Zum Inhalt springen
petergun

Besteuerung meiner ETF Sparpläne

Empfohlene Beiträge

petergun

Hallo

Ich habe einige Fragen zur Besteuerung meiner ETF Sparpläne. Ich habe natürlich schon einiges gelesen, aber blicke trotzdem nicht durch.

Im Wesentlichen geht es bei meiner Frage um die Steuererklärung welche ich am Jahresende immer abgeben muss.

Ich habe folgende ETF Sparpläne:

Seit:                WKN                           Bezeichnung:

Nov. 2011       DBX1MW                   db x-trackers MSCI World TRN Index ETF 1C

Nov. 2011       DBX1EM                    db x-trackers MSCI Emerging Markets TR Index ETF 1C

Febr. 2017      ETF110                       ETF Comstage MSCI World

Okt. 2017        DBX0T                        ETF Total Return

Febr. 2018      593397                        iShares TecDax UCITS ETF (DE)

 

Ich habe beim Abschluss immer darauf geachtet das es sich um Thesaurierende ETF handelt, da diese als “Steuereinfach” bezeichnet wurden. Bis jetzt waren die Erträge auch immer 0 (Unterlagen von der Bank und Bundesanzeiger) so das ich bei der Steuer keine Angaben gemacht habe.

Ich habe jetzt eine Mitteilung meiner Bank erhalten das einer der dx x-trackers (ich glaube es ist der MSCI World) auf „Ausschüttend“ umgestellt wird. Ich habe leider keine Ahnung was das jetzt für mich bedeutet. Natürlich habe ich zur Kenntnis genommen das sich steuerlich einiges zum Jahr 2018 ändert was ETF betrifft. Aber ich habe nur wenig durchschaut was das für mich bedeutet.

So, jetzt meine konkreten Fragen:

·         Solange die Sparpläne laufen – Muss ich am Ende des Jahres bei der Steuerklärung etwas eintragen (und wenn ja was) und/oder Unterlagen zur Steuererklärung beifügen? Oder erledigt das die Bank für mich?

·         Wenn ich einen Sparplan (oder mehrere) auflöse, wickelt die Bank dann die Steuer im Rahmen meines Freistellungsauftrages ab so das eventuelle Gewinne direkt besteuert werden? Muss ich in dem Fall in der Steuererklärung noch etwas machen?

Macht es eventuell Sinn in einem laufenden Jahr immer nur so viele Anteile zu verkaufen das der Freistellungsauftrag den Gewinn abdeckt?

·         Was mache ich am besten mit dem ETF der auf Ausschüttend umgestellt wurde?

 

Hoffentlich habe ich mein Problem richtig rüber gebracht. Ich denke mir fehlt steuerlich einfach zu viel Fachwissen. Ich denke man gut herauslesen das ich hier auf sehr „wackeligen“ Beinen stehe. Trotzdem weiß ich natürlich das Fehler hier bestraft werden.

 

Vielen Dank für Eure Hilfe

 

Gruß

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kleinerfisch
vor 6 Stunden schrieb petergun:

Ich habe beim Abschluss immer darauf geachtet das es sich um Thesaurierende ETF handelt, da diese als “Steuereinfach” bezeichnet wurden.

Das stimmt schon mal nicht: inländische Thesaurierer waren grundsätzlich steuerinfach, ausländische nur, wenn sie Swapper waren.

Das trifft aber zumindest auf den Comstage und dbx1mw zu, wahrscheinlich auch auf die anderen, wenn die Erträge immer 0 waren.

Ab 2018 sind alle Fonds steuereinfach.

 

vor 6 Stunden schrieb petergun:

Solange die Sparpläne laufen – Muss ich am Ende des Jahres bei der Steuerklärung etwas eintragen (und wenn ja was) und/oder Unterlagen zur Steuererklärung beifügen? Oder erledigt das die Bank für mich?

Normalerweise musst Du nicht machen, aber 2017 ist ein Sonderfall. Ich habe das irgendwo vor kurzem ausführlich beschrieben. Den Beitrag kannst Du über mein Profil finden.

 

vor 6 Stunden schrieb petergun:

Wenn ich einen Sparplan (oder mehrere) auflöse, wickelt die Bank dann die Steuer im Rahmen meines Freistellungsauftrages ab so das eventuelle Gewinne direkt besteuert werden? Muss ich in dem Fall in der Steuererklärung noch etwas machen?

Wenn Sparplan aufllösen = Verkauf Fonds heißen soll: Bank besteuert alles über dem FSA (logischerweise). Keine Erklärung notwendig (deswegen heißt es Abgeltungsteuer), außer Du hast sonst so wenig Einkommen, dass sich die Günstigerprüfung lohnt.

 

vor 6 Stunden schrieb petergun:

Macht es eventuell Sinn in einem laufenden Jahr immer nur so viele Anteile zu verkaufen das der Freistellungsauftrag den Gewinn abdeckt?

Nicht der FSA, sondern der Freibetrag.

Das kann sinnvoll sein, wenn der FSA sonst verfallen würde. Jedoch geht ab 2019 auch schon die Vorabpauschale vom FSA ab und die Ausschüttung des dbx1mw (s.u.).

 

vor 6 Stunden schrieb petergun:

Was mache ich am besten mit dem ETF der auf Ausschüttend umgestellt wurde?

Behalten, da die Ausschüttungen auf den FSA gehen (spart ggfs. Verkäufe) und die Vorabpauschale vermindern.

Abhängig von Deiner Gesamtsituation kann es sinnvoll sein, zu versuchen, mit Ausschüttungen und Vorabpauschale den Freibetrag abzudecken. In praxi wird das kaum exakt gelingen, da die Ausschüttungen nicht exakt zu prognostizieren sind.

Du wirst also in manchen Jahren entweder noch Gewinne realisieren müssen (wenn vorhanden) oder einen Teil des FB verfallen lassen, und in anderen Jahren auch mal ein paar Steuern obendrauf zahlen müssen.

Man kann das zwar auch genau hinbekommen, aber der zeitliche Aufwand und auch die Transaktionskosten rechtfertigen das eigentlich nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...