raffael Februar 18, 2018 · bearbeitet Februar 18, 2018 von raffael Hallo! Also ich habe ein Depot bei der comdirect. Das ist mein einziges Depot und die haben auch den vollen Freistellungsauftrag über 801 Euro. In meinem Depot befinden sich folgende ETFs mit einem Gesamtwert von 15440 Euro (Ende 2017): LU0444605645: EUR / Thes. / Swap DE0005933923: EUR / Thes. / Repl. LU0392494562: USD / Thes. / Swap IE00B0M63730: USD / Auss. / Repl. DE000A0F5UF5: USD / Auss. / Repl. DE0005933931: EUR / Thes. / Repl. LU0392495296: USD / Thes. / Swap IE00B0M62Q58: USD / Auss. / Repl. IE00B27YCK28: USD / Auss. / Repl. DE000A0D8Q07: EUR / Auss. / Repl. Im Finanzreport für Ende 2017 steht folgendes: Gewinne/Verluste aus Aktien (Verrechnungssaldo) +0,00 Gewinne/Verluste Sonstige (Verrechnungssaldo) +24,13 Eingereichter Freibetrag 801,00 In Anspruch genommener Freibetrag 24,13 Verbleibender Freibetrag 776,87 Anrechenbare ausländische Quellensteuer 4,01 Also Pi mal Daumen bin ich mir sehr sicher, dass ich sowieso keine Steuern zahlen muss, weil der Gewinn einfach noch weit unter dem Freibetrag liegt. Insofern würde mich interessieren, ob man als Besitzer von ETFs immer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, oder nur, wenn man überhaupt möglicherweise Steuern abzuführen hat? Auch würde mich interessieren auf welche Details ich hier achten muss, um zu identifizieren, ob ich eventuell zusätzlich zur Verrechnung mit dem Freibetrag noch Steuern zahlen muss. Was mich nämlich verunsichert ist, dass ich gelesen habe, dass insbesondere bei nicht-deutschen ETFs. interne finanzielle Transaktionen stattfinden - zum Beispiel im Zusammenhang mit Thesaurierung - welche für meine Depotbank nicht direkt ersichtlich sind und auch nicht von dieser verwaltet werden. Dieso Transaktionen jedoch zur virtuellen Gewinnen führen, welche steuerlich relevant sind und von mir selbst ausgewiesen werden müssen. Ist das Investmentsteuerreformgesetz bereits für die diesjährige (2018) Steuererklärung für das Jahr 2017 relevant? Danke im Voraus und beste Grüße Raffael Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Februar 18, 2018 Du musst dann und nur dann für 2017(!) eine Steuererklärung machen, wenn einer deiner Fonds ausschüttungsgleiche Erträge thesauriert hat. Das findest du im Bundesanzeiger. Wurde hier im Forum oft genug diskutiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Februar 18, 2018 Warte auf die Steuerbescheinigung der Bank. Da steht dann ggfs. 1. ein Eintrag zu den Thesaurierungen 2. ein Eintrag zu noch fehlenden thesaurierenden Fonds, deren Thesaurierungen noch nicht bekannt sind Den Betrag zu 1 musst Du zusätzlich zu den bereits versteuerten Kapitalerträgen angeben. Wenn das angegeben ist, musst Du selbst die Thesaurierungen herausfinden und ebenfalls angeben. Sollten der Betrag zu 1 Null sein oder fehlen und zu 2 kein Eintrag vorhanden sein, musst Du gar nichts tun. Das halte ich für die wahrscheinlichste Variante denn - die deutschen Thesaurierer regeln das selbst - die Ausschütter thesaurieren ja nicht - die ausländischen Thesaurierer sind Swapper und haben üblicherweise keine Erträge zu thesaurieren Durch die Steuerreform ist 2017 aber alles ein bisschen anders, da mag es bei den letzten beiden Gruppen doch zu Thesaurierungen gekommen sein. Bei der Depotgröße halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass Du den Freibetrag überschreitest. Über den Rest kannst Du Dir immer noch Gedanken machen, wenn Du die Steuerbescheinigung mit entsprechenden Einträgen hast. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
morini Februar 18, 2018 vor 13 Minuten schrieb Ramstein: Du musst dann und nur dann für 2017(!) eine Steuererklärung machen, wenn einer deiner Fonds ausschüttungsgleiche Erträge thesauriert hat. Das findest du im Bundesanzeiger. Wurde hier im Forum oft genug diskutiert. Für 2018 (und später) ist das dann aber nicht mehr erforderlich, weil sich die Gesetzgebung geändert hat, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
raffael Februar 18, 2018 · bearbeitet Februar 18, 2018 von raffael @Ramstein: Guter Punkt! Also habe ich auch gleich die Bekanntmachungen auf bundesanzeiger.de gecheckt. Vielleicht kannst Du mir hier bei folgendem Problem helfen. Beispiel 1: LU0444605645 Die aktuellste Bekanntmachung hierzu ist vom 26. Oktober 2017. Dort ist nur der Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 ausgewiesen (in diesem Fall 0 Euro für ausschüttungsgleiche Eträge). Insofern liegt mir die Information für den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 31. Dezember 2017 noch gar nicht vor - muss ich also erst warten? Beispiel2: DE0005933923 Hier habe ich zwei Bekanntmachung für den Zeitraum 2017. Bekanntmachung 1 vom 24. Januar 2018 über den Zeitraum vom 1. Mai 2017 bis zum 31. Dezember 2017: Betrag der Thesaurierung/ ausschüttungsgleichen Erträge 2,6932166 Bekanntmachung 2 vom 8. Mai 2017 über den Zeitraum vom 1. Mai 2016 bis zum 30. April 2017: Betrag der Thesaurierung/ ausschüttungsgleichen Erträge 4,2421012 In diesem Fall liegen mir nun also die Informationen zu ausschüttungsgleichen Erträgen vor. Allerdings nicht konkret für den 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017. Wie rechne ich aus der Angabe für 1. Mai 2016 bis zum 30. April 2017 den relevanten Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 30. April 2017 heraus? @kleinerfisch: Also ich habe die Jahressteuerbescheinigung beantragt für 2017. Besten Dank Raffael Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
magicw Februar 18, 2018 Warte einfach auf die Steuerbescheinigung von der Bank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Februar 18, 2018 Entscheidend ist, ob Du den Wert am Tag des Zuflusszeitpunkts = Geschäftsjahresende im Bestand gehabt hast. Die Haltedauer ist irrelevant. Wenn Du den Fonds am 25. April 2017 gekauft hast, musst Du die vollen EUR 4,242012 je Anteil versteuern. Die "Korrektur" zu hoher Erträge erfolgt über den späteren Verkauf bzw. die Ermittlung des Veräußerungsgewinns. Aufgrund der Umstellung der Fondsbesteuerung wird es für alle Fonds mit abweichendem Geschäftsjahr noch eine Ermittlung der Erträge vom Beginn des Geschäftsjahres bis zum 31.12.2017 geben. Insoweit musst Du noch warten, in der Steuerbescheinigung werden die Thesaurierungen mit angedruckt, fehlende Fonds werden mit ISIN angegeben, diese müssen selbst ermittelt und erklärt werden. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag