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el_Mare

Fiktive Veräußerungsgewinne DIBA

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FlyingDutchman
vor 14 Minuten schrieb maibaum2015:

Und nein, die zwischenthesaurierung von 30.6. bis 31.12.17 fand keine erwähnung. muss es denn eine solche zwangsweise geben???

Meiner Meinung nach schon, da ja in diesem Zeitraum dem Fonds Dividenden zugeflossen sind, müssen diese auch bis 31.12.2017 in einer Besteuerungsgrundlage von iShares in einem RumpfGj deklariert werdrn. Sie auch diese Thread: https://www.wertpapier-forum.de/topic/45254-trackingdifferenzen-von-aktien-etfs-auf-standardindizes/?do=findComment&comment=1089092

 

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el_Mare

Nun habe ich auch eine Antwort von der DiBa bekommen:

Sie schreiben unter Anderem:

 

"Bekommen wir keine korrigierten Daten von der Fondsgesellschaft, was - Stand heute – der Fall sein soll, dann können Sie die Daten dem Rechenschaftsbericht des Wertpapiers entnehmen."

 

Ich hoffe, dass es nicht dazu kommen wird. In 10 (+) Jahren, wenn die ETFs verkauft werden sollen, wird es sicher nicht ganz einfach, dem Steuerberater und dem Finanzamt zu erklären, was da am 31.12.17 genau gerechnet wurde und warum da etwas berichtigt werden soll.

 

"Als Alternative dazu kann der noch nicht dem Steuerabzug unterlegene ausschüttungsgleiche Ertrag pro Anteil des vorangegangenen Geschäftsjahrs angesetzt werden."

Kann ich als Anleger darauf bestehen, dass dies so angewendet wird? Wäre ja wesentlich günstiger für uns... Was meint Ihr?

 

 

 

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FlyingDutchman

 

vor 1 Stunde schrieb el_Mare:

Ich hoffe, dass es nicht dazu kommen wird. In 10 (+) Jahren, wenn die ETFs verkauft werden sollen, wird es sicher nicht ganz einfach, dem Steuerberater und dem Finanzamt zu erklären, was da am 31.12.17 genau gerechnet wurde und warum da etwas berichtigt werden soll.

Ich auch nicht. Im Moment herrscht da pure Verwirrung bei allen Beteiligten. Wahrscheinlich dauert es bis Mitte 2019 bis sich der Stau halbwegs gelegt hat.

 

HSBC hat die ja mal ein positive Antwort gegeben. Ich warte noch auf die Antworten von info@ishares.de, info@lyxoretf.de und ubs-etf-deutschland@ubs.com. Letztere habe mir schon mal folgendes mitgeteilt:

Zitat

Bezüglich Ihrer Zweiten Anfrage zur Meldung der Ertragsdaten von Donnerstag, kommen wir separat noch einmal auf Sie zu, da wir hierzu noch intern zusätzliche Informationen benötigen.

 

Die machen im Moment alle ganz viele Meetings und Telefonkonferenzen, da kannst du dir sicher sein.

 

Da möchte ich doch ganz gerne nochmal @kleinerfisch zitieren:

Zitat

Wir sollten das nicht zu hoch hängen. In einem Land, dass weder eine Autobahnmaut termingerecht hinbekommt, noch eine Oper ohne massive Preissteigerung oder einen Hauptstadtflughafen jemals fertigstellen kann, ist es doch ein bisschen optimistisch, zu glauben, dass so eine Umstellung innerhalb einer Woche klappt.

 

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maibaum2015
· bearbeitet von maibaum2015

Für mich heisst's jetzt abwarten. ^^ Hab nun auch für den ausschüttenden ishares A0LEW8 die Steuermitteilung bekommen. dort ist zu lesen "zzgl. besitzzeitanteilige akk. thes. Erträge", d.h. der Wert erhöht das Veräusserungsergebnis...

Komme nicht auf den Zahlenwert. Weder mit Teilthesaurierungen, noch mit Schätzwerten oder Ausschüttungen. Keine Ahnung.

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FlyingDutchman
vor 3 Stunden schrieb maibaum2015:

Hab nun auch für den ausschüttenden ishares A0LEW8 die Steuermitteilung bekommen. dort ist zu lesen "zzgl. besitzzeitanteilige akk. thes. Erträge", d.h. der Wert erhöht das Veräusserungsergebnis...

War das ein Verkauf oder nur die Berechnung des fiktiven "Veraeusserungsergebnises zum 31.12.2017"?

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maibaum2015

Letzteres.

Letzteres.

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FlyingDutchman
vor 28 Minuten schrieb maibaum2015:

Letzteres.

Letzteres.

Von wem hast du die Steuermitteilung bekommen? Von iShares oder der Diba? Wenn von der Diba, hast du da ein standardisiertes Stück Papier/PDF bekommen, was jeder bekommt, oder auf dich bzw. auf eine von dir gestellte Anfrage zugeschnitten?

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maibaum2015

codi

 

 

wo kann man denn rechenschaftsberichte eines wertpapiers finden? bundesanzeiger?

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FlyingDutchman
Gerade eben schrieb maibaum2015:

codi

 

 

wo kann man denn rechenschaftsberichte eines wertpapiers finden? bundesanzeiger?

bundesanzeiger.de aufrufen und dann in das Suchfeld das Wort „Besteuerungsgrundlage“ gefolgt von der ISIN.

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el_Mare
· bearbeitet von el_Mare

Sehr geehrter Herr El_Mare,

 

bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der Vielzahl von Anfragen zum Thema Investmentsteuerreform weder die Zeit, noch die Mitarbeiter-Kapazitäten haben, jedes einzelne Veräußerungsergebnis unserer Fonds-Kunden im Einzelnen aufzulisten.

Aus unserer Erfahrung können wir Ihnen aber mitteilen und dazu haben Sie uns ja auch bereits E-Mails geschrieben, dass sich die meisten Kunden für den teilweise enthaltenen Schätzwert interessieren.

Deshalb nur teilweise enthalten, da für manche Fonds der tatsächliche Wert schon gemeldet wurde, für die meisten Fonds wurde uns aber eben für 2017 nur ein Schätzwert gemeldet, der in diesem Fall in das Veräußerungsergebnis einfließen muss. Von einer Wahlmöglichkeit der Kunden, den Schätzwert ablehnen zu können, ist uns nichts bekannt.

Bei Ihren drei angefragten Fonds wurden uns pro Anteil folgende Schätzwerte übermittelt:

›  LU0480132876, 5,68901892 Euro

›  DE000A1C22M3, 1,37047800 Euro

›  IE00B3DKXQ41, 3,65787900 Euro

Unser jetziger Informationsstand ist, dass der Schätzwert nachträglich nicht mehr durch die Fondsgesellschaften korrigiert wird.

Daher müssen die Bürger die Schätzwert-Besteuerung beim eigentlichen Verkauf über ihre Steuererklärung beim Finanzamt zurückfordern. Das ist dann aber erst im Jahr nach dem tatsächlichen Verkauf bzw. der tatsächlichen Besteuerung möglich. 

 

 

 

...das habe ich befürchtet. Vor allem die letzten beiden Sätze....

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GoGi
vor 3 Minuten schrieb el_Mare:

[...] für die meisten Fonds wurde uns aber eben für 2017 nur ein Schätzwert gemeldet [...]

Dies bedeutet aber, dass der Schätzwert doch von der Fondsgesellschaft kommt.

vor 6 Minuten schrieb el_Mare:

Daher müssen die Bürger die Schätzwert-Besteuerung beim eigentlichen Verkauf über ihre Steuererklärung beim Finanzamt zurückfordern. Das ist dann aber erst im Jahr nach dem tatsächlichen Verkauf bzw. der tatsächlichen Besteuerung möglich.

Tja, der Schätzwert wird aber schon für die Steuererklärung 2017 benötigt (ausländische Thesaurierer) weil die schon 2017 versteuert werden. Da die Fondsgesellschaften noch ewig Zeit für die offiziellen Werte haben, muss der Steuerbescheid danach noch geändert werden.

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Mato

Was macht Ihr Euch denn da für einen Stress mit den ständigen Anfragen bei der Diba. Erstmal abwarten und Tee trinken würde ich sagen.

 

Ich bin mit dem HSBC S&P500 auch betroffen, das Veräußerungsergebnis liegt ziemlich genau beim Kursgewinn plus 6% vom Kurs am 31.12.

 

Ich warte nun ab, ob dieses bei der Diba noch geändert wird, sobald der Fonds wieder im Bundesanzeiger veröffentlicht (normalerweise Ende April). Falls nicht, werde ich mir dann meine Gedanken dazu machen müssen, spätestens halt beim Verkauf irgendwann.

 

 

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FlyingDutchman
· bearbeitet von FlyingDutchman
vor 59 Minuten schrieb GoGi:

Dies bedeutet aber, dass der Schätzwert doch von der Fondsgesellschaft kommt

Wie soll der Schätzwert von der Fondsgesellschaft kommen, wenn diese keine Besteuerungsgrundlage oder ähnliches veröffentlicht?

 

 Die Fondsgesellschaften melden m.M. nach gar nichts an Banken. Die Fondsgesellschaften veröffentlichen ihre Besteuerungsgrundlage im Bundesanzeiger um nicht als "schwarzer Fonds" (intransparenter Fonds) zu gelten und damit die Anteileinhaber des Fonds in Deutschland regulär besteuert werden können.

 

Damit die Banken wiederum überhaupt die den Auflagen des Fiskus gerecht werden können, müssen diese sich wieder irgendwelcher DatenFeed Dienstleister, wie WM Daten, bedienen, die Ihnen diesen ganzen, vom Finanzamt geforderten, Brums vorgekaut liefern. Da nun nicht vielen Leute (außer ein paar Spezialisten oder PWC-Beratern o.ä.) bei den Banken im Detail bis zum letzen Cent wissen was wie, wo und warum genau so und nicht anders berechnet wird und der First Level Support der ING-Diba schon mal garnicht (sonst wären die womöglich Partner bei PWC ;-) ), bekommt man eben so Aussagen wie: "Der Fonds hat uns keine Daten geliefert..."  Und meint damit: "Unser Dienstleister WM Daten konnte uns leider noch keine genauen Daten für Ihrer Besteuerung liefern, da der Fonds im Bundesanzeiger noch keine Besteuerungsgrundlage für das Rumpfgeschäftsjahr bis zum 31.12.2017 geliefert hat."

 

Persönliche Meinung: Meiner Meinung nach hat mit Einführung der AgSt. 2009 (oder auch schon früher) das Finanzamt die Banken mit Hilfe von WM Daten zur verlängerten Werkbank des Finanzamts gemacht, wobei die Zuarbeit die rein steuerlicher Natur ist auch noch nichtmal von der Allgemeinheit getragen wird, sonder nur von den Steuerzahlern die AgSt. zahlen. Ich finde es schon ziemlich abgefahren was der Fiskus uns und den Banken hier so zumutet. Wie gesagt das ist meine Meinung.

 

Ich muss hier immer wieder @kleinerfisch zitieren:

Zitat

Wir sollten das nicht zu hoch hängen. In einem Land, dass weder eine Autobahnmaut termingerecht hinbekommt, noch eine Oper ohne massive Preissteigerung oder einen Hauptstadtflughafen jemals fertigstellen kann, ist es doch ein bisschen optimistisch, zu glauben, dass so eine Umstellung innerhalb einer Woche klappt.

  

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GoGi
· bearbeitet von GoGi
vor 12 Minuten schrieb FlyingDutchman:

[...] müssen diese sich wieder irgendwelcher DatenFeed Dienstleister, wie WM Daten, bedienen, die Ihnen diesen ganzen, vom Finanzamt geforderten, Brums vorgekaut liefern.

Achso. Dann kommt der Schätzwert möglicherweise vom Dienstleister? Genauso, wie der weiß, wie die Daten aus dem Bundesanzeiger interpretiert werden müssen, weiß der auch sicher, wie man korrekt schätzt.

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FlyingDutchman
vor 1 Minute schrieb GoGi:

Achso. Dann kommt der Schätzwert möglicherweise vom Dienstleister? Genauso, wie der weiß, wie die Daten aus dem Bundesanzeiger interpretiert werden müssen, weiß der auch sicher, wie man korrekt schätzt.

Das werden wir wohl nie erfahren. Es kann auch sein das der letzte "Fall Back" in irgend einer Business Rule deiner Bank, Clearstream, Six Financial Services, WM Daten oder wer weis wem ist. Dazu müsste uns die Banken Ihre Dienstleister offen legen.

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beamter97
vor 18 Minuten schrieb FlyingDutchman:

Persönliche Meinung: Meiner Meinung nach hat mit Einführung der AgSt. 2009 (oder auch schon früher) das Finanzamt die Banken mit Hilfe von WM Daten zur verlängerten Werkbank des Finanzamts gemacht,

 

Das ist nicht nur deine persönliche, sondern die offizielle Meinung des Finanzministeriums:

 

Zitat aus dem Schreiben "Einzelfragen zur Abgeltungssteuer":

 

151a Die Kreditinstitute haben als Organe der Steuererhebung die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung hinsichtlich des Kapitalertragsteuereinbehalts anzuwenden

 

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FlyingDutchman
· bearbeitet von FlyingDutchman
vor 2 Stunden schrieb beamter97:

151a Die Kreditinstitute haben als Organe der Steuererhebung die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung hinsichtlich des Kapitalertragsteuereinbehalts anzuwenden

Danke! Mein langjährig trainierter Kompass hat mich nur sehr selten im Stich gelassen.

 

<sarkasmus>Hoch lebe das Finanzamt!</sarkasmus> <== Sonst wüsste ich jetzt garnicht wie ich meinen Abend verbringen sollte. ;-)

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beamter97

Obiges Zitat war aus der Fassung des Anwendungsschreibens vom 18.01.2016.

 

Die vorherige vom 09.12.2014 formulierte es IMHO krasser:

 

151a Aufgrund der Systematik der Abgeltungsteuer haben die Kreditinstitute als Organe der Steuererhebung die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung hinsichtlich des Kapitalertragsteuereinbehaltes anzuwenden (vgl. BT-Drs. 17/3549 S. 6). Nur so kann verhindert werden, dass der Umfang der Steuererhebung davon abhängig ist, bei welchem Institut der Steuerpflichtige sein Kapital anlegt.

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Xilodras
Am 29.1.2018 um 04:16 schrieb FlyingDutchman:

 

Ich glaube, nach lesen dieses Posts und der dort verlinkten verlinkten Quelle: (Consors) Uebersicht_von_Abgeltungssteuer_bis_Werbungskosten.pdf, dass auf das Rundschreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 02.06.2005, Randziffer 139 hinweist, fündig geworden zu sein.

 

Das Schreiben vom 02.06.2005 wurde durch das Schreiben vom 18.08.2009 aktualisiert. Da liest sich die Randziffer 139 ein bisschen anders:

Zitat

Für Rückgaben oder Veräußerungen von Investmentanteilen im Zeitraum zwischen dem Ende des Geschäftsjahres und der Bekanntmachung/Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen nach § 5 Absatz 1 InvStG sind die im WM-Datenservice hinterlegten Werte anzuwenden. Dabei ist grundsätzlich von den noch nicht dem Steuerabzug unterlegenen ausschüttungsgleichen Erträgen für das abgelaufene Geschäftsjahr in gleicher Höhe je Anteil wie für das davor liegende Geschäftsjahr auszugehen. Für Rückgaben oder Veräußerungen vor Veröffentlichung dieses Schreibens im BStBl Teil I, für das erste Geschäftsjahr eines ausländischen Investmentvermögens, oder wenn ausnahmsweise keine Daten bei WM-Datenservice zu Verfügung stehen, sind im Schätzungswege 6 % des zum Ende des Geschäftsjahres festgesetzten Rücknahmepreises bzw. Börsen- oder Marktpreises zu diesem Zeitpunkt anzusetzen.

Mir erschließt sich da nicht, warum die DiBa immer mit 6% schätzt und die Ausnahme zur Regel macht. Kundenfreundlich ist es aber nicht gerade.

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FlyingDutchman
vor 26 Minuten schrieb Xilodras:

Mir erschließt sich da nicht, warum die DiBa immer mit 6% schätzt und die Ausnahme zur Regel macht. Kundenfreundlich ist es aber nicht gerade.

 

Ja das habe ich die Diba auch schon gefragt (rechtliche Grundlagen für die 6%ige Schätzung). Ich kann dir im Moment nach der vielen Korrespondenz mit der Diba garnicht sagen ob sie da irgendwie drauf geantwortet haben. Wenn ja, substanziell war es auf keinen Fall. Ich muss da nochmal suchen. Die Hauptaussage war immer, das die Fonds der ING-Diba noch keine Daten geliefert haben.

 

vor 45 Minuten schrieb Xilodras:

oder wenn ausnahmsweise keine Daten bei WM-Datenservice zu Verfügung stehen, sind im Schätzungswege 6 % des zum Ende des Geschäftsjahres festgesetzten Rücknahmepreises bzw. Börsen- oder Marktpreises zu diesem Zeitpunkt anzusetzen.

 

Offensichtlich schätzt die Diba hier nur weil WM Daten keine Daten von den Fonds erhalten hat und dadurch "ausnahmsweise keine Daten bei WM-Datenservice zu Verfügung stehen".

 

Die Diba kann sich sogar aussuchen worauf sie die 6% berechnen tut: 

  • Rücknahmepreises
  • Börsenpreis
  • Marktpreis

zum Ende des Geschäftsjahres (31.12.2017).

 

vor 50 Minuten schrieb Xilodras:

Kundenfreundlich ist es aber nicht gerade.

 

Wie ist denn da Consors oder Comdirekt im Moment so drauf? Hat da jemand Erfahrungen mit dem neu auszuweisenden fiktiven "Veräußerungsergebnis zum 31.12.2017" Consors oder Comdirekt? 

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beamter97

Nach meiner Beobachtung schickt comdirect erst ganz langsam und selektiv die ersten Bescheinigungen heraus.

Ich habe bisher erst vereinzelt welche von steuerlich einfachen swappenden Vollthesaurierern ohne agE in der Vergangenheit erhalten.

Sowohl von Beständen mit Kaufdatum vor 2009 als auch von später gekauften.

Die wollen wohl die Diskussionen mit ihren Kunden, wie hier beispielhaft dargestellt, vermeiden, und warten noch etwas ab, bis sie belastbare Daten vorliegen haben.

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FlyingDutchman
· bearbeitet von FlyingDutchman

Hier habe ich auch eine interessante Konversation mit der Diba:

 

Betreff: LU1598689153 Lyxor MSCI EMU Small Cap UCITS ETF Veräußerungsergebnis zum 31.12.2017 mit 1.751,43 EUR um 259,81 EUR zu hoch ausgewiesen

 

18.01.2018 ich an Diba:

Zitat

Aufgrund einer steuerwirksamen Fondsverschmelzung zum 07.09.2017 betrug der Einstandskurs vor dem fiktiven Verkauf zum 31.12.2017 aufgrund der Investmentsteuerreform 283,983 EUR je Stück.

 

Einstandskurs je Stück zum 07.09.2017: 283,983000 EUR

Einstandskurs je Stück zum 01.01.2018: 301,128046 EUR

-----------------------------------------------------

Kursgewinn    je Stück zum 31.12.2017:  17,145046 EUR

=====================================================

 

Veräußerungsergebnis zum 31.12.2017 von mir berechnet: 87 Stück * 17,145046 EUR = 1491,619 EUR

 

Sie geben ein Veräußerungsergebnis zum 31.12.2017 von 1.751,43 EUR an, was meiner Meinung nach mit 259,81 EUR zu hoch angesetzt ist.

 

Ich möchte Sie bitten, mir die Zusammensetzung des jeweiligen Veräußerungsergebnisses zum 31.12.2017 für den ETF LU1598689153 Lyxor MSCI EMU Small Cap UCITS ETF von 1751,43 EUR nachvollziehbar zukommen zu lassen und das fiktive Veräußerungsergebnis zum 31.12.2017 um den Fehlbetrag von 259,81 EUR nach unten zu korrigieren.

 

22.01.2018 Diba an mich:

Zitat

Sehr geehrter FlyingDutchman,

 

Sie übersehen dabei den Schätzwert für fehlende Ertragsdaten von 259,81 Euro. Der kommt zu den 1.491,62 Euro dazu und fließt ebenso in Veräußerungsergebnis mit ein.

Für den Schätzwert gilt:

Der Schätzwert wird anhand der Kursdaten ermittelt (6% vom Kurs des Fonds am Geschäftsjahresende, zum Teil ein paar Tage früherer Kurs).

Als Alternative dazu kann der noch nicht dem Steuerabzug unterlegene ausschüttungsgleiche Ertrag pro Anteil des vorangegangenen Geschäftsjahrs angesetzt werden.
Zu diesem Schätzwert wird der letzte kumulierte ausschüttungsgleiche Ertrag (kaE) hinzuaddiert. Soweit vorliegend wird der beim Kauf vermerkte kaE in Abzug gebracht (besitzzeitanteiliger Ertrag).

Zum aktuellen Zeitpunkt können wir nicht sagen, ob wir eine Meldung von der Fondsgesellschaft erhalten, wenn die tatsächlichen Ertragsdaten festgestellt sind. Bekommen wir eine Meldung, dann korrigieren wir das fiktive Veräußerungsergebnis. Haben Sie das Wertpapier dann schon verkauft, dann wird - Stand heute - auch eine Korrektur des Verkaufs erfolgen.

Bekommen wir keine korrigierten Daten von der Fondsgesellschaft, dann können Sie die Daten dem Rechenschaftsbericht des Wertpapiers entnehmen. Als Alternative dazu werden sie auch unter www.bundesanzeiger.de im Bereich FONDSDATA angezeigt. Aber in beiden Fällen finde Sie die Daten erst dann, wenn sie von der Fondsgesellschaft veröffentlicht wurden. Den Schätzwert können Sie dann bei Ihrer Steuererklärung durch die tatsächlichen Ertragsdaten ersetzen.
 

Hier hatte offensichtlich niemand einen Taschenrechner beim Email schreiben zu Rate gezogen. 6%*301,128 <> 259,81 EUR, 6%*301,128EUR*115Tage/365Tage  <> 259,81 EUR, letztes GJ hatte keine agE. Scheint ein interessanter Sonderfall zu sein.

 

 

22.01.2018 ich an Diba:

Zitat

Sehr geehrte ING-Diba,

 

vielen Dank fuer Ihre Antwort.

 

Es ist natuerlich fuer mich als Endkunde, der nur den "Gesamt-Einstandskurs zum 31.12.2017" in seiner Depotbewertung sieht, extrem schwierig diesen in seine Bestandteile zu zerlegen und auf Richtigkeit zu pruefen. Da braucht es fast schon prophetische Faehigkeiten.

 

Das war auch der Grund warum ich sie um eine "Abrechnung" gebeten hatte, die nachvollziehbar darstellt, wie die ING-Diba diesen "Einstandskurs" im Detail mit den von der Fondsgesellschaft gelieferten Daten in Verbindung mit meinen Positionen/Chargen zu diesem Fonds fuer meine Fall errechnet.

 

Die Schätzwerterklärung von 6% vom Kurs zum 31.12.2017 ist für mich nicht nachvollziehbar. Dieser hätte ja dann bei einem Einstandswert zum 31.12.2017 von 26.198,14 EUR (87 Stueck x 301,128 EUR) eigentlich 1571,89 EUR sein müssen, nicht auf 259,81 EUR.

 

Bitte versetzen Sie mich auch in meine Situation, wenn ich nicht weis wie die ING-Diba mit den Daten von LyxorETF die 1751,43 EUR Einstandswert errechnet, kann ich auch nicht bei Lyxor die gelieferten Daten reklamieren. Dazu muss ich wissen welche Daten sie von Lyxor in die Einstandswertberechnung mit einfliessenn lassen um zu dem Ergebniss von 1751,43 EUR zu kommen. 

 

 

24.01.2018 Diba an mich (sie weigern sich immer noch standhaft mir die Basis für den Schätzwert zu erklären, von 6% ist ab hier keine Rede mehr, dafür ein leicht infantiler Unterton)

Zitat

Guten Tag FlyingDutchman,

wir möchten es Ihnen noch einmal etwas anders erklären:

Die Kursveränderung liegt an dem fiktiven Verkauf, der im Zuge der Investmentsteuerreform nötig wurde.

Dadurch ist der alte Anschaffungskurs jetzt steuerlich nicht mehr relevant, deshalb haben wir uns dagegen entschieden, diesen Kurs weiterhin online noch anzuzeigen.

Wir zeigen Ihnen dafür den steuerlich relevanten neuen Kurs und den "Rucksack" des bisherigen Fonds in den Bestandsdetails an.

In diesem Rucksack ist aktuell ein Schätzwert enthalten. Der für 2017 gemeldete Schätzwert des Fonds mit der ISIN LU1598689153 beträgt 2,986281 Euro pro Anteil. Multiplizieren Sie den Wert mit den 87 Anteilen, erhalten Sie die besagten 259,81 Euro, die noch zusätzlich zum eigentlichen Gewinn von 1.491,62 Euro (Ursprünglicher Kauf - fiktiver Verkauf) addiert werden müssen.

Wie bereits erwähnt nur noch einmal etwas anders formuliert:

Im Moment ist leider noch unklar, ob der Schätzwert vor dem Verkauf nachträglich noch durch die Fondsgesellschaften korrigiert wird, oder ob die Bürger das selbst nach Besteuerung beim eigentlichen Verkauf über ihre Steuererklärung beim Finanzamt klären müssen. Falls ja, werden wir das entsprechend in der Steuerbescheinigung anzeigen, die Sie dann im Jahr nach dem tatsächlichen Verkauf bekommen werden.

Noch eine Zusatzinformation.

Wir sind nicht der Meinung, dass die Darstellung im Internetbanking noch geändert werden muss, denn den Kurs vor der Umstellung können Sie sich in Ihrem Depotauszug zum 31.12.2017 anschauen und der ursprüngliche Anschaffungskurs steht auf Ihrem Kaufbeleg.

Ganz allgemein gilt aber: Wir freuen uns immer, wenn unsere Kunden mit Verbesserungsvorschlägen auf uns zukommen. Denn nur so können wir unseren Service optimieren. Wir möchten aber auch so ehrlich sein, dass wir Ihnen keinen Termin oder die exakte Umsetzung versprechen können - dafür aber allgemein, dass wir unsere Prozesse immer weiter verbessern werden.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Steuerreform:

https://www.ing-diba.de/kundenservice/steuern/investmentsteuer-reform/
 

 

26.01.2018 ich an die Diba (bzgl. Darstellung im Internetbanking):

Zitat

Sie schreiben am 2018-01-24 14:14 folgendes:

 

> Noch eine Zusatzinformation.
>
> Wir sind nicht der Meinung, dass die Darstellung im Internetbanking noch geändert 

> werden muss, denn den Kurs vor der Umstellung können Sie sich in Ihrem 

> Depotauszug zum 31.12.2017 anschauen und der ursprüngliche Anschaffungskurs 

> steht auf Ihrem Kaufbeleg.

 

Dem kann ich nicht zu stimmen, weil das eben nur fuer den Ertrag aus dem Kursgewinn gilt. Aber in dem von Ihnen ausgewiesenen "Veraeusserungsergebniss vom 31.12.2017" in den "Bestandsdetails zu jeder Position eines Depots im Onlinebanking" packen sie gleich DREI Werte rein:

 

(V) Veräußerungsergebnis zum 31.12.2017 = (K) Kursgewinn + (A) die akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträge  + (S) 6% Schaetzung vom Kurswert am Ende des Geschaeftsjahres (hier Rumpfgeschaeftsjahresende zum 31.12.2017)

 

Wie soll ich (A) und (S) ausrechnen wenn ich nur (V) und (K) kenne?

 

29.01.2018 Diba nochmal an mich (diesmal nicht in der Luis Trenker Variante):

Zitat

Guten Tag FlyingDutchman,

mit den 87 Anteilen des Wertpapiers LI.-L.MSCI EMUSCUETF CEOC, ISIN LU1598689153, haben Sie mit dem fiktiven Verkauf einen Kursgewinn von 1.491,62 Euro erzielt. Dazu kommt ein Schätzwert für fehlende Ertragsdaten von 259,81 Euro. In Summe erhalten Sie dann das ausgewiesene Veräußerungsergebnis von 1.751,43 Euro.

Sind diese Angaben für Sie ausreichend?

Wir drehen uns hier im Kreis und tanzen um die 259,81 EUR herum, die sie mir einfach nicht aufdröseln wollen.

 

31.01.2018 ich an Diba:

Zitat

 

Sehr geehrte ING-Diba,

 

Bitte erklären Sie mir doch wie Sie auf den Schätzwert für die fehlende Ertragsdaten von 2,986281 Euro pro Anteil bzw. von 259,81 Euro bei 87 Anteilen kommen.

 

- 6% vom Kurswert am Ende des GJ (31.12.2017) sind es nicht, 

- die ersatzweise anzusetzenden agE vom vorhergehenden Geschäftsjahr sind es nicht (gibt ja keins, der Fonds wurde zum 07.09.2017 neu aufgelegt und der alte FR0010168773 mit ihm steuerwirksam verschmolzen) Man könnte hier eventuell noch Werte zum Endes des Geschäftsjahres vom verschmolzenen Fonds FR0010168773 (31.01.2017) heranziehen. Nur hat der zu diesem Zeitpunkt mit 0,00 EUR agE thesauriert.

 

Was ist die Grundlage für die Schätzung von 2,986281 Euro je Stück?

 

Ich verstehe es einfach nicht wie sie auf die  2,986281 Euro je Stück bzw. 259,81 Euro bei 87 Anteilen kommen. Es ist einfach nicht nachvollziehbar.

 

Ergo: Sie können mir bis heute nicht sagen warum sie geschätzt haben und auf welcher Basis sie geschätzt haben. 

 

Mal sehen was als Antwort kommt.

 

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GoGi

Ich habe auch Phantasiewerte. :(

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FlyingDutchman
vor 1 Minute schrieb GoGi:

Ich habe auch Phantasiewerte. :(

Die sie dir auf Anfrage auch nicht darlegen können?

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GoGi

Ich warte auf die Antwort. Auf der Verkaufsabrechnung wird immerhin zwischen "Fiktives Veräußerungsergebnis" und "zzgl. Akkum. thes. Erträge fikt. Veräußerung 31.12.2017" unterschieden.

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