Situation optimal versichern?

 

PLZ des zu versichernden Gebäudes: 51109

Typ: Reihenmittelhaus massiv (BJ 2006)

Wohnfläche: 118m²

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Matthew Pryor
vor 13 Stunden schrieb whitecobra82:

Gibt es einen Versicherer, der sich auf unbewohnte Gebäude spezialisiert hat oder dafür einen bestimmten Tarif anbietet? Unser Makler führt in dem Gebäude regelmäßig Besichtigungen mit Interessenten durch. Gibt es eine Versicherung, die dies in ihrem Tarif schon als „bewohnt“ definiert? Wie lässt sich das Gebäude in der derzeitigen Situation optimal versichern?

 

PLZ des zu versichernden Gebäudes: 51109

Typ: Reihenmittelhaus massiv (BJ 2006)

Wohnfläche: 118m²

Ich schließe ungern etwas komplett aus, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ihr das in dieser Konstellation versichert bekommt, zumindest nicht gegen Leitungswasserschäden. Ergo war mal "berüchtigt" dafür, dass man das bei der Risikoprüfung etwas laxer gesehen hat. Dort wäre zumindest Feuer und Sturm mit einer erhöhten SB versicherbar gewesen, wenn keine anderen Gründe (genereller Zustand des Hauses, durch Vorversicherer gekündigte Verträge...) dagegen gesprochen haben. Wie es heute aussieht, weiß ich nicht, ist ein paar Jahre her. Probieren, studieren.

Ansonsten sehe ich hier eher schwarz. Und nein, gelegentliche Besichtigungen durch potentielle Kaufinteressenten definiert kein Versicherer als "bewohnt". 

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SumSum
· bearbeitet von SumSum

.

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Malvolio

Ich habe mal einen Film über "Housesitter" gesehen? Vielleicht findet sich ja ein Student/Handwerker/Monteur, der dort vorübergehend unentgeltlich wohnen möchte?  Nur so eine Idee.  ;)

 

 

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Matthew Pryor
vor 20 Stunden schrieb Malvolio:

Ich habe mal einen Film über "Housesitter" gesehen? Vielleicht findet sich ja ein Student/Handwerker/Monteur, der dort vorübergehend unentgeltlich wohnen möchte?  Nur so eine Idee.  ;)

 

 

Grundsätzlich auch ein gangbarer Weg, wenn für den TO von Interesse. Mit Verweis auf ein Urteil des BGH vom 25.06.2008, daraus zitiert:

Zitat

Das Berufungsurteil erweist sich auch nicht deshalb als im Ergebnis richtig, weil der Kl. die Obliegenheit aus § 11 Nr. 1 c VGB 88 verletzt hätte. Denn entgegen der Revisionserwiderung kann nach den bisherigen tatrichterlichen Feststellungen nicht davon ausgegangen werden, dass das Haus des Kl. ein nicht genutztes Gebäude im Sinne dieser Klausel war. Vielmehr wurde das nach wie vor voll möblierte Haus, wenn auch in unregelmäßigen Abständen, vom Kl. oder dessen Freunden und Bekannten weiterhin zeitweise bewohnt. § 11 Nr. 1 c VGB 88 kommt aber nicht bereits dann zur Anwendung, wenn ein versichertes Gebäude nicht ständig genutzt wird, sondern erst dann, wenn es nicht (mehr) genutzt wird (vgl. Martin aaO M I Rn. 89; Kollhosser aaO § 11 VGB 88 Rn. 1).

 

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SumSum
· bearbeitet von SumSum

Manchmal ist es doch sehr einfach: erfülle einfach die Bedingungen der Versicherung... Grundlage deren "Kündigungsaufforderung" findet sich in § 23 VVG (nachträgliche Gefahrerhöhung). Laut WGB darf das Haus nicht mehr als 90 Tage unbewohnt sein, dabei wird vor allem auf die Nachtstunden abgestellt nachdem so wie ich die WGB mal kurz überflogen hab (was übrigens ziemlich lustig ist, weil statistisch z. B. die meisten Einbrüche tagsüber passieren, nur mal so am Rande....). Anyway, "erfülle einfach die Bedingungen"

1. Haussitter

2. Erst- / Zweitwohnsitz

3. Mache 1 im Quartal Urlaub in deiner Hütte für ein paar Tage (nachweislich natürlich !) ....

4. Einmal im Quartal Nachts eine Riesenparty schmeißen bis die Staatsmacht vor der Tür steht (-> totsicherer Nachweis der Bewohntheit....)

 

Also: Kopf einschalten, Lösung finden .... 

 

Was nur vollkommener Humbug ist: Versicherung kündigen, und en Risiko (=Haus) mit einem vermutlich 6-stelligen Wert unversichert lassen. Da kannst Du gleich die Schaufel für den fnanziellen Selbstmord kaufen gehen. Man kann sicher immer über den Sinn von diversen Versicherungen streiten, aber diese hier macht definitiv Sinn !

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Nachdenklich
vor 2 Stunden schrieb SumSum:

Man kann sicher immer über den Sinn von diversen Versicherungen streiten, aber diese hier macht definitiv Sinn !

Und die Wohngebäudeversicherung hat auch nicht so komplizierte Vertragsbedingungen, daß man dem Versicherungsnehmer einreden kann, er bräuchte einen Profi um die Bedingungen zu verstehen.

Es gibt Lösungen:

vor 2 Stunden schrieb SumSum:

4. Einmal im Quartal Nachts eine Riesenparty schmeißen bis die Staatsmacht vor der Tür steht (-> totsicherer Nachweis der Bewohntheit....)

:lol::thumbsup:

 

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Matthew Pryor
vor 6 Stunden schrieb Nachdenklich:

Und die Wohngebäudeversicherung hat auch nicht so komplizierte Vertragsbedingungen, daß man dem Versicherungsnehmer einreden kann, er bräuchte einen Profi um die Bedingungen zu verstehen.

In der Tat. Für besonders nachdenkliche User, deren besonderes nachdenken im Allgemeinen keineswegs zu besonderen geistigen Anstrengungen zu führen scheint, mag sich das anbieten. Wer jedoch glaubt, dass vergleichbare Kollektive im Mittel unterschiedliche Kosten verursachen, nur weil der Name des eigenen Versicherers statt mit Q wie Quark mit D wie dusselig beginnt, der wird wohl schon an den Anforderungen der Wohnflächenberechnung scheitern. Wobei...nein. Sind ja alle gleich.

Du hättest auch schreiben können: Lieber TO, eigentlich weiß ich gar nicht so genau, um was es hier geht. Aber für einen Allgemeinplatz reicht mein Intellekt gerade noch aus. Vielmehr ging es mir darum, andere User anzuwanzen, und zwar aus Frust darüber, dass ich einige Male zurecht in meine Grenzen verwiesen worden bin, weil ich Stuss geschrieben habe. Weil das für mich aber schlecht zu ertragen ist und ich auf die nächstbeste Gelegenheit gewartet habe, die lackierten Fingernägel auszufahren, wollte ich diese nun beim Schopfe packen.

Der Andere hat es ja wenigstens noch eingesehen, dass sein erster Post...nun ja war und die nächsten Tage damit verbracht, einen Paragraphen zu lesen zu verstehen. Für den, allerdings, nur mal so am rande, weil er das ja so arg lustig findet: Frag mal bei einem beliebigen Versicherer nach, welche Art von Schäden denen mehr zu schaffen macht: Einbrüche (da nimmst du am besten gleich noch die hauseigene Hausratabteilung hinzu, die dürfte das vielleicht im Ansatz jucken) oder deutlich verzögert bemerkte Rohrbrüche und deren Auswirkungen. Aber ja, hahaha, hart lustig sowas.

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SumSum

Nebenbei 1. Falls Du mich meinst: ich habe überhaupt nicht nachgedacht. Ich wurde leider ohne Gehirn geboren. Ich kann nicht denken. Was ist das?

Nebenbei 2: Ich wohne auch nicht in einem Haus und wir hatten auch noch nie derartige Schäden. Und etwas mit Recht hab ich auch nicht studiert. 

Nebenbei 3: Im "." Post habe ich versucht zu denken, aber es nicht geschafft. TOTALLY SAD. Daher stand da auch was nicht zum Thema.

Am Ende habe ich dann nach Überlegen und Ändern nur einen Punkt geschafft. Für mich eine echt überragende intellektuelle Leistung.

 

Besser ein "." als was am Thema vorbei geschrieben ... So einfach ist das manchmal

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Matthew Pryor
vor 6 Minuten schrieb SumSum:

Nebenbei 1. Falls Du mich meinst: ich habe überhaupt nicht nachgedacht. Ich wurde leider ohne Gehirn geboren. Ich kann nicht denken. Was ist das?

Das ist natürlich misslich für dich. Dennoch, ich bin geneigt dir an dieser Stelle zu glauben.

 

vor 6 Minuten schrieb SumSum:

Nebenbei 2: Ich wohne auch nicht in einem Haus und wir hatten auch noch nie derartige Schäden. Und etwas mit Recht hab ich auch nicht studiert. 

Ah. Daher weißt du es an anderer Stelle praktisch... Water kills the radio star, wind dagegen schon mal gar nicht. Es sei denn, du verwechselst wieder Glaube mit Wissen. Falls ja: Liegt das an 1?

 

vor 6 Minuten schrieb SumSum:

 

 

vor 6 Minuten schrieb SumSum:

 

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