palast Februar 22, 2018 · bearbeitet Februar 22, 2018 von palast Liebes Forum, ich habe zwar schon die SuFu benutzt, allerdings keinen Beitrag gefunden, der sich inhaltlich mit einem Vertragsabschluss nach 2005 auseinandersetzt. Ich habe im Februar 2014 etwas naiv eine fondsgebundene Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung (Doppel-Invest) im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen. Leider habe ich mich damals nicht ausreichend mit den Vertragskonditionen auseinandergesetzt. Konkret handelt es sich um folgenden Fond: FFPB MultiTrend Doppelplus (ISIN: LU0317844685). Aktuell ist die Regelung so, dass jeweils mein AG und ich einen gewissen Anteil des Bruttolohns in den Fond einzahle. Jetzt habe ich gerade mit dem Versicherungsmakler telefoniert und mich erkundigt, wie sich die RV bei einem Arbeitgeberwechsel verhalten würde. Der Makler teilte mir mit, dass meine Firma eine Regelung getroffen habe, die besagt, dass die Arbeitgeberanteile erst nach mindestens 5-jähriger Betriebszugehörigkeit in dem Fond bleiben. Bei vorzeitiger Kündigung würde die AG-Anteile wieder aus dem Fond herausgenommen werden. Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob der Vertrag überhaupt einigermaßen akzeptable Konditionen vorzuweisen hat. Da ich mich diesbezüglich nicht gut auskenne, hoffe ich, dass mir jemand aus dem Forum bei der Einschätzung behilflich sein kann. Auch stellt sich mir die Frage, ob es sinnvoll ist, die 5 Jahre Betriebszugehörigkeit noch abzuhaken, um erst dann einen Arbeitgeberwechsel anzustreben. Dann wäre natürlich die Frage, ob mein neuer Arbeitgeber den Vertrag a.) übernimmt oder b.) den alten Vertrag kostenneutral in einen neuen Vertrag übernimmt. Wie sind da eure Erfahrungen, Meinungen? Welches Vorgehen ist eurer Meinung nach am sinnvollsten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ghost_69 Februar 22, 2018 Hallo und Willkommen hier im Forum palast, der Fonds ist ein Dachfonds, d.h. er beinhaltet andere Fonds, daher sind die Kosten alleine von dem Fonds schon mal hoch. FFPB MultiTrend Doppelplus.pdf Der Fonds selber halte ich für nicht so gut, da gibt es andere bessere Möglichkeiten. Kannst Du innerhalb der Versicherung einen anderen Fonds besparen ? Versicherungen kosten auch immer wieder Geld, da solltest Du mal bei Deinem Abschlussmenschen nachfragen. Auch machen Anlagen, bei denen man Geld vom Arbeitgeber oder auch Staat bekommt nicht immer Sinn. Ghost_69 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lunareactor Februar 22, 2018 Die Fragestellung ist vielschichtiger. Konkret würde ich folgendermaßen vorgehen: 1) Abschätzung, ob bAV sich in deinem Fall überhaupt lohnt: Das hängt einerseits von deinem Bruttogehalt ab, und andererseits von der Höhe des vom Arbeitgeber gezahlten Zuschlags. Zahlt der Arbeitsgeber auch ohne Eigenbetrag, oder stockt er nur die Eigenbeträge auf? Als erste Hilfestellung hilft vllt diese Übersicht hier https://www.finanztip.de/betriebliche-altersvorsorge/ 2) Wenn bAV unter den gegebenen Umständen sinnvoll ist, kann man sich den Vertrag genauer anschauen: Welche Kostenbelastung hat er? Welcher Verrentungsfaktor? Wie hoch ist der Vertragswert? Wieviel davon ist in dem genannten Fonds, wieiviel ist im Sicherungsstock? ISt ein Wechsel der Fonds ggf. möglich? Diese Fragen kann man nur mit einem detaillierten Blick in die Vertragsunterlagen klären. vor 6 Stunden schrieb palast: Auch stellt sich mir die Frage, ob es sinnvoll ist, die 5 Jahre Betriebszugehörigkeit noch abzuhaken, um erst dann einen Arbeitgeberwechsel anzustreben. Dann wäre natürlich die Frage, ob mein neuer Arbeitgeber den Vertrag a.) übernimmt oder b.) den alten Vertrag kostenneutral in einen neuen Vertrag übernimmt. Das lässt sich so pauschal natürlich nie sagen. Das hängt ja insbesondere an der Gesamthöhe der Arbeitgeberzahlungen im bAV-Vertrag vs. den Konditionen/Vorteilen des neuen potentiellen Arbeitsverhältnisses ab. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
palast Februar 22, 2018 vor 54 Minuten schrieb lunareactor: Die Fragestellung ist vielschichtiger. Konkret würde ich folgendermaßen vorgehen: 1) Abschätzung, ob bAV sich in deinem Fall überhaupt lohnt: Das hängt einerseits von deinem Bruttogehalt ab, und andererseits von der Höhe des vom Arbeitgeber gezahlten Zuschlags. Zahlt der Arbeitsgeber auch ohne Eigenbetrag, oder stockt er nur die Eigenbeträge auf? Als erste Hilfestellung hilft vllt diese Übersicht hier https://www.finanztip.de/betriebliche-altersvorsorge/ Hallo lunareactor, vielen Dank für deine Hinweise. Mein Arbeitgeber zahlt pauschal einen kleinen Betrag und stockt zusätzlich meinen Anteil mit einigen Euros auf. In dem von dir verlinkten Artikel habe ich gelesen, dass bis Ende 2017 die Regelung bestand, dass ein Mitarbeiter mindestens fünf Jahre im Unternehmen gearbeitet haben muss. Dies habe sich seit 2018 verändert. Nun soll die neue Richtlinie drei Jahre betragen. Jetzt frage ich mich natürlich, ob mir mein Versicherungsmakler einfach Mist erzählt hat bzw. von der neuen Regelung nicht wusste (wissen wollte) oder ob es sich bei dieser Regelung noch um etwas anderes handelt... Zitat 2) Wenn bAV unter den gegebenen Umständen sinnvoll ist, kann man sich den Vertrag genauer anschauen: Welche Kostenbelastung hat er? Welcher Verrentungsfaktor? Wie hoch ist der Vertragswert? Wieviel davon ist in dem genannten Fonds, wieiviel ist im Sicherungsstock? ISt ein Wechsel der Fonds ggf. möglich? Diese Fragen kann man nur mit einem detaillierten Blick in die Vertragsunterlagen klären. Das gesamte Kapital ist zu 100% in dem genannten Fonds. Der Sicherungsstock ist leer. Ich werde morgen die Unterlagen nochmals sichten und mich dann nochmals melden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lunareactor Februar 23, 2018 · bearbeitet Februar 23, 2018 von lunareactor vor 3 Stunden schrieb palast: In dem von dir verlinkten Artikel habe ich gelesen, dass bis Ende 2017 die Regelung bestand, dass ein Mitarbeiter mindestens fünf Jahre im Unternehmen gearbeitet haben muss. Dies habe sich seit 2018 verändert. Nun soll die neue Richtlinie drei Jahre betragen. Jetzt frage ich mich natürlich, ob mir mein Versicherungsmakler einfach Mist erzählt hat bzw. von der neuen Regelung nicht wusste (wissen wollte) oder ob es sich bei dieser Regelung noch um etwas anderes handelt... Der Makler mag trotzdem recht haben. Das Gesetz sieht wohl gewisse Übergangsregelungen vor. Zitat (3) Wenn Leistungen der betrieblichen Altersversorgung vor dem 1. Januar 2018 und nach dem 31. Dezember 2008 zugesagt worden sind, ist § 1b Absatz 1 Satz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Anwartschaft erhalten bleibt, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalls, jedoch nach Vollendung des 25. Lebensjahres endet und die Versorgungszusage zu diesem Zeitpunkt fünf Jahre bestanden hat; in diesen Fällen bleibt die Anwartschaft auch erhalten, wenn die Zusage ab dem 1. Januar 2018 drei Jahre bestanden hat und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das 21. Lebensjahr vollendet ist. https://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__30f.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag