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PKV - Fakten

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B2BFighter

Wie ich finde, interessante Informationen - die die Bundesregierung nun doch teilweise veröffentlicht hat.

 

So lagen die AUZ-Werte für das Geschäftsjahr 2017 erstmalig bei allen PKV-Unternehmen unter 3,5 Prozent.

Zudem wird von allen PKVen in 2010 - 2016 der durchschnittliche Beitrag pro Versichertem

in der Krankheitskostenvollversicherung (gerundet auf volle Euro) aufgezeigt, sowie die

jährliche Beitragsanpassungsrate in Prozent (errechnet aus den ungerundeten Beiträgen):

 

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/007/1900746.pdf

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Ramstein

 

vor 16 Minuten schrieb B2BFighter:

Wie ich finde, interessante Informationen - die die Bundesregierung nun doch teilweise veröffentlicht hat.

 

So lagen die AUZ-Werte für das Geschäftsjahr 2017 erstmalig bei allen PKV-Unternehmen unter 3,5 Prozent.

Zudem wird von allen PKVen in 2010 - 2016 der durchschnittliche Beitrag pro Versichertem

in der Krankheitskostenvollversicherung (gerundet auf volle Euro) aufgezeigt, sowie die

jährliche Beitragsanpassungsrate in Prozent (errechnet aus den ungerundeten Beiträgen):

 

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/007/1900746.pdf

 

Wenn du meinst einen Faden mit einer fetten Zeile eröffnen zu müssen, so hättest du mindestens dazu eine gewisse Erläuterung geben können. Da es dir auf Verständnis wohl nicht so sehr ankam, habe ich Google gequält und das zum AUZ gefunden:

 

Die PKV in der Niedrigzinsphase

 

PS: Wenn ich mir die Tabellen so anschaue, bestätigt es meinen vorherigen Eindruck:

  1. Die PKV-Steigerungen sind nicht stärker als bei der GKV.
  2. Der Beitrag ist (für Versicherte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze) deutlich niedriger als in der GKV.
  3. Die Zahlen sind aber obskur, denn sie enthalten auch teilversicherte Beamte.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Wenn man jetzt noch 2 und 3 zusammenzählt, wird dein Beitrag gleichsam obskur in Bezug auf 1.

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B2BFighter
vor einer Stunde schrieb Ramstein:

 

 

Wenn du meinst einen Faden mit einer fetten Zeile eröffnen zu müssen, so hättest du mindestens dazu eine gewisse Erläuterung geben können. Da es dir auf Verständnis wohl nicht so sehr ankam, habe ich Google gequält und das zum AUZ gefunden:

 

Die PKV in der Niedrigzinsphase

 

PS: Wenn ich mir die Tabellen so anschaue, bestätigt es meinen vorherigen Eindruck:

  1. Die PKV-Steigerungen sind nicht stärker als bei der GKV.
  2. Der Beitrag ist (für Versicherte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze) deutlich niedriger als in der GKV.
  3. Die Zahlen sind aber obskur, denn sie enthalten auch teilversicherte Beamte.

Natürlich kann man alles noch detailreicher erklären, aber wer in der PKV versichert ist wird (und muss) wissen was der AUZ-Wert ist.

Im Klartext bedeutet dies für alle PKVen, dass bei einem AUZ-Wert niedriger als 3,5 % ein neuer geringerer Höchstrechnungszins gilt.

Natürlich geben die PKVen diese niedrigere Verzinsung der Altersrückstellungen nicht bekannt. Die jetzt erteilten Antworten bestätigen aber, dass nicht nur einzelne sondern die komplette die Branche immer stärker unter Druck steht.

 

Ich bin bei dir, die durchschnittlichen Beiträge zur Krankenvollversicherung sind nicht aussagekräftig sind, da hier auch die 50% bzw. 30% Erstattungstarife der Beamten/Pensionäre dabei sind.

Das verwässert die €-Werte erheblich, da inzwischen über 60% aller PKV Versicherten entweder Beamte, Pensionäre mit jeweiligen Beihilfeberechtigten Partner sind.

 

Nichts desto trotz, wer die Puzzleteile der spärlichen PKV Informationen sammelt, kann inzwischen gut erkennen das hier ein schrumpfender Markt bei steigenden Risiko vorliegt. Ein enormer Reformbedarf hat sich inzwischen angestaut.

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B2BFighter

Herrlich, bereits 2 Tage nach der o.g. Veröffentlichung lässt eine "teurere" PKV nun mitteilen, dass die Aussagekraft der dargestellten Durchschnittsprämien als sehr gering einzuschätzen ist.

 

1.) Die geringen Monatsbeiträge von zwei Anbietern sind nicht repräsentativ, da diese ausschließlich Beihilfe-Berechtigte versichern und nur für eine sehr begrenzte Zahl an Personen zugänglich sind.

      (Berufsfeuerwehr Hannover mit 94 Euro Monatsbeitrag und Freie Arztkasse Hessen mit 150 €)

2.)  Auf Rang 3 folgt ein Versicherer, der zwar alle potentiellen Privatpatienten versichert, aber mit 186 Euro Monatsschnitt bekannt dafür ist eine Niedrigpreis-Strategie zu verfolgen.

     (HUK mit 194 € Durchschnittsmonatsbeitrag)

3.) Extrem verzerrt wird die Aussagekraft der Statistik durch den Notlagentarif der PKV. Je mehr ein Anbieter Privatversicherte mit Beitragsschulden desto geringer der Durchschnittsbeitrag in der Statistik

     (Notlagentarif ca. 100 € monatlich)

 

 

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Relich
7 minutes ago, B2BFighter said:

Herrlich, bereits 2 Tage nach der o.g. Veröffentlichung lässt eine "teurere" PKV nun mitteilen, dass die Aussagekraft der dargestellten Durchschnittsprämien als sehr gering einzuschätzen ist.

 

1.) Die geringen Monatsbeiträge von zwei Anbietern sind nicht repräsentativ, da diese ausschließlich Beihilfe-Berechtigte versichern und nur für eine sehr begrenzte Zahl an Personen zugänglich sind.

      (Berufsfeuerwehr Hannover mit 94 Euro Monatsbeitrag und Freie Arztkasse Hessen mit 150 €)

2.)  Auf Rang 3 folgt ein Versicherer, der zwar alle potentiellen Privatpatienten versichert, aber mit 186 Euro Monatsschnitt bekannt dafür ist eine Niedrigpreis-Strategie zu verfolgen.

     (HUK mit 194 € Durchschnittsmonatsbeitrag)

3.) Extrem verzerrt wird die Aussagekraft der Statistik durch den Notlagentarif der PKV. Je mehr ein Anbieter Privatversicherte mit Beitragsschulden desto geringer der Durchschnittsbeitrag in der Statistik

     (Notlagentarif ca. 100 € monatlich)

 

 

Danke für den Beitrag. Welche PKV war das und wo kann man das nachlesen?

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Matthew Pryor

Auch wenn es uns der ein oder andere Goetheversteher gerne Glauben machen will, auch private Krankenversicherer können (naturgemäß) nicht zaubern:

Die Beiträge für die private Pflegeversicherung müssen spürbar angehoben werden.

Das ist keine Überraschung, und es dient auch nicht dazu, das kapitalgedeckte System in irgendeiner Form zu kritisieren. Anpassungen sind schließlich auch in der GKV nötig. 

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Peter Wolnitza

Keine Ahnung, wo ich es anders rein stellen sollte.... -  wenn es gar nicht hierher passt:  meine Bitte an die Admins: Einfach verschieben - denke, dass es für den ein oder anderen finanziell relevant sein kann:

 

Grünes Rezept ermöglicht Erstattung von rezeptfreien Arzneimitteln bei vielen Krankenkassen

Insgesamt 73 von 110 gesetzlichen Krankenkassen erstatten ihren Versicherten zumindest einen Teil der Ausgaben für rezeptfreie Arzneimittel aus der Apotheke, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu zählt meist eine ärztliche Verordnung, die mithilfe eines Grünen Rezeptes nachgewiesen werden kann. Im Jahr 2017 wurden 47 von 591 Millionen rezeptfreien Medikamenten auf Basis des Grünen Rezepts abgegeben, mit dem der Arzt die Anwendung des Medikaments medizinisch befürwortet. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) empfiehlt deshalb allen gesetzlich krankenversicherten Verbrauchern, ihre Grünen Rezepte und Kassenbons aufzubewahren, um später die Kostenerstattung der rezeptfreien Medikamente beantragen zu können. Eine solche Satzungsleistung ist im Gegensatz zu einer Pflichtleistung von Kasse zu Kasse unterschiedlich.

"Das Grüne Rezept ist wirklich nützlich für Verbraucher", sagt Apotheker Stefan Fink, Selbstmedikationsbeauftragter des DAV: "Einerseits ist das Grüne Rezept eine Empfehlung des Arztes und eine Merkhilfe für den Patienten. Andererseits kann es eine Kostenerstattung bei der Krankenkasse auslösen und als Belastungsnachweis in der Einkommensteuererklärung dienen." In erster Linie würden pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel von den Kassen erstattet, sagt Fink. Für Schwangere kämen oft auch noch Arzneimittel mit Eisen, Magnesium und Folsäure hinzu, so der Apotheker: "Aber Achtung: Jeder gesetzlich versicherte Patient sollte sich vorab genau bei seiner Krankenkasse erkundigen, was genau sie unter welchen Bedingungen erstattet. Oft gibt es eine Obergrenze von beispielsweise 100 Euro pro Jahr, oder vom Versicherten wird ein Eigenanteil als Zuzahlung erwartet."

Eine Liste mit allen Kassen und ihren Erstattungsregeln auf www.aponet.de

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B2BFighter
· bearbeitet von B2BFighter

PKV Zusatztarife (Zahnersatz) müssen angepasst werden

 

Aufgrund der geplanten Gesetzesänderung, den Festzuschusses beim

Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenkasse zu erhöhen, sind die privaten Krankenversicherer alles andere als glücklich.

Sie haben ihr Marketing und die Zahnzusatztarife am alten Festzuschusssystem ausgerichtet und müssen nun alles neu kalkulieren.

Konkret soll der Festzuschuss GKV Versicherten generell von 50 auf 60 Prozent steigen, bei Versicherte die keine Vorsorgeuntersuchung auslassen,

sogar von 65 auf 75 Prozent. Die gesetzlichen Krankenkassen kalkulieren derzeit mit Kosten von 570 Millionen Euro pro Jahr ab 2021.

 

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesundheitsministerium-die-wirtschaft-ist-gegen-spahns-gesetzesplaene-zur-aerztlichen-versorgung/22939566.html

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B2BFighter
· bearbeitet von B2BFighter
Am ‎19‎.‎02‎.‎2018 um 12:26 schrieb B2BFighter:

So lagen die AUZ-Werte für das Geschäftsjahr 2017 erstmalig bei allen PKV-Unternehmen unter 3,5 Prozent.

Zudem wird von allen PKVen in 2010 - 2016 der durchschnittliche Beitrag pro Versichertem

in der Krankheitskostenvollversicherung (gerundet auf volle Euro) aufgezeigt, sowie die

jährliche Beitragsanpassungsrate in Prozent (errechnet aus den ungerundeten Beiträgen):

 

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/007/1900746.pdf

Etwas aktueller und genauer:

 

Laut dem aktuellen Map-Report Private Krankenversicherung wird immer schwieriger für die Privaten Krankenversicherer, einen ausreichenden Zinssatz zu erzielen. Das zeigt sich am Rückgang der laufenden Durchschnittsverzinsung: lag diese 2016 noch bei 3,51 Prozent, sind es 2017 noch 3,30 Prozent. Auch bei der Nettoverzinsung der Kapitalanlagen bleibt die Branche unter dem Vorjahresniveau (2016: 3,71 Prozent; 2017: 3,46 Prozent).  Die Folgen des Niedrigzinses zeigen sich, wenn man den aktuellen Marktdurchschnitt zum Zehnjahresdurchschnitt in Beziehung setzt. Dieser liegt bei 3,88 Prozent, im vergangenen Jahr dagegen erzielten die Versicherer nur noch 3,46 Prozent. Die Spanne reicht von 4,32 Prozent (Freie Arzt- und Medizinkasse) bis 2,16 Prozent (Landeskrankenhilfe). Fünf Anbieter kommen noch auf einen Wert oberhalb von 4 Prozent, darunter der größte deutsche Versicherer Allianz, die Inter, Signal Iduna und die Hansemerkur.  Im Zehnjahresschnitt liegt Marktführer Debeka mit 4,46 Prozent am besten, im vergangenen Jahr aber mit 3,49 Prozent nur noch im hinteren Mittelfeld. Enthält die Nettoverzinsung auch Erträge durch die Auflösung von Bewertungsreserven, ist die laufende Durchschnittsverzinsung um diesen Effekt bereinigt. Bei diesem Wert kommt nur die Allianz auf mehr als 4 Prozent, ...

 

 

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B2BFighter

 

24.8.2018

Referentenentwurf für Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

 

Das Gesundheitsministerium hat eine Verbändeanhörung zum Referentenentwurf für ein Gesetz für schnellere Terminvergabe und bessere Versorgung durchgeführt.

 

Meinung des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband)

Nach Einschätzung des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) werden in der öffentlichen Diskussion die Unterschiede bei den Wartezeiten von PKV- und GKV-Versicherten überzeichnet.

„Das Vorhaben lenkt von der Tatsache ab, dass die Wartezeiten in Deutschland für alle Versicherte zu den kürzesten weltweit gehören“, schreibt der PKV-Verband in seiner Stellungnahme zu der in dieser Woche im BMG abgehaltenen Expertenanhörung.

Beispielhaft belegt dies ein Bericht der irischen Zeitung Irish Independent. Danach mussten zur Jahresmitte gut 10.000 Kinder mehr als 18 Monate auf einen Facharzttermin warten. Dies sei innerhalb von zwei Jahren eine Verzwölffachung, berichtete die Zeitung Mitte Juni.

Bei der Terminvergabe zwischen PKV- und GKV-Versicherten würden die Unterschiede in der öffentlichen Debatte „unverhältnismäßig dramatisiert“, ergänzt der PKV-Verband. Er verweist dabei auf eine Versichertenbefragung durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aus dem vergangenen Jahr .

Danach erhielten innerhalb von einer Woche 91 Prozent der PKV-Versicherten und 88 Prozent der GKV-Versicherten einen Termin bei einem Hausarzt. Bei Fachärzten hätten innerhalb einer Woche 60 Prozent der PKV-Versicherten und 40 Prozent der GKV-Versicherten einen Termin erhalten. Und bei akutem Behandlungsbedarf gebe es keine Anzeichen für unterschiedliche Wartezeiten. Der Referentenentwurf gehe leider das strukturelle „Quartalsphänomen“ in der GKV nicht an, stellt der PKV-Verband fest. So würden Haus- und Fachärzte immer am Ende eines Quartals weniger Patienten annehmen. Von daher werde der Referentenentwurf kaum eine Änderung der Wartezeiten für GKV-Versicherte bewirken. Kritisch sieht der PKV-Verband zudem die geplanten Verbesserungen beim Zahnersatz für GKV-Versicherte. „Diese Regelungen stellen einen problematischen Eingriff in das Verhältnis von Eigenverantwortung und Solidarität zu Lasten der PKV dar.“ Es gebe hier inzwischen einen funktionierenden privatwirtschaftlichen Zusatzversicherungs-Markt. Rund 15,4 Millionen GKV-Versicherte verfügten über eine private Zahnzusatzversicherung.

 

 

Meinung des Verband der Ersatzkassen e.V. (VDEK)

Der Verband der Ersatzkassen e.V. (VDEK) begrüßte grundsätzlich den Referentenentwurf als guten Beitrag, um die Termin- und Wartezeitensituation in den Arztpraxen und die Versorgung auf dem Land zu verbessern. Es müsse dabei endlich klargestellt werden, dass Privatversicherte bei der Vergabe von Terminen nicht bevorzugt würden, erklärte der VDEK zur Anhörung im Gesundheitsministerium. „Die Diskriminierung von gesetzlich versicherten Patienten muss als Verstoß gegen die vertragsärztlichen Pflichten gewertet werden“, forderte VDEK-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.

 

https://www.versicherungsjournal.de/markt-und-politik/pkv-verband-terminvergabe-unverhaeltnismaessig-dramatisiert-133271.php

 

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Okabe

MMn. Versagen der PKV, wenn es um den Zahnersatz Festzuschuss geht. Dass es überhaupt nur einen Zuschuss gibt, ist von Seiten der GKV bereits sehr traurig - hier sollte man das generelle Konzept der Selbstbeteiligung mal überdenken. Aber die PKVs sollten 1. damit rechnen, dass sich solche Dinge prinzipiell ändern können und dass es soviele Anbieter für Zahnzusatzversicherungen gibt und hier bei sinkender Nachfrage Konsolidierung stattfinden wird, ist mMn. keine schlechte Sache. Dass den PKVs das nicht gefällt ist das eine, aber öffentlich darüber zu meckern das andere.

 

Zitat

„Die Diskriminierung von gesetzlich versicherten Patienten muss als Verstoß gegen die vertragsärztlichen Pflichten gewertet werden“

Man muss erstmal aufhören den Gesundheitsbereich als etwas Besonderes aufzufassen, bei dem marktwirtschaftliche Prinzipien nicht gelten sollen. Wenn es Notfälle geht, dann kann man da durchaus eine Ausnahme machen, aber bei allem anderen muss man bedenken, dass wenig Geld auch auf andere Art und Weise die Lebenserwartung- und Lebensqualität senken kann. Z.B. Minderwertige Nahrung, kleine Behausung, Stress, unsichere Verkehrsmittel (Kleinwagen statt SUV), unsichere Wohngegend, usw.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
vor 48 Minuten schrieb Okabe:

Man muss erstmal aufhören den Gesundheitsbereich als etwas Besonderes aufzufassen, bei dem marktwirtschaftliche Prinzipien nicht gelten sollen. 

Ich ersetze das "muss erstmal" durch ein "darf nicht".

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 2 Stunden schrieb Okabe:

bei allem anderen muss man bedenken, dass wenig Geld auch auf andere Art und Weise die Lebenserwartung- und Lebensqualität senken kann. Z.B. Minderwertige Nahrung, kleine Behausung, Stress, unsichere Verkehrsmittel (Kleinwagen statt SUV), unsichere Wohngegend, usw.

 

Man sollte dort optimieren, wo es lohnenswert erscheint. Unsichere Verkehrsmittel: Auto statt Bus, Bahn und Flugzeug.

 

https://www.zeit.de/2015/18/flugzeug-fliegen-sicherheit-sicher-stimmts

 

Zitat

Im Jahr 2011 hat das Statistische Bundesamt diese Werte für fünf Verkehrsmittel berechnet: Pkw, Bus, Bahn, Straßenbahn und Flugzeug. Sowohl bei den Verletzten als auch bei den Getöteten war die Reihenfolge dieselbe. Mit Abstand am gefährlichsten war das Auto (276 Verletzte und 2,9 Tote pro einer Milliarde Personenkilometer), dann folgten der Bus (74/0,17), die Straßenbahn (42/0,16) und die Bahn (2,7/0,04). Und am sichersten war das Flugzeug: 0,3 Verletzte – und so wenige Tote (0,003), dass die Statistiker den Wert auf null abrundeten.

 

Auch im EU-Vergleich bleibt diese Reihenfolge bestehen. Europaweit das allergefährlichste Verkehrsmittel ist das Motorrad: Pro einer Milliarde Personenkilometer sterben 53 Biker. Doch während über Straßenverkehrstote meist nur die Lokalzeitungen berichten, werden Flugzeugabstürze breit in den Medien behandelt.

 

Man kann natürlich versuchen, in einem schweren Auto zu hoffen, das persönliche Risiko dadurch etwas zu senken und vielleicht von 276 Verletzten und 2,9 Toten pro Milliarde Personenkilometer selber auf z. B. angenommen statistisch 180 Verletzte und 2 Tote herunter zu kommen. Wobei die Annahme noch optimistisch ist, da nicht jedes SUV heute mehr so schwer ist wie vergangene SUV früherer Tage mit 2,5 Tonnen Leergewicht.

 

Oder man steigt gleich auf ein deutlich sichereres Verkehrmittel wie Bus, Straßenbahn oder Bahn um und verringert das Risiko deutlich auf statistisch 74/42/2,7 Verletzte und kaum noch statistisch messbare Tote. Dadurch steigt die Lebenserwartung im Personenverkehr dann statistisch deutlich.

 

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Okabe

@tyr Da stimme ich zu. Mir ging es aber eher um die Situation, in der sich jemand (aus was für Gründen auch immer!) sowieso schon dafür entschieden hat, dass er unbedingt Autofahren möchte/muss. In dem Fall kann eben jemand mit viel Geld sicherer von A nach B kommen als jemand, der am Auto entsprechend sparen muss - unter sonst gleichen Bedingungen, d.h. gleiche Fahrerfahrung etc.

 

@Matthew Pryor Hab mir schon gedacht, dass du das anders siehst. ;)

Es bleibt dir natürlich überlassen, ob du das weiter ausführen möchtest oder nicht, aber mich würden deine Überlegungen dazu durchaus interessieren. z.B.: wo zieht man die Grenze, was den Gesundheitsbereich betrifft und wer entscheidet über diese Grenze (Ärzte, Politik, ...)? Und warum macht man bei der Gesundheit eine Ausnahme, nicht aber bei den anderen von mir genannten Beispielen?

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tyr
vor 48 Minuten schrieb Okabe:

@tyr Da stimme ich zu. Mir ging es aber eher um die Situation, in der sich jemand (aus was für Gründen auch immer!) sowieso schon dafür entschieden hat, dass er unbedingt Autofahren möchte/muss. In dem Fall kann eben jemand mit viel Geld sicherer von A nach B kommen als jemand, der am Auto entsprechend sparen muss - unter sonst gleichen Bedingungen, d.h. gleiche Fahrerfahrung etc.

 

Deine Aussage ist ja, dass ein Kleinwagen ein unsicheres Verkehrsmittel ist und ein SUV sicherer wäre. Dem stimme ich teilweise zu, möchte aber einschränken, dass die Aussage so wirklich nur für schwere Fullsize-SUV gilt, also sowas wie Mercedes-Benz GLE, BMW X5 und Porsche Cayenne. Nur für wenige bezahlbar. Gängige populäre Hausfrauen Kompakt-SUV, die nur höhergelegte leicht modifizierte herkömmliche Limousinen sind, sind nicht sicherer als das jeweilige Basis-Pkw-Modell.

 

Der größeren Fahrzeugmasse steht zudem das deutlich höhere Überschlagrisiko gegenüber.

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WOVA1
vor 3 Stunden schrieb Okabe:
Zitat

„Die Diskriminierung von gesetzlich versicherten Patienten muss als Verstoß gegen die vertragsärztlichen Pflichten gewertet werden“

Man muss erstmal aufhören den Gesundheitsbereich als etwas Besonderes aufzufassen, bei dem marktwirtschaftliche Prinzipien nicht gelten sollen.

So streng marktwirtschaftlich könnten die gesetzlichen Kassen, ihre Vertragspartner ja auch vor die Wahl stellen, künftig nur noch Privatpatienten zu behandeln.  Oder gar sich Vertragspartner für die ambulante Versorgung zu suchen, die nicht der kassenärztlichen Vereinigung angehören - eine Helios würde vermutlich gern auch ambulante Versorgung anbieten. 

 

 

 

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Matthew Pryor

Ob man die Diskussion über Tote, Verletzte und Straßenverkehr auch an anderer Stelle führen könnte? Bspw. im Wayne-Thread? Danke.

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permabull
Am 24.8.2018 um 15:42 schrieb tyr:

Der größeren Fahrzeugmasse steht zudem das deutlich höhere Überschlagrisiko gegenüber.

Ich kenne die (älteren) Studienergebnisse der NHTSA, aber gilt das so eigentlich überhaupt noch in Zeiten der serienmäßigen Fahrdynamikregelung?

 

Insgesamt darf man m.E. nicht den Fehler machen, das durchschnittliche Pkw-Risiko mit dem durchschnittlichen ÖPNV-Risiko gleichzusetzen. Bei Pkw bin ich sehr einfach deutlich sicherer unterwegs, als der Pkw-Schnitt, wenn ich die gängigen Risiken (unangepasste Geschwindigkeit, Alkohol/Medikamente, Übermüdung, verschlissene Bremsen/Reifen etc.) für mich vermeide. Die stecken ja im Durchschnitt mit drin...

Beim ÖPNV bin ich mutmaßlich trotzdem deutlich (!) sicherer unterwegs, kann mein Risiko aber kaum steuern, sondern bin ausgeliefert ;) (Kontrollillusion zugunsten des Pkw).

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B2BFighter
· bearbeitet von B2BFighter

Sozialversicherungswerte 2019:

 

Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen:

 

 

gesetzl. Rentenversicherung und  Arbeitslosenversicherung:

(West)

2018 mtl 6.500,00 Euro

2019 mtl 6.700,00 Euro  

(Ost)

2018 mtl 5.800,00 Euro
2019 mtl 6.150,00 Euro

 

gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

(bundesweit)

2018 mtl 4.425,00 Euro

2019 mtl 4.537,50 Euro

 

Der Zugang bzw. Verbleib in der PKV wird durch eine steigende  Versicherungspflichtgrenze erschwert.

 

2018 jährlich 59.400,00 Euro

2019 jährlich 60.750,00 Euro

 

Die Rechengrößen werden alljährlich an die Lohnentwicklung des zurückliegenden Jahres angepasst – nach einer feststehenden Formel. Für 2017 berücksichtigt das Bundesarbeitsministerium ein Lohnplus von 2,46 Prozent in Westdeutschland, für die neuen Länder einen Zuwachs von 2,83 Prozent.

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DrFaustus

Macht eine Beitragssteigerung von 2,54% für GKV Versicherte über der BBG

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B2BFighter
vor 2 Stunden schrieb DrFaustus:

Macht eine Beitragssteigerung von 2,54% für GKV Versicherte über der BBG

Von den Zahlen her schon, da aber die Arbeitgeber ab 2019 wieder paritätisch die Beiträge mitbezahlen, hælt sich die Beitragssteigerung in Grenzen. Der Höchstbeitrag mit 0,9% Zusatzbeitrag liegt für Arbeitnehmer mit Verdienst über der BBG bei 362,85 mtl € in 2018. In 2019 sind's dann nur noch 351,65 €. 

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