earningpower Februar 16, 2018 Hallo, im Bekanntenkreis kaufen gerade viele ein Eigenheim auf Kredit. Ich habe bei einem Vortrag gehört, dass die Bank den Kredit kündigen darf sobald der Kreditnehmer arbeitslos wird, auch wenn er bisher seine Raten alle beglichen hat. Meine Google Recherche hat aber nichts eindeutiges ergeben. Wie ist es nun? Muss man erst in Rückstand geraten oder reicht es aus, dass das eigene Einkommen einbricht bzw. die Immobilie an Wert verliert damit die Bank den Kredit kündigen darf? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xfklu Februar 17, 2018 Bei Verschlechterung der Bonität (z.B. durch Arbeitslosigkeit) darf der Kreditgeber in der Regel kündigen. Aber ich sehe Grund, warum die Bank das tun sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pecunia magna Februar 17, 2018 Man kann so etwas absichern , durch entsprechende Versicherungen . Schon die Bausparkassen haben diese Kombination für den Todesfall oder die Erwerbsunfähigkeit eingeführt , vorne weg , soweit ich weiß BHW . Halte ich für eine gute Sache und zwar für beide Parteien , man muss ja nicht gleich die Versteigerung erwirken . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi Februar 17, 2018 Die Bank kann nicht aufgrund von Arbeitslosigkeit kündigen, wenn weiter bezahlt wird. Allein wenn das Objekt einen (nicht nur marginalen) Wertverlust erfährt, kann sie Ersatzsicherheiten verlangen. Aber auch hier gibt es keine Willkür und der Grundsatz "Treu und Glauben" gilt auch für Immobilienkredite. Ansonsten gilt https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__498.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag