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Mareike_1981

Wohnriester-Darlehen - jetzt Scheidung!

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Mareike_1981

Hallo, ich hätte da eine Frage. Letztes Jahr haben mein Noch-Ehemann und ich (mit zwei Kindern) eine Immobilie gekauft. Darunter auch ein Wohnriesterdarlehen in Höhe von 50.000 Euro unterschrieben. Dieses Darlehen bereuen wir. Eigentlich hätten wir ein normales Darlehen in Anspruch nehmen sollen. Uns war die nachträgliche Besteuerung zwar bewusst, aber uns war es nicht bewusst, dass wir nie (nicht förderungsschädlich) verkaufen dürfen bzw. vermieten dürfen. Gut ist jetzt leider passiert. Mein Mann und ich haben uns jetzt entschieden uns zu trennen. Jeder alleine kann die Wohnung nicht finanzieren, also wollten wir sie vermieten oder wenn wir einen Käufer finden sollten, verkaufen. Wir müssen noch die genaue Vollentschädigung ausrechnen lassen. Wird auch sehr hoch werden, da das Darlehen gerade 1,5 Jahre läuft. Unser Problem ist allerdings das Wohnriester-Darlehen. Wir möchten das Darlehen kündigen bzw. in eine andere Riester-Rente umwandeln. Mit welchen Kosten müssen wir rechnen? Wir zahlen jährlich mit Förderung 2.100 Euro. In unserer Steuererklärung haben wir die Beträge nie angegeben. Für welchen Zeitpunkt muss ich nach dem Wohnförderungskonto schauen, wenn wir auflösen möchten? Momentan bin ich einfach verzweifelt und durcheinander, da sich vor 1,5 Jahren keine Scheidung gezeigt hat. Ich danke euch. An wen kann ich mich wenden, Steuerberater, Bank oder Zulagenstelle oder Finanzamt.

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Seabushy

Hallo,

 

der oder die Riesterverträge laufen ja auf eine Person, nicht auf euch als Ehepaar. D.h. (theoretisch) kann jeder allein entscheiden, was er weiter mit dem Vertrag macht. Praktisch baut wohl ein Großteil eurer Finanzierung darauf, also muss auch eine "große" Lösung her.

Es gibt zum einen die Möglichkeit, das Wohnförderkonto auszugleichen (ist aber wohl praktisch ziemlich schwierig, siehe entsprechender Faden hier im Forum) und es damit aufzulösen. Der Riestervertrag kann dann auf ein anderes Produkt / Anbieter übertragen werden, die Kosten dazu stehen in deinen Vertragsunterlagen. Ansonsten kann auch förderschädlich gekündigt werden, das ist die "kurz-und-schmerzlos-Variante". Alle gezahlten Zulagen und gesparten Steuerm müssen dann aber zurück gezahlt werden. Dafür ist die Riestergeschichte dann aber auf einen Schlag erledigt.

Vielleicht kommt ja auch neuer Eigentumskauf zur Selbstnutzung in Frage?

 

Bei der "Beratung" bei der Bank wäre ich vorsichtig, dort könnte man versuchen, dir gleich ein neues super-duper Produkt anzudrehen. Finanzamt wäre ein gangbarer Weg, aber wenn du sowieso auf der Suche nach einem Steuerberater bist (gibt da bestimmt ja noch andere Dinge bzgl. Trennungsjahr und Scheidung zu klären), dann würde ich es mal dort probieren. Mit entsprechender Kompetenz sollte es dort den ein oder anderen guten Tipp geben. Die Zulagenstelle kann ggfs. allgemeine Hinweise zum WFK geben, auch bei Verkauf.

 

Alles Gute!

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Michalski
· bearbeitet von Michalski
vor 23 Stunden schrieb Mareike_1981:

Wir müssen noch die genaue Vollentschädigung ausrechnen lassen. Wird auch sehr hoch werden, da das Darlehen gerade 1,5 Jahre läuft.

Nicht zwingend. Schau Dir mal die aktuellen Zinssätze an. Bei z.B. 10 Jahre Zinsfestschreibung lag man vor 1,5 Jahre bei ~1,15%. Aktuell steht der Durchschnitt bei 1,51%. Für die Bank wäre es ein besseres Geschäft, wenn sie das Geld neu verleihen kann.

 

Was die Trennung angeht: Solange kein Mißbrauch oder Gewalt im Spiel sind, lote die Möglichkeiten zur Versöhnung aus. Werft die Beziehung nicht zu schnell weg. Gerade wegen der Kinder. Durch die Wohnung und die Änderung durch die Kreditbelastung wird oftmals eine Beziehung stark belastet. Das Gras auf der anderen Seite des Zaunes sieht dann oft grüner aus, als es tatsächlich ist. Selbst ein Fremdgehen kann in einer solchen Situation geschehen und der kurzfristige Egoboost macht den Fremdgeher betriebsblind. Ich habe das bei befreundeten Paaren gesehen, dass die danach in ähnliche Beziehungen wieder reingerieten und sich die Geschichte nur wiederholte. Serielle Monogamie. Einige haben auch nach Jahren zugegeben, dass sie hätten mehr kämpfen sollen, weil sie im Nachhinein erst erkennen, was sie verloren haben.

 

In einer neuen Beziehung ist nicht automatisch alles besser. Einiges wird besser, anderes wird schlechter. Die Kunst besteht darin, ob das, was man in der Beziehung vermisst, kriegsentscheidend ist. Wenn ja, dann trennen. Wenn nein, dann würde ich versuchen, es zu kitten. Denn mit einem anderen Partner wird das nur anders, nicht besser ;-)

 

Viele Grüße!
Michalski

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SumSum
· bearbeitet von SumSum

Darf ich vermuten ? .... 2. kleines Kind, nun die große Krise .... da muss man halt durch ... ist am Anfang halt so blöd...

 

Aber: wenn es echt nicht mehr geht, dann gibt es nach nach meiner Kenntnis eigentlich nur zwei Möglichkeiten

> Einer muss drin wohnen bleiben und die Wohnung wird diesem Ehepartner dann "zugewiesen". Der (rein) finanzielle Ausgleich erfolgt dann im Wege des Zugewinnausgleichs. Übersetzt: einer steht am Ende als Alleineigentümer im Grundbuch, muss aber dem anderen dann den Wert auszahlen, den er nun dadurch "mehr" hat. Ganz einfach: er kauft ihm die 1/2 Wohnung ab ....

> Verkaufen und dann zügig ("zeitnah") in ein neues Eigenheim investieren.

 

Vermutlich helfen Euch hier aber beide Lösungen aktuell nicht wirklich weiter nachdem was Du hier schreibst. Da hilft dann nur in den sauren Apfel beißen, und der könnte ehrlich gesagt jahrelang einen ziemlich saueren Geschmack verursachen.

 

Was Michalski sagt ist gar nicht mal so falsch: unabhängig von dem rein finanziellen Kram - wenn es geht, setzt Euch noch mal zusammen. Ehekrisen hat wirklich jeder mal ...

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Mareike_1981

Vielen Dank für Eure Antworten. Ihr habt ja alle Recht, natürlich kann man an der Ehe arbeiten, aber wenn der Mann ein Tief hat, frustriert ist und an allem, was im Leben schief geht, der Frau die Schuld gibt, weiß dann nicht, was dann besser ist. Ich verstehe in vielen Aspekten meinen Mann. Zweites Kind, Angstzustände sowohl finanziell als auch persönlich, aber ich muss doch an meine Kinder denken.

Natürlich kann es auch nur eine Phase sein, und es ist ja auch nicht so, dass wir uns nicht lieben. Das tun wir, der eine kann nicht ohne den anderen. Aber auf Dauer ist es auch für mich frustrierend. Und ich frage mich dann halt, ob es nicht von Dauer ist. Ich möchte auf alles vorbereitet sein, deswegen frage ich schon hier nach.

 

Grundsätzlich möchte ich versuchen, dass wir bzw. ich das WFK aufzulösen. Unabhängig, ob Trennung oder nicht, bringt uns diese Wohnriester nicht so viel, weil wir nicht wissen, ob wir bis 67 überhaupt noch in der Wohnung leben möchten, da die Wohnung auch zu groß für uns ist, deswegen wollten wir auch die Option freihalten wegen Vermietung oder Verkauf, was ja mit Wohnriester nicht möglich ist.

 

Zulagen ist die Förderung vom Staat gemeint, oder verstehe ich das falsch? Gesparte Steuern sind nicht vorhanden, da wir die Wohnriester nicht in unserer Steuererklärung angegeben haben. Also wir bevorzugen die „kurz-und-schmerzlos-Variante“, auch wenn paar 1.000 von Euros verloren gehen.

 

Ich möchte halt kein Fass aufmachen und zu Steuerberatern Anwälten gehen, und dann einen Rückzieher machen und einige von Euros bezahlt haben.

 

Ich warte jetzt auf Rückruf von der Zulagenstelle. Grundsätzlich (natürlich mit Verlust) ist es doch möglich, das WFK aufzulösen und dann einen Kredit über die Bank in Höhe von eventuell 50.000 Euro zu finanzieren? Muss dann im Grundbuch die Grundschuld geändert werden? Es ändert sich ja nichts über die Höhe der Grundschuld?

Vielen lieben Dank für Eure Mühe und Hilfe.

Mareike

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Michalski
· bearbeitet von Michalski
vor 11 Stunden schrieb Mareike_1981:

Vielen Dank für Eure Antworten. Ihr habt ja alle Recht, natürlich kann man an der Ehe arbeiten, aber wenn der Mann ein Tief hat, frustriert ist und an allem, was im Leben schief geht, der Frau die Schuld gibt, weiß dann nicht, was dann besser ist. Ich verstehe in vielen Aspekten meinen Mann. Zweites Kind, Angstzustände sowohl finanziell als auch persönlich, aber ich muss doch an meine Kinder denken.

Natürlich kann es auch nur eine Phase sein, und es ist ja auch nicht so, dass wir uns nicht lieben. Das tun wir, der eine kann nicht ohne den anderen. Aber auf Dauer ist es auch für mich frustrierend. Und ich frage mich dann halt, ob es nicht von Dauer ist. Ich möchte auf alles vorbereitet sein, deswegen frage ich schon hier nach.

Das ist jetzt natürlich ganz bitter, aber Kinder sind der Beziehungskiller Nummer 1:

 

30 bis 40 Prozent der Eltern erreichen in den 18 Monaten nach der Geburt ein "klinisches Niveau" in Bezug auf ihre Partnerschaft, warnt der Schweizer Paartherapeut Guy Bodenmann. Eines der zentralen Probleme, so Bodenmann, sei, dass die jungen Eltern einander weniger helfen als zuvor, obwohl die Belastung dramatisch zugenommen habe. Konflikte, so wurde bereits vor Jahren hochgerechnet, steigen nach der Geburt in Partnerschaften um den Faktor neun an. 80 Prozent der Eltern geben an, dass sich die Partnerschaftsqualität in den ersten fünf Jahren nach der Geburt verschlechtert. Oft geht der Niedergang der Beziehungsqualität einher mit: Unwohlsein, Schlafstörungen, negativen Emotionen, Streit, finanziellen Problemen, verringerten Partnerschaftsaktivitäten, unerfüllter Sexualität, Stress. https://www.stern.de/familie/kinder/wie-kinder-die-beziehung-ihrer-eltern-auf-die-probe-stellen-7322192.html

 

Lest beide mal die Warnung: Kinder können ihre Beziehung zerstören! Kommt Euch das vertraut vor?

 

Max: Von meiner vorherigen Freundin habe ich mich getrennt, weil sie keine Kinder wollte. Ich wusste immer, dass ich nicht auf ewig zu zweit durchs Leben irren möchte, die Johanna ist ein absolutes Wunschkind. Jetzt aber frage ich mich manchmal, wenn ich abends allein am Küchentisch sitze, was eigentlich von meinem Traum geblieben ist, einmal Frau und Familie zu haben. So wie Julia, Johanna und ich zusammenleben – das ist eine Katastrophe. Ich fühle mich, als säße ich im Gefängnis. Früher habe ich mich fünfmal die Woche mit Freunden auf ein Bier getroffen, jetzt sehe ich sie fünfmal in fünf Monaten.

 

Julia: Ich beneide den Max, dass er einfach die Tür hinter sich zuziehen und den ganzen Tag arbeiten gehen kann. Ich hätte gern mehr Zeit für mich. Einmal duschen, ohne das Gefühl zu haben, gleich steht die Johanna vor mir und will etwas! Am Abend, wenn Max nach Hause kommt, will er erst mal seine Ruhe. Er hatte ja einen anstrengenden Arbeitstag. Ich hatte aber auch einen anstrengenden Arbeitstag!

 

Max: Ich bin selbstständiger Schreiner, ackere bis zum Umfallen, um meine Familie ernähren zu können, und dann komme ich nach Hause und werde erst von meiner Frau angeschrien und dann von meinem Kind.

 

Julia: Ich möchte nicht an Trennung denken. Wir haben uns ein Versprechen gegeben, das wirft man nicht einfach so weg. Vielleicht hätten wir vorher mehr darüber sprechen müssen, wie wir uns ein gemeinsames Leben mit einem Kind vorstellen.

Max: Ich glaube, so wie Julia und mir geht es Tausenden von jungen Eltern. Sie schlittern von einem Tag auf den anderen in etwas hinein und sind schlicht überfordert. Ein Kind, das ist doch das pure Glück! Das ist süß und lächelt. Aber das kann auch kotzen und schreien und auseinanderbringen, was vorher zusammen war.

 

Vielleicht hilft es Dir ja zu wissen, dass ihr in dieser Hinsicht nicht besonders seid. Es geht fast allen so. Es traut sich nur keiner, offen zuzugeben. Das zweite Kind ist nicht 2x so viel Arbeit, sondern 10x so viel. Es heißt nicht umsonst, dass das dritte Kind danach ein Spaziergang ist im Vergleich. Wobei meiner Erfahrung nach das auch nicht bei jedem dritten Kind so ist. Oder meins hat das noch nicht mitbekommen, dass es pflegeleicht sein sollte ;-)

 

Die ersten fünf Jahre sind Streß pur. Die schafft ihr nur um Team, wenn ihr beide bedingungslos für die Beziehung arbeitet und um das tägliche Überleben kämpft. Wenn nicht einer dem anderen permanent vorhällt, was er alles gemacht hat oder was der andere nicht gemacht hat, sondern wenn jeder das Gefühl hat, statt jeweils die Hälfte zu übernehmen eher 60% oder 70% zu schaffen. Die 120% oder 140% braucht ihr beide. Und schraubt Eure Ansprüche runter. Meine Fenster wurden schon ewig nicht geputzt. Wenn sich da ein Besucher dran stört, verweise ich auf den Nabu und verkaufe das als Maßnahmen gegen den Vogeltod an Glas. Die eigenen Ansprüche und das Erfüllen der Erwartungshaltung andere bringen euch um. Schonmal einen Tobsuchtsanfall von einem Kind in der Trotzphase im Supermarkt erlebt? Wenn alle schauen, was für Rabeneltern sei, weil man ja wohl sein Kind nicht im Griff hat? Da hilft nur ein dickes Fell zulegen. Konsequent sein. Zur Not Einkaufswagen stehen lassen und den Laden mit Kind verlassen. Neuer Einkaufsversuch dann am nächsten Tag.

 

Das wird alles viel besser. Mit der Zeit. Wenn die Kinder selbständiger werden. Zwischen 5 und der Pubertät sind die meist ein Traum. Dann wird es halt noch mal schwieriger im Durchschintt. Denn was ist die Alternative? Wenn ihr jetzt schon finanzielle Schwierigkeiten habt, bedeutet Scheidung oft den Offenbarungseid. Lass nur ein Kind mal öfter krank sein und ein Partner kann deshalb nicht arbeiten, weil die Betreuung nicht gewährleistet werden kann. In Berlin ist als Folge mehr als jedes fünfte Kind armutsgefährdet, jedes dritte Kind und die Hälfte der Alleinerziehenden bekommen Hartz IV. Schick Deinen Mann mal in Väterforen zum nachlesen, wie es vielen nach der Scheidung geht. Absolutes Desaster. Checkt mal die Düsseldorfer Tabelle, erhöhte Erwerbsobliegenheit, fiktives Einkommen, Selbstbehalt: https://www.scheidung.org/selbstbehalt/

 

Der notwendige Eigenbedarf bzw. Selbstbehalt gilt für minderjährige und privilegierte volljährige Kinder bis 21 Jahren und beträgt beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 1.080 Euro monatlich, beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 880 Euro monatlich. In den jeweiligen Selbstbehalten sind 380 Euro pro Monat für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung – also die sogenannte Warmmiete – enthalten.

 

Das ist die Realität, die nach der Scheidung droht. Wenn ihr nicht heute mit >6.000 EUR im Monat nach Hause geht, gibt das ein ganz bitteres Erwachen. Und wenn man sich noch streitet, dann geht auch soviel Kohle problemlso in der Regel direkt an die Anwälte.

 

Deswegen Kopf hoch. Das Licht da vorn ist vielleicht noch nicht das Ende des Tunnels, sondern der entgegenkommende Zug. Aber nur Prinzessinnen stehen wieder auf und richten ihr Krönchen. Königinnen ziehen ihr Schwert! Kämpft für Eure Beziehung. Die Zeit ist auf Eurer Seite. Und wenn aus den gröbsten Anfagsschwierigkeiten raus seid, blickt ihr zurück und könnt es kaum fassen, dass ihr aufgeben wolltet.

 

vor 11 Stunden schrieb Mareike_1981:

Grundsätzlich möchte ich versuchen, dass wir bzw. ich das WFK aufzulösen. Unabhängig, ob Trennung oder nicht, bringt uns diese Wohnriester nicht so viel, weil wir nicht wissen, ob wir bis 67 überhaupt noch in der Wohnung leben möchten, da die Wohnung auch zu groß für uns ist, deswegen wollten wir auch die Option freihalten wegen Vermietung oder Verkauf, was ja mit Wohnriester nicht möglich ist.

First things first. Jetzt habt ihr Kinder und braucht eine größere Wohnung. Was in 20 oder 25 Jahren ist, wenn die Kinder ausgezogen sind, da könnt ihr Euch dann den Kopf zerbrechen. Wohnung verkaufen oder vermieten sind doch dann immer noch Optionen. Auch mit Wohnriester, wenn man es mit einem anderen Wohnungskauf kombiniert.

 

Grundsätzlich gebe ich Dir aber Recht, das mit dem Wohnförderkonto ist vielleicht keine so gute Idee gewesen, wenn ihr nicht diese Art der Finanzierung gebraucht habt wegen zuwenig Eigenkapital. Dieses fiktive Wohnförderkonto wird jährlich mit zwei Prozent verzinst. Liegt Euer Hypotheken kredit drunter oder drüber? Habt ihr KfW-Darlehen als Bestandteil? Habt ihr sonst noch krude Finanzierungsbestandteile wie Bausparer oder Lebensversicherungen oder ist das ein simpler Hypothekenkredit?

 

vor 11 Stunden schrieb Mareike_1981:

Zulagen ist die Förderung vom Staat gemeint, oder verstehe ich das falsch? Gesparte Steuern sind nicht vorhanden, da wir die Wohnriester nicht in unserer Steuererklärung angegeben haben. Also wir bevorzugen die „kurz-und-schmerzlos-Variante“, auch wenn paar 1.000 von Euros verloren gehen.

Genau. Aber Steuern hättet ihr eventuell auch mit Wohnriester sparen können. Je nachdem, weiviel ihr verdient und wie hoch die Zulagen sind: Wohn-Riester und Steuererklärung

 

vor 11 Stunden schrieb Mareike_1981:

Ich möchte halt kein Fass aufmachen und zu Steuerberatern Anwälten gehen, und dann einen Rückzieher machen und einige von Euros bezahlt haben.

Sowas kann aber auch nach hinten losgehen und ganz viel Geld kosten. Nicht alles kann man über das Internet googlen oder in Foren klären. Vor allem mit zwei kleinen Kindern nicht, die einem die Lebensenergie abzapfen, die kleinen Blutsauger.

 

vor 11 Stunden schrieb Mareike_1981:

Ich warte jetzt auf Rückruf von der Zulagenstelle. Grundsätzlich (natürlich mit Verlust) ist es doch möglich, das WFK aufzulösen und dann einen Kredit über die Bank in Höhe von eventuell 50.000 Euro zu finanzieren? Muss dann im Grundbuch die Grundschuld geändert werden? Es ändert sich ja nichts über die Höhe der Grundschuld?

Im Prinzip ja, aber: Was ist, wenn der Beleihungswert jetzt schon überschritten wurde und nur durch das Wohnriesterkonstrukt ihr soviel Eigenkapital aufbringen konntet, dass die Bank Euch den Kredit gegeben hat? Bausparverträge können nachrangig im Grundbuch eingetragen werden und helfen damit bei der Finanzierung. Lest mal Die Kraft der Kombikredite. Was Du da vorhast, ist eine Nachfinanzierung abzuschließen. Die kommt dann ins Spiel, wenn die ursprüngliche Kreditsumme nicht mehr ausreicht. Es wird ein Zusatzdarlehen aufgenommen, für das die Immobilie in der Regel ein zweites Mal als Sicherheit herangezogen wird. Problem ist, dass die Beleihungsgrenze der Immobilie meist schon mit dem ersten Darlehen erreicht ist. Die Bank, die die Nachfinanzierung vergibt, wird im Falle einer Zwangsvollstreckung erst nach dem ersten Gläubiger berücksichtigt. Diese fehlende Sicherheit stellt für die Bank einen Nachteil dar, den sie sich in der Regel mit höheren Zinsen bezahlen lässt. Ihr seid schon durch die Baufinanzierung finanziell ohnehin vorbelastetet. Das bedeutet schlicht noch höhere Kosten. Ein zusätzliches Problem kann sich durch den Zeitdruck ergeben. Eine weitere Grundschuld bedeutet weitere Kosten und Gebühren.

 

Außerdem kann Euch die Bank bei einer Trennung oder Scheidung auch ganz einfach die bestehende Finanzierung kündigen und ihr landet sofort in der Zwangsvollstreckung, der ihr Euch ja unterworfen habt. Eine außerordentliche Kündigung durch die Bank kann gemäß § 490 I BGB bei Darlehen mit fester Laufzeit und fest vereinbartem Zinssatz erfolgen, wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückerstattung des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird. Weiter steht oft in Verträgen, dass der Bank gravierende wirtschaftliche Veränderungen anzuzeigen sind. Das gilt meiner Meinung nach auch für eine Trennung und/oder Scheidung, da sich ja durch hinzukommende Zahlungsverpflichtungen wie z.B zusätzliche Miete die Lage ändert. Auch gibt es dann einen Wegfall des Vorteils des gemeinsamen Wirtschaftens.

 

Bevor Ihr Euch also möglicherweise nachhaltig ruiniert, überlegt Euch gut, ob Trennung und/oder Scheidung wirklich die einzige Lösung ist. Eine falsche Entscheidung hier kann Euch und Euren Kindern auf Jahrzehnte das Leben versauen. Vielleicht sind Eheberatungskosten bei einem guten Mediator besser angelegtes Geld und ihr findet wieder zueinander. Manchmal sehen alle Probleme wie Nägel aus, wenn man als einziges Werkzeug nur einen Hammer hat. Ich wünsche es Euch! Wenn Du Deinen Frust mal loswerden willst, gerne auch mehr direkt. Been there, done that, got the t shirt and wore it out.

 

Viele Grüße!
Michalski

 

 

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
Am ‎26‎.‎02‎.‎2018 um 15:57 schrieb Mareike_1981:

Wir müssen noch die genaue Vollentschädigung ausrechnen lassen. Wird auch sehr hoch werden, da das Darlehen gerade 1,5 Jahre läuft. Unser Problem ist allerdings das Wohnriester-Darlehen. Wir möchten das Darlehen kündigen bzw. in eine andere Riester-Rente umwandeln. Mit welchen Kosten müssen wir rechnen? Wir zahlen jährlich mit Förderung 2.100 Euro. In unserer Steuererklärung haben wir die Beträge nie angegeben. Für welchen Zeitpunkt muss ich nach dem Wohnförderungskonto schauen, wenn wir auflösen möchten? 

Das Wohnförderkonto kann nach 1,5 Jahren gar nicht so groß sein. Ihr könnt in zwei Jahren max.  4.200 € incl. Zulagen getilgt haben, die dann im WFK stehen und bei schädlicher Verwendung zusätzlich mit dem Einkommen zu versteuern wären. Da pro Jahr nur 2.100 € gefördert wurden, stellt sich die Frage, auf wen der Vertrag ausgestellt ist? Im Falle einer förderschädlichen Verwendung (Verkauf, Vermietung usw.) kann der Inhaber des WFK zur Rettung der Zulagen die entsprechende Summe in eine andere Riestersparform einzahlen.

 

Ein Bausparvertrag wird es ja wohl nicht sein. Ich vermute mal, dass das Bankdarlehen ohne Probleme auch auf ein normales Baudarlehen umgestellt werden kann.

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Batman_BU
· bearbeitet von Batman_BU
Am 26.2.2018 um 15:57 schrieb Mareike_1981:

Hallo, ich hätte da eine Frage. Letztes Jahr haben mein Noch-Ehemann und ich (mit zwei Kindern) eine Immobilie gekauft. Darunter auch ein Wohnriesterdarlehen in Höhe von 50.000 Euro unterschrieben. Dieses Darlehen bereuen wir. 

Was ist das für ein Konstrukt?

Bitte mal Komponenten aufzeigen.

Bausparer + endfälliges Darlehen, das dann durch den Bausparer abgelöst wird?

Anbieter?

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Rohlöff

Ich schließe mich der Frage an:

Ist es ein reines Darlehen oder als Kombikredit (Bausparvertrag + Kredit) angelegt?

Auf welchen Namen läuft der Kredit?

Habt Ihr jeweils einen Vertrag über 25.000€ oder 50.000€ abgeschlossen?

Oder hat nur ein Ehepartner den Kredit abgeschlossen?

Rein informativ wären Infos zum Anbieter und Tarif bestimmt auch noch interessant.

 

Ein paar Infos mehr wären hilfreich!

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Mareike_1981

Es ist ein Riester-Kombi-Produkt (leider).

Wir haben 50.000 Euro kfw, 50.000 Euro Bausparvertrag in Höhe von 50.000 Euro und ein Bankdarlehen in Höhe von 130.000 Euro.

Ich habe von der LBS folgende Info erhalten: Der Bausparvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und der Sparkasse, nach der das Vorfinanzierungsdarlehen durch das Altersvorsorgevermögen aus dem Riester-Bausparvertrag getilgt wird. Laut LBS ist eine Kündigung, Änderung oder ein Vertragswechsel nicht möglich. Ich soll mich bei weiteren Fragen an die Sparkasse wenden.

Zuteilungsdatum ist 31.12.2023. Tilgungsende 30.03.2029

 

Reichen diese Daten? Es wird doch irgendwie möglich sein, einen Vertrag zu ändern, bzw. zu kündigen? Bis zu welchem Datum fallen Vorfälligkeitszinsen an? Bis zum Zuteilungsdatum oder Tilgungsende?

 

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Knacker
· bearbeitet von Knacker
Modifikation zum besseren Verständnis
vor 12 Stunden schrieb Mareike_1981:

Es ist ein Riester-Kombi-Produkt (leider).

Wir haben 50.000 Euro kfw, 50.000 Euro Bausparvertrag in Höhe von 50.000 Euro und ein Bankdarlehen in Höhe von 130.000 Euro.

Ich habe von der LBS folgende Info erhalten: Der Bausparvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und der Sparkasse, nach der das Vorfinanzierungsdarlehen durch das Altersvorsorgevermögen aus dem Riester-Bausparvertrag getilgt wird. Laut LBS ist eine Kündigung, Änderung oder ein Vertragswechsel nicht möglich. Ich soll mich bei weiteren Fragen an die Sparkasse wenden.

Zuteilungsdatum ist 31.12.2023. Tilgungsende 30.03.2029

 

Reichen diese Daten? Es wird doch irgendwie möglich sein, einen Vertrag zu ändern, bzw. zu kündigen? Bis zu welchem Datum fallen Vorfälligkeitszinsen an? Bis zum Zuteilungsdatum oder Tilgungsende?

 

Da es sich offensichtlich um einen Bausparvertrag in der Ansparphase handelt, wurde noch nichts getilgt. Demzufolge existiert noch kein WFK.  Wahrscheinlich ist der Bausparvertrag mit einem Vorausdarlehen, welches eine Zinsfestschreibung über 10 Jahre (voraussichtlichen bis zur Zuteilung) hat, vorfinanziert. Da in sochen Fällen der Bausparvertrag von der vorfinanzierenden Bank abgetreten wird, ist eine Kündigung, Änderung oder ein Vertragswechsel nicht möglich.

 

Dennoch können einem vorzeitigen Verkauf der Bausparvertrag und  die Vorfinanzierung vorzeitig beendet werden. Beim  Bausparvertrag verliert man die Abschlussprämie und zahlt die Förderung (Zulagen und ggf. Steuernachlässe) zurück. Für die Auflösung der Vorfinanzierung muss man genau so wie bei ggf. weiteren festgeschriebenen Bankdarlehen eine VFE bezahlen. Die berechnet sich bis zum Ende der Zinsfestschreibung.

 

Den Bausparvertrag könnte man unabhängig weiterlaufen lassen oder das angesparte Riester-Kapital auf ein anderes Riesterprodukt übertragen lassen.

 

Hoffentlich bringt das Abenteuer Hausbesitz im Falle eines Verkaufs soviel Gewinn, dass die anfallenden Kosten damit abgedeckt werden können.

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Mareike_1981

Das heißt für uns, am besten wäre bis zur Zuteilung abzuwarten und dann zu verkaufen, damit wir die VFE nicht zahlen bzw. die Zinsbindung beim Darlehen abzuwarten um die VFE nicht zu zahlen. Zähne zusammenbeißen und versuchen die Zeit zu überbrücken, ob mit Partner oder ohne. Das heißt, wenn nichts anderes erwähnt ist bis Ende 2023 zu warten, Steuervorteile und Förderung zurückzahlen, Abschlussprämie verlieren, und dann in ein Bankdarlehen umzuwandeln oder zu verkaufen.

Wie sieht es aber bei Vermietung aus? Kann bei einem Bausparvertrag mit Vorausdarlehen auch vor dem Zuteilungstermin vermietet werden? So viel ich weiß nicht, aber wenn es nur ein befristeter Mietvertrag sein sollte oder eventuell eine Untervermietung. Wie kann ich am besten vorgehen, wenn wir wirklich vermieten würden. Im möchte halt nur wissen, wie es im Falle von aussehen würde.

Das gute an allem ist, wir wohnen in einem Gebiet mit sehr starker Nachfrage (Frankfurt am Main). Wir kommen vielleicht mit 0 oder hoffentlich leichtem Verlust hoffentlich raus.

 

Mit meinem Mann haben wir uns entschlossen eine Therapie zu machen, wer weiß vielleicht wird es dann besser, vielleicht aber auch nicht, denn lieben tun wir uns, aber einer fällt ins Loch und irgendwie stimmt dann alles nicht.

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Knacker
vor 9 Stunden schrieb Mareike_1981:

Das heißt für uns, am besten wäre bis zur Zuteilung abzuwarten und dann zu verkaufen, damit wir die VFE nicht zahlen bzw. die Zinsbindung beim Darlehen abzuwarten um die VFE nicht zu zahlen.

Hoffentlich ist die Nachfrage dann noch so heftig wie im Augenblick. Lasst euch doch mal die VFE durchrechnen, wenn der Zins zum Abschlusszitpunkt niedriger war als jetzt, dann ist sie gar nicht so hoch, weil die Bank keinen Verlust macht.

vor 9 Stunden schrieb Mareike_1981:

... Steuervorteile und Förderung zurückzahlen, Abschlussprämie verlieren, und dann in ein Bankdarlehen umzuwandeln oder zu verkaufen.

 

Bei einem Riestervertrag und zwei nach 2007 geborenen Kindern sind die Zulagen so hoch,  dass wahrscheinlich keine Steuervorteile gewährt werden (kann man in den Steuerbescheiden nachsehen). Man muss nicht umwandeln, es ist ja bereits ein Bankdarlehen, das zur Vorfinanzierung des Bausparvertrag genutzt wird. Man darf nur den dann zugeteilten Bausparvertrag nicht zum Ablösen des Bankdarlehens verwenden. Solange das angesparte Kapital nicht zur Tilgung verwendet wird, existiert kein Wohnförderkonto. Sollte das Haus mit Ablauf der Zinsbindung verkauft werden, dann kann der Rieter-Bausparvertrag je nach Bedingung bis zum Rentenbeginn weitergeführt und dann verrentet werden oder auf eine andere Riestersparform übertragen werden.

vor 9 Stunden schrieb Mareike_1981:

Wie sieht es aber bei Vermietung aus? Kann bei einem Bausparvertrag mit Vorausdarlehen auch vor dem Zuteilungstermin vermietet werden? So viel ich weiß nicht, aber wenn es nur ein befristeter Mietvertrag sein sollte oder eventuell eine Untervermietung. Wie kann ich am besten vorgehen, wenn wir wirklich vermieten würden.

Das Modell "Vorfinanzierter Bausparvertrag" eignet sich sogar sehr gut zur Finanzierung einer vermieteten Immobilie, weil dabei - bis zur Zuteilung - nur Zinsen gezahlt werden, die die Mieteinnahmen vor Versteuerung vermindern. Ob das auch mit einem Riester-Bausparvertrag geht weiss ich nicht. Aber es spricht eigentlich nichts dagegen, weil der sich erst in der Ansparphase befindet und nicht unbedingt zu Wohnbauzwecken verwendet werden muss.

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Batman_BU
vor 13 Stunden schrieb Knacker:

 

Das Modell "Vorfinanzierter Bausparvertrag" eignet sich sogar sehr gut zur Finanzierung einer vermieteten Immobilie, weil dabei - bis zur Zuteilung - nur Zinsen gezahlt werden, die die Mieteinnahmen vor Versteuerung vermindern. Ob das auch mit einem Riester-Bausparvertrag geht weiss ich nicht. Aber es spricht eigentlich nichts dagegen, weil der sich erst in der Ansparphase befindet und nicht unbedingt zu Wohnbauzwecken verwendet werden muss.

Das Guthaben darf- so wie ich das verstehe - nur als Tilgung für eigengenutzte Immobilien verwendet werden, andernfalls ist es eine förderschädliche Verwendung. In der jetzigen Form dient der Vertrag als Sicherheit. 

Das Problem dürfte hier  der KFW-Kredit sein. Hier wäre aber in den Programmdaten zu schauen, welche Bedingungen gegen Vermietung sprechen könnten. 

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