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TriKe

Comstage-ETF werden ausschüttend

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odensee
· bearbeitet von odensee
vor 16 Minuten schrieb defiant:

Ich habe neulich für 10.000 Euro den ETF World LU0392494562 gekauft

Auch wenn das nicht deine Frage war: gute Wahl.

 

Zitat

Bei der Börse dachte ich immer an sechs bis sieben Prozent Dividende?

Du verwechselst Ausschüttung und langfristige Gewinne. In letzteren sind auch die für die meisten Anlger bedeutsameren Kursgewinne enthalten. Keine Panik.

 

Zitat

Macht es trotzdem Sinn, diesen ETF zu behalten, bringt das langfristig was, ohne zusätzlich einzuzahlen, oder wäre eher ein ETF auf den Dax sinnvoll?

Ja.

Ja.

Nein.

 

 

vor 3 Minuten schrieb west263:

ING hat jetzt gezahlt, aber noch keinerlei Abrechnungen im Postfach.

Die lesen hier mit. :w00t: Gleiches jetzt (24 Minuten nach meiner Frage) auch bei mir.

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th23
· bearbeitet von th23
Doppelposting / Zitat doppelt
vor 14 Stunden schrieb whister:

Selbstverständlich vor Quellensteuer.

 

Meine Betrachtung ist nach sämtlichen Steuern - Quellensteuer und Abgeltungssteuer - also was wirklich real auf meinem Konto ankommt.

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Schwachzocker

Ich melde hiermit, dass die Ausschüttungen des ETF120 bei der DiBa angekommen sind (ich hatte eigentlich mit weniger gerechnet). Es ist sogar eine Abrechnung dabei. Ich weiß aber nicht, um wieviel Minuten die Abrechnung später eingetroffen ist.

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Walter White
vor 2 Stunden schrieb odensee:

ING-Diba hat immer noch keine Ausschüttungen. Ist das bei anderen auch so? (Nur interessehalber... ich kann noch gut schlafen :rolleyes:)

Ausschüttung/Abrechnung erhalten für ETF127. Kannst dich wieder hinlegen.

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defiant

@odensee Herzlichen Dank für Deine Antworten! Dann bin ich sehr beruhigt.

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free2k
· bearbeitet von free2k

Gestern von der Diba die Ausschüttung vom ETF110 erhalten

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Neospin
vor 1 Stunde schrieb free2k:

Gersten von der Diba die Ausschüttung vom ETF110 erhalten

Für Gerste ist es zu spät, die muss spätestens im März gesät werden B-)

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123nobody321
vor 2 Stunden schrieb free2k:

Gersten von der Diba die Ausschüttung vom ETF110 erhalten

Ich ebenfalls.

2 kurze Fragen dazu nur:

(i) Muss man jetzt für die Steuer damit irgendwas beachten, oder kann ich einfach die Steuerabrechnung meiner Bank, so wie immer, mit den Zahlen verwenden?

(ii) Muss Geld vorgehalten werden damit eine etwaige Nachzahlung bedient werden kann?

 

Über kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße

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alsuna
vor 1 Minute schrieb 123nobody321:

(i) Muss man jetzt für die Steuer damit irgendwas beachten, oder kann ich einfach die Steuerabrechnung meiner Bank, so wie immer, mit den Zahlen verwenden?

Kannst du

 

vor 1 Minute schrieb 123nobody321:

(ii) Muss Geld vorgehalten werden damit eine etwaige Nachzahlung bedient werden kann?

Nein. Was hier ausgeschüttet wurde übersteigt die Vorabpauschale.

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123nobody321

@alsuna: Vielen Dank für die kurze Beantwortung! 

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free2k
vor 2 Stunden schrieb Neospin:

Für Gerste ist es zu spät, die muss spätestens im März gesät werden B-)

Verdammte Autokorrektur ^_^

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eugenkss

An jeden, der eine höhere Ausschüttung der comstage-ETF erwartet hätte, vllt nochmal zur Erinnerung:

Die ETF werden nicht zu Voll-Ausschüttern, die sämtliche Erträge ausschütten.

Es soll (laut meinem Verständnis der Äußerungen von comstage) nur gerade so viel ausgeschüttet werden, dass damit keine Vorabpauschale zu versteuern sein wird, sondern lediglich Steuer von der Ausschüttung berechnet und abgezogen wird.

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TriKe

Gilt die Investmentsteuerreform eigentlich nur in Deutschland? Oder ist das eine EU-weite Regelung? Ich wohne in Belgien und hier muss ich jegliche Ausschüttungen zu 30% versteuern. Es gibt keinen Freibetrag.

 

Deshalb bin ich noch unsicher, ob ich mir nicht doch wieder Thesaurierer suche. Für diese habe ich mich ursprünglich ja nicht umsonst entschieden.

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DST
· bearbeitet von DST
Am 3.9.2018 um 12:20 schrieb TriKe:

Gilt die Investmentsteuerreform eigentlich nur in Deutschland? Oder ist das eine EU-weite Regelung? Ich wohne in Belgien und hier muss ich jegliche Ausschüttungen zu 30% versteuern. Es gibt keinen Freibetrag.

Wenn du in Belgien jegliche Ausschüttungen zu 30% versteuern musst, dann ist es wohl keine EU-weite Regelung, q.e.d.

 

Zitat

Es soll (laut meinem Verständnis der Äußerungen von comstage) nur gerade so viel ausgeschüttet werden, dass damit keine Vorabpauschale zu versteuern sein wird, sondern lediglich Steuer von der Ausschüttung berechnet und abgezogen wird.

Betrifft das nun wirklich alle ETFs oder nur die, die "normalerweise" zu wenig zur Verhinderung der Vorpauschale ausschütten würden? Weißt das jemand inzwischen mit Sicherheit?

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odensee
vor 6 Minuten schrieb DST:

Wenn du in Belgien jegliche Ausschüttungen zu 30% versteuern musst, dann ist es wohl keine EU-weite Regelung, q.e.d.

Was hat die Investmentsteuerreform mit diesen 30% (und bei uns: 25%) und dem in Belgien nicht vorhandenen Freibetrag zu tun?

 

@TriKe es ist ein deutsches Gesetz, vom deutschen Bundestag beschlossen. Ziel war unter anderem aber, EU-Anforderungen umzusetzen.

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DST
· bearbeitet von DST
vor 19 Stunden schrieb odensee:

Was hat die Investmentsteuerreform mit diesen 30% (und bei uns: 25%) und dem in Belgien nicht vorhandenen Freibetrag zu tun?

Nichts, deswegen bin ich auch nur darauf eingegangen, dass jegliche Ausschüttungen in Belgien angeblich versteuert werden müssen, was in Deutschland aufgrund der in der Steuerreform verankerten Teilfreistellung bei Fonds mit entsprechender Aktienquote nicht der Fall ist.

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raptor14

Mein Freibetrag ist mit anderen Anlagen bereits ausgeschöpft und deswegen habe ich mit Umstellung auf ausschüttend bei den Comstage ETFs für andere ETFs mit dem gleichen Fokus aber halt thesaurierend entschieden.

 

Durch die Ausschüttung habe ich jetzt auch zu versteuernde Erträge. Wäre das nicht eigentlich ein guter Zeitpunkt zum rebalancen? Die EM ETFs sind ohnehin gerade leicht im Minus bei mir und somit könnte ich doch welche von der Comstage mit Verlust verkaufen und dann passend zur aktuellen Gewichtsverteilung wieder neue EM/World/EuroStoxx des thesaurierenden ETFs kaufen, oder?

 

Übersehe ich dabei was, ohne wäre das ohnehin ein guter Zeitpunkt, um zu versteuernde Gewinne mit Verluste zu verrechnen und gleichzeitig ETFs umzuschichten?

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odensee
vor 34 Minuten schrieb raptor14:

Übersehe ich dabei was, ohne wäre das ohnehin ein guter Zeitpunkt, um zu versteuernde Gewinne mit Verluste zu verrechnen und gleichzeitig ETFs umzuschichten?

Was du möglicherweise übersiehst: die Verluste von heute sind die Gewinne von morgen. Du willst ja einen anderen EM-ETF kaufen. Bis der an dem Stand ist, zu dem du den ETF127 gekauft hast, macht der ja auch Gewinne. Oder anders: du hast den ETF127 zu "100%" gekauft und bist jetzt bei "90%". Die 10% Verlust kannst du geltend machen. Aber du kaufst den neuen ETF ja jetzt auch zu "90%" und bis der wieder bei "100%" ist, hat er diese 10% als Gewinn, die du dann später versteuern musst. Das kann durchaus lohnen ("Steuerstundung"), kann aber auch ins Auge gehen, wenn in X Jahren der Steuersatz mal höher sein sollte. Ist halt eine Rechenaufgabe mit mehreren Unbekannten. Sofern es sich um "geringe" Verluste handelt, und du von den Ausschüttern wegkommen willst: so machen.

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etf-friese
vor 48 Minuten schrieb raptor14:

Übersehe ich dabei was, ohne wäre das ohnehin ein guter Zeitpunkt, um zu versteuernde Gewinne mit Verluste zu verrechnen und gleichzeitig ETFs umzuschichten?

Hattest Du die Verluste auch schon zum Jahreswechsel? Oder warst Du da noch im Plus?

 

Beispiel:

Nach 2009 gekauft für Summe X

Zum 31.12.2017/01.01.2018 fiktiver Verkauf zu X+1000

Wert heute X-50

 

Dann müsstest Du 1000 Gewinn zu alten Regeln versteuern und von den 50 Verlust kriegst Du nur 70% wegen der Teilfreistellung.

 

Alles nur richtig wenn ich die komische Steuerregelung richtig im Kopf habe.

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raptor14

Aktuell stehe ich beim ETF127 mit 10% im Minus und von meiner 50/20/30 Verteilung her, müsste ich auch wieder EM kaufen, um den Zielwert zu erreichen.

 

Ich würde also soviel vom ETF127 verkaufen, dass ich ca. soviel Verlust realisiere, wie ich insgesamt Ausschüttungen über die ganzen Comstage ETFs bekommen habe und kaufe damit dann den EM ETF, den ich auch sonst monatlich bespare, der thesaurierend ist.

 

Gedankenbeispiel:

- Freisteller bereits ausgeschöpft

- 1.000 Euro Ausschüttung bekommen, davon 263,75 Euro Abgeltungssteuer inkl. Soli wurden einbehalten

- 10% Minus aktuell beim ETF127 im Depot => ETF127 für 10.000 Euro verkaufen => 1.000 Euro Verlust realisiert

- 263,75 Euro Steuer wird wieder erstattet, da Gewinn gegen Verlust verrechnet

- 50/30/20 Aufteilung wieder rebalancen; somit 10.000 Euro - Transaktionskosten in A12GVR (IE00BTJRMP35) anlegen

= 1.000 Euro Verlust + Transaktionskosten - 263,75 Euro Steuer => 736,25 Euro + Transaktionskosten als Aufwand fürs Rebalancen, und um von Ausschütter zu Thesaurierer zu kommen

kommt mir teuer vor

 

Eure Meinung?

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odensee
vor 3 Minuten schrieb raptor14:

= 1.000 Euro Verlust + Transaktionskosten - 263,75 Euro Steuer => 736,25 Euro + Transaktionskosten als Aufwand fürs Rebalancen, und um von Ausschütter zu Thesaurierer zu kommen

kommt mir teuer vor

 

Eure Meinung?

Ich verstehe deine Rechnung nicht. Meiner Meinung nach hast du als Kosten lediglich die Transaktionskosten. Den realisierten Verlust von 1000 Euro holst du (hoffentlich) durch den anderen ETF wieder rein. Dann sind diese 1000 Euro allerdings steuerpflichtiger Gewinn.

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west263
vor 4 Minuten schrieb raptor14:

Ich würde also soviel vom ETF127 verkaufen, dass ich ca. soviel Verlust realisiere, wie ich insgesamt Ausschüttungen über die ganzen Comstage ETFs bekommen habe und kaufe damit dann den EM ETF, den ich auch sonst monatlich bespare, der thesaurierend ist.

wenn er aktuell im Minus ist und Du eigentlich einen thesaurierenden ETF möchtest, wieso dann nur einen Teil verkaufen? Verkaufe die komplette Position und kaufe dann das, was dir besser passt.

Dieses scheibchenweise verkaufen kostet dich nur Gebühren.

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vanity
vor 11 Minuten schrieb raptor14:

Eure Meinung?

Du rechnest falsch. Das geplante Manöver kostete dich bei einer flat rate 1x Transaktionskosten (Kauf wolltest du sowieso machen) bis max. 2x Transaktionskosten (falls Transaktionskosten linear zum Volumen).

 

Den Einwand von etf-friese hast du elegant übergangen, das solltest du als erstes prüfen (sonst ergibt das Ganze womöglich überhaupt keinen Sinn).

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raptor14
vor einer Stunde schrieb etf-friese:

Hattest Du die Verluste auch schon zum Jahreswechsel? Oder warst Du da noch im Plus?

 

Beispiel:

Nach 2009 gekauft für Summe X

Zum 31.12.2017/01.01.2018 fiktiver Verkauf zu X+1000

Wert heute X-50

 

Dann müsstest Du 1000 Gewinn zu alten Regeln versteuern und von den 50 Verlust kriegst Du nur 70% wegen der Teilfreistellung.

 

Alles nur richtig wenn ich die komische Steuerregelung richtig im Kopf habe.

 

Also wenn ich den Einstandskurs mit dem vergleiche, der mir von der Bank zum Jahreswechsel für den fiktiven Verkauf mitgeteilt wurde, dann bin ich zum Jahreswechsel auch ca. 2% im Minus gewesen. Ich habe einen Grossteil des ETF127 erst letztes Jahr gekauft.

 

Für die neue Steuerregel wird doch dann Ende 2018 geschaut, ob der Kurs von 1.1.2018 kleiner als der vom 31.12.2018 ist. Aktuell wäre ich bei Verlust fürs Jahr 2018 und somit würden keine Abzüge kommen, oder?

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etf-friese
vor 31 Minuten schrieb raptor14:

Also wenn ich den Einstandskurs mit dem vergleiche, der mir von der Bank zum Jahreswechsel für den fiktiven Verkauf mitgeteilt wurde, dann bin ich zum Jahreswechsel auch ca. 2% im Minus gewesen. Ich habe einen Grossteil des ETF127 erst letztes Jahr gekauft.

Diese 2% Verlust von Ende 2017 sollten dann zu 100% in den Verlusttopf wandern. Die Verluste die ausgehend vom Wert des fiktiven Verkaufs in 2018 gemacht wurden zählen nur zu 70%, wegen TFS.

vor 33 Minuten schrieb raptor14:

Für die neue Steuerregel wird doch dann Ende 2018 geschaut, ob der Kurs von 1.1.2018 kleiner als der vom 31.12.2018 ist. Aktuell wäre ich bei Verlust fürs Jahr 2018 und somit würden keine Abzüge kommen, oder?

Dieses Gucken von Kurs Anfang/Ende des Jahres wird doch nur wegen der Vorabpauschale gemacht? Wenn Du jetzt verkaufst guckt da sowieso keiner mehr, und falls Du den ETF127 behälst hast Du doch schon eine Ausschüttung erhalten, die so bemessen war, daß vorraussichtlich die Pauschale vermieden wird?

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