Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
fliegerbulli

Ehepaar, getrennte Veranlagung u gemeinsamer Freibetrag

Empfohlene Beiträge

fliegerbulli

Hallo,

wie verhält es sich mit dem gemeinsamen Sparerfreibetrag und der getrennten Steuererklärung?

 

Wir haben einen gemeinsamen Sparerfreibetrag, verteilt über mehrere Banken u  Konten, gewählt weil ich davon ausgegangen bin das das für uns günstiger ist. Dieser wurde passend aufgeteilt sodass fast keine Kapitalertragssteuer angefallen ist.

Ich liege mit meinem Erträgen auf jeden Fall über 801€. Meine Frau liegt darunter. In der Summe kommen wir etwas über 1602€.

 

Der Lohnsteuerhilfeverein hat daraus jetzt folgendes gemacht.

- Wir wurden getrennt veranlagt.

- Meine Zinserträge liegen bekanntlich über 801€ und wurden über die Steuererklärung nun nachträglich versteuert. Der Lohnsteuerhilfeverein ist von 801€ Sparerfreibetrag ausgegangen.

 

Ist das nun passiert weil wir getrennt veranlagt wurden und damit wieder die 801€ pro Person gelten oder hat der Lohnsteuerhilfeverein was falsch gemacht?

Ich bin davon ausgegangen das durch den sinnvoll aufgeteilten Sparerfreibetrag erst Erträge über 1602€ versteuert werden müssen.

 

Ich hoffe ich habe das halbwegs verständlich rüber gebracht ....

 

Viele Grüße

fliegerbulli

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
lunareactor
· bearbeitet von lunareactor

Das Vorgehen des Lohnsteuerhilfevereins wird wohl richtig sein:

 

Zitat

Einkommensteuergesetz (EStG) - § 20 

(9) 1Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. 2 Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1 602 Euro gewährt. 3Der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag ist bei der Einkunftsermittlung bei jedem Ehegatten je zur Hälfte abzuziehen; sind die Kapitalerträge eines Ehegatten niedriger als 801 Euro, so ist der anteilige Sparer-Pauschbetrag insoweit, als er die Kapitalerträge dieses Ehegatten übersteigt, bei dem anderen Ehegatten abzuziehen. 4Der Sparer-Pauschbetrag und der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag dürfen nicht höher sein als die nach Maßgabe des Absatzes 6 verrechneten Kapitalerträge.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
fliegerbulli

Ok, für eine getrennte Veranlagung hat der Lohnsteuerhilfeverein das dann wohl richtig gemacht. 

Mich wundert nur wieso die getrennte Veranlagung gewählt wurde. Wir verdienen beide nicht gleich viel. Dann hätte ich ganz grob gesagt das die gemeinsame Veranlagung besser wäre. 

 

Nun ja. Parallel habe ich jetzt dafür gesorgt das die Erträge übers Jahr sich für beide ungefähr die Waage halten. D.h. der gemeinsame Sparerfreibetrag ist nicht mehr so wichtig und ich bin nicht mehr davon betroffen wenn die Einzelveranlagung gewählt wird.... 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
lunareactor
vor 11 Stunden schrieb fliegerbulli:

Mich wundert nur wieso die getrennte Veranlagung gewählt wurde. Wir verdienen beide nicht gleich viel. Dann hätte ich ganz grob gesagt das die gemeinsame Veranlagung besser wäre. 

Da würde ich einfach mal beim Lohnsteuerhlfeverein nachfragen. Irgend eine Begründung muss es ja geben.

 

Dieser Artikel hier listet einige Sachverhalte auf, bei dem sich die getrennte Veranlagung lohnen kann: https://www.finanztip.de/einzelveranlagung/

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
raptor14

Wie beantwortet der Lohnsteuerhilfeverein denn die Frage, warum jetzt getrennt und nicht gemeinsam veranlagt wurde?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
fliegerbulli
· bearbeitet von fliegerbulli

Ich werde da noch einmal nachfragen bzw ich habe bald einen neuen Termin für die Steuer 2017. Da sollte ich das geklärt bekommen.....

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...