Falls sich jemand anschließen möchte:       Sehr geehrte Damen und Herren!   Ich habe Ihren ETF XXX (ISIN XXX) in meinem Depot.   Im Zuge der Investmentsteuerreform wurde bei meiner Bank (DiBa) am 31.12.17 ein fiktives Veräußerungsergebnis errechnet, was als Besteuerungsgrundlage für die Zeit vor dem 1.1.18 dient.    Hier wurde jedoch ein deutlich zu hoher Gewinn ausgewiesen, da dieses fiktive Veräußerungsergebnis einen Schätzwert beinhaltet, der