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Solid

Beteiligungsgesellschaft als Einzelunternehmer

Empfohlene Beiträge

Ramstein

Und das hättest du mit den berühmten 5 Minuten Googeln vor Fadenseröffnung auch finden können.

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Taxadvisor
vor 7 Stunden schrieb Solid:

Ich kann mich nicht entsinnen eine ähnliche Antwort zuvor bereits erhalten zu haben aber vielen Dank.

 

Was die Jahresabschlüsse angeht ist Dir aber bewusst, dass Du als Gewerbetreibender erst ab 600000€ Umsatz bzw. Jahresüberschüss einen Jahresabschluss aufstellen musst. was Du da als Aufwand beschreibst ist also nicht nachvollziehbar oder Du hast es nicht verständlich genug ausgedrückt.

 

Gruß

Der Thread ist nicht besonders lang, hast Du Beitrag 2 und 4 nicht gelesen? Und meinen Beitrag hast Du offensichtlich auch nicht gelesen oder Dir ist die grammatikalische Verknüpfung entgangen: "Ohne Peronengesellschaft geht es nicht UND DANN..." Und wenn Du denn Jahresgewinn von TEUR 60 nicht erreichst, würde ich daran erstmal arbeiten.

 

Gruß

Taxadvisor

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Solid
vor 26 Minuten schrieb Taxadvisor:

Der Thread ist nicht besonders lang, hast Du Beitrag 2 und 4 nicht gelesen? Und meinen Beitrag hast Du offensichtlich auch nicht gelesen oder Dir ist die grammatikalische Verknüpfung entgangen: "Ohne Peronengesellschaft geht es nicht UND DANN..." Und wenn Du denn Jahresgewinn von TEUR 60 nicht erreichst, würde ich daran erstmal arbeiten.

 

Gruß

Taxadvisor

Vollkommen blödsinniger kommentar Taxadvisor. Wenn Du so ein toller Steuerexperte bist weshalb hast Du dann nicht einfach die entsprechende Richtlinie genannt? Dann wäre die Frage geklärt gewesen.

 

Es ist nämlich vollkommen unerheblich ob Personengesellschaft oder Einzelunternehmer. Es geht nicht weil es nicht als gewerbliche Tätigkeit anerkannt wird und der Hinweis mit den Jahresabschlüssen war von daher genauso überflüssig.

 

Und woran ich arbeiten muss oder nicht geht Dich einen feuchten .... an.

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Anleger Klein

@solid:

 

Du solltest ganz generell an Höflichkeit und Respekt arbeiten. Kombinierst du das noch mit etwas Textverständnis, Logik und Erinnerungsvermögen, dann bist du auch in der Lage die Zusammenhänge zu den Dingen herzustellen die man hier schreibt und erinnerst dich daran, was du selbst einige Postings zuvor noch gefragt hast. Wenn du ein Thema mit "Ich möchte meine Aktienkäufe im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit durchführen" beginnst, fragt man dich natürlich, was du vor hast. Nicht aus Neugier, sondern um das sprichwörtliche "Geschwurbel" zu vermeiden. Offensichtlich hast du ein Problem damit, woran es liegt (Kapital, Volljährigkeit, ...) ist mir tatsächlich egal, da mir meine Zeit für weitere Antworten zu schade ist. Taxadvisor und Ramstein können dir hochkompetente Antworten geben, aber wenn du das alles schon (besser) weißt ist das ja schön für dich.

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bobby13
vor 8 Stunden schrieb Solid:

Es ist nämlich vollkommen unerheblich ob Personengesellschaft oder Einzelunternehmer. Es geht nicht weil es nicht als gewerbliche Tätigkeit anerkannt wird ...

Das ist so auch nicht richtig.

Personengesellschaften, bei denen eine Kapitalgesellschaft persönlich haftender Gesellschafter ist, können in bestimmten Fällen gewerbliche Einkünfte erzielen §15 Abs. 3 Nr. 2 EStG

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beamter97
vor 4 Stunden schrieb bobby13:

Das ist so auch nicht richtig.

Personengesellschaften, bei denen eine Kapitalgesellschaft persönlich haftender Gesellschafter ist, können in bestimmten Fällen gewerbliche Einkünfte erzielen §15 Abs. 3 Nr. 2 EStG

Aber anders als im Bereich der der Abgeltungssteuer unterliegenden Kapitaleinkünfte, bei denen generell eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt wird, wird das FA bei den vom TO geplanten "untypischen" gewerblichen Einkünften diese Gewinnerzielungsabsicht genau prüfen und IMHO generell Liebhaberei unterstellen und Erträge und Aufwendungen aus der GuV streichen.

 

wie andere (kompetentere) schon anmerkten: Das klappt nicht.

 

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Laser12

Moin,

 

Taxadvisor hat sich wahrscheinlich bewusst zurück gehalten.

 

Normalerweise erzählen die Mandanten immer nur die Hälfte der relevanten Daten und dann nur das, was sie glauben, was ihrer laienhaften Vorstellung nach steuerlich günstig ist.

 

Von einer rein vermögensverwaltenden Kapitalanlage zu einer gewerblichen ist der Schritt nur klein und dann hat man den Salat bzw. zusätzliche Steuern und u. U. auch Buchführungspflichten mit Folgekosten.

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