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el_Mare

Fiktive Veräußerungsgewinne DIBA

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el_Mare

Mittlerweile habe ich eine Thesaurierungsmitteilung für den UBS Emerging Markets bekommen - jedoch wurde der fiktive Veräußerungserlös noch nicht angepasst.

Wie sieht es bei Euch aus? Hat sich schon was getan? 

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Mangalica

Die Thesaurierungsmitteilung habe ich für genau diesen ETF (LU0480132876) auch bekommen. UBS hat gestern alle Steuerdaten im Bundesanzeiger veröffentlicht, da stimmen die ausschüttungsgleichen Erträge des Rumpfgeschäftsjahres auch genau mit der Thesaurierungsmitteilung überein.

 

Da ich diesen ETF mittlerweile verkauft habe, bin ich jetzt gespannt, ob ich noch eine korrigierte Verkaufsabrechnung ohne Schätzwert bekommen kann.

 

 

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Mangalica

Antwort von der DiBa auf meine Frage, was jetzt passieren wird:

 

Zitat

 

Guten Tag,

 

wir haben den ausschüttungsgleichen Ertrag für Ihr Wertpapier UBS-ETF-MSCI EM.MKTS DLAD, ISIN LU0480132876, erhalten. Das bedeutet, wir korrigieren das zum 31.12.2017 ermittelte Veräußerungsergebnis und den Verkauf. Einen genauen Termin können wir Ihnen nicht nennen. Bitte haben Sie etwas Geduld.

 

Eine korrigierte Jahressteuerbescheinigung erstellen wir nicht. Legen Sie den Beleg einfach, zusammen mit Ihrer Steuererklärung, bei Ihrem Finanzamt vor.

 

 

Also jetzt einfach abwarten.

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GoGi

Steht denn in deiner Jahressteuerbescheinigung, dass nicht alle Erträge bekannt waren?

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Mangalica
vor 15 Minuten schrieb GoGi:

Steht denn in deiner Jahressteuerbescheinigung, dass nicht alle Erträge bekannt waren?

 

Nein. Ist das relevant?

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GoGi
· bearbeitet von GoGi

 

vor 56 Minuten schrieb skrause:

Nein.

Bei mir auch nicht. Ich hätte das aber erwartet, wenn die Schätzwerte miteinbezogen worden wären. Es stellt sich aber heraus, dass bei mir die Schätzwerte gar nicht berücksichtigt sind.

 

Kann es also doch sein, dass die Thesaurierung vom Rumpfgeschäftsjahr gar nicht 2017 versteuert werden muss, sondern erst bei Verkauf? Es gab hier mindestens eine Person, die das so gesehen hat, aber die meisten dachten das nicht.

 

(In dem Fall wäre die Steuerbescheinigung korrekt und müsste nicht korrigiert werden. Das wäre dann nur nötig, wenn du z.B. 2018 verkaufst und die Daten bis zur erstellung der Bescheinigung von 2018 (also Anfang 2019) immernoch nicht vorliegen, was theoretisch denkbar wäre.)

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Mangalica
vor einer Stunde schrieb GoGi:

Kann es also doch sein, dass die Thesaurierung vom Rumpfgeschäftsjahr gar nicht 2017 versteuert werden muss, sondern erst bei Verkauf? Es gab hier mindestens eine Person, die das so gesehen hat, aber die meisten dachten das nicht.

 

In meiner Thesaurierungsmitteilung von gestern steht:

 

Zitat

Die Fondserträge wurden im Fondsvermögen wieder angelegt. Ausländischer thesaurierender Investmentfonds. Besteuerung mit Kapitalertragsteuer erfolgt bei Veräußerung. Kapitalerträge sind einkommensteuerpflichtig. Die Abrechnung ist aus steuerlicher Sicht im Vorjahr einzuordnen.

 

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GoGi
· bearbeitet von GoGi
vor 9 Minuten schrieb skrause:

In meiner Thesaurierungsmitteilung von gestern steht:

Aus steuerlicher Sicht im Jahr 2017 einzuordnen sind aber auch die fiktiven Veräußerungsgewinne (zumindest könnte man es so interpretieren). Und trotzdem werden die Steuern nicht 2017 bezahlt.

 

"Die Abrechnung ist aus steuerlicher Sicht im Vorjahr einzuordnen." ist vermutlich ein Text, der immer aktiviert wird, wenn der Thesaurierungstermin im Jahr vor der Anfertigung der Abrechnung ist.

 

Ich werde noch von anderen Banken Steuerbescheinigungen bekommen, mal schauen, was die machen.

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FlyingDutchman

Du must die agE die in 

2017 angefallen sind in 2017 (1) versteuern.

 

Die fiktiven Veruserungsgewinne werden erst beim Verkauf fällig. 

 

Wenn du also in 2022 deine ETFs verkaufst musst du die schon in 2017 von dir via Steuererklärung versteuerten agE mit den in 2022 für 2017 versteuerten (in 2017 fiktiv, in 2022 real) gegenrechnen.

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GoGi

Auch die vom Rumpfgeschäftsjahr? Woraus ergibt sich das? Warum stehen die nicht auf der Steuerbescheinigung?

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Taxadvisor
vor 17 Minuten schrieb GoGi:

Auch die vom Rumpfgeschäftsjahr? Woraus ergibt sich das? Warum stehen die nicht auf der Steuerbescheinigung?

Aus der Zuflussfiktion. Natürlich ist die Thesaurierung zum 31.12.2017 auch bei Rumpfwirtschaftsjahren im Jahr 2017 zu versteuern. Wofür wird sie sonst ermittelt? In 2018 gibt es keine agE mehr.

 

Gruß

Taxadvisor

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GoGi
vor 22 Minuten schrieb Taxadvisor:

Wofür wird sie sonst ermittelt?

Um noch Quellensteuer anrechnen zu können? Außerdem gibt es im Bundesanzeiger noch mindestens 10 weitere Einträge, die ich nie benötigt habe, aber die für irgendwas relevant sein müssen.

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stat

Bei mir wurden auf etf001 und etf050 angeblich unversteuerter akkumulierter ausschüttungsgleicher Ertrag daraufgerechnet die aber tatsächlich ausgeschüttet und auch versteuert worden sind (Onvista Bank). Fonds sind ETF mit 30.06 Geschäftsjahr.

 

Gibt es noch jemanden dem dies so passiert ist?

 

Danke!

 

 

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Taxadvisor
vor 42 Minuten schrieb stat:

Bei mir wurden auf etf001 und etf050 angeblich unversteuerter akkumulierter ausschüttungsgleicher Ertrag daraufgerechnet die aber tatsächlich ausgeschüttet und auch versteuert worden sind (Onvista Bank). Fonds sind ETF mit 30.06 Geschäftsjahr.

 

Wir der Ertrag des steuerlichen Rumpfwirtschaftsjahr sein.

 

Gruß

Taxadvisor

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maibaum2015
· bearbeitet von maibaum2015
vor 14 Stunden schrieb Taxadvisor:

Aus der Zuflussfiktion. Natürlich ist die Thesaurierung zum 31.12.2017 auch bei Rumpfwirtschaftsjahren im Jahr 2017 zu versteuern. Wofür wird sie sonst ermittelt? In 2018 gibt es keine agE mehr.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Da bei mir die Abrechnungen aller ETFs (ishares, dbx, cs) noch nicht korrekt das Rumpfgeschäftsjahr 2017 abbilden (siehe Diskussion weiter oben) warte ich dann also auf korrigierte Abrechnungen, richtig? Ist bekannt, ob die die Banken (IngDiba wurde ja schon genannt) die erstellten Abrechnungen korrigieren MÜSSEN? 

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stat
vor 10 Stunden schrieb Taxadvisor:

Wir der Ertrag des steuerlichen Rumpfwirtschaftsjahr sein.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Ich befürchte es auch. Ich habe Comstage schon angeschrieben ob es hier einen entsprechende Meldung im Bundesanzeiger geben wird und dann entsprechend korrigiert wird.

 

Fazit für mich nie wieder Fonds. Die  Direktanlage ist nun steuerlich deutlich günstiger und gesamtwirtschaftlich sowieso.

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maibaum2015

Für A0LEW8 (IE00B1FZS350) sind die Daten des 2017 GJ jetzt im Bundesanzeiger seit heute. Aber Rumpfgeschäftsjahr ist nicht dein. Hatte schon Hoffnung, dass man hierschon alles findet...

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edan

Hallo,

 

bei der fiktiven Veräußerung sind ja Kursgewinne in Höhe von 100k steuerfrei.

Bei mir ist diese fiktive Veräußerung schon erfolgt. Beispielsweise wurde eine ETF mit einem Kurwert von 50 EUR zu 1000 Stück (50K Total) verkauft und danach gleich wieder eingekauft.

Wenn der Kurs jetzt auf 60 Euro steigt, zahle ich somit nur Steuern auf den Kursgewinn von 10 Euro. Richtig?

Oder habe ich noch einen Restbetrag an Steuerfreiheit von 50K für diese Positionen, der irgendwo mitverfolgt wird. Denke mal nicht:(

Leider kann ich auch nirgends mehr einsehen, welche schönen Kursgewinne ich eigentlich insgesamt seit den letzten 10 Jahren habe, oder doch?

 

Danke,

Edan

 

 

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moonraker
vor einer Stunde schrieb edan:

Hallo,

 

bei der fiktiven Veräußerung sind ja Kursgewinne in Höhe von 100k steuerfrei.

Bei mir ist diese fiktive Veräußerung schon erfolgt. Beispielsweise wurde eine ETF mit einem Kurwert von 50 EUR zu 1000 Stück (50K Total) verkauft und danach gleich wieder eingekauft.

Wenn der Kurs jetzt auf 60 Euro steigt, zahle ich somit nur Steuern auf den Kursgewinn von 10 Euro. Richtig?

Oder habe ich noch einen Restbetrag an Steuerfreiheit von 50K für diese Positionen, der irgendwo mitverfolgt wird. Denke mal nicht:(

Leider kann ich auch nirgends mehr einsehen, welche schönen Kursgewinne ich eigentlich insgesamt seit den letzten 10 Jahren habe, oder doch?

 

Danke,

Edan

 

 

Nein, die 100k€ steuerfreie Gewinne auf Altbestände gelten ab 1.1.2018, also alles was Du ab jetzt noch gewinnst.

Verfolgt wird der Freibetrag vom Finanzamt, die Banken ziehen zunächst mal die Abgeltungssteuer ab.

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stat
Am 23.2.2018 um 07:58 schrieb stat:

 

Ich befürchte es auch. Ich habe Comstage schon angeschrieben ob es hier einen entsprechende Meldung im Bundesanzeiger geben wird und dann entsprechend korrigiert wird.

 

Fazit für mich nie wieder Fonds. Die  Direktanlage ist nun steuerlich deutlich günstiger und gesamtwirtschaftlich sowieso.

Angeblich wird April korrigiert werden nach Aussage Comstage.

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el_Mare

Ich holde den Faden noch mal nach oben....

Hat denn bis jetzt eine andere Depotbank als die DiBa bereits den fiktiven Veräußerungsgewinn korrigiert? Die Daten im BAZ wären ja nun größtenteils verfügbar...

Bei der DiBa ist (zumindest bei mir) noch nichts passiert.

 

 

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maibaum2015

weiss jemand, ob die INGDIBA korrigierte Jahressteuerbescheinigungen verschicken wird?

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Mangalica
vor einer Stunde schrieb maibaum2015:

weiss jemand, ob die INGDIBA korrigierte Jahressteuerbescheinigungen verschicken wird?

 

Wird sie nicht.

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maibaum2015
vor 23 Stunden schrieb skrause:

 

Wird sie nicht.

Mist. Also Daten gemäß Bundesanzeiger selbst rechnen u die Daten der IngDiba korrigieren?

die comdirect macht das bedeutend kundenfreundlicher...

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GoGi

Oder Delta-Korrektur?

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