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Andreas900

WISO Steuer - Bei Angabe der Kapitalerträge verringert sich die Steuererstattung!?

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Andreas900

Hallo zusammen,

alle Jahre wieder mein Lieblingsthema Steuer, wobei ich die inzwischen gar nicht mehr fürchte, allerdings immer noch nicht ganz verstehe.

 

Ohne Kapitalerträge (Mantelbogen) habe ich rund 1.000 € Erstattung, MIT Kapitalerträgen nur gut 800 €, sprich ich muss für/wegen Kapitalerträge nachzahlen, obwohl meine Banken die Kapitalertragssteuer von 25% meiner Meinung nach richtig abführen.

 

Aus der Steuerbescheinigung der ING Diba:

Höhe der Kapitalerträge: 2.701,11

In Anspruch gen. Sparerpauschalbetrag: 400

Kapitalertragsteuer: 417,86

Soli: 22,98

ang. ausl. Quellesteuer: 157,42

 

Meiner Meinung nach stimmt das. Im o.g. Fall wäre die Rechnung Kapitalerträge-Pauschalbetrag=Steuer. Von der Steuer werden noch die ausländischen Quellsteuern abgezogen und so komme ich genau wie die Diba auf 417,86 (=25%).

Warum muss ich dann Steuern nachzahlen?

 

Kann es daran liegen, dass mein Gesamteinkommen durch die Kapitalerträge steigt und ich deswegen mehr zahlen muss?

Ich bin Beamter und zahle relativ wenig Steuern, knapp 21%. Deswegen hatte ich mir sogar erhofft über die Günstigerprüfung die 4% Differenz zur Abgeltungsteuer zu rück zu erhalten.

Nun bin ich verwirrt, könnt ihr mir helfen?

 

LG

Andreas

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dev

Eventuell hast du ein paar Angaben vergessen wie z.B. die geleisteten Steuern durch deine Bank?

 

Anlage KAP 47 & 48

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Andreas900

Danke für die Antwort, aber ich habe oben alles genannt, was meine Bank mir in meiner Steuerbescheinigung mitgeteilt hat. 

47 sind Kapitalerträge aus Lebensversicherungen, die ich nicht habe. Kirchensteuer zahle ich auch nicht. 

 

Alleine die Eingabe der o.g. Kapitalerträge in der WISO Software kostet mich rund 100 €. Ich verstehe das nicht. Ich hatte dank Günstigerprüfung sogar mit einem Gewinn für mich gerechnet.

 

Wobei ich gerade mit der Software "gespielt" habe. Wenn ich ALLE Kapitalerträge rausnehme (hab 3 Banken), dann habe ich so viel wie MIT allen drei Banken. Insofern scheint es mir dann doch zu stimmen und meine Kapitalerträge erhöhen nicht meine Steuerzahlungen.

 

Ich glaube ich hab`s grad selbst rausgefunden!

Ich habe meinen Freistellungsauftrag auf 2 Banken zu je 50% verteilt.

LÖSCHE ich EINE Bank, habe ich nur 50% Freistellung verteilt und die WISO Software erstattet mir die restlichen 50%. Deswegen genau 100 €, das sind 25% des halben Freistellungsauftrages. Gott, bin ich doof. Danke, das hat mich jetzt ne Stunde und 3 graue Haare gekostet :P Sorry

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moonraker
· bearbeitet von moonraker
vor 10 Stunden schrieb Andreas900:

Ich bin Beamter und zahle relativ wenig Steuern, knapp 21%. Deswegen hatte ich mir sogar erhofft über die Günstigerprüfung die 4% Differenz zur Abgeltungsteuer zu rück zu erhalten.

Die Günstigerprüfung bringt Dir nur eine Erstattung, wenn Dein Spitzensteuersatz geringer als 25% ist - nicht der gemittelte Einkommenssteuersatz. Die Grenze hierfür ist ziemlich niedrig bei rund 16.000€ (Grundtarif, 2018) - danach fährst Du immer mit der Abgeltungssteuer besser.

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Andreas900
vor 22 Minuten schrieb moonraker:

Die Günstigerprüfung bringt Dir nur eine Erstattung, wenn Dein Spitzensteuersatz geringer als 25% ist - nicht der gemittelte Einkommenssteuersatz. Die Grenze hierfür ist ziemlich niedrig bei rund 16.000€ (Grundtarif, 2018) - danach fährst Du immer mit der Abgeltungssteuer besser.

Danke. Das erklärt warum ich auch im Vorjahr trotz Günstigerprüfung nichts zurück bekommen habe. 

So gesehen müsste ich gar keine Kapitalerträge angeben in der Steuer oder? Vorteile habe ich dadurch nicht und Nachzahlungen auch nicht weil alles mit der Abgeltungssteuer abgegolten ist, oder?

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dev
· bearbeitet von dev

Das kann man hier gut berechnen: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/?

 

Wenn die Grenzbelastung < Abgeltungssteuer, dann lohnt sich die Günstigerprüfung.

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Borusse
vor 15 Minuten schrieb Andreas900:

Danke. Das erklärt warum ich auch im Vorjahr trotz Günstigerprüfung nichts zurück bekommen habe. 

So gesehen müsste ich gar keine Kapitalerträge angeben in der Steuer oder? Vorteile habe ich dadurch nicht und Nachzahlungen auch nicht weil alles mit der Abgeltungssteuer abgegolten ist, oder?

Hi @Andreas900

habe auch das WISO Programm dieses Jahr. Kuck Dir doch mal die Hinweise in der FAQ an. Da findest Du auch etwas zu "Wann ist die Anlage KAP auszufüllen?"

 



Seit Einführung der Abgeltungsteuer ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge durch den durch die Bank vorgenommenen Steuerabzug abgegolten und die Abgabe der Anlage KAP entbehrlich.

Eine Pflicht zur Abgabe der Anlage KAP besteht jedoch in folgenden Fällen. Abhängig von dem Abgabegrund sind unterschiedliche Angaben zu machen. (...)

 

Gruß

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