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jinshuxing

Abgeltungssteuer in Deutschland

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jinshuxing

Hallo,

 

Ich bin ein Ausländer und ich habe eine Frage über Abgeltungssteuer in Deutschland.

 

Nach meinem Aktien-Trader "Banx Broker", wird der Steuer nicht automatisch bei Aktienverkauf abgezogen, aber muss von mir selbst beim Finanzamt bezahlt werden.

 

Ich habe 5000 Euro in Aktien investiert und 1000 Euro profitiert. Aber ich habe sofort 6000 in eine andere Aktie investiert. Muss ich Abgeltungssteuer für den 1000 Euro Gewinn bezahlen? Nach meinem Aktien-Trader "Banx Broker", wird der Steuer nicht automatisch bei Aktienverkauf abgezogen, aber muss von mir selbst beim Finanzamt bezahlt werden.

 

Vielen Dank!

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Ramstein

Die Frage ist nicht, ob du Ausländer bist, sondern ob du in Deutschland steuerpflichtig bist.

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reckoner

Hallo,

 

ich gehe mal von "in Deutschland steuerpflichtig" aus (sonst wäre es ja das falsche Forum, hier ist schließlich wertpapier-forum.de).

 

Ja, die 1000 Euro sind zu versteuern. Es gibt aber den sogenannten Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro, ergo bleiben nur 199 Euro und unterm Strich ca. 52,50 Euro Steuern (wenn nicht noch weniger, weil verheiratet oder die Günstigerprüfung erfolgreich ist).

 

Noch ein Hinweis: Die direkten Spesen beim Kauf und Verkauf können auch abgezogen werden (mir war nicht klar, ob das bei den 1000 Euro schon berücksichtigt wurde oder nicht).

 

Stefan

 

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MannohneGeld
· bearbeitet von MannohneGeld
vor 16 Stunden schrieb jinshuxing:

Hallo,

 

Ich bin ein Ausländer und ich habe eine Frage über Abgeltungssteuer in Deutschland.

 

Nach meinem Aktien-Trader "Banx Broker", wird der Steuer nicht automatisch bei Aktienverkauf abgezogen, aber muss von mir selbst beim Finanzamt bezahlt werden.

 

Ich habe 5000 Euro in Aktien investiert und 1000 Euro profitiert. Aber ich habe sofort 6000 in eine andere Aktie investiert. Muss ich Abgeltungssteuer für den 1000 Euro Gewinn bezahlen? Nach meinem Aktien-Trader "Banx Broker", wird der Steuer nicht automatisch bei Aktienverkauf abgezogen, aber muss von mir selbst beim Finanzamt bezahlt werden.

 

Vielen Dank!

 

ne spaß bei seite, es kommt darauf an ob du in Deutschland steuerpflichtig bist, sprich du in DE angemeldest und deinen lebensmittelpunkt hier hast, dann musst du die steuern zahlen ja

 

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JS_01
· bearbeitet von JS_01
Zitat angepasst
vor 7 Stunden schrieb MannohneGeld:

wenn du schnell nach china abhaust dann musst du keine steuern an den deutschen fiskus zahlen :w00t:

ne spaß bei seite, es kommt darauf an ob du in Deutschland steuerpflichtig bist, sprich du in DE angemeldest und deinen lebensmittelpunkt hier hast, dann musst du die steuern zahlen ja,

 

[...]

 

 

Dann lass es doch in Zukunft bitte, solche Optionen überhaupt zu beschreiben.

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MannohneGeld
· bearbeitet von MannohneGeld

habs gelöscht jetzt müsstest du noch das zitat, welches du kommentiert hast löschen

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bondholder
vor 16 Stunden schrieb jinshuxing:

Nach meinem Aktien-Trader "Banx Broker", wird der Steuer nicht automatisch bei Aktienverkauf abgezogen, aber muss von mir selbst beim Finanzamt bezahlt werden.

Richtig – bei "Interactive Brokers" mußt du dich um die korrekte Versteuerung selber kümmern.

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mscj
Am 26.2.2018 um 23:51 schrieb reckoner:

Noch ein Hinweis: Die direkten Spesen beim Kauf und Verkauf können auch abgezogen werden (mir war nicht klar, ob das bei den 1000 Euro schon berücksichtigt wurde oder nicht).

Meinst du damit die Gebühren beim Kauf und Verkauf? Kann ich die tatsächlich vom Kursgewinn abziehen?

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dev
vor 59 Minuten schrieb mscj:

Meinst du damit die Gebühren beim Kauf und Verkauf? Kann ich die tatsächlich vom Kursgewinn abziehen?

Ja.

 

(Einname incl . Kosten) - (Ausgabe incl. Kosten) = (Gewinn vor Steuern) - Freibeträge = zu versteuernder Gewinn

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Meinst du damit die Gebühren beim Kauf und Verkauf? Kann ich die tatsächlich vom Kursgewinn abziehen?

Ja, meinte ich.

 

Nicht darunter fallen allerdings Depotgebühren oder Handelsmodalitäten (gibt es bei Degiro).

 

Stefan

 

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alsuna

Ist das in den Steuerbescheinigungen der Banken eigentlich idR schon berücksichtigt, oder rechnet man das selber und weicht damit dann von den Zahlen der Bank ab?

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odensee
vor 1 Minute schrieb alsuna:

Ist das in den Steuerbescheinigungen der Banken eigentlich idR schon berücksichtigt, oder rechnet man das selber und weicht damit dann von den Zahlen der Bank ab?

Gegenfrage: wie können Banken die Abgeltungssteuer abführen, wenn sie das nicht berücksichtigen?

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alsuna
vor 1 Minute schrieb odensee:

Gegenfrage: wie können Banken die Abgeltungssteuer abführen, wenn sie das nicht berücksichtigen?

Ich nehme das mal als Antwort :)

Beim Thema Quellensteuern hat die Bank auch erst einmal Abgeltungssteuer abgeführt und dann war es meine Aufgabe, die Quellensteuern (die der Bank ja auch bekannt waren) vom FA berücksichtigen zu lassen. Ich hätte mir also vorstellen können, das das bei den Ordergebühren ähnlich läuft.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Ist das in den Steuerbescheinigungen der Banken eigentlich idR schon berücksichtigt, oder rechnet man das selber und weicht damit dann von den Zahlen der Bank ab?

[Das betrifft jetzt aber nicht mehr Banx bzw. IB.] Inländische Banken rechnen die Spesen mit ein (sollten sie jedenfalls).

 

Zitat

Beim Thema Quellensteuern hat die Bank auch erst einmal Abgeltungssteuer abgeführt und dann war es meine Aufgabe, die Quellensteuern (die der Bank ja auch bekannt waren) vom FA berücksichtigen zu lassen.

Welche Bank (In- oder Ausland meine ich)?

Und welche Quellensteuer (aus welchem Land)? Es gibt da nämlich viele Unterschiede.

 

Außerdem können Quellensteuern nur angerechnet werden, wenn es auch entsprechend hohe deutsche Steuern gab (Minus geht nicht). War das vielleicht der Grund?

 

Stefan

 

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