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PKV - Fakten

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Peter Wolnitza

PKV Versicherte profitieren ebenfalls von der neuen Regelung - zumindest wage ich diese Prognose:

Status Quo - bis 31.12.2018
Beitragsssatz GKV einheitlich 14,6% , 50% Arbeitgeber,50% Arbeitnehmer 

Kassenindividueller Zusatzbeitrag X: 0 - 1,7 % , zu tragen vom AN alleine

durchschnittlicher Kassenzusatzbeitrag: 1% (ist kein tatsächlicher Durchschnitt, sondern eine festgelegte Größe, wird vermutlich für 2019 gleich bleiben)

 

---> max. AG Zuschuss zur PKV: 7,3% von 4.425.- € = 323,02 €

 

ab 01.01.2019

Beitragsssatz GKV einheitlich 14,6% , 50% Arbeitgeber,50% Arbeitnehmer 

Kassenindividueller Zusatzbeitrag X: 0 - ???% , ebenfalls 50% AG und 50% AN

Ungeklärt: Welcher Zusatzbeitrag wird bei einem privat Versicherten zugrunde gelegt?

Vermutlich: durchschnittlicher Kassenzusatzbeitrag von 1% 

 

---> max. AG Zuschuss zur PKV: 7,3% von 4.537,50 € = 331,23 €

wenn ich mit meiner Annahme richtig liege, kommen da noch 0,5% von 4.537,50 € hinzu = 22,68 €

 

wären also gesamt max. AG Zuschuss : 353,91 €
Daher sollten alle PKV Versicherten AN prüfen, ob die Berechnung zum 01.01.2019 tatsächlich so erfolgt und ggfls. die AG-Grenze ausloten indem z.B. ein zusätzlicher Altersentlastungsbaustein installiert/erhöht wird.

 

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B2BFighter
vor einer Stunde schrieb Peter Wolnitza:

PKV Versicherte profitieren ebenfalls von der neuen Regelung - zumindest wage ich diese Prognose:

Status Quo - bis 31.12.2018
Beitragsssatz GKV einheitlich 14,6% , 50% Arbeitgeber,50% Arbeitnehmer 

Kassenindividueller Zusatzbeitrag X: 0 - 1,7 % , zu tragen vom AN alleine

durchschnittlicher Kassenzusatzbeitrag: 1% (ist kein tatsächlicher Durchschnitt, sondern eine festgelegte Größe, wird vermutlich für 2019 gleich bleiben)

 

---> max. AG Zuschuss zur PKV: 7,3% von 4.425.- € = 323,02 €

 

ab 01.01.2019

Beitragsssatz GKV einheitlich 14,6% , 50% Arbeitgeber,50% Arbeitnehmer 

Kassenindividueller Zusatzbeitrag X: 0 - ???% , ebenfalls 50% AG und 50% AN

Ungeklärt: Welcher Zusatzbeitrag wird bei einem privat Versicherten zugrunde gelegt?

Vermutlich: durchschnittlicher Kassenzusatzbeitrag von 1% 

 

---> max. AG Zuschuss zur PKV: 7,3% von 4.537,50 € = 331,23 €

wenn ich mit meiner Annahme richtig liege, kommen da noch 0,5% von 4.537,50 € hinzu = 22,68 €

 

wären also gesamt max. AG Zuschuss : 353,91 €
Daher sollten alle PKV Versicherten AN prüfen, ob die Berechnung zum 01.01.2019 tatsächlich so erfolgt und ggfls. die AG-Grenze ausloten indem z.B. ein zusätzlicher Altersentlastungsbaustein installiert/erhöht wird.

 

 

Korrekt, der Arbeitgeberzuschuss orientiert sich am allgemeinen Beitragssatz der Gesetzliche Krankenkassen (14,6% mit einem durchschnittlichem ZUSATZbeitrag (1%).

Der Höchstbeitrag der GKV liegt daher in 2019 bei 707,86 € - heißt der AG Zuschuss beträgt maximal 353,93 €.

 

Alle Beschäftigten, bei welchen das Jahreseinkommen durch die Anhebung zwischen der alten 59.400 € p.a. und neuen 60.750 € Versicherungspflichtgrenze liegt, werden ab dem 1. Januar 2019 versicherungspflichtig in der GKV.

Ein Verbleib in der PKV bzw. die unwiderrufliche Befreiung von der GKV ist nur auf Antrag möglich, welcher innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Krankenkasse zu stellen ist.

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