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TriKe

Comstage-ETF werden ausschüttend

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raptor14

Komplizierte bzw. komplexe Geschichte mit der unterschiedlichen Besteuerung, aber langsam verstehe ich besser die Zusammenhänge.

 

Vielen Dank für die vielen Anregungen dazu!

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kleinerfisch
Am 6.9.2018 um 11:08 schrieb etf-friese:

Beispiel:

Nach 2009 gekauft für Summe X

Zum 31.12.2017/01.01.2018 fiktiver Verkauf zu X+1000

Wert heute X-50

 

Dann müsstest Du 1000 Gewinn zu alten Regeln versteuern und von den 50 Verlust kriegst Du nur 70% wegen der Teilfreistellung.

 

Alles nur richtig wenn ich die komische Steuerregelung richtig im Kopf habe.

Nicht ganz.

Dann müsstest Du 1000 Gewinn zu alten Regeln versteuern und von den 1050 Verlust kriegst Du nur 70% wegen der Teilfreistellung.

 

Der "neue" Verlust zählt ab dem fiktiven Verkauf: X-50-(X+1000)=-1050

 

Aber hier gilt ja eher:

Beispiel:

Nach 2009 gekauft für Summe 10.000

Zum 31.12.2017/01.01.2018 fiktiver Verkauf zu X-200

Wert heute X-1.000

 

Damit 200 Verlust bis Ende 17 voll und 800 Verlust ab Anfang 18 zu 70%=760 Verlust mit entsprechender Steuergutschrift.

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etf-friese
vor 11 Minuten schrieb kleinerfisch:

Der "neue" Verlust zählt ab dem fiktiven Verkauf: X-50-(X+1000)=-1050

Ah, Danke. Wenn man zwei Minuten drüber nachdenkt - macht das so auch mehr Sinn.

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papier

Muss man eigentlich die Vorabpauschale zahlen, wenn man Anteile nach der Ausschüttung, aber vor Ablauf des Kalenderjahres kauft?

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alsuna

Selbstverständlich. Die Vorabpauschale wird anteilig anhand der gehaltenen Monate berechnet und um eventuelle Ausschüttungen reduziert.

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vanity
vor 34 Minuten schrieb alsuna:

Selbstverständlich. Die Vorabpauschale wird anteilig anhand der gehaltenen Monate berechnet und um eventuelle Ausschüttungen reduziert.

Nicht falsch, aber auch nicht erhellend in Bezug auf die Fragestellung:

 

Schritt 1: Ermittlung der Vorabpauschale unabhängig vom Kaufzeitpunkt unter Berücksichtigung der Ausschüttung (für das komplette Jahr).

Schritt 2: Zeitanteiliger Ansatz der in Schritt 1 ermittelten Pauschale abhängig vom Kaufzeitpunkt, aber unabhängig vom Ausschüttungszeitpunkt.

 

Wenn sich also trotz Ausschüttung eine Vorabpauschale größer 0 ergibt, dann ist diese unabhängig davon, ob der Kaufzeitpunkt vor oder nach der Ausschüttung lag, zeitanteilig zu versteuern.

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alsuna
Am 21.9.2018 um 17:55 schrieb vanity:

Schritt 1: Ermittlung der Vorabpauschale unabhängig vom Kaufzeitpunkt unter Berücksichtigung der Ausschüttung (für das komplette Jahr).

Schritt 2: Zeitanteiliger Ansatz der in Schritt 1 ermittelten Pauschale abhängig vom Kaufzeitpunkt, aber unabhängig vom Ausschüttungszeitpunkt.

Danke für die Klarstellung!

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