SnowMerman Februar 2, 2018 Guten Tag zusammen, neben der deutsche Staatsbürgerschaft habe ich noch die amerikanische Staatsbürgerschaft. Durch diese muss ich neben meiner deutschen Steuerklärung auch eine US-Steuererklärung einreichen. Aktuell bespare ich in Deutschland bei der comdirect ETFs. Das Problem für mich entsteht jetzt durch die amerikanische Staatsbürgerschaft. Die ETFs fallen unter das PFIC (Passive foreign investment company) was einen Kompliziertes und manuelles melden der ETFs in die USA mit sich bringt. Ich würde gerne die ETFs in der USA besparen, damit fällt für mich das PFIC verfahren weg, da dies von den US ETF Emittenten übernommen wird. Was ich bis jetzt leider noch nicht klären konnte, wie ich diese ETFs in meiner deutschen Steuererklärung angeben muss. Und gibt es Meldepflichten ähnlich zum PFIC Verfahren in den USA auch in Deutschland oder würde das einfach wegfallen. Über einen Austausch würde ich mich freuen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Februar 2, 2018 Ab 2018 mit dem neuen InvStRefG kein Problem mehr. Ich gehe davon aus, Du bist vorrangig in D steuerpflichtig (Hautwohnsitz). Dann wären ab 2018 die Ausschüttungen "einfach" zu erklären. Wenn keine oder nur geringe Ausschüttungen gezahlt wurden, wäre die Vorabpauschale (erstmals für 2019) zu ermitteln und zu erklären. Die Strafbesteuerung für intransparente Fonds fällt weg. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Februar 2, 2018 Ich kenne das PFIC Verfahren nicht und kann daher nichts über Ähnlichkeiten sagen. Aber Du bist prinzipiell auch in Deutschland mit Deinem Welteinkommen steuerpflichtig, wenn Du hier wohnst. Die Staatsbürgerschaft allein begründet anders als für die USA keine Steuerpflicht in D. Darüber hinaus ist das DBA D-USA zu beachten, das Regelungen enthält, welcher Staat welche Einkommensbestandteile besteuern darf. Wichtig könnten hier die Artikel zu Dividenden und Zinsen (soweit Fondsausschüttungen darunter fallen) und zu Vermögensgewinnen sein, ggfs. auch noch der FallBack-Artikel zu "anderen Einkünften". Mit Ausnahme der Dividenden aus Aktien (im Forum oft diskutierte Quellensteuerproblematik) ist es in der Regel in den DBAs so geregelt, dass solche Einkommensarten im Wohnsitzstaat besteuert werden. Aber jedes DBA ist anders. Selbst wenn im DBA USA-D eine andere Regelung getroffen wurde, bleibt in D meist eine Besteuerung zumindest über den Progressionsvorbehalt. Die Einkünfte dafür werden nach deutschen Regeln ermittelt. Es mag auch sein, dass die USA eine eigene Quellensteuer auf Fondsausschüttungen erheben, die dann in D anrechenbar sein könnte aber nicht sein muss. Du wirst also höchstwahrscheinlich diese Einkünfte in D angeben müssen, was nicht ganz einfach aber insbesondere nach der Reform der Fondsbesteuerung durchaus machbar ist (s. Taxadvisors Post). Das internationale Steuerrecht ist kompliziert und Du wirst Dich entscheiden müssen zwischen - Kosten für einen spezialisierten Steuerberater - Kosten in Form von eigenem Aufwand - Kosten für suboptimale Steuerbescheide oder irgendeine Mischung daraus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SnowMerman Februar 2, 2018 Vielen Dank @Taxadvisor und @kleinerfisch Das PFIC Verfahren ist ähnlich wie die ehemalige Strafbesteuerung von intransparente Fonds in Deutschland, nur hat mir die Information gefehlt das diese Strafbesteuerung abgeschafft wurde. Wenn ich das richtig verstehe, bietet es sich also an Aktien Fonds zu kaufen, die Ausschüttend sind und keinen thesaurierend Anteil besitzen, wenn ich das in den US erledigt bin ich vom PFIC "befreit" und hab mit ein wenig mehr Aufwand (eintragen der ausländischen Kapitalerträgen in die Steuererklärung) meine Arbeit erledigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Februar 2, 2018 Noch ein Gedanke dazu: Wenn Du in D Aktien-ETFs kaufst, bekommst Du höchstwahrscheinlich eine Teilfreistellung in Höhe von 30%, d.h. 30% der Ausschüttungen und Kursgewinne sind steuerfrei. Wenn Du sie in US kaufst und die Fonds sind in D nicht zugelassen/gelistet, werden sich die dortigen Fondsgesellschaften kaum darum scheren, ihre Anlagebedingungen so zu schreiben, dass Du diese TFS auch bekommst. Es gibt zwar die Möglichkeit, sich das individuell bescheinigen zu lassen, aber wie das funktionieren soll, ist noch völlig unklar. Es gibt auch schon den ersten Fall einer britischen Fondsgesellschaft, die sich offenbar nicht darum gekümmert hat (TFS = 0%) und auch eher unkooperativ ist (s. ab hier). So gesehen hat taxadvisor zwar recht, dass die Strafbesteuerung abgeschafft ist, jedoch gibt es faktisch eine neue. Was für Dich besser ist, hängt also neben dem unterschiedlichen Aufwand beider Varianten auch von der Depotgröße und damit den zu erwartenden Steuern in D ab. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SnowMerman Februar 2, 2018 Danke für die Aufklärung. Dann wird es wohl auf einzel Aktien hinaus laufen... fände zwar ETFs schöner aber die Finanzämter machen es ein nicht einfach schade Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag